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Urteil: Kostenübernahme für GPS-Alarmgerät

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    Urteil: Kostenübernahme für GPS-Alarmgerät

    Krankenkasse muss Kosten für GPS-Alarmgerät für geistig Behinderten mit Weglauftendenz übernehmen
    Wenn auf das vorsorgliche Wegsperren von Behinderten dank technischer Hilfsmittel verzichtet werden kann, muss die Krankenkasse diese auch bezahlen.

    Weitere Infos: Süddeutsche

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