Urteil des LSG Baden-Württemberg vom 17.04.2018 (Az.: L 11 KR 3227/17): Versicherte der GKV, die an Epilepsie erkrankt sind und bei denen es durch einen epileptischen Anfall zum Bruch der Zahnprothese gekommen ist, haben Anspruch auf ein Implantat.
Quelle: Open Legal Data