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Hilflosigkeit ab Volljährigkeit

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    #26
    Hallo zusammen,

    habe noch etwas recherchiert: Und zwar ob man Patricks niedrigem IQ von 50 ein/en geistiges Alter/geistigen Entwicklungsstand gleichsetzen kann.

    Dies kann man tatsächlich: IQ 50 entspricht einem geistigen Alter von 9 Jahren

    Bei Wikipedia gibt es eine gute Auflistung incl. Diagnosenummern (ICD....)

    Hier der Link: https://de.wikipedia.org/wiki/Geistige_Behinderung

    Das werde ich doch mal in meinem Nächsten schreiben ans Versorgungsamt unterbringen

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      #27
      Hallo zusammen,

      es tut sich .........nix.
      Aber ich hatte ein aufschlussreiches Telefonat mit dem Versorgungsamt, das meine Vermutung, dass die Sachbearbeiter nicht alleine entscheiden bestätigt. Die müssen sich daran halten was das Gutachten des medizinischen Dienstes (Vers. Amt) empfiehlt.
      Und da gehen die Meinungen dort auseinander.
      Wenn es nach dem Versorgungamt/der Sachbearbeiterin geht, stehen Patrick seine Merkzeichen weiterhin zu. Dies wurde mir so gesagt, obwohl ich nicht die zuständige Sachbearbeiterin an Telefon hatte.

      Aktueller stand ist: Die Unterlagen sind nach der letzten gutachterlichen Stellungnahme (vom Nov.; die lag den angeforderten Unterlagen zur Akteneinsicht bei) nochmals zur Prüfung bei der Leitung des med. Dienstes zur nochmaligen Prüfung.

      Also weiter warten......

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