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Bundesteilhabegesetz (BTHG): Neue Regeln ab 2020

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    Bundesteilhabegesetz (BTHG): Neue Regeln ab 2020

    Hallo,
    die Bundesvereinigung Lebenshilfe hat eine Übersicht in Leichter Sprache erstellt zu den neuen Regeln im BTHG, die ab 1.1.2020 gelten.
    Momentan gibt es im Wesentlichen Änderungen für Menschen mit Beeinträchtigung, die in Wohn-Einrichtungen leben.

    Hier in leichter Sprache:
    Checkliste Bundes-Teilhabe-Gesetz "Was muss ich bis Ende 2019 machen?" in Leichter Sprache

    Hier in schwerer Sprache:
    Checkliste zum Bundes-Teilhabe-Gesetz " Woran muss ich bis Ende 2019 gedacht haben?" in schwerer Sprache

    Grüße,
    Wolfgang
    Menschen mit Down-Syndrom, Eltern & Freunde e.V., Würzburg

    #2
    Neue Regelung für Mittagessen in Werkstätten ab 1.1.2020

    Für das Mittagessen in Werkstätten gelten auch neue Regeln am 1.1.2020. Das Mittagessen ist nicht mehr kostenfrei, aber Grundsicherungsempfänger können für das gemeinschaftliche Essen in WfbM einen sogenannten Mehrbedarf beantragen.

    Genaue Informationen hier bei der Bundesvereinigung Lebenshilfe:
    Mehrbedarf geltend machen
    Informationen zu den Neuregelung beim Mittagessen in Werkstätten für behinderte Menschen


    Grüße,
    Wolfgang
    Menschen mit Down-Syndrom, Eltern & Freunde e.V., Würzburg

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      #3
      Hallo Wolfgang,
      wo bekommt man oder wie sieht der Antrag um den Mehrbedarf geltend zu machen aus, ich muss für meinen Sohn das Mittagessen beantragen.
      MfG Wintersonne

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        #4
        Hallo Wintersonne,

        wir haben eine Benachrichtung von der WfbM bekommen.

        Wir sollen den Mehrbedarf zeitnah beantragen.
        Der Antrag könnte formlos erfolgen.

        LG
        Monika

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          #5
          Hallo Wintersonne,
          leider sah ich Deine Frage lange nicht und es kam nicht die übliche Benachrichtigung an mic durch.
          .
          Formloser Antrag an den Träger der Sozialhilfe/Grundsicherung nach § 42b SGB XII reicht.

          Herzliche Grüße,
          Wolfgang

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            #6
            Hallo,
            ich habe den Mehrbedarf ab 1.1.2020 beantragt. Jetzt kann die Bewilligung der Grundsicherung für 2020 ohne Mehrbedarf. Habe ich den Mehrbedarf womöglich zu früh beantragt?
            Soll ich Widerspruch schreiben oder noch bis Januar warten? Haben eure Kinder den Mehrbedarf ohne Probleme bekommen?
            LG Marti

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              #7
              Hallo Marti,
              ich würde auf jeden Fall einen Widerspruch verfassen, weil der Mehrbedarf für das Mittagessen "vergesssen" wurde. Alternativ könntest du natürlich noch mal versuchen anzurufen und zu klären warum er nicht im Bescheid berücksichtigt wurde, aber denke daran, dass die Widerspruchsfrist ja schon läuft, nicht zu lange warten.

              Ich warte gerade noch auf unseren neuen Bescheid, da die Grundsicherung meines Kindes zum Ende des Jahres ausläuft.

              Bei uns hat die Werkstatt ein Formular gefertigt und angeboten die Anträge gesammelt an das Sozialamt zu übermitteln und auch die Möglichkeit, das Geld für das Mittagsessen direkt dorthin überweisen zu lassen und die Abrechnung zu übernehmen. In meinem Antrag hatte ich eine Kopie davon mit eingereicht, weil ich nicht wusste, wie schnell die Werkstatt die Anträge wieder zurück bekommt und losschicken konnte und ich hatte eine Frist einzuhalten, die ich nicht bis zum letzten ausschöpfen wollte für den Weiterbewilligungsantrag der Grundsicherung.

              Liebe Grüße
              amai
              Zuletzt geändert von amai; 23.12.2019, 00:46. Grund: edit Tippfehler

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                #8
                Hallo, daran habe ich garn nicht gedacht dass die Widerspruch Frist läuft. Danke für den Hinweis. Ich werde ein Widerspruch schreiben.
                Liebe Grüße Marti

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                  #9
                  Hallo Marti,

                  das Amt hat uns angeschrieben.

                  Das Amt wollte wissen ob und wie oft man am Mittagessen teilnimmt.


                  Daraufhin haben wir dem Amt mitgeteilt, das unsere Tochter 5x je Woche in der WfbM am Mittagessen teilnimmt.

                  Sie bekommt nun einen Mehrbedarf von 64,60 Euro.




                  Lt. diesen Infos, muss wohl kein gesonderter Antrag für den Mehrbedarf gestellt werden:
                  https://umsetzungsbegleitung-bthg.de...gsverpflegung/



                  Ausführlich steht es in diesem Rundschreiben:

                  Berlin, 28. Oktober 2019
                  - 2 -
                  Rundschreiben des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales Mehrbedarf bei gemeinschaftlicher Mittagsverpflegung in Werkstätten für behinderte Menschen und in vergleichbaren tagesstrukturierenden Angeboten nach § 42b Absatz 2 SGB XII
                  https://umsetzungsbegleitung-bthg.de...-2-sgb-xii.pdf

                  LG
                  Monika


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                    #10
                    Hallo Marti,

                    ganz vergessen...

                    Ich würde auch einen Widerspruch einlegen.


                    LG
                    Monika

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