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Berlin, 28. Oktober 2019
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Rundschreiben des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales Mehrbedarf bei gemeinschaftlicher Mittagsverpflegung in Werkstätten für behinderte Menschen und in vergleichbaren tagesstrukturierenden Angeboten nach § 42b Absatz 2 SGB XII https://umsetzungsbegleitung-bthg.de...-2-sgb-xii.pdf
LG
Monika
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Ein Gast antwortete
Hallo, daran habe ich garn nicht gedacht dass die Widerspruch Frist läuft. Danke für den Hinweis. Ich werde ein Widerspruch schreiben.
Liebe Grüße Marti
Hallo Marti,
ich würde auf jeden Fall einen Widerspruch verfassen, weil der Mehrbedarf für das Mittagessen "vergesssen" wurde. Alternativ könntest du natürlich noch mal versuchen anzurufen und zu klären warum er nicht im Bescheid berücksichtigt wurde, aber denke daran, dass die Widerspruchsfrist ja schon läuft, nicht zu lange warten.
Ich warte gerade noch auf unseren neuen Bescheid, da die Grundsicherung meines Kindes zum Ende des Jahres ausläuft.
Bei uns hat die Werkstatt ein Formular gefertigt und angeboten die Anträge gesammelt an das Sozialamt zu übermitteln und auch die Möglichkeit, das Geld für das Mittagsessen direkt dorthin überweisen zu lassen und die Abrechnung zu übernehmen. In meinem Antrag hatte ich eine Kopie davon mit eingereicht, weil ich nicht wusste, wie schnell die Werkstatt die Anträge wieder zurück bekommt und losschicken konnte und ich hatte eine Frist einzuhalten, die ich nicht bis zum letzten ausschöpfen wollte für den Weiterbewilligungsantrag der Grundsicherung.
Liebe Grüße
amai
Zuletzt geändert von amai; 22.12.2019, 23:46.
Grund: edit Tippfehler
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Ein Gast antwortete
Hallo,
ich habe den Mehrbedarf ab 1.1.2020 beantragt. Jetzt kann die Bewilligung der Grundsicherung für 2020 ohne Mehrbedarf. Habe ich den Mehrbedarf womöglich zu früh beantragt?
Soll ich Widerspruch schreiben oder noch bis Januar warten? Haben eure Kinder den Mehrbedarf ohne Probleme bekommen?
LG Marti
Hallo Wintersonne,
leider sah ich Deine Frage lange nicht und es kam nicht die übliche Benachrichtigung an mic durch.
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Formloser Antrag an den Träger der Sozialhilfe/Grundsicherung nach § 42b SGB XII reicht.
Hallo Wolfgang,
wo bekommt man oder wie sieht der Antrag um den Mehrbedarf geltend zu machen aus, ich muss für meinen Sohn das Mittagessen beantragen.
MfG Wintersonne
Neue Regelung für Mittagessen in Werkstätten ab 1.1.2020
Für das Mittagessen in Werkstätten gelten auch neue Regeln am 1.1.2020. Das Mittagessen ist nicht mehr kostenfrei, aber Grundsicherungsempfänger können für das gemeinschaftliche Essen in WfbM einen sogenannten Mehrbedarf beantragen.
Hallo,
die Bundesvereinigung Lebenshilfe hat eine Übersicht in Leichter Sprache erstellt zu den neuen Regeln im BTHG, die ab 1.1.2020 gelten.
Momentan gibt es im Wesentlichen Änderungen für Menschen mit Beeinträchtigung, die in Wohn-Einrichtungen leben.