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Neues Bundes-Teilhabe-Gesetz ab 01.01.2020!

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    Neues Bundes-Teilhabe-Gesetz ab 01.01.2020!

    Tja, - Ihr Lieben, - ich komme gestern aus meinem Kurz-Urlaub, - und mein Briefkasten quillt über mit ......Post von der Einrichtung meines geistig behinderten inzwischen 22jährigen Sohnes, .... Post von der Tagesstätte meines Sohnes, ......und der dickste Brief kommt vom Sozialamt, die bisher die vollstationäre Unterbringung meines Sohnes finanziert!

    Mich trifft fast der Schlag, als ich diese Briefe durchlese! Was macht in dieser Situation nur ein gesetzlicher Betreuer, der vielleicht sogar 5 zu Betreuende zu betreuen hat!?

    Das bedeutet für mich Arbeit, Arbeit und noch mal Arbeit, - so wie es aussieht!

    Was mich am meisten bei diesem ganzen Schwachsinn ärgert: Das Kindergeld, was bisher von mir selbst empfangen und dafür verwendet wurde, Dinge, die mein Sohn zerstört hat, zu ersetzen, - oder auch Ausflüge mit ihm zusammen zu unternehmen, die weder er noch ich sonst bezahlen könnten, soll jetzt - so steht es im Brief vom Sozialamt - als Einkommen meines Sohnes auf die Grundsicherung angerechnet werden, sprich, die Kindergeldkasse soll es nicht mehr mir überweisen, sondern meinem Sohn auf ein eigenes Girokonto, was er noch eröffnen muß, - und zwar bis zum Ende des Jahres!

    Mein Sohn ist gar nicht in der Lage, ein neues Girokonto zu eröffnen, - also bleibt diese ganze Arbeit wieder an mir hängen, - und ich habe ja sonst nichts zu tun, als dieses neue Teilhabegesetz ausführlich zu studieren, damit mein Sohn nicht über den Tisch gezogen wird.

    Hat jemand von Euch auch schon solche unerfreulichen zu bearbeitenden Briefe vom Amt bekommen?? Also für einen jungen Erwachsenen, der vollstationär in einer Behinderten-Einrichtung (400 km von der gesetzlichen Betreuerin (Mutter) entfernt) untergebracht ist und die Tagesförderstätte besucht, sprich, der NICHTS verdient und kein Vermögen hat? Kindergeld zählt für mich NICHT als Einkommen meines Sohnes!

    Herzlichen Dank im Voraus für einen aufmunternden Kommentar von Euch!

    Eure Kosima

    #2
    Hallo Kosima,

    Zitat von Kosima Beitrag anzeigen
    Was mich am meisten bei diesem ganzen Schwachsinn ärgert: Das Kindergeld, was bisher von mir selbst empfangen und dafür verwendet wurde, Dinge, die mein Sohn zerstört hat, zu ersetzen, - oder auch Ausflüge mit ihm zusammen zu unternehmen, die weder er noch ich sonst bezahlen könnten, soll jetzt - so steht es im Brief vom Sozialamt - als Einkommen meines Sohnes auf die Grundsicherung angerechnet werden, sprich, die Kindergeldkasse soll es nicht mehr mir überweisen, sondern meinem Sohn auf ein eigenes Girokonto, was er noch eröffnen muß, - und zwar bis zum Ende des Jahres!
    in aller Eile: das Kindergeld steht dir - unter bestimmten Bedingungen - weiterhin zu. Ich kopiere den Beitrag hierher. Falls das schon ein Bescheid ist, kannst du entsprechend Widerspruch einlegen. Falls es (noch) kein Bescheid ist, kannst du auch schon vorsorglich eine Rückmeldung mit einem Hinweis auf das Urteil geben.

    Wenn das Kind vollstationär untergebracht ist:

    Einspruch einlegen und auf das folgende Grundsatzurteil verweisen.

    Bundesfinanzhof - Urteil vom 09.02.2009 mit dem Aktenzeichen III R 38/07

    Dort wird der Lebensmittelpunkt bzw. Haushaltszugehörigkeit selbst bei voll stationärer Unterbringung bei den Eltern gesehen. Da die Eltern Unterhaltsleistungen erbringen, ist eine Abzweigung des Kindergeldes nicht begründet und darf somit nicht erfolgen.
    Ansonsten muss ich sagen, dass dieser bürokratische Irrsinn die Lebensqualität von Familien mit behinderten Kindern enorm beeinträchtigt.

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      #3
      Zitat von Kosima Beitrag anzeigen

      soll jetzt - so steht es im Brief vom Sozialamt - als Einkommen meines Sohnes auf die Grundsicherung angerechnet werden, sprich, die Kindergeldkasse soll es nicht mehr mir überweisen, sondern meinem Sohn auf ein eigenes Girokonto, was er noch eröffnen muß, - und zwar bis zum Ende des Jahres!
      Hallo Kosima,

      das hat das Sozialamt schon zweimal bei uns probiert.
      Die Grundsicherungsleistung einfach in Höhe des Kindergeldes zu kürzen ist nicht rechtens.
      Wir haben einen Widerspruch eingelegt.
      Letztendlich hat das Amt dann einen Abzweigungsantrag bei der Kindergeldkasse gestellt.
      Wir haben dann nachgewiesen das wir in Höhe des Kindergeldes noch Ausgaben für unsere Tochter hatten.
      Der Abzweigungsantrag wurde daraufhin, von der Kindergeldkasse, abgelehnt.



      Schau mal hier:
      VI. Abzweigung und Erstattung
      V 32 Auszahlung an Dritte (Abzweigung)
      https://www.intakt.info/forum/forum/...5404#post95404



      Vielleicht helfen die Infos aus diesem Thread auch weiter:
      http://forum-munterbunt.de/forum/ind...=6347#post6347

      Infos zu Aufwendungen die Du geltend machen kannst:
      http://forum-munterbunt.de/forum/ind...=6536#post6536

      Zu den Änderungen ab 2020 findest Du hier noch Infos:
      http://forum-munterbunt.de/forum/ind...1330#post21330

      LG
      Monika

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        #4
        Vielen lieben Dank für diese guten Tips! Damit kann ich jetzt schon besser leben! Und ich bin darauf vorbereitet, daß das Sozialamt einen Abzweigungsantrag stellen kann, - auch wenn das nicht rechtens ist!!! Gut, daß es Euch gibt! Danke! Denn alleine die Möglichkeit, mir hier mal Luft zu machen, tut mir ja schon gut!

        Herzliche Grüße
        Eure Kosima

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          #5
          Zitat von Kosima Beitrag anzeigen
          Und ich bin darauf vorbereitet, daß das Sozialamt einen Abzweigungsantrag stellen kann, - auch wenn das nicht rechtens ist!!!
          Hallo Kosima,

          es ist nicht rechtens, das die Grundsicherung einfach in Höhe des Kindergeldes vom Sozialamt gekürzt wird. Die Grundsicherungsleistung muss in voller Höhe ausgezahlt werden.

          Das Sozialamt kann einen Abzweigungsantrag bei der Kindergeldkasse stellen.
          Die Kindergeldkasse wird sich dann bei Dir melden und Nachweise haben wollen.
          Die Kindergeldkasse entscheidet über den Abzweigungsantrag.

          So war es bei uns.

          LG
          Monika

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            #6
            Liebe Monika,
            das ist ein ganz wichtiger HInweis von Dir! Vielen Dank! Jetzt bin ich gut vorbereitet!

            Liebe Grüße
            Kosima

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              #7
              Noch eine wichtige Frage, Ihr Lieben,
              hat mein Sohn vielleicht Anspruch auf Wohngel?. Das Sozialamt schreibt, daß ich einen Antrag auf Wohngeld stellen soll, wenn meinem Sohn dies zusteht. Woher soll ich das denn wissen??? Das Wohngeld würde dann für ihn als Einkommen zählen!

              So, ich habe es jetzt selbst herausgefunden. Mein Sohn bezieht keine Rente, sondern wird Grundsicherung beantragen müssen, - also hat er auch keinen Anspruch auf Wohngeld. Habe ich jedenfalls eben im Netz gefunden! Aber ist ja wichtig zu wissen...so etwas!

              Das Ganze kostet mich so viel Zeit, die mir für meine Arbeit jetzt fehlt, - und ich arbeite jetzt für meine Praxis bis tief in die Nacht. Das ist ja sooo toll, dieses Gesetz!

              Liebe Grüße und Euch allen eine gute Nacht
              Kosima

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                #8
                Hallo Kosima,
                ja, du hast es selber schon herausgefunden und ergänzt: bei Grundsicherungsbezug ist man von Wohngeldbezug ausgeschlossen, da diese auch die Kosten für Unterkunft enthält.

                LG, amai

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                  #9
                  Hallo Kosima,

                  hier findest Du das Merkblatt zur Grundsicherung vom bvkm:
                  https://bvkm.de/wp-content/uploads/2...i-2019_web.pdf

                  Im Merkblatt findest Du ausführliche Erklärungen und Infos zum Thema Grundsicherung.

                  LG
                  Monika

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                    #10
                    Vielen Dank, Monika, - das kann ich gut gebrauchen! Und danke auch für Deinen Kommentar,amai!

                    Liebe Grüße
                    Kosima

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                      #11
                      So, ich habe jetzt Anfang der Woche für meinen Sohn beim Sozialamt den "vereinfachten Antrag auf Leistungen nach dem Sozialen Gesetzbuch XII /Leistungen zum Lebensunterhalt" gestellt!
                      Natürlich habe ich angegeben, daß mein Sohn KEINE Einkünfte hat!
                      Ich halte Euch weiter auf dem Laufenden, - versprochen!

                      Euch einen schönen Herbst......

                      Eure Kosima

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                        #12
                        Hallo Kosima,
                        arbeitet dein Sohn auch nicht in einer Werkstatt für behinderte Menschen? Wenn er dort Lohn bezieht (auch wenn der nicht wirklich üppig ist) dann wird es abzüglich von bestimmten Freibeträgen auf die Grundsicherung angerechnet.
                        LG
                        amai

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                          #13
                          Nein, nein, amai, - lies mal in meinem Thread über meinen Sohn.......! Er geht seit mehr als einem Jahr in eine Tagesförderstätte, - um dort seine emotionale Entwicklung noch etwas "nachreifen" zu lassen!
                          Aber vielen Dank für Deine Aufmerksamkeit!

                          Herzliche Grüße
                          Kosima

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