Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Kindergeld und Verwendung

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Kindergeld und Verwendung

    Hallo alle zusammen
    ich bin die Neue und grüße alle ganz herzlich im Forum

    Meine Tochter fängt im September in einer WfbM an
    Im Juli haben wir einen Antrag auf Grundsicherung gestellt

    Nun kam eine Liste mit Anforderung von Belegen die der SB zur Bearbeitung gerne hätte
    zu den Normalen Sachen wie Kontoauszüge , Ausweis

    hätte er gerne noch die Steuerbescheide von uns
    und den Bescheid der Kindergeldkasse sowie eine Aufstellung wie das Kindergeld verwendet wird

    Den Punkt wollte ich dann so begründen
    Kopie vom Bescheid mit dem Satz

    das unsere Tochter mietfrei bei uns zu Hause wohnt.
    erstmal Ohne eine Auflistung für was das Kindergeld ausgegeben wird.

    Beantragt haben wir nur die reine Grusi + Mehrbedarf durch das G
    Ohne Mietkosten da wir uns das mit dem Kindergeld eigentlich ersparen wollten

    Da der SB diesen Satz aber in seiner Auflistung drin hat gehe ich mal von aus
    das er auch später diesen Abzweigungsantrag stellen wird.

    Nur habe ich natürlich auch nicht jeden Zettel aufgehoben
    Begründen kann ich mit den außergewöhlichen Belastungen in der Est

    Auch brauchen wir vermehrt Bekleidung da kann ich online noch auf RG zu greifen.

    Wie würdet ihr diesen Punkt beantworten
    Vielen Dank und einen schönen Sonntag


    #2
    Zitat von Karamellpudding Beitrag anzeigen

    Nun kam eine Liste mit Anforderung von Belegen die der SB zur Bearbeitung gerne hätte
    zu den Normalen Sachen wie Kontoauszüge , Ausweis
    hätte er gerne noch die Steuerbescheide von uns




    Hallo Karamellpudding,

    das Amt bekommt von uns Eltern keinerlei Unterlagen.

    Wir füllen als gerichtlich bestellte Betreuer den Grundsicherungsantrag aus und zwar so wie Inge es hier beschrieben hat::



    https://www.intakt.info/forum/forum/...1266#post91266



    Kann es sein das ich Dir zum Kindergeld schon anderswo geantwortet habe


    Wir hatten auch schon Sachbearbeiter die uns mal gleich die Grundsicherung in Höhe des Kindergeldes gekürzt haben.
    Das dürfen die Sachbearbeiter übrigens lt Gesetz nicht machen.
    Selbst als unsere Tochter im Ambulanten Wohnen lebte bekamen wir weiterhin Kindergeld.

    Vielleicht habt ihr ja Glück und nach dem Hinweis zu dem BFH Urteil ist alles geklärt.
    https://bvkm.de/wp-content/uploads/K...ung_Eltern.pdf


    Wenn Kinder im Haushalt der Eltern leben und die Eltern selbst keine Sozialleistungen beziehen müssen keine Nachweise erbracht werden.
    Schau mal hier dazu:
    https://bvkm.de/wp-content/uploads/M..._Kindern-1.pdf



    LG Monika

    Kommentar


      #3
      Zitat von Karamellpudding Beitrag anzeigen

      Da der SB diesen Satz aber in seiner Auflistung drin hat gehe ich mal von aus
      das er auch später diesen Abzweigungsantrag stellen wird.
      Hallo,

      der Sachbearbeiter muss darlegen warum er den Abzweigungsantrag stellt.
      Wie er das dann bei Euch wohl machen will....

      -----------------------------------------------------------



      VI. Abzweigung und Erstattung
      V 32 Auszahlung an Dritte (Abzweigung)

      ZITAT:
      …"(3)
      1 Die Abzweigung des Kindergeldes ist schriftlich geltend zu machen.

      2Die Antrag stellende Person oder Stelle muss im Einzelnen darlegen, dass die Voraussetzungen hierfür erfüllt sind."...


      Komplette Info Seite 112:
      Dienstanweisung zum Kindergeld nach dem Einkommensteuergesetz
      (
      DA-KG); Stand: 2018



      https://www.bzst.de/SharedDocs/Downl....html?nn=68828

      LG
      Monika

      Kommentar


        #4
        Danke ihr seit Klasse

        Kommentar

        Online-Benutzer

        Einklappen

        31 Benutzer sind jetzt online. Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 31.

        Lädt...
        X