LSG Baden-Württemberg: Bewohner einer vollstationären Pflegeeinrichtung können Anspruch auf Eingliederungshilfe (Besuch einer WfbM) haben
Leitsatz: Eingliederungshilfe und Hilfe zur Pflege unterscheiden sich nach ihren unterschiedlichen Zielrichtungen. Deshalb können auch Bewohner einer vollstationären Pflegeeinrichtung Anspruch auf Eingliederungshilfe in der Form des Besuchs des Arbeitsbereichs einer WfbM haben.
Volltext des Urteils: Sozialgerichtsbarkeit
Leitsatz: Eingliederungshilfe und Hilfe zur Pflege unterscheiden sich nach ihren unterschiedlichen Zielrichtungen. Deshalb können auch Bewohner einer vollstationären Pflegeeinrichtung Anspruch auf Eingliederungshilfe in der Form des Besuchs des Arbeitsbereichs einer WfbM haben.
Volltext des Urteils: Sozialgerichtsbarkeit