Der Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio informiert in seinem Internetauftritt (www.beitragsservice.de), dass Empfänger von Pflegegeld nach landesrechtlichen Vorschriften auf Antrag vom Rundfunkbeitrag befreit werden können.
Die Befreiung bezieht sich auf den jeweiligen Antragsteller, seinem Ehepartner/Lebenspartner sowie Kinder bis zum 25. Lebensjahr. Nähere Informationen findet man auf der Seite vom Beitragsservice. Siehe oben.
Die Befreiung bezieht sich auf den jeweiligen Antragsteller, seinem Ehepartner/Lebenspartner sowie Kinder bis zum 25. Lebensjahr. Nähere Informationen findet man auf der Seite vom Beitragsservice. Siehe oben.