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GruSi im Berufsbildungsbereich WfbM

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  • Inge
    antwortet
    Hallo zusammen,
    noch eine Rückmeldung vom Büro von Katrin Werner, Behindertenpolitische Sprecherein der Linksfraktion.
    Wenn Interesse besteht, bitte melden. Ich stelle dann den Kontakt her.

    Es wäre daher für uns sehr wichtig, wenn wir offizielle Bescheide und andere Dokumente von Behörden und Ämtern von betroffenen Menschen erhalten könnten. Wären Sie bereit, Ihren Bescheid oder Ihren Schriftverkehr mit der für Sie zuständigen Behörde an uns zu mailen?

    Selbstverständlich können Sie Ihre persönlichen Angaben schwärzen und unleserlich machen.
    Mit diesen offiziellen Dokumenten könnten wir dann die Bundesregierung konfrontieren und eine aussagekräftigere Antwort sowie Gegenmaßnahmen einfordern.

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  • Inge
    antwortet
    Hallo zusammen,

    In der Bundestags-Drucksache 16/10457 von 2008 wird das Problem unter der laufenden Nr. 31 bereitsthematisiert. Seit mehr als neun Jahren werden die Eltern also in die bürokratische Warteschleife geschickt, um berechtigte(!) Leistungen zu verzögern oder zu verhindern.

    Anfrage von Markus Kurth (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)
    Sieht die Bundesregierung Handlungsbedarf aufgrund des Vorgehens der Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales Berlin sowie des Kommunalverbandes für Jugend und Soziales, Landkreis- und Städtetag Baden- Württemberg, behinderte Menschen im Eingangs- und Berufsbildungsbereich einer Werkstatt für die Hilfe zum Lebensunterhalt zuständigkeitshalber an die ARGE zu verweisen, und stimmt die Bundesregierung der Auffassung, die Sozialhilfeträger würden den § 45 Abs. 1 Nr. 2 SGB XII, wonach behinderte Menschen in Werkstätten als voll erwerbsgemindert gelten, nicht vollends beachten, zu?

    Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Franz Thönnes vom 26. September 2008
    Die Bundesagentur für Arbeit erbringt die Leistungen im Eingangsverfahren und im Berufsbildungsbereich von Werkstätten für behinderte Menschen (§ 102 Abs. 2, § 107 SGB III, § 40 SGB IX) als zuständiger Rehabilitationsträger unabhängig davon, ob ein behinderter Mensch, der an diesen Maßnahmen teilnimmt, Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Dritten Kapitel SGB XII bezieht. Demgemäß werden diese Teilnehmer nicht an die Träger der Grundsicherung für Arbeitsuchende verwiesen. Bei behinderten Menschen, die während der Teilnahme am Eingangsverfahren und Berufsbildungsbereich in Werkstätten für behinderte Menschen einen Antrag auf Grundsicherung für Arbeitsuchende stellen, wurde bislang einzelfallbezogen überprüft, ob uneingeschränkte Erwerbsfähigkeit vorliegt. Um einen Gleichklang der sozialrechtlichen Vorschriften des Zweiten, Sechsten und Zwölften Buches Sozialgesetzbuch hinsichtlich der Feststellung der Erwerbsfähigkeit bzw. vollen Erwerbsminderung sicherzustellen, soll künftig auf eine einzelfallbezogene Feststellung der Erwerbsfähigkeit bei Personen, die in einer Werkstatt für behinderte Menschen tätig sind, verzichtet werden. Personen, die in der gesetzlichen Rentenversicherung nach § 1 Satz 1 Nr. 2 SGB VI versichert sind, sind voll erwerbsgemindert (§ 43 Abs. 2 Satz 3 Nr. 1 SGB VI). Zu diesen Versicherten gehören behinderte Menschen, die in anerkannten Werkstätten für behinderte Menschen tätig sind. Das betrifft nicht nur die behinderten Menschen im Arbeitsbereich der Werkstatt, sondern auch im Eingangsverfahren und im Berufsbildungsbereich (vgl. Bundessozialgericht 14. Februar 2001, B 1 KR 1/00 R). Zu der Rechtsfrage, ob im Zeitraum der Teilnahme an Maßnahmen im Eingangsverfahren und im Berufsbildungsbereich ein Anspruch auf Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung besteht, vertritt die Bundesregierung die Auffassung, dass behinderte Menschen im Eingangsverfahren und im Berufsbildungsbereich keinen Anspruch auf Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem Vierten Kapitel SGB XII haben. Insofern teilt sie die in den bekanntgewordenen Schreiben der angesprochenen Sozialhilfeträger zum Ausdruck kommende Rechtsauffassung. Drucksache 16/10457 – 16 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode Für diese Leistung ist nämlich Voraussetzung, dass die volle Erwerbsminderung dauerhaft ist. Von einer Dauerhaftigkeit ist aber in dem hier zur Beurteilung stehenden Zeitraum noch nicht auszugehen. Während der Teilnahme an den Maßnahmen im Eingangsverfahren und im Berufsbildungsbereich kann ein Anspruch auf Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Dritten Kapitel SGB XII oder, wenn der Betroffene das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet hat und mit einem Bezieher von Arbeitslosengeld II in einer Bedarfsgemeinschaft lebt, ein Anspruch auf Sozialgeld nach dem SGB II bestehen. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales wird die Bundesagentur für Arbeit bitten, ihre Dienstanweisung zu § 8 SGB II entsprechend anzupassen und die dargestellte Rechtsauffassung der Bundesarbeitsgemeinschaft der überörtlichen Träger der Sozialhilfe zu übersenden, um auf diese Weise auch die Sozialhilfeträger als Träger der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung zu informieren.
    Sollten die Voraussetzungen der Dauerhaftigkeit noch nicht festgestellt sein, müssten – wie ebenfalls bereits beschrieben – Leistungen nach dem Dritten Kapitel SGB XII (Hilfe zum Lebensunterhalt) gezahlt werden.
    Es geht einzig und allein um SGB XII - entweder Drittes Kapitel (Hilfe zum Lebensunterhalt) oder Viertes Kapitel (Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung).

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  • Inge
    antwortet
    Hallo Marieta,

    das ist einfach mehr als ärgerlich, wenn man immer wieder in die bürokratische Umlaufbahn geschleudert wird. Das kostet einfach Zeit und Energie.
    Auf meine Anfrage bei abgeordnetenwatch gab es eine Antwort und ein Angebot vom Team der Behindertenbeauftragten Katja Mast. Schildere doch dort mal deine Probleme...

    Da wir für die fachliche Einschätzung Ihres Anliegens weitere Detailinformationen benötigen, schlagen wir vor, dass Sie sich entweder telefonisch oder per E-Mail mit uns in Verbindung setzen.

    030/227-73755

    katja.mast@bundestag.de

    Wir freuen uns, von Ihnen zu hören.

    Mit freundlichen Grüßen

    Jan-Niklas Mehler
    Team Katja Mast MdB

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  • Marieta
    antwortet
    Hallo Inge,
    der erste hat heute seinen ALG II Bescheid erhalten. Mann lässt ihn doch wirklich 247 Euro zum Leben plus natürlich anteiliger Wohnkosten. (Er ist auch ein Pflegekind) Kindergeld natürlich angerechnet und den behinderungsbedingten Mehrbedarf von 17% Merkzeichen G scheint das Jobcenter nicht zu kennen.
    Na ja das gibt noch ein Stück Arbeit. Aber die Dame vom Sozialamt hat mir auch erklären wollen das es den volljährigen Pflegekindern nicht mehr zusteht. Wieder das alte Lied. Ich habe ihr die Begriffe Pflegekind
    und Kindergeldberechtigte erklärt da wurde sie zornig. Es könnte ja mal langweilig werden.

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  • Inge
    antwortet
    Hallo zusammen,

    auch Corinna Rüffer hat jetzt geantwortet.

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  • werner62
    antwortet
    Zitat von Inge Beitrag anzeigen
    Hallo zusammen,

    inzwischen habe ich eine Anfrage formuliert und an verschiedene Abgeordnete gestellt. Diese Fragen sind jetzt online.

    Hallo zusammen,

    Uwe Schummer hat schon geantwortet

    LG
    Monika

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  • Inge
    antwortet
    Hallo zusammen,

    inzwischen habe ich eine Anfrage formuliert und an verschiedene Abgeordnete gestellt. Diese Fragen sind jetzt online. Leider habe ich nicht mehr die Möglichkeit gefunden, dass man sich bei einer Antwort der Abgeordneten benachrichtigen lassen kann

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  • Marieta
    antwortet
    Hallo Inge,
    danke für den Hinweis. Die Ablehnung auf Arbeitslosengeld II für Maik wird nicht lange auf sich warten lassen.
    Dann folge ich deinem Hinweis, denn ich glaube unsere Politiker haben da einfach mal nicht nachgedacht.
    Die Zahl derer die nach dem Berufsbildungsbereich auf dem I. Arbeitsmarkt tätig sein können ist doch verschwindend gering. Das müsste doch anhand der viel gelobten Statistiken bekannt sein.
    Es ist sehr alles sehr widersprüchlich. Unsere behinderten im Berufsbildungsbereich werden ausgegrenzt und
    sind dann beinahe gezwungen betteln zu gehen. Denn für diese Gruppe Behinderter Menschen ist keiner zuständig. Aber im laufe von 21 Jahren ( so lange lebt er bei mir) haben wir kämpfen gelernt weil wir es immer wieder mussten. ( Frühförderung ,Kita, Schule usw.)
    LG Marieta

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  • Inge
    antwortet
    Hallo zusammen,

    vielleicht ist das mal wieder ein Fall für eine Anfrage bei abgeordnetenwatch!? Was meint Ihr?
    Ich habe einen Entwurf dafür erstellt hochgeladen. Allerdings weiß ich nicht, wie die Beschränkung auf die Länge einer Frage ist.
    Angehängte Dateien

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  • Marieta
    antwortet
    Hallo,
    meine Anwältin ist entsetzt und forscht mit Hochdruck. Die Anhörung soll ich nicht beachten, denn die stellen
    den Grundsicherunsbescheid für die Zukunft sowiso ein. Den Antrag auf Arbeitslosengeld II soll ich stellen. Am nächsten Dienstag habe ich wieder Gespräch bei ihr. Sie scheint gut zu sein.
    Ist entsetzt über die Einstellung und wird alle Rechtsmittel ausschöpfen. (Aber erst muss der Bescheid da sein)
    Mein Pflegesohn hat einen GdB von 100 mit den Merkzeichen H, B und G auf Dauer. Es ist alles nicht fasbar.
    Aber vieleicht denkt das Ministerium ja auch das unsere behinderten jungen Leute durch neue Gesetze zu nicht Behinderten werden. Wäre das nicht toll?
    Ich habe beim Jobcenter beantragt die dauerhafte Erwerbsunfähigkeit von dem Rentenversicherungsträger feststellen zu lassen.

    Ich halte Euch auf dem laufenden.

    LG Marieta

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  • Inge
    antwortet
    Hallo Marieta,
    wenn du einen Termin beim Anwalt hast, dann nimm doch gleich die von Monika eingestellten Infos des BVKM mit. Vielleicht hilft Euch das weiter. Ich drücke die Daumen!

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  • Marieta
    antwortet
    nein nicht vom Rentenversicherungsträger sondern von der Agentur für Arbeit. Morgen ist der Termin beim Anwalt,
    dann werde ich berichten. Der Bearbeiter beim hiesigen Sozialamt gab mir die Auskunft, das sogenannte Altfälle nicht angefasst werden. Für meinen Pflegesohn ist aber ein anderes Soz. Amt zuständig.
    Es wird viele unterschiedliche Entscheidungen geben.
    LG. Marieta

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  • werner62
    antwortet
    Zitat von Marieta Beitrag anzeigen

    . Dem Sozialamt liegt das Gutachten der Agentur für Arbeit über Leistungsunfähigkeit auf dem allgemeinem Arbeitsmarkt auf Dauer vor.

    Hallo Marieta,

    verstehe ich das richtig, die dauerhafte volle Erwerbsminderung ist vom zuständige Rentenversicherungsträger schon festgestellt worden?


    Falls ja:

    --------------------------------

    HINWEIS!

    Hat der zuständige Rentenversicherungsträger bereits vor Beginn des Eingangsver-fahrens und vor dem Durchlaufen des Berufsbildungsbereichs einer Werkstatt fest-gestellt, dass eine dauerhafte volle Erwerbsminderung vorliegt, bleibt diese Fest-
    stellung nach Auffassung des BMAS auch mit Eintritt in eine WfbM erhalten und entfällt damit nicht bis zur Entscheidung des Fachausschusses der WfbM (so das oben genannte Rundschreiben des BMAS vom 3. Juli 2017 auf Seite 6 f.). Konkret bedeutet das: Wurde die dauerhafte volle Erwerbsminderung z.B. bereits während der Schulzeit bei einem volljährigen Menschen mit Behinderung durch den zustän-digen Rentenversicherungsträger festgestellt, erhält er auch nach dem Übergang in das Eingangsverfahren der WfbM weiterhin Grundsicherung.


    http://bvkm.de/wp-content/uploads/Mu...ngsbereich.pdf




    ..."Eine einmal festgestellte medizinisch bedingt dauerhafte volle Erwerbsminderung ist grundsätzlich nicht erneut zu überprüfen. Gegenstand der (ausdrücklichen) Feststellung ist gerade, dass die Erwerbsminderung auf Dauer nicht mehr behoben werden kann. Dies schließt im begründeten Ausnahmefall eine erneute Begutachtung nicht aus."....
    http://www.einfach-teilhaben.de/DE/S...r_em_node.html

    ---------------------------------

    LG
    Monika


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  • Marieta
    antwortet
    Es kommt noch schlimmer. Auch bestehende Grundsicherungsbescheide werden aufgehoben. (nach § 48 SGB X)
    es wird empfohlen beim örtlichen Jobcenter Arbeitslosengeld II zu beantragen. Dem Sozialamt liegt das Gutachten der Agentur für Arbeit über Leistungsunfähigkeit auf dem allgemeinem Arbeitsmarkt auf Dauer vor. Ein Antrag auf ALG II läuft also ins Leere und würde auch eine Schlechterstellung bedeuten, da Kinderger- und Ausbildungsgeld angerechnet werden.
    Ich habe mir einen Termin bei einem Anwalt geholt. Denn langsam schaue ich nicht mehr durch.
    Es läuft jetzt die Anhörung nach §24 SGB X. Leider schreibt der Bvkm. dazu noch nichts.
    Wer weiß Rat
    LG Marieta

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  • Inge
    antwortet
    Der Bundesverband für körper- und mehrfachbehinderte Menschen (BVKM) weist darauf hin, dass seit Juli 2017 Menschen mit Behinderungen, die nach der Schulentlassung den Eingangs-und Berufsbildungsbereich einer Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM) besuchen, keine Grundsicherung bewilligt wird. Begründet wird dies damit, dass eine „dauerhafte volle Erwerbsminderung“ nicht vorliege.
    Der bvkm rät daher den Betroffenen, einen Widerspruch gegen die Ablehnung einzulegen. Die Argumentationshilfe sowie einen Musterwiderspruch gibt es beim BVKM

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  • Inge
    antwortet
    Zur der Prüfung der Dauerhaftigkeit der vollen Erwerbsminderung gibt es neue Infos vom BVKM

    Keine Prüfung der Anspruchsberechtigung darf der Rentenversicherungsträger ferner bei Menschen mit Behinderung vornehmen, die den Eingangs- oder Berufsbildungsbereich einer WfbM durchlaufen. Dies wird in § 45 Satz 3 Nr. 3 SGB XII in der ab 1. Juli 2017 geltenden Fassung klargestellt. [...]
    Der Gesetzgeber selbst scheint jedoch anderer Ansicht zu sein. Er begründet die neue Regelung nämlich damit, dass die Dauerhaftigkeit der vollen Erwerbsminderung erst nach Beendigung des Berufsbildungsbereichs festgestellt werden könne (Bundestags-Drucksache 18/9984, Seite 97), [...]
    Hinweis: Abzuwarten bleibt, welche der vorgenannten Varianten von den Sozialämtern bei der Entscheidung über die Grundsicherung berücksichtigt wird. Sollte sich die Praxis etablieren, dass Grundsicherungsanträge von Menschen mit Behinderung, die sich im Eingangs- oder Berufsbildungsbereich einer WfbM befinden, abgelehnt werden, wird dringend empfohlen, hiergegen Widerspruch einzulegen. Der bvkm wird die weitere Entwicklung in dieser Sache beobachten und gegebenenfalls unter www.bvkm.de einen Musterwiderspruch zur Verfügung stellen.
    Quelle und kompletter Text: BVKM (siehe Punkt 4)

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  • Inge
    antwortet
    AW: GruSi im Berufsbildungsbereich WfbM

    Hallo Andrea,
    danke, dass du hier immer die Neuigkeiten einstellst. Ich finde das sehr interessant, und für viele Eltern ist es bestimmt auch sehr hilfreich.

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  • andrea l
    antwortet
    AW: GruSi im Berufsbildungsbereich WfbM

    Heute kam die sehr interessante Antwort vom Landesbehindertenbeauftragten Brandenburg

    Auszug:
    Behinderte Menschen,die das 18. Lebensjahr vollendet haben und nach dem Votum des Fachausschusses in die WfbM aufgenommen werden sollen, gehören grundsätzlich zum leistungsberechtigten Personenkreis für Leistungen nach dem IV: Kpitel SGB XII. Dies gilt auch bei Beschäftigung im Eingangs-oder Berufsbildungsbereich. Die Vertretungen des Sozialhilfeträgers im Fachausschuss der WfbM teilen mit, ob sie der Aufnahme widersprochen oder nicht widersrochen haben und damit das Abstimmungsergebnis einvernehmlich oder nicht einvernehmlich ausgefallen ist. Bei einem einvernehmlichen Votum ist ein Auspruch auf Leistungen zu unterstellen, ein zusätzliches Gutachten ist nicht einzuholen.

    ..... Aufgrund der von Ihnen geschilderten Situation kann Herr Dusel sich jetzt erkundigen, ob dieses Vorgehen gängige Praxis im Land Brandenburg ist und sich ggf. dafür einsetzen, dass entsprechende Hinweise an die Kommunen gegeben werden.

    Mit freundlichen Grüßen


    Also ich finde das sehr interessant. Bei meinem Sohn gab es einen Fachausschuss, der die Aufnahme bestätigt hat. Unterschrieben hat auch das Grundsicherungsamt. Also war doch alles klar.

    Ich werde auf jeden Fall meiner Anwältin eine Kopie des Schreibens geben. Vielleicht lassen sich die anderen Verfahren dann schneller klären.

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  • andrea l
    antwortet
    AW: GruSi im Berufsbildungsbereich WfbM

    Gestern kam eine Antwort von Ulla Schmidt.
    Der Brief ist sehr lang. Ich möchte euch dennoch auszugsweise den Inhalt widergeben.
    Auszug:

    …. Dankbar bin ich Ihnen für Ihre konkreten Hinweise, wo es möglicherweise aus Rechtsgründen „hakt“ und gesetzlicher Klarstellungs-oder Verbesserungsbedarf besteht. Gerne gebe ich diese Hinweise weiter…..
    …. § 45 SGB XII regelt die Feststellung der dauerhaften vollen Erwerbsminderung im Sozialhilferecht. …… Die Feststellung ist ….. entbehrlich, wenn sich bereits der Fachausschuss …(fbM) als kompetente Einrichtung damit befasst hat.
    Diese Ausnahme wurde geschaffen, um behinderten Menschen weitere Untersuchungen und Prüfungen zu ersparen… Ob die Aufrechterhaltung der Regelung in dieser Form weiterhin ihre Berechtigung hat, könnte im Rahmen der Schaffung des angekündigten Bundesteilhabegesetzes, das wir als Lebenshilfe intensiv begleiten, überprüft werden.
    Sie sprechen die Unterscheidung zwischen dem Arbeitsbereich und dem Berufsbildungsbereich in einer WfbM an. Der Gesetzeswortlauf des § 45 SGB XII äußert sich dazu nicht eindeutig, da er nur von der „Aufnahme in eine Werkstatt“ spricht. Zu beachten ist jedoch der zweite Teil des Satzes, in dem verlangt wird, dass der Leistungsberechtigte …. Als voll erwerbsgemindert gelten muss.
    ….
    Ergänzend möchte ich noch darauf hinweisen, dass in dem von Ihnen zitierten Schreiben …. ausgeführt wird, der Berufsbildungsbildungsbereich sei eine berufsfördernde Maßnahme, die einer Ausbildung gleichzusetzen sei. Hier fordert die Bundesvereinigung Lebenshilfe seit langem, dass auch Menschen mit Behinderung in Werkstätten eine dreijährige berufliche Bildung mit der Möglichkeit eines berufsqualifizierenden Abschlusses ermöglicht wird.
    …. Sie leisten mit Ihrem Engagement aber einen wichtigen Beitrag dazu, anderen Mut zu machen, auch ihre Rechte wahrzunehmen. Dafür danke ich Ihnen sehr.

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  • Inge
    antwortet
    AW: GruSi im Berufsbildungsbereich WfbM

    Hallo Andrea,
    nicht unbedingt. Schau mal, ob "dein" Landesverband eine Homepage hat und ob dort auch Elternteile von behinderten Kindern mitarbeiten. Vielleicht kannst du zu diesen noch zusätzlich Kontakt aufnehmen.

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  • andrea l
    antwortet
    AW: GruSi im Berufsbildungsbereich WfbM

    Guten Morgen Inge,

    Du hast recht, aber wenn schon der Bundesverband nicht die Landesverbände einschaltet, wird mein Brief bei den Landesverbänden auch abprallen.

    jetzt erst recht!!! und wenn ich keine vernünftigen Antworten auf meine Fragen bekomme, habe ich immer noch die Möglichkeit Medien einzuschalten.

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  • Inge
    antwortet
    AW: GruSi im Berufsbildungsbereich WfbM

    Guten Morgen Andrea,
    solche Antworten nach dem "St.-Florians-Prinzip" ist leider oft typisch. Aber da gibt es bestimmt auch noch einen Landesverband

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  • andrea l
    antwortet
    AW: GruSi im Berufsbildungsbereich WfbM

    Hallo,

    wie versprochen, kann ich euch heute die 1. Rückmeldung geben. Der ABD (Allgemeine Behindertenverband in Deutschland e.V.) hat folgende Antwort zugesandt....

    "Sehr geehrte Frau XXXXX,

    vielen Dank für Ihr Schreiben, in dem Sie die Schwierigkeiten beschreiben, die Sie mit ihrem Sohn mit Behörden und Ämtern haben. Mit diesen Schwierigkeiten haben nicht nur Sie zu kämpfen, sondern viele andere Menschen mit Behinderungen auch.
    Wir bekommen täglich Informationen, wie schlecht Behörden und Ämter entscheiden.
    Nur haben wir zurzeit in unserem Bundesverband keine Möglichkeiten daran etwas zu ändern, da alle diese Anträge, die schlecht von den Ämtern und Behörden bearbeitet werden, Ländersache ist. Uns sind genauso die Hände gebunden wie bei jemanden anderen auch.
    Wir nehmen jede Anfrage sehr ernst und bringen diese bei einem entsprechenden Anlass in einer entsprechenden Behörde zur Sprache.
    Ich hoffe nur dass sich auch die anderen Institutionen zu Ihrem Schreiben äußern.

    Mit freundlichen Grüßen

    XXXXXX
    Vorstandsmitglied"

    Die Antwort wurde einen Tag nach Erhalt meines Briefes verfasst. Für mich ziemlich ernüchternd.... und schade.... und an den Komma- und grammatikalischen Fehlern lässt sich für mich ableiten, dass die Antwort mit ziemlicher Gleichgültigkeit verfasst wurde. Alles schnell schnell und bloß keine Verantwortung übernehmen.

    Im Briefkopf steht: "Für Selbstbestimmung und Würde". HAHA
    Machen kann man nix... man hofft halt, dass andere was machen..... Noch nicht mal Vorschläge werden unterbreitet.

    Ein Gutes hat es, meine Erwartungen wurden heruntergeschraubt!

    Liebe Grüße
    Andrea

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  • alexa
    antwortet
    AW: GruSi im Berufsbildungsbereich WfbM

    Liebe Andrea,
    Engagement gehört belohnt, hier aber erst mal ein kleines “Danke“ dafür!


    Viel Glück und Daumen drück !!!

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  • andrea l
    antwortet
    AW: GruSi im Berufsbildungsbereich WfbM

    Der Brief ist an folgende Adressaten raus geschickt

    Bundespräsidialamt
    Joachim Gauck
    Spreeweg 1
    10557 Berlin


    Bundesministerium für Arbeit und Soziales
    Andrea Nahles
    Wilhelmstraße 49
    10117 Berlin (Mitte)


    Beauftragte der Bundesregierung
    für die Belange behinderter Menschen
    Verena Bentele
    Mauerstraße 53
    10117 Berlin


    Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit,
    Frauen und Familie
    Referat Behindertenpolitik
    Jürgen Dusel
    Haus S
    Henning-von Tresckow-Straße 2-13
    14467 Potsdam


    Fraktion BÜNDNIS90/DIE GRÜNEN
    Markus Kurth
    Platz der Republik
    11011 Berlin


    SPD
    Franz Thönnes, MdB
    Platz der Republik 1
    11011 Berlin



    Bundesvereinigung Lebenshilfe
    Ulla Schmidt
    Leipziger Platz 15
    10117 Berlin


    Lebenshilfe Brandenburg - Potsdam e.V.
    Zentrale und Geschäftsstelle
    Matthias Pietschmann
    Potsdamer Landstraße 11
    14776 Brandenburg an der Havel


    autismus Deutschland e.V.
    Bundesverband zur Förderung
    von Menschen mit Autismus
    Rothenbaumchaussee 15
    20148 Hamburg


    Allgemeiner Behindertenverband
    in Deutschland e. V
    Friedrichstraße 95
    10117 Berlin

    Ich bin gespannt auf die Antworten und werde berichten.

    Vielen Dank nochmal für eure Unterstützung

    LG
    Andrea

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