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GruSi im Berufsbildungsbereich WfbM

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  • Inge
    antwortet
    SG Aurich: Anspruch auf Grundsicherung im Eingangs- und Berufsbildungsbe- reich der WfbM Urteil vom 2. Mai 2019 (S 13 SO 28/18) Nach dem Urteil des Sozialgerichts (SG) Aurich vom 2. Mai 2019 (Aktenzeichen S 13 SO 28/18) hat der sich im Eingangs- bzw. Berufsbildungsbereich einer Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM) befindliche Kläger seine volle dauerhafte Erwerbsminderung nachgewiesen und kann deshalb Leis- tungen der Grundsicherung beanspruchen.
    Quelle und kompletter Text: BVKM

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  • werner62
    antwortet
    Hallo halloworld,

    schade das Deine Beiträge nicht komplett sind.

    Es hört sich so an als wenn ihr vor Gericht etwas erreicht hättet...

    LG
    Monika

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  • halloworld
    antwortet
    [FONT=Courier New]in dem rechtstreit des XXXX gegen stadtverband XXXX weist das Gericht darauf hin, dass der angefochtene versagungsbescheid rechtswidrig sein d

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  • halloworld
    antwortet
    wir k

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  • Gast-Avatar
    Ein Gast antwortete
    vielen Dank allen für das enorme Engagement!

    Eine Anmerkung: Mehrfach ist Verena Bentele als Bundesbehindertenbeauftragte als Adressatin genannt. Der Bundesminister für Arbeit und Soziales, Hubertus Heil, hat am 9.5.2018 Jürgen Dusel in sein Amt als neuem Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen eingeführt. Jürgen Dusel war bislang in Brandenburg Beauftragter der Landesregierung für die Belange der Menschen mit Behinderungen. Er tritt die Nachfolge von Frau Verena Bentele an.

    http://www.bmas.de/DE/Presse/Pressem...uftragter.html


    Frau Bentele ist inzwischen neugewählte Präsidentin des VDK.

    Grüße,
    Wolfgang

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  • Inge
    antwortet
    Hallo zusammen,

    um diesen bürokratischen Irrsinn komplett zu machen, werden inzwischen auch die Besucher von Tagesförderstätten einbezogen.
    Vor einigen Wochen wurden einem Betroffenen die Zahlung von Grundsicherung verweigert und bereits erhaltene Leistungen sollten zurückgezahlt werden. Der Betroffene solle sich ans Jobcenter(!) wenden. Hier wurde eine Anwältin eingeschaltet, die einen sehr gut formulierten Widerspruch geschrieben hat.
    Gestern bekamen wir ein Schreiben, dass - nachdem unsere Tochter seit 15 Jahren die Tagesförderstätte besucht und Grundsicherung bekommt - jetzt überprüft werden muss, ob sie wirklich dauerhaft erwerbsunfähig ist. Eine Tagesförderstätte ist für behinderte Menschen, die keine wirtschaftlich verwertbare Arbeitsleistung erbringen können - die also nicht mal in einer WfbM arbeiten können. Und jetzt wird überprüft, ob sie nicht doch einer ganz normalen Berufstätigkeit nachgehen kann.
    Als Grund für die unnötige Bürokratie wird eine Rechtsänderung, die vor einem Jahr in Kraft getreten ist, angegeben. Diese Änderung betrifft jedoch nur Eingangsbereich der WfbM, also den Bereich, in den unsere Tochter niemals gelangt ist, weil sie selbst dafür zu schwer behindert ist.
    Das BMAS legt das Gesetz (wie bei der Regelbedarfsstufe 3) gegen die Interessen der Betroffenen aus, obwohl es bereits positive Gerichtsurteile gibt. Es werden also wieder(!) Eltern durch alle Instanzen gejagt, um die Rechte ihrer Kinder durchzusetzen.
    Wie viel Kraft und Zeit, die wir anderer Stelle wirklich dringend benötigen, gehen da verloren?

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  • Inge
    antwortet
    Sozialgericht Gießen, Beschluss vom 30.04.2018

    [...] Ausschluss stellt Verstoß gegen Grundgesetz dar
    Ein solcher Ausschluss stelle einen Verstoß gegen Artikel 3 Abs. 1 GG dar. Die Betroffenen hätten aufgrund des Ausschlusses regelmäßig während der Dauer des Eingangs- und Berufsbildungsbereichs keinen Anspruch auf Sozialleistungen zur Existenzsicherung. [...]
    Quelle und kompletter Text: Kostenlose-Urteile

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  • werner62
    antwortet
    Hallo zusammen,

    ------------------------

    Stand: März 2018

    Musterwiderspruch für Personen im Eingangs- und Berufsbildungsbereich der WfbM aktualisiert

    Der bvkm hat seinen Musterwiderspruch im Hinblick auf das Urteil des Sozialgerichts (SG) Augsburg vom 16. Februar 2018 (Aktenzeichen S 8 SO 143/17) aktualisiert. Das SG hatte entschieden, dass auch bei Personen im Eingangs- bzw. Berufsbildungsbereich einer Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM) eine volle Erwerbsminderung auf Dauer unterstellt werden kann. Die betroffenen Personen haben deshalb nach Auffassung des Gerichts Anspruch auf Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung.

    http://bvkm.de/wp-content/uploads/Mu...März-2018.pdf

    ---------------------

    LG
    Monika

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  • Inge
    antwortet
    Aktuelles und wichtiges Urteil mit dem Leitsatz:

    Auch bei Personen im Eingangs- bzw. Berufsbildungsbereich einer Werkstatt für behinderte Menschen kann eine volle Erwerbsminderung auf Dauer unterstellt werden. (Rn. 19 – 27)
    SG Augsburg, Urteil v. 16.02.2018 – S 8 SO 143/17

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  • werner62
    antwortet
    Hallo zusammen,

    ---------------------------
    Grundsicherung: BMAS stellt Rechtsänderung für Personen im Eingangs- und Berufsbildungsbereich in Aussicht


    Grundsicherung: BMAS stellt Rechtsänderung für Personen im Eingangs- und Berufsbildungsbereich in Aussicht

    In seinem Schreiben an den bvkm vom 5. Februar 2018 bekräftigt das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) seine Rechtsauffassung dass Personen, die den Eingangs- und Berufsbildungsbereichs einer WfbM durchlaufen, keinen Anspruch auf Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung haben. Das Ministerium hält dies aber für problematisch und plädiert deshalb für eine Rechtsänderung.

    Schreiben des BMAS vom Februar 2018:
    http://bvkm.de/wp-content/uploads/Sc...-3-SGB-XII.pdf

    --------------------------
    LG Monika

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  • Inge
    antwortet
    Änderung in Sicht? Bekommen behinderte Menschen im Eingangsbereich bzw. Berufsbildungsbereich der WfbM künftig wieder Grundsicherung?

    Menschen mit Behinderung in Ausbildung
    "Im Berufsbildungsbereich muss sich etwas ändern"


    Menschen mit Handicap in Ausbildung haben derzeit keinen Anspruch auf Grundsicherung. Die Bundesgeschäftsführerin der Lebenshilfe, Jeanne Nicklas-Faust, vertritt die Ansicht, dass diese "fälschlich vorenthalten" wird. Sie glaube aber, dass es auf Seiten des Gesetzgebers zu einer "Klarstellung" kommen werde. [...]
    Quelle und kompletter Text: Deutschlandfunk

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  • Inge
    antwortet
    Keine Grundsicherung für behinderte Azubis
    • Neuregelung verweigert behinderten Azubis die Grundsicherung
    • Eltern wollen Unterstützung einklagen
    • NRW-Sozialminister würde Änderung unterstützen
    Quelle, kompletter Text und Link zum Film: WDR

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  • Inge
    antwortet
    [...] Die Rechtsauffassung des BMAS, der sich die Sozialämter anschließen, hält die Bundesvereinigung Lebenshilfe für falsch. Dies haben wir dem Ministerium im Dezember 2017 in einer Stellungnahme zu dem Problem ausführlich erläutert. Auch die Bundesländer lehnten mit Beschluss vom 6./.7.12.2017 die neue Regelung ab. Ob das BMAS seine Meinung nun ändern wird, bleibt abzuwarten. [...]
    Quelle, kompletter Text und Links zu der Stellungnahme der Lebenshilfe und dem Beschluss der Bundesländer: Lebenshilfe

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  • Daniel
    antwortet
    Guten Morgen!

    Zitat von werner62 Beitrag anzeigen
    würde da nicht evtl. ein "Budget für Arbeit" in Frage kommen:
    Die bundesweite Einführung kommt ja erst zum Jahreswechsel mit dem nächsten Schritt der Umsetzung des BTHG.
    Bislang hat wohl tatsächlich nur Rheinland-Pfalz ausgiebige Erfahrungen mit einer solchen Leistung. Soweit ich weiß, gibt es zwar in anderen Bundesländern Modellprojekte und in Niedersachsen und Hamburg ist es wohl auch schon seit Längerem verankert, aber so richtig gearbeitet wird dort wohl noch nicht damit.

    In der ab 2018 bundesweit geltenden Form ist das Budget offenbar auch für Menschen mit dauerhafter voller Erwerbsminderung zugänglich. Ich bin gespannt, ob das tatsächlich auch so umgesetzt wird.

    Wenn jedoch (wider Erwarten) alles gut geht, dann wird das tatsächlich eine interessante Sache. :)

    Grüße,

    Daniel

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  • werner62
    antwortet
    Hallo zusammen,

    würde da nicht evtl. ein "Budget für Arbeit" in Frage kommen:
    https://inklusion.rlp.de/de/teilhabe...t-fuer-arbeit/

    Hier auf der Seite "Virtuelle Werkstatt XTERN" kann
    man sich ua. einen Ratgeber herunterladen:

    Beruflicher Ratgeber
    Für Menschen mit Behinderung zur Teilhabe am Arbeitsleben


    Den Ratgeber findet man auf der Seite rechts unten:
    https://www.st-raphael-cab.de/behind...en/xtern/xtern

    In dem Ratgeber gibt es ua Infos und Beispiele zum Budget für Arbeit.

    LG
    Monika

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  • Daniel
    antwortet
    Guten Abend!

    Zitat von Gast Beitrag anzeigen
    Ich persönlich bin einer.
    Herzlichen Glückwunsch dazu.
    Unser Sozialrecht ist eigentlich nicht verkehrt, finde ich - aber es hat so seine Untiefen. Und wenn man in so eine Untiefe gerät, ist das richtig kacke. Das brauche ich Dir aber gar nicht erzählen, denn genau da bist Du ja gelandet.


    Nun ist für mich das Problem, ich bin wegen meiner vollen Erwerbsminderung auf eine Art Abstellgleis.
    Weil sich mit der Feststellung der Dauerhaftigkeit der vollen Erwerbsminderung tatsächlich bestimmte Türen zu sozialrechtlichen Leistungsansprüchen automatisch schließen.

    Der Fehler steckt im System: Von den Gutachtern der DRV wird quasi verlangt, in die Zukunft zu blicken, um zu sehen, ob jemand tatsächlich "dauerhaft" nicht erwerbsfähig ist oder voraussichtlich nur für einen bestimmten Zeitraum. Das ist ja keine exakte Wissenschaft, das kann man nicht messen oder errechnen, so dass es in ebenjenen "Grenzfällen" letztlich vom Bauchgefühl und den Erfahrungswerten des jeweiligen Gutachters abhängt, wie seine Prognose ausfällt. Und heißt diese "dauerhaft", gehen die sozialrechtlichen Türen auch dauerhaft zu.

    Selbst wenn aufgrund eindeutiger gesundheitlicher oder behinderungsbedingter Schwierigkeiten das Votum des Gutachters offensichtlich ist, ist das für die Betroffenen nicht immer witzig - die Beschäftigung in einer WfbM oder der Besuch einer Förderstätte ist nicht für alle Menschen das große Lebensglück und recht viel mehr gibt das System derzeit nicht her.

    Dann muss man wissen, dass das Finanzierungssystem der WfbM diesen nur wenige Anreize bieten, die leistungsfähigsten MitarbeiterInnen tatsächlich in andere Beschäftigungsverhältnisse zu vermitteln. Die WfbM ist somit letztlich für viele Menschen eine unerwünschte Sackgasse.

    Ein Weg raus führt über ein neues Gutachten, das eine positivere Prognose zur Erwerbsfähigkeit stellt. Aber da ran zu kommen, kann sehr schwierig sein.

    Mal gucken, ob die Ansätze aus dem BTHG eine Veränderung herbei führen. Allzu optimistisch bin ich da aber nicht.


    Gute Nacht!

    Daniel

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  • Gast-Avatar
    Ein Gast antwortete
    Hallo, Daniel,

    das ist ja sehr interessant, den Sachverhalt habe ich so nicht gesehen. Und Du hast recht, ein Automatismus darf nicht eintreten, denn jeder Mensch ist eben ein ganz persönlicher Einzelfall.
    Auch das mit den "Grenzfällen" ist mir auch so nicht bewußt gewesen. Ich persönlich bin einer.
    Aufgrund einer psychischen Erkrankung habe auch ich das Eingangsverfahren( 1 Monat) und darauffolgend den Berufsbildungsbereich ( 24 Monate) absolviert. Dort erhielt ich Grundsicherung( kein EMR-Anspruch). Dann pausierte ich 2 Jahre mit Bezug HzL nach Kapitel 3 wegen Arbeitssuche auf erstem Arbeitsmarkt. Da sich nichts fand, wollte mein damaliger Betreuer mich in Arbeit bringen und zwar im Arbeitsbereich einer Wfbm. Dazu wurde ich von der DRV KBS begutachtet und erhielt die dauerhafte volle Erwerbsminderung, mit diesem Status trat ich dann die Beschäftigung im Arbeitsbereich der Wfbm an. Wegen einiger Probleme mit geistig eingeschränkten Beschäftigten kündigte ich den Werkstattvertrag dann nach 27 Monaten zu Ende August diesen Jahres.
    Grundsicherung wegen Erwerbsminderung sichert meinen Lebensunterhalt.
    Nun ist für mich das Problem, ich bin wegen meiner vollen Erwerbsminderung auf eine Art Abstellgleis.
    SGB II und SGB III(Arbeitsverwaltung) sind mit samt den Fördermöglichkeiten und Weiterbildungsmöglichkeiten nicht für mich zuständig und das Sozialamt hat solche Möglichkeiten, laut Auskunft, nicht. Ein Antrag auf LTA würde mich nur in die Wfbm zurückführen. Das Problem der hiesigen Wfbm ist, das nichts getan wird, um Beschäftigte in den ersten Arbeitsmarkt zu integrieren( O-Ton Geschäftsführer: Seid froh, das ihr hier arbeiten dürft!).
    Also muss ich alles selber bezahlen und das von meinen rund 700 Euro Grundsicherung. Selbst ist in meinem Fall der Mann. Bin 42 und kenne den ersten Arbeitsmarkt aus eigener Erfahrung gut.
    Und deshalb wies ich auf das Problem im letzten Absatz hin.

    Mlg
    Kai

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  • Daniel
    antwortet
    Guten Abend!

    Zitat von Gast Beitrag anzeigen
    Oder irre ich mich da?
    Genau genommen: Ja.
    Grundsicherung ist eine Leistung der Sozialhilfe. Andere Leistungen der Sozialhilfe sind z. B. Hilfe zur Pflege, (derzeit noch) Eingliederungshilfe oder Hilfe zum Lebensunterhalt.


    Sie ist eine Fürsorgeleistung vom Staat, also ist da nichts mit "rausholen", oder?
    Sie ist vielmehr eine staatliche Leistung, auf die es einen gesetzlichen Anspruch unter definierten Voraussetzungen gibt.

    Früher war jede Form der Sozialhilfe in der sozialrechtlichen Systematik tatsächlich dem Bereich "Fürsorge" zugeordnet. Vor geraumer Zeit hat man sich jedoch von den klassischen Bereichen verabschiedet, da sich die Gesellschaft, ihr Sozialrecht und seine Funktion verändert haben. Heute erfüllt die Sozialhilfe die systematische Funktion der "sozialen Hilfe und Förderung".

    Dahinter steckt die Anerkennung, dass Menschen durch Sozialhilfeleistungen eben gerade nicht einer wie auch immer gearteten "Fürsorge" durch den Staat anheimfallen sollen, sondern ausgleichende Unterstützung und Förderung erhalten sollen, um im Sinne der Prinzipien des Sozialstaates (und seines Grundgesetzes) in Würde und gleichberechtigt leben zu können - für sich selbst sorgend, soweit wie möglich.

    Wenn Du das "Herausholen" auf den Beitrag von Monika beziehst, stand das Wort im Zusammenhang mit dem BTHG, das eigentlich ein Herausholen aus immer noch vorhandenen Fürsorge-Strukturen unterstützen sollte, was aber konterkariert wird, wenn der Gesetzgeber Entscheidungen trifft, wie die gegenständliche.


    Bei der Beantragung von Grundsicherung nach SGB XII ist Vorsicht geboten, denn dieser Bezug setzt die Anerkennung der DRV einer dauernden, vollen Erwerbsminderung voraus.
    Andersrum wird ein Schuh draus: Grundsicherung nach SGB XII ist ja (unter anderem) gerade für Menschen gedacht, die dauerhaft vollständig erwerbsgemindert sind. Die Frage nach der Erwerbsfähigkeit steht an erster Stelle, nicht die nach dem Bezug von Grundsicherung.

    Es stellt sich allenfalls in bestimmten "Grenzfällen" die Frage, ob jemand die Anerkennung einer solchen Erwerbsminderung "möchte" oder nicht. Menschen in solchen Grenzsituationen sind aber ebenso durch die gegenständliche Regelung benachteiligt, denn im Arbeitsbereich der WfbM muss die Erwerbsminderung gar nicht erst geprüft werden, um Grundsicherung zu ermöglichen - es entstehen also keine Nachteile durch die Beantragung. Im Eingangs- und Berufsbildungsbereich soll neuerdings jedoch automatisch von Erwerbsfähigkeit ausgegangen werden - somit gucken alle erstmal in die Röhre.


    Gute Nacht!

    Daniel

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  • Gast-Avatar
    Ein Gast antwortete
    Grundsicherung nach SGB XII ist Sozialhilfe, nur eben mit anderem Namen. Oder irre ich mich da?
    Sie ist eine Fürsorgeleistung vom Staat, also ist da nichts mit "rausholen", oder?
    Bei der Beantragung von Grundsicherung nach SGB XII ist Vorsicht geboten, denn dieser Bezug setzt die Anerkennung der DRV einer dauernden, vollen Erwerbsminderung voraus. Und dieser Sachverhalt schneidet den Betroffenen von sämtlichen Leistungen der Arbeitsverwaltung nach SGB II und SGB III ab, dies sollte stets bedacht werden.

    MlG
    Kai

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  • werner62
    antwortet
    Hallo zusammen,

    -------------------------

    Vorenthalt von Grundsicherung ist diskriminierend

    ...„Das ist eine Diskriminierung der Menschen mit Behinderung bei der Arbeit.
    Die Behörden erwecken mit ihrer Rechtsauslegung den Anschein, die Behinderung
    der Frau könne plötzlich verschwinden“,
    sagte der Landesgeschäftsführer der
    Lebenshilfe NRW Herbert Frings. Außerdem führt das Verhalten der Behörden zu
    einer Phase große Unsicherheit bei Betroffenen und ihren Angehörigen.

    Das Bundesteilhabegesetz war mit dem Ziel verabschiedet worden, Menschen mit
    Behinderung aus der Fürsorge herauszuholen.
    „Der Fall der Frau aus Herford zeigt,
    die Situation wird sogar verschärft.
    Zwar können und sollten Betroffene gegen
    Ablehnungsbescheide Widerspruch einlegen, wir sind jedoch der Meinung, hier
    muss das Bundesarbeitsministerium schnellstmöglich für eine Klarstellung
    zugunsten der Menschen mit Behinderung sorgen“....





    ..."Sollten Betroffene bereits Widerspruchsbescheide erhalten haben, ist die
    Lebenshilfe NRW an diesen sehr interessiert und bittet um Kontaktaufnahme


    unter 02233 93245-636 oder
    via Mail an landesverband@lebenshilfe–nrw.de


    http://www.lebenshilfe-nrw.de/de/akt...php?listLink=1

    -----------------------

    LG
    Monika

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  • werner62
    antwortet
    Hallo zusammen,

    -------------------------

    RTL
    7.12.2017

    Nur 80 Euro im Monat zum Leben:
    Familie aus Herford kämpft um Gerechtigkeit für ihre Tochter mit Down-Syndrom


    ..."Aufgrund ihrer Trisomie 21 steht ihr eigentlich eine Grundsicherung von monatlich
    rund 700 Euro zu. Doch wegen einer Gesetzesänderung bekommt sie diese nicht, weil
    die 18-Jährige im Berufsbildungsbereich einer Werkstatt für Menschen mit Behinderung
    arbeitet. Nun erhält sie lediglich 80 Euro pro Monat."...


    ..."Familie Glaub will gegen Gesetzesänderung klagen"...

    https://rtlnext.rtl.de/cms/nur-80-eu...m-4135464.html

    -----------------------

    LG
    Monika

    Einen Kommentar schreiben:


  • Gast-Avatar
    Ein Gast antwortete
    Hallo Ihr Lieben,
    nach 6 wöchiger Bearbeitungszeit erhält mein Pflegesohn nun ALG II. Aber natürlich wird das Kindergeld angerechnet. Da er eine eigene Bedarfsgemeinschaft bildet und das KG nicht an ihn weitergeleitet wird
    widerspricht es den Gesetzen und den eigenen Fachlichen Weisungen der Agentur für Arbeit. Wir befinden uns im Widerspruchsverfahren deswegen.
    Aber es wurde ihm ein Mehrbedarf von 35% zugewilligt. Schließlich sind unsere Behinderten im Berufsbildungsbereich ja nun Erwerbsfähig
    (Grad der Behinderung 100 Merkzeichen H, G und B., Pflegegrad 4)
    Soweit so gut, aber was geschieht mit denen die bei ihren Eltern leben, oder die Eltern unterhaltsverpflichtet sind?
    Sie bekommen außer ihrem Ausbildungsgeld von Sage und Schreibe 80 Euro keine Leistungen.
    Ja wären sie nicht Behindert hätten sie einen Anspruch auf BAB.
    Es wundert mich, dass viele Sozialämter die neue Gesetzgebung ignorieren und weiter Grundsicherungsanträge
    annehmen und auch gewähren.
    Zum Kindergeld hat auch das zuständige Amt für Grundsicherung angekündigt es zukünftig anzurechnen.
    Das Urteil von 2013 wird ignoriert.
    Ich wünsche allen Betroffenen viel Kraft und Durchhaltevermögen bei dem ständigen Kampf mit den Behörden
    um die Rechte unserer Behinderten.
    LG Marieta

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  • werner62
    antwortet
    Hallo zusammen,
    -----------------------

    Stellungnahme der Fachverbände für Menschen mit Behinderung

    6. Dezember 2017

    Stellungnahme zu § 45 Satz 3 Nr. 3 SGB XII – kein Ersuchen um gutachterliche Feststellung
    der Dauerhaftigkeit einer vollen Erwerbsminderung für Menschen mit Behinderung, die den
    Eingangs- oder Berufsbildungsbereich einer WfbM durchlaufen

    http://bvkm.de/wp-content/uploads/St..._6.12.2017.pdf

    ----------------------

    LG
    Monika

    Einen Kommentar schreiben:


  • Inge
    antwortet

    Antwort von Yasmin Fahimi (SPD) 22.09.2017
    Liebe Frau Rosenberger,
    ich habe durchaus Verständnis für Ihre Auffassung . Die heutige Abgrenzung des Kreises der Leistungsberechtigten in der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach der Dauerhaftigkeit einer vollen Erwerbsminderung führt zu Problemen und hat im Einzelfall Auswirkungen, die aus Sicht der Betroffenen oftmals nicht verständlich sind. Insoweit sehe ich klar Handlungsbedarf des Gesetzgebers und würde mich als Abgeordnete dafür einsetzen.
    Ziel soll es dabei sein, das alle Menschen, die aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr erwerbstätig sein können, also nicht erwerbsfähig und damit voll erwerbsgemindert sind, hinsichtlich der Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB XII gleichgestellt werden. Den Anspruch auf Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung würde dann für alle hilfebedürftigen volljährigen Personen gelten, wenn sie voll erwerbsgemindert sind. Weil es auf die Feststellung der Dauerhaftigkeit der vollen Erwerbsminderung nicht mehr ankommen würde, bestünde auch die Notwendigkeit einer gutachterlichen Feststellung der Dauerhaftigkeit nicht mehr. Dies würde beispielsweise auch für Menschen mit Behinderungen im Eingangs- und Berufsbildungsbereich einer Werkstatt für Behinderte gelten. Auch sie könnten damit schon bei Eintritt in die Werkstatt für Behinderte Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung erhalten.
    Um dies zu erreichen hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales bereits während des Diskussionsprozessen zur Vorbereitung des Ende vergangenen Jahres verabschiedeten Bundesteilhabegesetz die Handlungsoption eingebracht, alle volljährigen und zeitlich befristet voll erwerbsgeminderten Bezieher von Hilfe zum Lebensunterhalt in die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung einzubeziehen. Diese Position konnte sich zum damaligen Zeitpunkt nicht durchsetzen. Ich plädiere deswegen für die Aufnahme in den Koalitionsvertrag für die nächste Legislaturperiode und werde mich dafür einsetzen.
    Ich bedanke mich für Ihre Anregung.
    Gruß
    Yasmin Fahimi

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  • Inge
    antwortet
    Rückmeldung von Ulla Schmidt (SPD)
    .

    Sehr geehrte Frau Rosenberg,
    haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage. Ich möchte Sie um Verständnis bitten, dass ich den direkten Weg zu den Bürgern suche. Gerne würde ich Ihnen deshalb direkt antworten und bitte um Mitteilung Ihrer E-Mail-Adresse an ursula.schmidt@wk.bundestag.de .
    Mit freundlichen Grüßen
    Ihre Ulla Schmidt

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