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GruSi im Berufsbildungsbereich WfbM

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    #26
    Zitat von Marieta Beitrag anzeigen

    . Dem Sozialamt liegt das Gutachten der Agentur für Arbeit über Leistungsunfähigkeit auf dem allgemeinem Arbeitsmarkt auf Dauer vor.

    Hallo Marieta,

    verstehe ich das richtig, die dauerhafte volle Erwerbsminderung ist vom zuständige Rentenversicherungsträger schon festgestellt worden?


    Falls ja:

    --------------------------------

    HINWEIS!

    Hat der zuständige Rentenversicherungsträger bereits vor Beginn des Eingangsver-fahrens und vor dem Durchlaufen des Berufsbildungsbereichs einer Werkstatt fest-gestellt, dass eine dauerhafte volle Erwerbsminderung vorliegt, bleibt diese Fest-
    stellung nach Auffassung des BMAS auch mit Eintritt in eine WfbM erhalten und entfällt damit nicht bis zur Entscheidung des Fachausschusses der WfbM (so das oben genannte Rundschreiben des BMAS vom 3. Juli 2017 auf Seite 6 f.). Konkret bedeutet das: Wurde die dauerhafte volle Erwerbsminderung z.B. bereits während der Schulzeit bei einem volljährigen Menschen mit Behinderung durch den zustän-digen Rentenversicherungsträger festgestellt, erhält er auch nach dem Übergang in das Eingangsverfahren der WfbM weiterhin Grundsicherung.


    http://bvkm.de/wp-content/uploads/Mu...ngsbereich.pdf




    ..."Eine einmal festgestellte medizinisch bedingt dauerhafte volle Erwerbsminderung ist grundsätzlich nicht erneut zu überprüfen. Gegenstand der (ausdrücklichen) Feststellung ist gerade, dass die Erwerbsminderung auf Dauer nicht mehr behoben werden kann. Dies schließt im begründeten Ausnahmefall eine erneute Begutachtung nicht aus."....
    http://www.einfach-teilhaben.de/DE/S...r_em_node.html

    ---------------------------------

    LG
    Monika


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      #27
      nein nicht vom Rentenversicherungsträger sondern von der Agentur für Arbeit. Morgen ist der Termin beim Anwalt,
      dann werde ich berichten. Der Bearbeiter beim hiesigen Sozialamt gab mir die Auskunft, das sogenannte Altfälle nicht angefasst werden. Für meinen Pflegesohn ist aber ein anderes Soz. Amt zuständig.
      Es wird viele unterschiedliche Entscheidungen geben.
      LG. Marieta

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        #28
        Hallo Marieta,
        wenn du einen Termin beim Anwalt hast, dann nimm doch gleich die von Monika eingestellten Infos des BVKM mit. Vielleicht hilft Euch das weiter. Ich drücke die Daumen!

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          #29
          Hallo,
          meine Anwältin ist entsetzt und forscht mit Hochdruck. Die Anhörung soll ich nicht beachten, denn die stellen
          den Grundsicherunsbescheid für die Zukunft sowiso ein. Den Antrag auf Arbeitslosengeld II soll ich stellen. Am nächsten Dienstag habe ich wieder Gespräch bei ihr. Sie scheint gut zu sein.
          Ist entsetzt über die Einstellung und wird alle Rechtsmittel ausschöpfen. (Aber erst muss der Bescheid da sein)
          Mein Pflegesohn hat einen GdB von 100 mit den Merkzeichen H, B und G auf Dauer. Es ist alles nicht fasbar.
          Aber vieleicht denkt das Ministerium ja auch das unsere behinderten jungen Leute durch neue Gesetze zu nicht Behinderten werden. Wäre das nicht toll?
          Ich habe beim Jobcenter beantragt die dauerhafte Erwerbsunfähigkeit von dem Rentenversicherungsträger feststellen zu lassen.

          Ich halte Euch auf dem laufenden.

          LG Marieta

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            #30
            Hallo zusammen,

            vielleicht ist das mal wieder ein Fall für eine Anfrage bei abgeordnetenwatch!? Was meint Ihr?
            Ich habe einen Entwurf dafür erstellt hochgeladen. Allerdings weiß ich nicht, wie die Beschränkung auf die Länge einer Frage ist.
            Angehängte Dateien

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              #31
              Hallo Inge,
              danke für den Hinweis. Die Ablehnung auf Arbeitslosengeld II für Maik wird nicht lange auf sich warten lassen.
              Dann folge ich deinem Hinweis, denn ich glaube unsere Politiker haben da einfach mal nicht nachgedacht.
              Die Zahl derer die nach dem Berufsbildungsbereich auf dem I. Arbeitsmarkt tätig sein können ist doch verschwindend gering. Das müsste doch anhand der viel gelobten Statistiken bekannt sein.
              Es ist sehr alles sehr widersprüchlich. Unsere behinderten im Berufsbildungsbereich werden ausgegrenzt und
              sind dann beinahe gezwungen betteln zu gehen. Denn für diese Gruppe Behinderter Menschen ist keiner zuständig. Aber im laufe von 21 Jahren ( so lange lebt er bei mir) haben wir kämpfen gelernt weil wir es immer wieder mussten. ( Frühförderung ,Kita, Schule usw.)
              LG Marieta

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                #32
                Hallo zusammen,

                inzwischen habe ich eine Anfrage formuliert und an verschiedene Abgeordnete gestellt. Diese Fragen sind jetzt online. Leider habe ich nicht mehr die Möglichkeit gefunden, dass man sich bei einer Antwort der Abgeordneten benachrichtigen lassen kann

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                  #33
                  Zitat von Inge Beitrag anzeigen
                  Hallo zusammen,

                  inzwischen habe ich eine Anfrage formuliert und an verschiedene Abgeordnete gestellt. Diese Fragen sind jetzt online.

                  Hallo zusammen,

                  Uwe Schummer hat schon geantwortet

                  LG
                  Monika

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                    #34
                    Hallo zusammen,

                    auch Corinna Rüffer hat jetzt geantwortet.

                    Kommentar


                      #35
                      Hallo Inge,
                      der erste hat heute seinen ALG II Bescheid erhalten. Mann lässt ihn doch wirklich 247 Euro zum Leben plus natürlich anteiliger Wohnkosten. (Er ist auch ein Pflegekind) Kindergeld natürlich angerechnet und den behinderungsbedingten Mehrbedarf von 17% Merkzeichen G scheint das Jobcenter nicht zu kennen.
                      Na ja das gibt noch ein Stück Arbeit. Aber die Dame vom Sozialamt hat mir auch erklären wollen das es den volljährigen Pflegekindern nicht mehr zusteht. Wieder das alte Lied. Ich habe ihr die Begriffe Pflegekind
                      und Kindergeldberechtigte erklärt da wurde sie zornig. Es könnte ja mal langweilig werden.

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                        #36
                        Hallo Marieta,

                        das ist einfach mehr als ärgerlich, wenn man immer wieder in die bürokratische Umlaufbahn geschleudert wird. Das kostet einfach Zeit und Energie.
                        Auf meine Anfrage bei abgeordnetenwatch gab es eine Antwort und ein Angebot vom Team der Behindertenbeauftragten Katja Mast. Schildere doch dort mal deine Probleme...

                        Da wir für die fachliche Einschätzung Ihres Anliegens weitere Detailinformationen benötigen, schlagen wir vor, dass Sie sich entweder telefonisch oder per E-Mail mit uns in Verbindung setzen.

                        030/227-73755

                        katja.mast@bundestag.de

                        Wir freuen uns, von Ihnen zu hören.

                        Mit freundlichen Grüßen

                        Jan-Niklas Mehler
                        Team Katja Mast MdB

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                          #37
                          Hallo zusammen,

                          In der Bundestags-Drucksache 16/10457 von 2008 wird das Problem unter der laufenden Nr. 31 bereitsthematisiert. Seit mehr als neun Jahren werden die Eltern also in die bürokratische Warteschleife geschickt, um berechtigte(!) Leistungen zu verzögern oder zu verhindern.

                          Anfrage von Markus Kurth (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)
                          Sieht die Bundesregierung Handlungsbedarf aufgrund des Vorgehens der Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales Berlin sowie des Kommunalverbandes für Jugend und Soziales, Landkreis- und Städtetag Baden- Württemberg, behinderte Menschen im Eingangs- und Berufsbildungsbereich einer Werkstatt für die Hilfe zum Lebensunterhalt zuständigkeitshalber an die ARGE zu verweisen, und stimmt die Bundesregierung der Auffassung, die Sozialhilfeträger würden den § 45 Abs. 1 Nr. 2 SGB XII, wonach behinderte Menschen in Werkstätten als voll erwerbsgemindert gelten, nicht vollends beachten, zu?

                          Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Franz Thönnes vom 26. September 2008
                          Die Bundesagentur für Arbeit erbringt die Leistungen im Eingangsverfahren und im Berufsbildungsbereich von Werkstätten für behinderte Menschen (§ 102 Abs. 2, § 107 SGB III, § 40 SGB IX) als zuständiger Rehabilitationsträger unabhängig davon, ob ein behinderter Mensch, der an diesen Maßnahmen teilnimmt, Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Dritten Kapitel SGB XII bezieht. Demgemäß werden diese Teilnehmer nicht an die Träger der Grundsicherung für Arbeitsuchende verwiesen. Bei behinderten Menschen, die während der Teilnahme am Eingangsverfahren und Berufsbildungsbereich in Werkstätten für behinderte Menschen einen Antrag auf Grundsicherung für Arbeitsuchende stellen, wurde bislang einzelfallbezogen überprüft, ob uneingeschränkte Erwerbsfähigkeit vorliegt. Um einen Gleichklang der sozialrechtlichen Vorschriften des Zweiten, Sechsten und Zwölften Buches Sozialgesetzbuch hinsichtlich der Feststellung der Erwerbsfähigkeit bzw. vollen Erwerbsminderung sicherzustellen, soll künftig auf eine einzelfallbezogene Feststellung der Erwerbsfähigkeit bei Personen, die in einer Werkstatt für behinderte Menschen tätig sind, verzichtet werden. Personen, die in der gesetzlichen Rentenversicherung nach § 1 Satz 1 Nr. 2 SGB VI versichert sind, sind voll erwerbsgemindert (§ 43 Abs. 2 Satz 3 Nr. 1 SGB VI). Zu diesen Versicherten gehören behinderte Menschen, die in anerkannten Werkstätten für behinderte Menschen tätig sind. Das betrifft nicht nur die behinderten Menschen im Arbeitsbereich der Werkstatt, sondern auch im Eingangsverfahren und im Berufsbildungsbereich (vgl. Bundessozialgericht 14. Februar 2001, B 1 KR 1/00 R). Zu der Rechtsfrage, ob im Zeitraum der Teilnahme an Maßnahmen im Eingangsverfahren und im Berufsbildungsbereich ein Anspruch auf Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung besteht, vertritt die Bundesregierung die Auffassung, dass behinderte Menschen im Eingangsverfahren und im Berufsbildungsbereich keinen Anspruch auf Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem Vierten Kapitel SGB XII haben. Insofern teilt sie die in den bekanntgewordenen Schreiben der angesprochenen Sozialhilfeträger zum Ausdruck kommende Rechtsauffassung. Drucksache 16/10457 – 16 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode Für diese Leistung ist nämlich Voraussetzung, dass die volle Erwerbsminderung dauerhaft ist. Von einer Dauerhaftigkeit ist aber in dem hier zur Beurteilung stehenden Zeitraum noch nicht auszugehen. Während der Teilnahme an den Maßnahmen im Eingangsverfahren und im Berufsbildungsbereich kann ein Anspruch auf Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Dritten Kapitel SGB XII oder, wenn der Betroffene das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet hat und mit einem Bezieher von Arbeitslosengeld II in einer Bedarfsgemeinschaft lebt, ein Anspruch auf Sozialgeld nach dem SGB II bestehen. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales wird die Bundesagentur für Arbeit bitten, ihre Dienstanweisung zu § 8 SGB II entsprechend anzupassen und die dargestellte Rechtsauffassung der Bundesarbeitsgemeinschaft der überörtlichen Träger der Sozialhilfe zu übersenden, um auf diese Weise auch die Sozialhilfeträger als Träger der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung zu informieren.
                          Sollten die Voraussetzungen der Dauerhaftigkeit noch nicht festgestellt sein, müssten – wie ebenfalls bereits beschrieben – Leistungen nach dem Dritten Kapitel SGB XII (Hilfe zum Lebensunterhalt) gezahlt werden.
                          Es geht einzig und allein um SGB XII - entweder Drittes Kapitel (Hilfe zum Lebensunterhalt) oder Viertes Kapitel (Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung).

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                            #38
                            Hallo zusammen,
                            noch eine Rückmeldung vom Büro von Katrin Werner, Behindertenpolitische Sprecherein der Linksfraktion.
                            Wenn Interesse besteht, bitte melden. Ich stelle dann den Kontakt her.

                            Es wäre daher für uns sehr wichtig, wenn wir offizielle Bescheide und andere Dokumente von Behörden und Ämtern von betroffenen Menschen erhalten könnten. Wären Sie bereit, Ihren Bescheid oder Ihren Schriftverkehr mit der für Sie zuständigen Behörde an uns zu mailen?

                            Selbstverständlich können Sie Ihre persönlichen Angaben schwärzen und unleserlich machen.
                            Mit diesen offiziellen Dokumenten könnten wir dann die Bundesregierung konfrontieren und eine aussagekräftigere Antwort sowie Gegenmaßnahmen einfordern.

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                              #39
                              Rückmeldung von Ulla Schmidt (SPD)
                              .

                              Sehr geehrte Frau Rosenberg,
                              haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage. Ich möchte Sie um Verständnis bitten, dass ich den direkten Weg zu den Bürgern suche. Gerne würde ich Ihnen deshalb direkt antworten und bitte um Mitteilung Ihrer E-Mail-Adresse an ursula.schmidt@wk.bundestag.de .
                              Mit freundlichen Grüßen
                              Ihre Ulla Schmidt

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                                #40

                                Antwort von Yasmin Fahimi (SPD) 22.09.2017
                                Liebe Frau Rosenberger,
                                ich habe durchaus Verständnis für Ihre Auffassung . Die heutige Abgrenzung des Kreises der Leistungsberechtigten in der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach der Dauerhaftigkeit einer vollen Erwerbsminderung führt zu Problemen und hat im Einzelfall Auswirkungen, die aus Sicht der Betroffenen oftmals nicht verständlich sind. Insoweit sehe ich klar Handlungsbedarf des Gesetzgebers und würde mich als Abgeordnete dafür einsetzen.
                                Ziel soll es dabei sein, das alle Menschen, die aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr erwerbstätig sein können, also nicht erwerbsfähig und damit voll erwerbsgemindert sind, hinsichtlich der Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB XII gleichgestellt werden. Den Anspruch auf Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung würde dann für alle hilfebedürftigen volljährigen Personen gelten, wenn sie voll erwerbsgemindert sind. Weil es auf die Feststellung der Dauerhaftigkeit der vollen Erwerbsminderung nicht mehr ankommen würde, bestünde auch die Notwendigkeit einer gutachterlichen Feststellung der Dauerhaftigkeit nicht mehr. Dies würde beispielsweise auch für Menschen mit Behinderungen im Eingangs- und Berufsbildungsbereich einer Werkstatt für Behinderte gelten. Auch sie könnten damit schon bei Eintritt in die Werkstatt für Behinderte Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung erhalten.
                                Um dies zu erreichen hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales bereits während des Diskussionsprozessen zur Vorbereitung des Ende vergangenen Jahres verabschiedeten Bundesteilhabegesetz die Handlungsoption eingebracht, alle volljährigen und zeitlich befristet voll erwerbsgeminderten Bezieher von Hilfe zum Lebensunterhalt in die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung einzubeziehen. Diese Position konnte sich zum damaligen Zeitpunkt nicht durchsetzen. Ich plädiere deswegen für die Aufnahme in den Koalitionsvertrag für die nächste Legislaturperiode und werde mich dafür einsetzen.
                                Ich bedanke mich für Ihre Anregung.
                                Gruß
                                Yasmin Fahimi

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                                  #41
                                  Hallo zusammen,
                                  -----------------------

                                  Stellungnahme der Fachverbände für Menschen mit Behinderung

                                  6. Dezember 2017

                                  Stellungnahme zu § 45 Satz 3 Nr. 3 SGB XII – kein Ersuchen um gutachterliche Feststellung
                                  der Dauerhaftigkeit einer vollen Erwerbsminderung für Menschen mit Behinderung, die den
                                  Eingangs- oder Berufsbildungsbereich einer WfbM durchlaufen

                                  http://bvkm.de/wp-content/uploads/St..._6.12.2017.pdf

                                  ----------------------

                                  LG
                                  Monika

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                                    #42
                                    Hallo Ihr Lieben,
                                    nach 6 wöchiger Bearbeitungszeit erhält mein Pflegesohn nun ALG II. Aber natürlich wird das Kindergeld angerechnet. Da er eine eigene Bedarfsgemeinschaft bildet und das KG nicht an ihn weitergeleitet wird
                                    widerspricht es den Gesetzen und den eigenen Fachlichen Weisungen der Agentur für Arbeit. Wir befinden uns im Widerspruchsverfahren deswegen.
                                    Aber es wurde ihm ein Mehrbedarf von 35% zugewilligt. Schließlich sind unsere Behinderten im Berufsbildungsbereich ja nun Erwerbsfähig
                                    (Grad der Behinderung 100 Merkzeichen H, G und B., Pflegegrad 4)
                                    Soweit so gut, aber was geschieht mit denen die bei ihren Eltern leben, oder die Eltern unterhaltsverpflichtet sind?
                                    Sie bekommen außer ihrem Ausbildungsgeld von Sage und Schreibe 80 Euro keine Leistungen.
                                    Ja wären sie nicht Behindert hätten sie einen Anspruch auf BAB.
                                    Es wundert mich, dass viele Sozialämter die neue Gesetzgebung ignorieren und weiter Grundsicherungsanträge
                                    annehmen und auch gewähren.
                                    Zum Kindergeld hat auch das zuständige Amt für Grundsicherung angekündigt es zukünftig anzurechnen.
                                    Das Urteil von 2013 wird ignoriert.
                                    Ich wünsche allen Betroffenen viel Kraft und Durchhaltevermögen bei dem ständigen Kampf mit den Behörden
                                    um die Rechte unserer Behinderten.
                                    LG Marieta

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                                      #43
                                      Hallo zusammen,

                                      -------------------------

                                      RTL
                                      7.12.2017

                                      Nur 80 Euro im Monat zum Leben:
                                      Familie aus Herford kämpft um Gerechtigkeit für ihre Tochter mit Down-Syndrom


                                      ..."Aufgrund ihrer Trisomie 21 steht ihr eigentlich eine Grundsicherung von monatlich
                                      rund 700 Euro zu. Doch wegen einer Gesetzesänderung bekommt sie diese nicht, weil
                                      die 18-Jährige im Berufsbildungsbereich einer Werkstatt für Menschen mit Behinderung
                                      arbeitet. Nun erhält sie lediglich 80 Euro pro Monat."...


                                      ..."Familie Glaub will gegen Gesetzesänderung klagen"...

                                      https://rtlnext.rtl.de/cms/nur-80-eu...m-4135464.html

                                      -----------------------

                                      LG
                                      Monika

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                                        #44
                                        Hallo zusammen,

                                        -------------------------

                                        Vorenthalt von Grundsicherung ist diskriminierend

                                        ...„Das ist eine Diskriminierung der Menschen mit Behinderung bei der Arbeit.
                                        Die Behörden erwecken mit ihrer Rechtsauslegung den Anschein, die Behinderung
                                        der Frau könne plötzlich verschwinden“,
                                        sagte der Landesgeschäftsführer der
                                        Lebenshilfe NRW Herbert Frings. Außerdem führt das Verhalten der Behörden zu
                                        einer Phase große Unsicherheit bei Betroffenen und ihren Angehörigen.

                                        Das Bundesteilhabegesetz war mit dem Ziel verabschiedet worden, Menschen mit
                                        Behinderung aus der Fürsorge herauszuholen.
                                        „Der Fall der Frau aus Herford zeigt,
                                        die Situation wird sogar verschärft.
                                        Zwar können und sollten Betroffene gegen
                                        Ablehnungsbescheide Widerspruch einlegen, wir sind jedoch der Meinung, hier
                                        muss das Bundesarbeitsministerium schnellstmöglich für eine Klarstellung
                                        zugunsten der Menschen mit Behinderung sorgen“....





                                        ..."Sollten Betroffene bereits Widerspruchsbescheide erhalten haben, ist die
                                        Lebenshilfe NRW an diesen sehr interessiert und bittet um Kontaktaufnahme


                                        unter 02233 93245-636 oder
                                        via Mail an landesverband@lebenshilfe–nrw.de


                                        http://www.lebenshilfe-nrw.de/de/akt...php?listLink=1

                                        -----------------------

                                        LG
                                        Monika

                                        Kommentar


                                          #45
                                          Grundsicherung nach SGB XII ist Sozialhilfe, nur eben mit anderem Namen. Oder irre ich mich da?
                                          Sie ist eine Fürsorgeleistung vom Staat, also ist da nichts mit "rausholen", oder?
                                          Bei der Beantragung von Grundsicherung nach SGB XII ist Vorsicht geboten, denn dieser Bezug setzt die Anerkennung der DRV einer dauernden, vollen Erwerbsminderung voraus. Und dieser Sachverhalt schneidet den Betroffenen von sämtlichen Leistungen der Arbeitsverwaltung nach SGB II und SGB III ab, dies sollte stets bedacht werden.

                                          MlG
                                          Kai

                                          Kommentar


                                            #46
                                            Guten Abend!

                                            Zitat von Gast Beitrag anzeigen
                                            Oder irre ich mich da?
                                            Genau genommen: Ja.
                                            Grundsicherung ist eine Leistung der Sozialhilfe. Andere Leistungen der Sozialhilfe sind z. B. Hilfe zur Pflege, (derzeit noch) Eingliederungshilfe oder Hilfe zum Lebensunterhalt.


                                            Sie ist eine Fürsorgeleistung vom Staat, also ist da nichts mit "rausholen", oder?
                                            Sie ist vielmehr eine staatliche Leistung, auf die es einen gesetzlichen Anspruch unter definierten Voraussetzungen gibt.

                                            Früher war jede Form der Sozialhilfe in der sozialrechtlichen Systematik tatsächlich dem Bereich "Fürsorge" zugeordnet. Vor geraumer Zeit hat man sich jedoch von den klassischen Bereichen verabschiedet, da sich die Gesellschaft, ihr Sozialrecht und seine Funktion verändert haben. Heute erfüllt die Sozialhilfe die systematische Funktion der "sozialen Hilfe und Förderung".

                                            Dahinter steckt die Anerkennung, dass Menschen durch Sozialhilfeleistungen eben gerade nicht einer wie auch immer gearteten "Fürsorge" durch den Staat anheimfallen sollen, sondern ausgleichende Unterstützung und Förderung erhalten sollen, um im Sinne der Prinzipien des Sozialstaates (und seines Grundgesetzes) in Würde und gleichberechtigt leben zu können - für sich selbst sorgend, soweit wie möglich.

                                            Wenn Du das "Herausholen" auf den Beitrag von Monika beziehst, stand das Wort im Zusammenhang mit dem BTHG, das eigentlich ein Herausholen aus immer noch vorhandenen Fürsorge-Strukturen unterstützen sollte, was aber konterkariert wird, wenn der Gesetzgeber Entscheidungen trifft, wie die gegenständliche.


                                            Bei der Beantragung von Grundsicherung nach SGB XII ist Vorsicht geboten, denn dieser Bezug setzt die Anerkennung der DRV einer dauernden, vollen Erwerbsminderung voraus.
                                            Andersrum wird ein Schuh draus: Grundsicherung nach SGB XII ist ja (unter anderem) gerade für Menschen gedacht, die dauerhaft vollständig erwerbsgemindert sind. Die Frage nach der Erwerbsfähigkeit steht an erster Stelle, nicht die nach dem Bezug von Grundsicherung.

                                            Es stellt sich allenfalls in bestimmten "Grenzfällen" die Frage, ob jemand die Anerkennung einer solchen Erwerbsminderung "möchte" oder nicht. Menschen in solchen Grenzsituationen sind aber ebenso durch die gegenständliche Regelung benachteiligt, denn im Arbeitsbereich der WfbM muss die Erwerbsminderung gar nicht erst geprüft werden, um Grundsicherung zu ermöglichen - es entstehen also keine Nachteile durch die Beantragung. Im Eingangs- und Berufsbildungsbereich soll neuerdings jedoch automatisch von Erwerbsfähigkeit ausgegangen werden - somit gucken alle erstmal in die Röhre.


                                            Gute Nacht!

                                            Daniel

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                                              #47
                                              Hallo, Daniel,

                                              das ist ja sehr interessant, den Sachverhalt habe ich so nicht gesehen. Und Du hast recht, ein Automatismus darf nicht eintreten, denn jeder Mensch ist eben ein ganz persönlicher Einzelfall.
                                              Auch das mit den "Grenzfällen" ist mir auch so nicht bewußt gewesen. Ich persönlich bin einer.
                                              Aufgrund einer psychischen Erkrankung habe auch ich das Eingangsverfahren( 1 Monat) und darauffolgend den Berufsbildungsbereich ( 24 Monate) absolviert. Dort erhielt ich Grundsicherung( kein EMR-Anspruch). Dann pausierte ich 2 Jahre mit Bezug HzL nach Kapitel 3 wegen Arbeitssuche auf erstem Arbeitsmarkt. Da sich nichts fand, wollte mein damaliger Betreuer mich in Arbeit bringen und zwar im Arbeitsbereich einer Wfbm. Dazu wurde ich von der DRV KBS begutachtet und erhielt die dauerhafte volle Erwerbsminderung, mit diesem Status trat ich dann die Beschäftigung im Arbeitsbereich der Wfbm an. Wegen einiger Probleme mit geistig eingeschränkten Beschäftigten kündigte ich den Werkstattvertrag dann nach 27 Monaten zu Ende August diesen Jahres.
                                              Grundsicherung wegen Erwerbsminderung sichert meinen Lebensunterhalt.
                                              Nun ist für mich das Problem, ich bin wegen meiner vollen Erwerbsminderung auf eine Art Abstellgleis.
                                              SGB II und SGB III(Arbeitsverwaltung) sind mit samt den Fördermöglichkeiten und Weiterbildungsmöglichkeiten nicht für mich zuständig und das Sozialamt hat solche Möglichkeiten, laut Auskunft, nicht. Ein Antrag auf LTA würde mich nur in die Wfbm zurückführen. Das Problem der hiesigen Wfbm ist, das nichts getan wird, um Beschäftigte in den ersten Arbeitsmarkt zu integrieren( O-Ton Geschäftsführer: Seid froh, das ihr hier arbeiten dürft!).
                                              Also muss ich alles selber bezahlen und das von meinen rund 700 Euro Grundsicherung. Selbst ist in meinem Fall der Mann. Bin 42 und kenne den ersten Arbeitsmarkt aus eigener Erfahrung gut.
                                              Und deshalb wies ich auf das Problem im letzten Absatz hin.

                                              Mlg
                                              Kai

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                                                #48
                                                Guten Abend!

                                                Zitat von Gast Beitrag anzeigen
                                                Ich persönlich bin einer.
                                                Herzlichen Glückwunsch dazu.
                                                Unser Sozialrecht ist eigentlich nicht verkehrt, finde ich - aber es hat so seine Untiefen. Und wenn man in so eine Untiefe gerät, ist das richtig kacke. Das brauche ich Dir aber gar nicht erzählen, denn genau da bist Du ja gelandet.


                                                Nun ist für mich das Problem, ich bin wegen meiner vollen Erwerbsminderung auf eine Art Abstellgleis.
                                                Weil sich mit der Feststellung der Dauerhaftigkeit der vollen Erwerbsminderung tatsächlich bestimmte Türen zu sozialrechtlichen Leistungsansprüchen automatisch schließen.

                                                Der Fehler steckt im System: Von den Gutachtern der DRV wird quasi verlangt, in die Zukunft zu blicken, um zu sehen, ob jemand tatsächlich "dauerhaft" nicht erwerbsfähig ist oder voraussichtlich nur für einen bestimmten Zeitraum. Das ist ja keine exakte Wissenschaft, das kann man nicht messen oder errechnen, so dass es in ebenjenen "Grenzfällen" letztlich vom Bauchgefühl und den Erfahrungswerten des jeweiligen Gutachters abhängt, wie seine Prognose ausfällt. Und heißt diese "dauerhaft", gehen die sozialrechtlichen Türen auch dauerhaft zu.

                                                Selbst wenn aufgrund eindeutiger gesundheitlicher oder behinderungsbedingter Schwierigkeiten das Votum des Gutachters offensichtlich ist, ist das für die Betroffenen nicht immer witzig - die Beschäftigung in einer WfbM oder der Besuch einer Förderstätte ist nicht für alle Menschen das große Lebensglück und recht viel mehr gibt das System derzeit nicht her.

                                                Dann muss man wissen, dass das Finanzierungssystem der WfbM diesen nur wenige Anreize bieten, die leistungsfähigsten MitarbeiterInnen tatsächlich in andere Beschäftigungsverhältnisse zu vermitteln. Die WfbM ist somit letztlich für viele Menschen eine unerwünschte Sackgasse.

                                                Ein Weg raus führt über ein neues Gutachten, das eine positivere Prognose zur Erwerbsfähigkeit stellt. Aber da ran zu kommen, kann sehr schwierig sein.

                                                Mal gucken, ob die Ansätze aus dem BTHG eine Veränderung herbei führen. Allzu optimistisch bin ich da aber nicht.


                                                Gute Nacht!

                                                Daniel

                                                Kommentar


                                                  #49
                                                  Hallo zusammen,

                                                  würde da nicht evtl. ein "Budget für Arbeit" in Frage kommen:
                                                  https://inklusion.rlp.de/de/teilhabe...t-fuer-arbeit/

                                                  Hier auf der Seite "Virtuelle Werkstatt XTERN" kann
                                                  man sich ua. einen Ratgeber herunterladen:

                                                  Beruflicher Ratgeber
                                                  Für Menschen mit Behinderung zur Teilhabe am Arbeitsleben


                                                  Den Ratgeber findet man auf der Seite rechts unten:
                                                  https://www.st-raphael-cab.de/behind...en/xtern/xtern

                                                  In dem Ratgeber gibt es ua Infos und Beispiele zum Budget für Arbeit.

                                                  LG
                                                  Monika

                                                  Kommentar


                                                    #50
                                                    Guten Morgen!

                                                    Zitat von werner62 Beitrag anzeigen
                                                    würde da nicht evtl. ein "Budget für Arbeit" in Frage kommen:
                                                    Die bundesweite Einführung kommt ja erst zum Jahreswechsel mit dem nächsten Schritt der Umsetzung des BTHG.
                                                    Bislang hat wohl tatsächlich nur Rheinland-Pfalz ausgiebige Erfahrungen mit einer solchen Leistung. Soweit ich weiß, gibt es zwar in anderen Bundesländern Modellprojekte und in Niedersachsen und Hamburg ist es wohl auch schon seit Längerem verankert, aber so richtig gearbeitet wird dort wohl noch nicht damit.

                                                    In der ab 2018 bundesweit geltenden Form ist das Budget offenbar auch für Menschen mit dauerhafter voller Erwerbsminderung zugänglich. Ich bin gespannt, ob das tatsächlich auch so umgesetzt wird.

                                                    Wenn jedoch (wider Erwarten) alles gut geht, dann wird das tatsächlich eine interessante Sache. :)

                                                    Grüße,

                                                    Daniel

                                                    Kommentar

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