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Kindergeldanspruch verwirken

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  • Vogel78
    antwortet
    @Kirsten







    vielleicht kann tatsächlich nicht immer jedem geholfen werden.

    Aber ich Danke Euch das Ihr es ehrlich versucht habt.




    Ich wünsche Euch allen viel Mut und Kraft.

    Bleibt so wie Ihr seid.

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  • Kirsten
    antwortet
    Hallo Vogel78,

    wir verstehen uns hier als ein Portal wo man sich gegenseitig hilft und nicht nur das. Wir wollen Hilfe zur Selbsthilfe geben. In deinem Fall ist es mehr als schwierig und vor allem eine ganz persönliche Angelegenheit die nur du selbst lösen kannst.
    Wir haben dir hier Hilfen aufgezeigt die dich leider nicht weiterbringen, zumindest nicht in deinem persönlichen Fall.
    Das tut uns leid, aber wir sehen hier kaum Möglichkeiten dir weiter zu helfen.

    Vielleicht wäre es gut, sich mit einer Beratungsstelle in Verbindung zu setzen.

    Viele Grüße
    Kirsten


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  • Vogel78
    antwortet
    @Kirsten,




    die Broschüre kenne ich,habe ich auf meiner Festplatte gespeichert,

    Nein ich habe keinerlei Gesetzliche Betreung. Auch kein BeWo oder ähnliches.

    Der VdK kennt wohl nur Eltern wie Euch und würde mir raten noch mal mit meinen Eltern zu reden.




    @susemichel ich fand Deine Worte nun nicht wirklich hart, aber dafür Ehrlich.

    Und somit danke ich Dir für Deine Ehrlichkeit.




    Meinen Erzeugern eins auswischen würde ich es nun nicht nennen.




    9168euro Grundfreibetrag, plus 1060 Behindertenpauschbetrag, plus den Familienzuschlag, der sich splitet.

    Familienzuschlag 1 erhält mein Erzeuger weil er mit meiner Mutter verheiratet ist, das meine ich nicht. Aber Familienzuschlag 2 erhält er wenn er wegen mir Kindergeld bekommt.

    Das alles ist kein Pappenstil.







    Das mit der Rente wurde mir anders gesagt, ist aber fast 20 jahre her.




    Ich bedanke mich bei Euch, ich leiste mir aber lieber meinen Stolz.



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  • susemichel
    antwortet
    Noch eines zum klärenden Abschluss- auch bei Bezug einer kleinen Rente bestünde der Kindergeldanspruch Deiner Eltern, solange Dein Einkommen unter Grundfreibetrag plus Behindertenpauschbetrag geblieben wäre..

    ​​​​​​
    Zu den Steuererleichterungen: 1060.-€ bei GdB von 80% machen nicht viel aus, und da Du im SGB Xll- Bezug diese nicht geltend machen kannst, sind sie auf Deine Eltern übertragen- ebenfalls rechtmäßig.

    Springe über Deinen Schatten und sichere Deinen Lebensunterhalt durch Beantragung und Abzweigung des Kindergeldes...

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  • susemichel
    antwortet
    Hallo,

    dann musst Du Dir jetzt mal die Frage stellen, um was es Dir geht.
    Deinen Eltern eins auszuwischen oder weiter das abgezweigte Kindergeld, welches Dir zum Leben fehlt, zu erhalten?
    So wie Du es jetzt zum Schluss geschildert hast, ist es bis 2016 rechtmäßig gelaufen und läuft auch jetzt rechtmäßig, da der Kindergeldanspruch besteht. Nur wurde von Dir seit Jahren kein Antrag mehr unterschrieben...

    Sorry für meine etwas härteren Worte, aber Stolz muss man sich leisten können...
    Von Sozialbetrug Deiner Eltern kann nach Deiner letzten Schilderung der Sachlage keine Rede mehr sein- der Kindergeldanspruch besteht weiterhin, nur Du rufst ihn nicht ab- ergo Kürzung des Regelsatzes.

    LG
    susemichel

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  • Kirsten
    antwortet
    Hallo Vogel78,

    es gibt eine gute und ausführliche Broschüre zum Thema Kindergeld vom BvkM. Liegt eigentliche eine rechtliche Betreuung vor? Wenn nicht, vielleicht würde es in deinem Fall helfen was die finanzielle Betreuung betrifft. Evtl. kann auch der VDK weiterhelfen.



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  • Vogel78
    antwortet
    Hallo susemichel,




    zitat von Dir:

    selbst Antrag auf Auszahlung des Kindergeldes (Abzweigung) beim LBV stellen. Formular findest Du auf der entspr. LBV- Seite bzw. bei der entspr. Finanzverwaltung.
    Antwort wird sein, dass kein Kindergeld ausgezahlt wird, bzw. seit XY kein Kindergeldanspruch besteht.
    Damit zum Sozialamt und den vollen Regelsatz beantragen.





    Einen Abzweigungsantrag hatte ich gestellt vor ich glaube 10 Jahren, oder so.

    Danach überwieß der LBV auch tatsächlich das Kindergeld immer an mich.

    Die Steuererleichterungen gingen weiterhin an meine Erzeuger.

    Alle 2 bis 3 Jahre hatte ich dann einen Brief im Briefkasten von meinem Erzeuger.

    Er hatte seinen Teil des Kindergeld Antrages dann schon ausgefüllt und seine Unterschrift war auch drunter.

    Ich musste nur meine Angaben ergänzen und meine Unterschrift dazusetzen.




    Im Februar 2016 hatte ich wieder mal so einen Weiterbewilligungsantrag im Briefkasten. (Der LBV weiß das die lange brauchen um so etwas zu bearbeiten, den das Kindergeld war bewilligt bis Dezember 2016)

    Diesen Antrag habe ich nicht ausgefüllt, und deshalb erhalte ich seid Januar 2017 kein Kindergeld mehr.




    Das meine Sachbearbeiterin den Abzweigungsantrag nicht stellte, ist nett von ihr, den das hieße meine Erzeuger würden die Steuererleichterungen bekommen.




    Jedoch muß ich dem Sozialamt nachweisen das meine Erzeuger keinen Anspruch auf Kindergeld mehr haben. Da das Sozialamt mit dem LBV gesprochen hat, ohne mein Wissen.

    Und der LBV gesagt hat, ich muß den Antrag nur ausfüllen und abschicken.




    So ein Schreiben habe ich vom LBV und es beim Sozialamt eingereicht.




    Ich weiß nicht wie ich beweisen soll das meine Erzeuger keinen Anspruch auf Kindergeld haben sollten.

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  • susemichel
    antwortet
    Pardon, Deine Schilderung hat mich so aufgebracht, dass ich vergaß mich anzumelden...

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  • Gast-Avatar
    Ein Gast antwortete
    Hallo,

    selbst Antrag auf Auszahlung des Kindergeldes (Abzweigung) beim LBV stellen. Formular findest Du auf der entspr. LBV- Seite bzw. bei der entspr. Finanzverwaltung.
    Antwort wird sein, dass kein Kindergeld ausgezahlt wird, bzw. seit XY kein Kindergeldanspruch besteht.
    Damit zum Sozialamt und den vollen Regelsatz beantragen.

    Sollte die Antwort des LBV sein, dass Deinem Vater dem Grunde nach Kindergeld zustehen würde, dies aber nicht beantragt wurde, dann Antrag auf Kindergeld durch Deinen Vater stellen lassen und gleich Abzweigungsantrag an Dich anbei dazu.
    Deinem Vater würde ich ich eine Anzeige wegen Sozialbetrug androhen, er wird den Kindergeldantrag mit Sicherheit stellen. Auch einem pensionierten Beamten drohen neben strafrechtlichen auch dienstrechtliche Konsequenzen- weigert er sich, zieh es durch! So blöd wird kein Beamter/Pensionär sein, dies zu riskieren.

    Letztlich geht es darum, dass Dir entweder der volle Regelsatz gezahlt wird, da kein Kindergeldanspruch besteht oder Du das Kindergeld durch Auszahlung an Dich selbst erhälst.

    Das hätte Dir sowohl die Sachbearbeiterin des Sozialamtes als auch der Anwalt sofort beantworten können/müssen. Sonst stellen die Sozialämter eigentlich recht schnell selbst einen Abzweigungsantrag in solchen Fällen... warum ist das nicht geschehen? Diese Frage würde ich der Sachbearbeiterin mal stellen, statt Dir den Regelsatz zu kürzen aufgrund einer Kindergeldzahlung die Du nicht erhälst.

    LG
    susemichel

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  • Vogel78
    antwortet
    Hallo susemichel,







    das das so einfach sei dachte ich auch vor 3 Jahren.

    Es gab sogar eine Anhörung nach §24 SGB 10.

    Doch die Sachbearbeiterin vom Sozialamt hat den LBV angerufen (mein Erzeuger war Beamter beim Land NRW).

    Der LBV soll dem Sozialamt gesagt haben, das die meinen Erzeugern das Kindergeld weiterhin bezahlen.

    Weshalb mich das Sozialamt auffordert die vorangige Leistung zu beantragen.




    Sämtliche Gerichtsurteile die mir bekannt sind, treffen jedoch auf mich nicht zu.




    Letztes Jahr dachte ich einen Anwalt gefunden zu haben, doch der Fall war ihm zu schwierig.

    Für einen Sozialfall bekommt der weniger Geld, und Prestige bringt ihm mein Fall auch nicht.

    Eine Stunde hat der sich von mir alles angehört, dann musste ich 15euro bezahlen.

    Eine Woche später bekam ich eine email, das er mir leider nicht helfen kann.

    Ich solle halt den Kindergeldantrag ausfüllen und abschicken.




    Was meine Erzeuger da betreiben, ist Steuerbetrug.

    Nur wo kein Kläger, da kein Richter.






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  • susemichel
    antwortet
    Hallo,

    Du musst beim Sozialamt klarstellen, dass Deine Eltern keinen Kindergeldanspruch mehr haben. Du lebst nicht mehr in ihrem Haushalt und sie haben keinerlei Ausgaben für Dich. Demzufolge steht Dir der volle Regelsatz zu, ohne Anrechnung des Kindergeldes, welches Du ja nicht erhälst und Deine Eltern in der Vergangenheit unrechtmäßig erhalten und nicht an Dich weitergeleitet haben.
    Für die vergangenen Monate stellst Du einen Überprüfungsantrag (für den geminderten Regelsatz).

    Das Sozialamt hat Dir nach Deiner Schilderung des Sachverhalts unrechtmäßig den vollen Regelsatz vorenthalten, bzw. versäumt einen Abzweigungsantrag an Deine Eltern zu stellen.

    LG
    susemichel



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  • Vogel78
    hat ein Thema erstellt Kindergeldanspruch verwirken

    Kindergeldanspruch verwirken

    Ich hoffe ich tue niemanden mit diesem Beitrag weh, aber jeder der Antwortet liest den ganzen Text.

    Das ganze ist sehr emotional für mich, weshalb es mir nicht leicht fällt das gut zu strukturieren.




    Als noch das alte Bundesozialhilfegesetz in Kraft war, wurde ich in Sozialhilfe abgeschoben.

    Es gab nie eine Untersuchung welches meine Erwebsunfähigkeit festgestellt hat.

    Ein Sachbearbeiter des Sozialamtes nahm dies an.

    Mittlerweile ist dies so nicht mehr gesetzlich zulässig, aber ich falle da unter Altfälle.

    Ich hätte mich damals eigentlich nur noch 3 Monate länger krank schreiben lassen müssen, dann würde ich eine winzige Frührente bekommen, und meine Erzeuger wären nicht Kindergeldberechtigt.

    Jung und dumm wie ich damals war, lies ich mir einreden das gut für mich wäre wenn ich keine Rente bekäme, sondern meine Erzeuger Kindergeld.

    Oben drauf bekam ich einen Schwerbehinderten Ausweiß mit GDB 80, jedoch keine Merkzeichen.

    Ich habe nix, aber auch rein gar nix von diesem Schwerbehinderten Ausweiß.

    Die Sterererleichterungen sacken sich meine Erzeuger ein.




    Das Kindergeld als solches wird mir zu 100% angerechnet.




    Wonach ich suche ist eine Möglichkeit das meine Erzeuger keinen Anspruch mehr auf Kindergeld haben.

    Oft habe ich gelesen, das Eltern nachweisen müssen das die Ausgaben für Ihr Kind haben.




    Da ich nur SGB 12 nach Kapitel 4 beziehe, haben meine Erzeuger keine Ausgaben für mich.

    Eine Brille die ich mal mein Sozialamt beantragte wurde abgelehnt: davon werden Sie auch nicht arbeitsfähig.

    Privat muß man scheinbar nix sehen können.

    Mit meinen Erzeugern sprach ich damals noch und fragte ob die sich an den Kosten beteiligen würden.

    Ne, also was Du da so brauchst, das ist uns zu teuer.

    Ich hatte Glück im Unglück, der Optiker mochte mich und ich bekam einen riesen Rabatt.

    Dieser Optiker existiert jedoch nicht mehr, für die nächste Brille sehe ich schwarz.




    Vor meiner Gehirn Operation musste ich eine lange Zeit Muskelrelaxan nehmen.

    Die Blase ist leider ein Muskel.

    Die GKV bezahlte die Medikamente, ich musste nur 1% Zuzahlungen leisten.

    Jedoch die Windeln für Erwachsene zahlte niemand.

    Da wurde Einkaufen gehen zu einem echten Problem für mich.

    Das Sozialamt nahm meinen Antrag auf Kostenübernahme nicht mal Entgegen und meinte das können ja wohl meine Erzeuger zahlen.

    Meine Erzeuger sahen sich dazu aber nicht verpflichtet.




    Das Sozialamt hat dem Jobcenter gegenüber genau 1 Vorteil: die Sachbearbeiter sind freundlich.




    Seid 27 Monaten bekomme ich kein Kindergeld mehr, ich habe den Weiterbewillungsnatrag nicht mehr ausgefüllt und Unterschrieben.




    Das Sozialamt rechnet jedoch nach wie vor das Kindergeld bei mir zu 100% an.




    Mein Regelbedarf beläuft sich aktuell auf 230euro von eigentlich 424euro monatlich plus KdU plus GKV und PV.

    Mehrbedarfe bekomme ich keine.

    Einmalige Leistungen bekomme ich keine.





















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