Bund und Freistaat haben eine Einigung beim Familiengeld erzielt. Künftig wird das Familiengeld nicht mehr auf Grundsicherungsleistungen angerechnet. Die Änderung des Familiengeldgesetzes soll rückwirkend in Kraft treten. Die Jobcenter werden, soweit sie das Familiengeld bislang angerechnet haben, entsprechende Nachzahlungen veranlassen.
Siehe auch Pressemeldung Bay. Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales
Siehe auch Pressemeldung Bay. Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales