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Kindergeld f. erw. schwerbehinderte Menschen

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    Kindergeld f. erw. schwerbehinderte Menschen

    Guten tag , meine beiden Elternteile sind unverhofft auf tragische Weise gestorben nun bekomme ich kein Kindergeld mehr

    Es geht hier um das Kindergeld für Erwachsene schwerbehinderter Kinder ich wohne in keinem Heim oder Einrichtung wohne in einem normalen Haus zur miete!

    wer kann mir Tipps geben wer nun das Kindergeld beantragen kann für mich da beide Elternteile Tod sind. Freue mich über nette Hilfe bei dem
    Neuantrag Kindergeld fü Erwachsene schwerbehindert Kinder
    ​​​​​

    #2
    Hallo Anonym,

    ob du (weiterhin) Kindergeld bekommst, hängt von mehreren Faktoren ab, die nur du kennst.
    Gute Infos dazu gibt es der InfoBroschüre des BVKM (PDF-Dokument). Die Informationen helfen dir sicherlich schon weiter.

    Kommentar


      #3
      Hallo Inge

      Nein ,das kann ich mir selber nicht beantworten da meine beiden Elternteile doch gestorben sind ,war
      meine Frage wer kann ab dem tod meiner beidern Elternteile. JETZ Kindergeld weiterhin für mich
      beantragen welche Person kann man vielleicht einsetzen ?? Nette grüsse anonym

      Kommentar


        #4
        Hallo Anonym,

        welche Personen das in deinem Fall sind, kann ich dir nicht sagen, da ich deine persönlichen Verhältnisse nicht kenne und auch keine juristische Ausbildung habe.
        Weitere allgemeine Infos findest du auf der Info-Seite von Intakt: Welche Personen dürfen das Kindergeld beziehen?

        Das Kindergeld ist grundsätzlich eine Leistung an die Eltern eines Kindes mit Behinderung, nicht an die behinderte Person selbst. Bezugsberechtigt sind also die Eltern. Neben diesen können auch Geschwisterkinder, die nach dem Tod beider Elternteile das behinderte Geschwisterkind betreuen, sowie Pflegeeltern Kindergeld beziehen (DA 63.2.2.3 Absatz 3 Satz 3 DA-FamEStG).

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          #5
          Unter folgenden Voraussetzungen haben z.B. Eltern Anspruch auf Kindergeld für bereits erwachsene Kinder:

          Die Behinderung ist bereits vor dem 25.Lebensjahr eingetreten,
          das Kind kann seinen Lebensunterhalt nicht selbst bestreiten,
          das Kind hat keine anderen Einkünfte, aus denen es seinen Lebensbedarf decken kann.

          Grundsätzlich haben die Eltern die Möglichkeit einen Antrag zu stellen. Ist das behinderte, auch erwachsene Kind ein Vollwaise, so zählt es zu den Aufgaben der Betreuungspersonen, also Pflegeeltern oder Geschwister. D.h. von ihnen kann ein Antrag gestellt werden. Es gilt einige Vorschriften zu beachten, wenn die betroffene Person selbst das Kindergeld bezieht. Alles kann man sehr gut auf den Seite der Kindergeldkasse nachlesen.

          …..
          Wer muss den Kindergeldantrag stellen?

          Den Kindergeldantrag müssen immer die Eltern stellen: Das ändert sich auch nicht, wenn es sich um ein volljähriges Kind handelt, das eine Behinderung hat. Ist das Kind jedoch Vollwaise, so ist es Sache der betreuenden Personen – Geschwister oder auch Pflegeeltern – den Antrag auf Kindergeld zu stellen. Auszahlung des Kindergeldes an das behinderte Kind

          Sofern die Eltern noch am Leben und in der Lage sind, sich um das Kind zu kümmern, wird das Kindergeld auf ihr Konto überwiesen. Oft leiten Eltern die eingehenden Kindergeldzahlungen an ihre volljährigen Kinder direkt weiter – hier ist unter bestimmten Voraussetzungen jedoch Vorsicht geboten. Anrechnung des Kindergeldes auf Grundsicherungsleistungen

          Bezieht das Kind nämlich Grundsicherungsleistungen, wird das Kindergeld darauf angerechnet, was zu einer Kürzung der Sozialleistungen führen würde. Es empfiehlt sich daher, dass die Eltern das Kindergeld auf ihrem Konto belassen, selbst wenn das Sozialamt von den Eltern verlangen sollte, das Kindergeld an das behinderte Kind weiterzuleiten – dazu sind sie nicht verpflichtet!
          Im eigentlichen Sinne ist das Kindergeld keine zusätzliche Einnahmequelle für erwachsene Menschen mit Behinderung sondern soll helfen, die Haushaltskasse von Eltern oder Geschwister zu entlasten. Darum besteht z.B. auch kein Anspruch auf Kindergeld, wenn sich das betroffene Kind allein unterhalten kann. Freibeträge und ob ein Anspruch besteht, kann man sehr gut auf der obig empfohlenen Seite der Kindergeldkasse nachlesen. Da wir ihre Verhältnisse nicht einschätzen können, auch keine Rechtsberatung durchführen können und dürfen, wäre es sehr sinnvoll, sich an den zuständigen Betreuer, oder auch zuständigen Behindertenbeauftragten zu wenden.

          Viel Erfolg.

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            #6
            Hallo Inge,

            ups, da haben wir uns zeitgleich mit dem Thema beschäftigt. Doppelt hält besser. )

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              #7
              Hallo Anonym,

              https://www.kindergeld.org/download/KG1a_Vollwaisen.pdf

              LG
              susemichel

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                #8
                Ich danke euch allen für eure rasche understützung super nett dachte nicht das es sowas
                gibt ! Meine Schwester lebt zum Glück noch ich sag das weil das Schicksal gnadenlos weiter
                zuschlagen kann! Könnte ich das Kindergeld über meine schwester , im Antragsformular angeben diese wohnt in Belgien und ich wohne alleine dies
                sollte noch erwähnt sein !! Nette grüsse in die runde
                Zuletzt geändert von Anonym; 06.03.2019, 20:59. Grund: Korrigieren

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                  #9
                  Hallo Inge

                  was meinen sie mit Freibeträge welchen finanziellen Nachteil sprechen sie an kann ihnen gerade nicht folgen?

                  Es geht hierbei um Erwachsene Schwerbehinderte Kinder (wo beide Elternteile verstorben sind )

                  Ich muss ja nun einen neuen Antrag auf Kindergeld vollwaisen beantragen kann ich da meine Schwester
                  oder andere Person eintragen ,einsetzen wie verhält sich das damit keiner Person finanzielle Nachteile entstehen auf was muss ich im Antrag besonders JETZ neu drauf achten?


                  habe mich einigermaßen durchgelesen aber kann ich denn nun meine
                  Schwester einsetzen eintragen ?

                  und wenn ja es klappen sollte, was genau alles kommt dann bitte auf sie zu!!!?

                  nette grüsse
                  Zuletzt geändert von Anonym; 07.03.2019, 14:19. Grund: Neu

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