Ich habe mich grade erst in diesem tollen Forum angemeldet und bitte gleich mal um Eure Hilfe und Fachkenntnis.
Mein Sohn (Autist, leichte geistige Behinderung) wird in sechs Wochen volljährig. Er geht noch knapp eineinhalb Jahre zur Schule (Förderschule für geistige Entwicklung) und wird dann wahrscheinlich in eine WfB wechseln.
Nun habe ich vor zwei Wochen Grundsicherung für ihn beantragt. Vorgestern habe ich einen ablehnenden Bescheid erhalten, mit der Begründung, dass, solange mein Sohn Schüler ist, keine Feststellung der dauerhaften vollen Erwerbsminderung durchgeführt würde.
Ist diese Aussage so richtig? Mich verwirrt das, weil ich von einigen volljährigen Schülern weiß, die Grundsicherung beziehen.
Würdet ihr gegen den Bescheid Widerspruch einlegen oder ist das nicht sinnvoll?
Vielen lieben Dank für Eure Hilfe!
Mein Sohn (Autist, leichte geistige Behinderung) wird in sechs Wochen volljährig. Er geht noch knapp eineinhalb Jahre zur Schule (Förderschule für geistige Entwicklung) und wird dann wahrscheinlich in eine WfB wechseln.
Nun habe ich vor zwei Wochen Grundsicherung für ihn beantragt. Vorgestern habe ich einen ablehnenden Bescheid erhalten, mit der Begründung, dass, solange mein Sohn Schüler ist, keine Feststellung der dauerhaften vollen Erwerbsminderung durchgeführt würde.
Ist diese Aussage so richtig? Mich verwirrt das, weil ich von einigen volljährigen Schülern weiß, die Grundsicherung beziehen.
Würdet ihr gegen den Bescheid Widerspruch einlegen oder ist das nicht sinnvoll?
Vielen lieben Dank für Eure Hilfe!