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Grundsicherung abgelehnt

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    Grundsicherung abgelehnt

    Ich habe mich grade erst in diesem tollen Forum angemeldet und bitte gleich mal um Eure Hilfe und Fachkenntnis.
    Mein Sohn (Autist, leichte geistige Behinderung) wird in sechs Wochen volljährig. Er geht noch knapp eineinhalb Jahre zur Schule (Förderschule für geistige Entwicklung) und wird dann wahrscheinlich in eine WfB wechseln.
    Nun habe ich vor zwei Wochen Grundsicherung für ihn beantragt. Vorgestern habe ich einen ablehnenden Bescheid erhalten, mit der Begründung, dass, solange mein Sohn Schüler ist, keine Feststellung der dauerhaften vollen Erwerbsminderung durchgeführt würde.

    Ist diese Aussage so richtig? Mich verwirrt das, weil ich von einigen volljährigen Schülern weiß, die Grundsicherung beziehen.
    Würdet ihr gegen den Bescheid Widerspruch einlegen oder ist das nicht sinnvoll?

    Vielen lieben Dank für Eure Hilfe!

    #2
    Hallo LellisMama,

    zuerst einmal ein ganz herzliches Willkommen bei uns. Du wirst hier gut aufgehoben sein und ganz sicher werden hilfreiche Infos folgen.

    Liebe Grüße
    Kirsten

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      #3
      Hallo LellisMama,


      wie "Ronja123" hier in dem Thread berichtet, bekommen auch Schüler schon Grundsicherung:
      https://www.rehakids.de/phpBB2/viewt...light=#2148034

      https://www.rehakids.de/phpBB2/ftopic132361.html


      Hier geht es auch um das Thema:
      https://www.rehakids.de/phpBB2/ftopi...4-0-asc-0.html



      Schau Dir die beiden verlinkten Threads oben mal an,
      auch die dort verlinkten Infos sind interessant dazu.


      ZITAT:
      …"Menschen mit Behinderung haben einen Anspruch auf Grundsicherung, wenn sie das 18. Lebensjahr vollendet haben und voll erwerbsgemindert sind. Voll erwerbsgemindert sind Menschen, die wegen einer Krankheit oder Behinderung außer Stande sind, mindestens drei Stunden täglich auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt erwerbstätig zu sein. Die volle Erwerbsminderung muss ferner dauerhaft sein. Es muss also unwahrscheinlich sein, dass sie behoben werden kann.".....

      Komplette Infos:
      https://bvkm.de/wp-content/uploads/M...ember-2018.pdf

      https://bvkm.de/wp-content/uploads/GruSi-2019_web.pdf


      Ich kenne auch Schüler die schon Grundsicherung beziehen.
      Ich würde auf alle Fälle einen Widerspruch einlegen.
      Warum sollte das nicht sinnvoll sein, Du hast doch nichts zu verlieren

      LG
      Monika



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        #4
        Vielen Dank für die Infos! Dann werde ich auf jeden Fall Widerspruch einlegen.

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          #5
          Hallo Lellis Mama,

          Zitat von LellisMama Beitrag anzeigen
          Vorgestern habe ich einen ablehnenden Bescheid erhalten, mit der Begründung, dass, solange mein Sohn Schüler ist, keine Feststellung der dauerhaften vollen Erwerbsminderung durchgeführt würde.
          mit welcher Begründung wurde die Grundsicherung eigentlich abgelehnt? Da müssten Paragrafen und ein SGB genannt sein.
          Widerspruch solltest du auf jeden Fall einlegen, denn die Grundsicherung hat mit dem Schulbesuch nichts zu tun.


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            #6
            Hallo Inge!

            Als Begründung steht

            "Gem. §41 Abs. 1 und 2 SGB XII können
            1. Personen, die die Altersgrenze erreicht haben oder
            2. Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben.............................Grundsicherung erhalten

            Ihr Betreuter wurde am 9.4.01 geboren und ist somit 17 Jahre alt. Damit gehört er nicht zu den Personen, die die Altersgrenze erreicht haben." (Das war mir klar, ich wollte die Grundsicherung einfach nur rechtzeitig zu seinem 18. Geburtstag beantragen, weil ich nicht wußte, wie lange die Bearbeitung dauern wird).

            Im weiteren Verlauf des Schreibens steht dann noch

            "Ihr Sohn besucht die Förderschule. Eine Prüfung der Erwerbsfähigkeit im Sinne des §43 Abs. 2 Satz 3 Nr. 1 in Verbindung mit §1 Satz 1 Nr. 2a SGB VI erfolgt in der Förderschule noch nicht.
            Zum jetzigen Zeitpunkt kann ich deshalb keine dauerhafte volle Erwerbsminderung feststellen."

            Dann folgt u.a. noch ein Hinweis, dass ich mit dem Jobcenter Kontakt aufnehmen soll, wenn wir Anspruch auf Sozialgeld geltend machen wollen.

            Für mich hört sich das alles so an, als würde meinem Sohn sowieso keine Grundsicherung erhalten, auch wenn er im April volljährig wird :(

            Viele liebe Grüße, Andrea


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              #7
              Hallo Andrea,

              in deinem Widerspruch solltest du aufführen, dass die Grundsicherung selbstverständlich erst ab dem 18. Geburtstag gezahlt werden soll. Dann solltest du gleichzeitig darauf hinweisen, dass der Grundsicherungsträger die zuständige Rentenversicherung beauftragt, die dauerhafte vollständige Erwerbsunfähigkeit überprüfen zu lassen (siehe § 45 Absatz 1 Satz 1 SGB XII)

              Kommentar


                #8
                Zitat von LellisMama Beitrag anzeigen
                Eine Prüfung der Erwerbsfähigkeit im Sinne des §43 Abs. 2 Satz 3 Nr. 1 in Verbindung mit §1 Satz 1 Nr. 2a SGB VI erfolgt in der Förderschule noch nicht.
                wieso nicht ? Mein Sohn ist 15 und bei ihm hat das Jobcenter diese "Prüfung" ohne Weiteres durchgeführt. Voraussetzung für den Mehrbedarf "Merkzeichen G".

                LG Michael

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                  #9
                  Dankeschön für Eure Tipps und ein schönes Wochenende!!

                  LG, Andrea

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