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Vollstationäre eingliederungshilfe

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    Vollstationäre eingliederungshilfe

    Hallo

    gerne möchte ich zu o.g Thema um Rat fragen:
    meine Tochter war 1 Jahr in einer vollstationären Einrichtung.
    ihr Einkommen würde abzüglich Taschengeld und kleidergeld eingezogen.
    nach sgb$92(3)/88 darf das Geld jedoch nur in angemessenen Verhältnis eingezogen werden.
    was heisst das??
    für ambulant betreutes Wohnen würde ihr (Betreuung 2 mal die Woche ) wurden ihr 10.000 Erspartes schon 2013 eingezogen.

    meine Tochter ist deshalb seit Jahren depressiv.
    und perspektivlos.

    darf das sein??
    vielen Dank


    #2
    Hallo Gast,

    Deine Tochter bekommt Leistungen nach dem SGB XII ?

    Schau mal hier:
    Sozialhilfe > Einkommen und Vermögen
    https://www.betanet.de/sozialhilfe-e...vermoegen.html



    11. Heranziehung von Einkommen und Vermögen im Recht der Eingliederungshilfe
    12. Weitere finanzielle Verbesserungen zugunsten von Menschen mit Behinderung

    Komplette Info:
    http://bthg.lebenshilfe.de/wData-bth...g-18042017.pdf



    Hinweis zu §§ 87,88 SGB XII – Einkommenseinsatz über und unter der Einkommensgrenze
    Stand 05.2017
    https://wuppertal.tacheles-sozialhil...II_05.2017.pdf

    LG
    Monika

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