Hallo
gerne möchte ich zu o.g Thema um Rat fragen:
meine Tochter war 1 Jahr in einer vollstationären Einrichtung.
ihr Einkommen würde abzüglich Taschengeld und kleidergeld eingezogen.
nach sgb$92(3)/88 darf das Geld jedoch nur in angemessenen Verhältnis eingezogen werden.
was heisst das??
für ambulant betreutes Wohnen würde ihr (Betreuung 2 mal die Woche ) wurden ihr 10.000 Erspartes schon 2013 eingezogen.
meine Tochter ist deshalb seit Jahren depressiv.
und perspektivlos.
darf das sein??
vielen Dank
gerne möchte ich zu o.g Thema um Rat fragen:
meine Tochter war 1 Jahr in einer vollstationären Einrichtung.
ihr Einkommen würde abzüglich Taschengeld und kleidergeld eingezogen.
nach sgb$92(3)/88 darf das Geld jedoch nur in angemessenen Verhältnis eingezogen werden.
was heisst das??
für ambulant betreutes Wohnen würde ihr (Betreuung 2 mal die Woche ) wurden ihr 10.000 Erspartes schon 2013 eingezogen.
meine Tochter ist deshalb seit Jahren depressiv.
und perspektivlos.
darf das sein??
vielen Dank