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Kosten Unterbringung volljähr. behindertes Kind

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    Kosten Unterbringung volljähr. behindertes Kind

    Hallo,

    es geht um meine 42 Jahre alte Schwester. Sie ist mehrfach behindert (GDB 100% PG 2) sie bezieht Erwerbsunfähigkeitsrente und ist in einer beschützenden Werkstatt am Tag untergebracht, hat kein eigenes Vermögen und wohnt derzeit noch bei meiner siebzig jährigen Mutter (verwitwet/ Rentnerin), die auch die gesetzliche Betreuerin meiner Schwester ist.

    Aufgrund der Verschlechterung des Gesundheits Zusandes meiner Schwester, haben wir uns über einen Platz im betreuten Wohnheim für Behinderte informiert.
    Dort wurde eine Summe von 7000Euro/monatlich benannt aufgrund ihres besonders erhöhten Bedarfs - wenn keine Kostenträger da sind.

    Nun hat meine Mutter große Angst meine Schwester in eine Behinderteneinrichtung zu geben, da sie selbst durch eine Erbschaft an eine vermietete Immobilie und etwas Barvermögen gekommen ist. Und denkt sie muß diese 7000,- Euro allein tragen.

    Wie sieht es aus? Gibt es Freibeträge für Eltern?
    Ich meine, auch schon etwas von Einkommensgrenzen in Höhe von 100.000,- Euro gelesen zu haben, an die meine Mutter ja niemals kommen würde.
    Auch habe ich gelesen, das die Eingliederungshilfe tätig wird und Eltern nur Pauschalbeträge (ca. 57Euro) zahlen müssen. Ohne Überprüfung des Einkommens oder Vermögens der Eltern.?

    Vielleicht hat hier ja jemand eine ähnliche Situation oder allgemein Tipps um uns ein wenig Licht ins dunkel zu bringen.

    Vielen Dank vorab,
    Maria


    #2
    Liebe Maria,
    herzlich willkommen in unserem Forum. Es ist sicher gut und hilfreich für euch, hier gelandet zu sein. Vor den hohen Kosten eines Wohnheimplatzes braucht ihr euch erst einmal, zumindest momentan, nicht zu fürchten. Diese ca 57€ Eigenbeteiligung bleiben wohl auf den Eltern sitzen, aber mehr ist es zur Zeit nicht. Sparguthaben deiner Schwester über einen festgesetzten Freibetrag hinaus, werden aber bei der Eingliederungshilfe angerechnet, bzw. bei der Finanzierung mit hinzugezogen.
    Es kommt übrigens grundsätzlich auf die Art des Wohnheimes an, wieviel die Eingliederungshilfe leistet und ob sich die Pflegekasse mit ihrem Obolus von 266€ für Pflege daran beteiligt, oder ob es ein reines Pflegeheim ist. Die Immobilie
    schlägt erst im Falle eines Erbes zu Buche. Dann holt sich Eingliederungshilfe ihren Anteil aus der Erbmasse wieder. Darum wäre es ratsam, sich hier an einen Notar zu wenden, der rechtlich beraten kann. Wir halten auch weitere Informationen dazu auf unseren Infoseiten bereit. Über die Suchfunktion findet man dorthin.

    LG
    Kirsten

    Kommentar


      #3
      Hallo Maria,
      auch von mir ein Herzlich Willkommen und einen guten Austausch.

      Kirsten hat dir ja schon sehr ausführlich geantwortet. Ich möchte ihren Beitrag nur insofern ergänzen, als das ich dir noch den Link zu einer Broschüre vom Kompetenzzentrum Selbstbestimmt Leben in Nordrhein-Westfalen gemeinsam mit dem Netzwerk für Inklusion, Teilhabe, Selbstbestimmung und Assistenz (NITSA) setze, die einen
      Überblick über die Veränderungen bei der Anrechnung von Einkommen und Vermögen beim Bezug von Eingliederungshilfe, Hilfe zur Pflege und/oder Grundsicherung bietet. Dies bezieht sich dann auf das Einkommen und Vermögen deiner Schwester.
      https://ksl-detmold.de/public/ksl/de...gen%202018.pdf

      Liebe Grüße,
      amai

      Kommentar


        #4
        Guten Morgen liebe Kirsten,
        guten Morgen liebe Amai,

        vielen lieben Dank für Eure aufklärenden Antworten, sowie Links und Infoseiten.

        Wir waren durch die benannten Summen in diesen Größenordnungen, wirklich sehr verunsichert.
        Natürlich hat meine Mutter Angst, ihre eigene Altersvorsorge durch den Heimaufenthalt zu verlieren.
        Meine Mutter hat vor 5 Jahren zur Absicherung schon ein Behinderten Testament gemacht.

        Meine Schwester hat ja kein eigenes Vermögen.

        Der Wohnheimplatz würde mit dem besagten Obolus von 266 Euro von der Pflegekasse unterstützt werden.
        (Ein Punkt, den ich auch nicht ganz verstehe, da sie ja den PG2 hat der ja mehr als 266 Euro beziffert wird?)

        Die Frage ist auch noch ob in diesem Fall überhaupt eine Aufforderung zum Vermögen/ Einkommen an meine Mutter gestellt werden würde?
        Wäre es als erstes am besten sich an die Eingliederungshilfe zu wenden? Oder besser vorab doch noch mal einen Juristen aufzusuchen? Und welche Spezifikation wäre sinnvoll? Sozialrecht? Behindertenrecht? Familienrecht?

        Ich bin sehr froh hier ein Forum gefunden zu haben, in dem man die ersten relevanten Fragen klären kann,
        denn die Strukturen dieser sozialen Angelegenheiten sind für mich sehr undurchsichtig.

        Vorab, herzlichen Dank,
        liebe Grüße, Maria

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          #5
          Guten Morgen Maria,
          die Pflegekasse zahlt an Behinderteneinrichtungen immer nur diese Pauschale von 266 Euro. Dies ist in Paragraph 43 a SGB XI festgelegt.
          Wenn du das detaillierter wissen möchtest kannst du hier schauen:
          https://sozialversicherung-kompetent...rtenhilfe.html

          Noch einmal zum Kostenbeitrag deiner Mutter: den hat der Gesetzgeber für erwachsene Kinder auf eine kleine Pauschale begrenzt. Aktuell sind das 32,75 € wenn Eingliederungshilfe bezogen wird vom Kind, wenn das Kind zusätzlich Hilfen zum Lebensunterhalt erhält- wie zum Beispiel die Grundsicherung- dann erhöht sich dieser Betrag auf z.Zt. 57,94 € im Monat.
          https://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbxii/94.html


          In welcher Gegend wohnt ihr? Ein kassenunabhängiger Pflegestützpunkt oder eine Beratungsstelle der neuen unabhängigen Teilhabeberatungsstellen wäre ein guter Anlaufpunkt, um euch durch den bürokratischen Dschungel zu helfen und eure Fragen in einem direkten Gespräch klären zu können. Leider gibt es die nicht überall. Eine Übersicht bzw, Suchfunktion aller unabhängigen Teilhabeberatungsstellen gibt es hier: https://www.teilhabeberatung.de/index.php/node/2

          Liebe Grüße
          amai
          Zuletzt geändert von amai; 19.09.2018, 09:24. Grund: Ergänzung Link

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            #6
            Liebe Amai,

            vielen herzlichen Dank an Dich, für Deine weiteren Tipps.
            Unser nächstes Ziel ist die Teilhabeberatungsstelle.

            Ich hoffe wir finden zeitnah eine Lösung.
            Denn die Doppelbelastung der Sorgen machen im Moment nur Mürbe.

            Lieb Grüße,
            Maria

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