Hallo,
mein Sohn ist vollstationär im Heim für behinderte Kinder untergebracht und das seit 2013. Er lebte von 2013 bis August 2018 in der Kindergruppe und in der Zeit wurde lediglich nach Paragraph 94 SGB nur sein Pflegegeld und Baföganspruch vom Sozialträger eingenommen. Jetzt wo er in die Erwachsenegruppe übergangen ist kommt das Amt mit der Kindergeldabzweigung an. Wir haben zwar von der Familienkasse noch keine Rückmeldung erhalten, da sie eigentlich uns noch um ein Statement bitten müssten. Aber seit August 2018 haben wir auch kein Geld mehr bekommen.
Jetzt wollte ich wissen, ob jemand schon mal damit Erfahrung gemacht hat und zweitens kann der Sozialträger theoretisch auf die Kindergeldzahlung rückwirkend ab 2013 verlangen oder erst ab September 2018? Weil in den Jahren zuvor hat der Sozialträger XY jeweils keine Abzweigung des Kindergelds beantragt (weil wir aus dem jährlichen Bescheid nichts herauslesen können). Deshalb wäre meine Frage ob jemand mit solchen Fällen schon zu tun hatte.
Danke,
Sonja
mein Sohn ist vollstationär im Heim für behinderte Kinder untergebracht und das seit 2013. Er lebte von 2013 bis August 2018 in der Kindergruppe und in der Zeit wurde lediglich nach Paragraph 94 SGB nur sein Pflegegeld und Baföganspruch vom Sozialträger eingenommen. Jetzt wo er in die Erwachsenegruppe übergangen ist kommt das Amt mit der Kindergeldabzweigung an. Wir haben zwar von der Familienkasse noch keine Rückmeldung erhalten, da sie eigentlich uns noch um ein Statement bitten müssten. Aber seit August 2018 haben wir auch kein Geld mehr bekommen.
Jetzt wollte ich wissen, ob jemand schon mal damit Erfahrung gemacht hat und zweitens kann der Sozialträger theoretisch auf die Kindergeldzahlung rückwirkend ab 2013 verlangen oder erst ab September 2018? Weil in den Jahren zuvor hat der Sozialträger XY jeweils keine Abzweigung des Kindergelds beantragt (weil wir aus dem jährlichen Bescheid nichts herauslesen können). Deshalb wäre meine Frage ob jemand mit solchen Fällen schon zu tun hatte.
Danke,
Sonja