Einen schönen guten Tag allerseits,
da ich hier keinen Account habe, möchte ich kurz mich und meine Situation vorstellen.
Ich heiße Andreas, bin verheiratet und habe Zwillinge. Mein Sohn Johann ist schwerbehindert (Pflegestufe 5). Wir leben in Hessen. Meine Frau und ich haben uns schweren Herzens für eine dauerhafte stationäre Unterbringung in einem Pflegeheim entschlossen.
Dieses Pflegeheim (in Bayern) würde Johann auch aufnehmen. Leider haben wir erst jetzt, 2 Wochen vor dem Aufnahmetermin, die Unterlagen vom LWV bekommen. Jetzt sind wir sehr unter Zeitdruck, damit dieser Antrag innerhalb von 2 Wochen durchgeht...
Was mich am meisten bei diesem Antrag stutzig macht ist, dass hier unsere kompletten Einkommens- und Vermögensverhältnisse abgefragt werden. Dabei steht ja auf den hier vorhanden Hilfeseiten
(https://www.intakt.info/informatione...tung-wohnheim/)
das keine Vermögensverhältnisse der Eltern abgefragt werden.
Der Antrag, den wir zugeschickt bekommen haben nennt sich:
GSH: Antrag auf Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch (SGB) Zwölftes Buch - Sozialhilfe -
und ist auch hier Online zu finden:
https://www.lwv-hessen.de/fileadmin/...ozialhilfe.pdf
Habe ich hier den falschen Antrag bekommen? Habe ich einfach zu viele Seiten bekommen und muss gar nicht alle ausfüllen? Wobei im Anschreiben ausdrücklich steht "...das beilliegende Antragsformular vollständig ausgefüllt unter Beifügung der entsprechenden Belege...". Oder ist hier tatsächlich das Vermögen von meinem Sohn gefragt?
Am Ende geht es mir hauptsächlich um die Angaben zum Vermögen.
Es ist so, dass wir vor ein paar Jahren ein Haus gekauft haben. Das Darlehen läuft noch bis ins Jahr 2022. Jetzt haben wir vor kurzem Geerbt und haben dieses Geld auf unserem Konto liegen, um das Darlehen in knapp 3 Jahren auszulösen.
Müssen wir uns um dieses Geld sorgen?
Wir würden uns über schnelle Ratschläge, Informationen und Tips sehr freuen.
Vielen Dank.
Andreas
da ich hier keinen Account habe, möchte ich kurz mich und meine Situation vorstellen.
Ich heiße Andreas, bin verheiratet und habe Zwillinge. Mein Sohn Johann ist schwerbehindert (Pflegestufe 5). Wir leben in Hessen. Meine Frau und ich haben uns schweren Herzens für eine dauerhafte stationäre Unterbringung in einem Pflegeheim entschlossen.
Dieses Pflegeheim (in Bayern) würde Johann auch aufnehmen. Leider haben wir erst jetzt, 2 Wochen vor dem Aufnahmetermin, die Unterlagen vom LWV bekommen. Jetzt sind wir sehr unter Zeitdruck, damit dieser Antrag innerhalb von 2 Wochen durchgeht...
Was mich am meisten bei diesem Antrag stutzig macht ist, dass hier unsere kompletten Einkommens- und Vermögensverhältnisse abgefragt werden. Dabei steht ja auf den hier vorhanden Hilfeseiten
(https://www.intakt.info/informatione...tung-wohnheim/)
das keine Vermögensverhältnisse der Eltern abgefragt werden.
Der Antrag, den wir zugeschickt bekommen haben nennt sich:
GSH: Antrag auf Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch (SGB) Zwölftes Buch - Sozialhilfe -
und ist auch hier Online zu finden:
https://www.lwv-hessen.de/fileadmin/...ozialhilfe.pdf
Habe ich hier den falschen Antrag bekommen? Habe ich einfach zu viele Seiten bekommen und muss gar nicht alle ausfüllen? Wobei im Anschreiben ausdrücklich steht "...das beilliegende Antragsformular vollständig ausgefüllt unter Beifügung der entsprechenden Belege...". Oder ist hier tatsächlich das Vermögen von meinem Sohn gefragt?
Am Ende geht es mir hauptsächlich um die Angaben zum Vermögen.
Es ist so, dass wir vor ein paar Jahren ein Haus gekauft haben. Das Darlehen läuft noch bis ins Jahr 2022. Jetzt haben wir vor kurzem Geerbt und haben dieses Geld auf unserem Konto liegen, um das Darlehen in knapp 3 Jahren auszulösen.
Müssen wir uns um dieses Geld sorgen?
Wir würden uns über schnelle Ratschläge, Informationen und Tips sehr freuen.
Vielen Dank.
Andreas