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GSH: Antrag SGB XII Pflegeheim mind. Kind

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    GSH: Antrag SGB XII Pflegeheim mind. Kind

    Einen schönen guten Tag allerseits,

    da ich hier keinen Account habe, möchte ich kurz mich und meine Situation vorstellen.

    Ich heiße Andreas, bin verheiratet und habe Zwillinge. Mein Sohn Johann ist schwerbehindert (Pflegestufe 5). Wir leben in Hessen. Meine Frau und ich haben uns schweren Herzens für eine dauerhafte stationäre Unterbringung in einem Pflegeheim entschlossen.
    Dieses Pflegeheim (in Bayern) würde Johann auch aufnehmen. Leider haben wir erst jetzt, 2 Wochen vor dem Aufnahmetermin, die Unterlagen vom LWV bekommen. Jetzt sind wir sehr unter Zeitdruck, damit dieser Antrag innerhalb von 2 Wochen durchgeht...

    Was mich am meisten bei diesem Antrag stutzig macht ist, dass hier unsere kompletten Einkommens- und Vermögensverhältnisse abgefragt werden. Dabei steht ja auf den hier vorhanden Hilfeseiten
    (https://www.intakt.info/informatione...tung-wohnheim/)
    das keine Vermögensverhältnisse der Eltern abgefragt werden.

    Der Antrag, den wir zugeschickt bekommen haben nennt sich:
    GSH: Antrag auf Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch (SGB) Zwölftes Buch - Sozialhilfe -
    und ist auch hier Online zu finden:
    https://www.lwv-hessen.de/fileadmin/...ozialhilfe.pdf

    Habe ich hier den falschen Antrag bekommen? Habe ich einfach zu viele Seiten bekommen und muss gar nicht alle ausfüllen? Wobei im Anschreiben ausdrücklich steht "...das beilliegende Antragsformular vollständig ausgefüllt unter Beifügung der entsprechenden Belege...". Oder ist hier tatsächlich das Vermögen von meinem Sohn gefragt?

    Am Ende geht es mir hauptsächlich um die Angaben zum Vermögen.
    Es ist so, dass wir vor ein paar Jahren ein Haus gekauft haben. Das Darlehen läuft noch bis ins Jahr 2022. Jetzt haben wir vor kurzem Geerbt und haben dieses Geld auf unserem Konto liegen, um das Darlehen in knapp 3 Jahren auszulösen.
    Müssen wir uns um dieses Geld sorgen?

    Wir würden uns über schnelle Ratschläge, Informationen und Tips sehr freuen.
    Vielen Dank.

    Andreas

    #2
    Hallo Andreas,

    zuerst einmal herzlich willkommen in unserem Forum. Hier wirst du sicher viele Antworten, vor allem auch hilfreiche Antworten auf deine Fragen finden.
    Bevor wir anfangen, müssten wir aber wissen, wie alt sind denn die Zwillinge? Das ist ein wichtiger Aspekt, um dir eine adäquate Auskunft geben zu können.

    Beste Grüße
    Kirsten

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      #3
      Hallo Kirsten,

      Sorry, klar ist das wichtig. Hab ich vergessen. Sie werden nächsten Monat 4 Jahre.

      Gruß
      Andreas

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        #4
        Hallo Kirsten,

        Sorry, klar ist das wichtig. Hab ich vergessen. Sie werden nächsten Monat 4 Jahre.

        Gruß
        Andreas

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          #5
          Kann mir hier niemand etwas zu sagen?
          Muss ich mein Vermögensangaben machen?
          Der Infotext hier zum "Wohnen in einer Wohneinrichtung" lautet:

          "Das Sozialhilfeamt prüft zunächst die Einkommensverhältnisse (aber nicht die Vermögensverhältnisse! ) der Eltern. Je nach finanzieller Situation der Familie und zu versorgenden Personen im Haushalt werden Eltern in unterschiedlichem Umfang zur Deckung der Kosten herangezogen. Die häusliche Ersparnis kann also bei gut verdienen Eltern höher sein als in anderen Fällen."

          Wieso möchte der LWV meine Vermögensverhältnisse wissen?

          Bitte um Hilfe!

          Gruß
          Andreas

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            #6
            Hallo Andreas,

            ich kenne mich leider nicht damit aus.

            Schau Dir mal diese Erklärung dazu an:
            https://www.rehakids.de/phpBB2/viewt...parnis#2002688


            https://www.rehakids.de/phpBB2/viewt...parnis#2146247

            LG
            Monika






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