Hallo zusammen,
ich habe ein Problem mit der Familienkasse.
Mein Sohn hat einen GDB von 50%
Er bezieht Leistungen nach dem SGB XII, in Form von Hilfe zum Lebensunterhalt.
Eine volle Erwerbsminderung liegt seit 2007 bis laufend vor.
Rente wurde abgelehnt, weil es nicht unwahrscheinlich ist, dass dieses behoben werden kann.
Nun haben wir 2018 von einem kurzen Unwohlsein meines Sohns kann sicher nicht gesprochen werden, dennoch lehnt die Familienkasse meinen Antrag auf Kindergeld ab.
Eine Fachaufsichtsbeschwerde wegen zu langer Bearbeitungszeit (über 6 Monate) hat ergeben, dass ich Rechtslos Kindergeld bezogen habe, weil die Familienkasse übersehen hat meinen Antrag abschließend zu prüfen, der von einer anderen Familienkasse kam.
Nun fordert man Kindergeld von 2014 zurück und lehnt Kindergeld bis Dez. 2017 ab. Ab Jan. 2018 erhalte ich wieder Kindergeld.
Ich kämpfe da nun seit Jahren mit denen und verstehe nicht warum mein Sohn, behindert und voll Erwerbsgemindert mal kein Kindergeld bekommt und dann ab 2018 wieder. Sagt nicht allein die vorliegende Erwerbsminderung aus, dass mein Sohn keine 15 Std./Woche arbeiten kann und ist damit nicht auch die Ursächlichkeit geklärt.
Ich habe da jedoch ein Problem, der Betreuer meines Sohnes hat ihn nicht zum Untersuchungstermin bei der Reha/SB Stelle geschickt, weil zuvor ein Gutachten beim Med. Dienst und bei der Rentenversicherung gemacht wurde. Diese Unterlagen liegen der Familienkasse auch vor, jedoch wollen die eine Bescheinigung eines behandelnden Arztes, die ich nicht erbringen kann. Der Betreuer sagt dazu, dass er keine Arztbesuche macht und stellt die Frage welcher Arzt dies bescheinigen soll da mein Sohn nicht in Behandlung ist.
Vielleicht kann mir hier jemand einen Rat geben.
Ein letztes noch, die Leistungen nach dem SGB XII wurden nie gekürzt, also ist mein Sohn wohl allen Verpflichtungen nachgekommen.
ich habe ein Problem mit der Familienkasse.
Mein Sohn hat einen GDB von 50%
Er bezieht Leistungen nach dem SGB XII, in Form von Hilfe zum Lebensunterhalt.
Eine volle Erwerbsminderung liegt seit 2007 bis laufend vor.
Rente wurde abgelehnt, weil es nicht unwahrscheinlich ist, dass dieses behoben werden kann.
Nun haben wir 2018 von einem kurzen Unwohlsein meines Sohns kann sicher nicht gesprochen werden, dennoch lehnt die Familienkasse meinen Antrag auf Kindergeld ab.
Eine Fachaufsichtsbeschwerde wegen zu langer Bearbeitungszeit (über 6 Monate) hat ergeben, dass ich Rechtslos Kindergeld bezogen habe, weil die Familienkasse übersehen hat meinen Antrag abschließend zu prüfen, der von einer anderen Familienkasse kam.
Nun fordert man Kindergeld von 2014 zurück und lehnt Kindergeld bis Dez. 2017 ab. Ab Jan. 2018 erhalte ich wieder Kindergeld.
Ich kämpfe da nun seit Jahren mit denen und verstehe nicht warum mein Sohn, behindert und voll Erwerbsgemindert mal kein Kindergeld bekommt und dann ab 2018 wieder. Sagt nicht allein die vorliegende Erwerbsminderung aus, dass mein Sohn keine 15 Std./Woche arbeiten kann und ist damit nicht auch die Ursächlichkeit geklärt.
Ich habe da jedoch ein Problem, der Betreuer meines Sohnes hat ihn nicht zum Untersuchungstermin bei der Reha/SB Stelle geschickt, weil zuvor ein Gutachten beim Med. Dienst und bei der Rentenversicherung gemacht wurde. Diese Unterlagen liegen der Familienkasse auch vor, jedoch wollen die eine Bescheinigung eines behandelnden Arztes, die ich nicht erbringen kann. Der Betreuer sagt dazu, dass er keine Arztbesuche macht und stellt die Frage welcher Arzt dies bescheinigen soll da mein Sohn nicht in Behandlung ist.
Vielleicht kann mir hier jemand einen Rat geben.
Ein letztes noch, die Leistungen nach dem SGB XII wurden nie gekürzt, also ist mein Sohn wohl allen Verpflichtungen nachgekommen.