Hallo miteinander,
ich hoffe Ihr könnt weiter helfen. Es geht um einen Bescheid, der Bundesagentur für Arbeit. Förderung zur Teilhabe am Arbeitsleben. Die Agentur übernimmt die Kosten für einen Fahrdienst. Auf eine Eigenbeteiligung , berechnet nach Einkommen,wird verzichtet. Das Einkommen wird durch Teilzeit und voraussichtlich durch aufstockende Leistungen aus der Grundsicherung erzielt. Nun zum dem Problem. Es wird eine streckenbezogene Eigenbeteiligung berechnet. 0,13 € pro Km=,4,50€pro Arbeitstag.Gibt es in diesem Fall eine Ausnahmeregelung/Härtefallregelung oder bleibt nichts anderes übrig , als den Betrag irgendwie zusammen zu kratzen? Ich danke Euch vielmals im Voraus für eine hilfreiche Antwort.
ich hoffe Ihr könnt weiter helfen. Es geht um einen Bescheid, der Bundesagentur für Arbeit. Förderung zur Teilhabe am Arbeitsleben. Die Agentur übernimmt die Kosten für einen Fahrdienst. Auf eine Eigenbeteiligung , berechnet nach Einkommen,wird verzichtet. Das Einkommen wird durch Teilzeit und voraussichtlich durch aufstockende Leistungen aus der Grundsicherung erzielt. Nun zum dem Problem. Es wird eine streckenbezogene Eigenbeteiligung berechnet. 0,13 € pro Km=,4,50€pro Arbeitstag.Gibt es in diesem Fall eine Ausnahmeregelung/Härtefallregelung oder bleibt nichts anderes übrig , als den Betrag irgendwie zusammen zu kratzen? Ich danke Euch vielmals im Voraus für eine hilfreiche Antwort.