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    Streckenbezogener Eigenanteil

    Hallo miteinander,

    ich hoffe Ihr könnt weiter helfen. Es geht um einen Bescheid, der Bundesagentur für Arbeit. Förderung zur Teilhabe am Arbeitsleben. Die Agentur übernimmt die Kosten für einen Fahrdienst. Auf eine Eigenbeteiligung , berechnet nach Einkommen,wird verzichtet. Das Einkommen wird durch Teilzeit und voraussichtlich durch aufstockende Leistungen aus der Grundsicherung erzielt. Nun zum dem Problem. Es wird eine streckenbezogene Eigenbeteiligung berechnet. 0,13 € pro Km=,4,50€pro Arbeitstag.Gibt es in diesem Fall eine Ausnahmeregelung/Härtefallregelung oder bleibt nichts anderes übrig , als den Betrag irgendwie zusammen zu kratzen? Ich danke Euch vielmals im Voraus für eine hilfreiche Antwort.

    #2
    Das einzige was ich zu dem streckenbezogenen Eigenateil finde , steht hier auf S. 10.

    https://con.arbeitsagentur.de/prod/a...k_ba014685.pdf



    6) Für die nutzungsbezogenen Kosten ist zusätzlich ein Betrag von 0,13 € je Streckenkilometer (Wegstrecke von der Wohnung zum Ausbildungs- oder Arbeitsplatz und zurück) zu berücksichtigen.

    Ehrlich gesagt verstehe ich es nicht, dass auf Grund von geringem Einkommen kein Eigenanteil berechnet werden kann. Und dann durch eine solche Berechnung ein unverhältnismäßiger Beitrag entstehen kann. Ist das wirklich rechtens?

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      #3
      Hallo nochmal,

      kennt jemand die Rechtslage? Gibt es eine Härtefallregelung?

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        #4
        Hallo Gaby,

        vielleicht helfen Dir die Erläuterungen hier im Urteil weiter.

        Ab hier :

        …"30 Gemäß §§ 6 Absatz 1 Nr. 2, 5 Nr. 2 SGB IX ist die Bundesagentur für Arbeit zuständiger Rehabilitationsträger für Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben...….

        https://openjur.de/u/324498.html

        LG
        Monika

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          #5
          Hallo Monika,

          es scheint ja nun aussichtslos zu sein. Einerseits kann wegen eines zu niedrigen Einkommens kein Eigenanteil berechnet werden, andrerseits ist der streckenbezogene Eigenanteil unausweichlich. Was für eine Sauerei. Wer Pech hat bezahlt einmal den Eigenanteil n. Einkommen + einmal den Anteil , der streckenbezogen ist. Ich bin noch dran und lasse mich beraten. Es gibt aber wenig Hoffnung. Manchmal glaub ich echt nicht, was für Lücken es gibt. Hürden über Hürden....Das hat mit einer echten Teilhabe weiss Gott nichts zu tun .

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            #6
            Ohne Angehörige, sind Menschen die unterstützt werden müssen total aufgeschmissen. Das ist das, was mir die größten Bauchschmerzen macht.

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              #7
              Zitat von Gabi BW Beitrag anzeigen
              Ohne Angehörige, sind Menschen die unterstützt werden müssen total aufgeschmissen. Das ist das, was mir die größten Bauchschmerzen macht.
              Hallo Gaby,

              mir geht es da genau so....

              Dieses Zitat einer Mutter spricht mir aus der Seele:
              …"„Andere Eltern auf der Welt können in Ruhe sterben. Wir können nicht einmal das. Das ist ein ganz schlechtes Gefühl. Man darf gar nicht darüber nachdenken, dass man sie da lassen muss.“"...
              https://www.merkur.de/lokales/muench...i-5682422.html

              LG
              Monika

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                #8
                Hallo Monika,

                ja manchmal gehen einem schon sehr traurige Gedanken durch den Kopf. Ich bin noch kein Stück weiter gekommen, musste aber feststellen, dass die Route der Strecke falsch bemessen wurde. Das habe ich zunächst nicht bemerkt. Hat der Routenplaner Recht, ist der streckenbezogene Eigenanteilnteil nur halb so hoch. Ich weiss nicht , ob ich über diesen Fehler lachen oder weinen soll. Zumindest wurde mir eine Überprüfung und ggf. eine Korrektur versprochen.Es sind unzählige Telefonate, die ich führen muss. Das nervt mich im Augenblick. Immer wieder beschleicht mich das Gefühl, es geht nur um Kosten, Träger und Abrechnungen, der betroffene Mensch interessiert niemanden wirklich.. Aber alle wollen nur das Beste für Menschen mit Behinderung.

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                  #9
                  Hallo,

                  es ist schon eine Weile her, als ich das Thema eröffnet habe. Ich möchte Euch nun gerne mitteilen, dass der streckenbezogene Eigenanteil vom Sozialamt als bedarfsbedingte Aufwendung berücksichtigt und somit mtl. erstattet wird.

                  Gut Ding will Weile haben.

                  LG Gabi

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                    #10
                    Zitat von Gabi BW Beitrag anzeigen
                    Hallo,

                    es ist schon eine Weile her, als ich das Thema eröffnet habe. Ich möchte Euch nun gerne mitteilen, dass der streckenbezogene Eigenanteil vom Sozialamt als bedarfsbedingte Aufwendung berücksichtigt und somit mtl. erstattet wird.

                    Gut Ding will Weile haben.

                    LG Gabi
                    Hallo Gabi,

                    danke für deine hilfreiche Rückmeldung!


                    LG Florian

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