Guten Tag,
ich versuche mal meinen Fall kurz zu schildern:
Ich habe einen 19 jährigen Sohn mit einer 80% Behinderung (Behindertenausweis ohne weitere Zusätze) genauer - er hat einen selektiven Mustismus.
Er wohnt bei der geschiedenen Frau, hat kein eigenes Einkommen und geht keiner Ausbildung, Schule, Eingliederungsmassnahme etc. nach.
Mein Sohn hat eine Amtsärztlich attestierte 0% Leistungsfähigkeit am Arbeitsmarkt. (Behindertenausweis und Amtsärztliche Bescheinigung sind aktuell von diesem Jahr). Mein Sohn bekommt seit einiger Zeit Grundsicherung vom Sozialamt, ausbezahlt werden EUR 57.--, da die Unterhaltszahlungen an den Sohn und das von Ihm bezogene Kindergeld als Einkommen angesehen werden und vollständig in der Berechnung des Sozialamtes abgezogen werden.
Nun habe ich auf diversen Seiten gelesen, dass nach SGB XII §94 oder auch §43A vom Sozialamt womöglich auch die Unterhaltszahlungen bis auf einen Eigenanteil der Eltern übernommen werden könnte.
Ich habe keine Ahnung ob das so stimmt und wenn ja wie man dann am besten vorgehen würde.
Vielleicht kennnt sich ja jemand aus oder hat eigene Erfahrungswerte.
Viele Grüsse
Ralph
ich versuche mal meinen Fall kurz zu schildern:
Ich habe einen 19 jährigen Sohn mit einer 80% Behinderung (Behindertenausweis ohne weitere Zusätze) genauer - er hat einen selektiven Mustismus.
Er wohnt bei der geschiedenen Frau, hat kein eigenes Einkommen und geht keiner Ausbildung, Schule, Eingliederungsmassnahme etc. nach.
Mein Sohn hat eine Amtsärztlich attestierte 0% Leistungsfähigkeit am Arbeitsmarkt. (Behindertenausweis und Amtsärztliche Bescheinigung sind aktuell von diesem Jahr). Mein Sohn bekommt seit einiger Zeit Grundsicherung vom Sozialamt, ausbezahlt werden EUR 57.--, da die Unterhaltszahlungen an den Sohn und das von Ihm bezogene Kindergeld als Einkommen angesehen werden und vollständig in der Berechnung des Sozialamtes abgezogen werden.
Nun habe ich auf diversen Seiten gelesen, dass nach SGB XII §94 oder auch §43A vom Sozialamt womöglich auch die Unterhaltszahlungen bis auf einen Eigenanteil der Eltern übernommen werden könnte.
Ich habe keine Ahnung ob das so stimmt und wenn ja wie man dann am besten vorgehen würde.
Vielleicht kennnt sich ja jemand aus oder hat eigene Erfahrungswerte.
Viele Grüsse
Ralph