Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Unterhalt vollj. behind. Kind sowie Grundsicherung

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Unterhalt vollj. behind. Kind sowie Grundsicherung

    Guten Tag,

    ich versuche mal meinen Fall kurz zu schildern:

    Ich habe einen 19 jährigen Sohn mit einer 80% Behinderung (Behindertenausweis ohne weitere Zusätze) genauer - er hat einen selektiven Mustismus.
    Er wohnt bei der geschiedenen Frau, hat kein eigenes Einkommen und geht keiner Ausbildung, Schule, Eingliederungsmassnahme etc. nach.
    Mein Sohn hat eine Amtsärztlich attestierte 0% Leistungsfähigkeit am Arbeitsmarkt. (Behindertenausweis und Amtsärztliche Bescheinigung sind aktuell von diesem Jahr). Mein Sohn bekommt seit einiger Zeit Grundsicherung vom Sozialamt, ausbezahlt werden EUR 57.--, da die Unterhaltszahlungen an den Sohn und das von Ihm bezogene Kindergeld als Einkommen angesehen werden und vollständig in der Berechnung des Sozialamtes abgezogen werden.
    Nun habe ich auf diversen Seiten gelesen, dass nach SGB XII §94 oder auch §43A vom Sozialamt womöglich auch die Unterhaltszahlungen bis auf einen Eigenanteil der Eltern übernommen werden könnte.
    Ich habe keine Ahnung ob das so stimmt und wenn ja wie man dann am besten vorgehen würde.
    Vielleicht kennnt sich ja jemand aus oder hat eigene Erfahrungswerte.

    Viele Grüsse
    Ralph



    #2
    Zitat von Ralph Beitrag anzeigen

    Mein Sohn hat eine Amtsärztlich attestierte 0% Leistungsfähigkeit am Arbeitsmarkt. (Behindertenausweis und Amtsärztliche Bescheinigung sind aktuell von diesem Jahr). Mein Sohn bekommt seit einiger Zeit Grundsicherung vom Sozialamt, ausbezahlt werden EUR 57.--, da die Unterhaltszahlungen an den Sohn und das von Ihm bezogene Kindergeld als Einkommen angesehen werden und vollständig in der Berechnung des Sozialamtes abgezogen werden.

    Viele Grüsse
    Ralph

    Hallo Ralph,

    Dein Sohn bekommt Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (SGB XII) ?

    Was heißt: "das von Ihm bezogene Kindergeld"?

    Kindergeldberechtigte sind die Eltern.
    Das Kindergeld darf auch nicht ans Kind weitergegeben werden.
    Ansonsten wird es auf die Grundsicherung (im Alter und bei Erwerbsminderung) angerechnet.


    Bei dem bvkm gibt es ein Merkblatt zur Grundsicherung:
    ----------------------------
    Merkblatt zur Grundsicherung
    Behinderte Menschen haben einen Anspruch auf Grundsicherung, wenn sie das 18. Lebensjahr vollendet haben und voll erwerbsgemindert sind. Das Merkblatt erklärt, wie behinderte Menschen durch die Grundsicherung ihren Lebensunterhalt sichern können und zeigt auf, welche Probleme bei der Leistungsbewilligung häufig auftreten.

    Merkblatt:
    https://bvkm.de/wp-content/uploads/G...nderungen.pdf



    16. Wie wirken sich Unterhaltszahlungen eines Elternteils aus?


    Leistet ein Elternteil seinem grundsicherungsberechtigten Kind Unterhalt – z.B. weil die Eltern geschieden sind und der Vater zur Zahlung von Unterhalt verurteilt wurde – handelt es sich hierbei um Einkommen des Grundsicherungsberechtigten, welches bedarfsmindernd auf die Grundsicherung anzurechnen ist. Grundsicherungsberechtigte profitieren also im Ergebnis nicht von solchen Unterhaltszahlungen. Der Unterhaltsschuldner – also z.B. der geschiedene Vater – darf seine Unterhaltszahlungen einstellen und das grundsicherungsberechtigte Kind darauf verweisen, dass es stattdessen Leistungen der Grundsicherung in Anspruch nehmen muss (so das OLG Hamm in seinem Urteil vom 10. September 2015, Az. II-4 UF 13/15). Bestehende Unterhaltstitel müssen in diesem Fall vom Familiengericht aufgehoben werden.
    ----------------------


    Im Merkblatt findest Du noch weitere ausführliche Infos zB auch zum Kindergeld (Unter Punkt 9 im oben verlinkten Merkblatt).

    Hier findest Du weitere Infos, Rechtsratgeber, Argumentationshilfen,
    Urteile usw:
    https://bvkm.de/recht-ratgeber/

    Der Thread ist vielleicht interessant dazu:
    https://www.intakt.info/forum/forum/...¤hriges-kind

    LG
    Monika

    Kommentar


      #3
      Vielen Dank Werner62 für die schnelle und tolle Übersicht,

      ja so einige Sachen hatte ich Online auch schon gefunden. Und ja mein Sohn bekommt eine befristete Grundsicherung wegen einer nicht Erwerbsfähigkeit. Aktuell muss diese wohl alle 2 Jahre erneuert werden. Die Frage ist für mich immer wie durchsetzen wenn man selbst wenig Ahnung hat. Einen Rechtsanwalt zu konsultieren ist ohne Rechtsschutz für mich ein wenig happig. Das Sozialamt hatte ich schon einmal angesprochen nach SGB XII §94 allerdings ohne Erfolg. Ein Unterhaltstitel wie oben unter Punkt 16 beschrieben existiert übrigens nicht. Ich überweise seit 9 Jahren pünktlich auch ohne Unterhaltstitel.

      Kommentar

      Online-Benutzer

      Einklappen

      32 Benutzer sind jetzt online. Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 32.

      Lädt...
      X