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Anrechnung des Kindergelds auf Sozialhilfe

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    Anrechnung des Kindergelds auf Sozialhilfe

    Ein herzliches Hallo in die Runde

    Ich bin ganz neu hier und super froh dieses Forum mit den ganzen Informationen gefunden zu haben!
    Lese mich schon seit ein paar Wochen still und heimlich durch, um möglichst viele meiner Fragen selber zu beantworten und um meine Situation richtig einschätzen zu können.
    Ich hoffe ihr als Experten könnt mir noch meine verbliebenen Fragen beantworten und gucken, ob ich das so alles richtig verstanden habe
    Mit Informationsverarbeitung oder Bürokratie im allgemeinen habe ich nämlich durch meine Behinderung/Erkrankung leider so meine Probleme.

    Die Überschrift verrät es ja bereits: Das Kindergeld, das meine Eltern für mich bekommen, wird mir bei der Sozialhilfe als Einkommen angerechnet.

    Nun ist das Thema für viele hier denke ich bereits eine 0815-Angelegenheit, aber trotzdem würde ich mich über etwas Hilfe freuen. Für mich ist das Thema leider mehr als schwer zu durchschauen.
    Zusätzlich ist meine Sachbearbeiterin beim Sozialamt ein ganz fieser Typ Mensch. Wenn die eine Möglichkeit sieht, mir das Leben schwer zu machen, dann macht die das auch.
    Das ging schon bis hin zur komplett unbegründeten Androhung von Leistungskürzungen und Behauptung falscher Tatsachen... Die Kommunikation läuft nur noch über den Postweg.
    Ich möchte hier also wirklich keinen Fehler machen!


    Meine Situation in Kürze (mit hoffentlich allen relevanten Informationen):
    Ich bin 30 Jahre alt, Schwerbehindert (GDB 50%), befristet voll erwerbsgemindert und lebe bei meinen Eltern zusammen in der gleichen Wohnung in Rheinland-Pfalz.
    Einen eigenen Haushalt / ein eigenes Leben könnte ich nicht bestreiten, ich bin auf die Hilfe meiner Eltern angewiesen.
    Durch diese Situation erhalte ich Sozialhilfe und meine Eltern Kindergeld für mich. Das Kindergeld wird auf das Konto meines Vaters überwiesen. Weder wird es auf mein Konto weitergeleitet, noch wird es direkt an mich ausgezahlt.
    Das Sozialamt rechnet mir das Kindergeld meiner Eltern als mein Einkommen an.
    Abgezogen werden mir so jeden Monat 110,84€.
    Erklärt oder begründet wurde das nie.

    Wie ich die Situation jetzt verstanden habe:
    - Es ist falsch, dass mir das Kindergeld meiner Eltern als mein Einkommen angerechnet wird (Urteil: Bundessozialgerichtes (BSG) 08.02.2007 - Aktenzeichen B 9b SO 5/05 R).
    Zusätzlich sei noch § 82 Abs. 1 S. 3 SGB XII erwähnt, bei dem eine Anrechnung nur für minderjährige Kinder beschrieben wird.

    - Da ich Schwerbehindert bin und im Haushalt meiner Eltern lebe, gibt es für das Sozialamt keine Möglichkeit das Kindergeld abzuzweigen (Bundesfinanzhof, Urteil vom 18.4.2013, V R 48/11). Meine Eltern (keiner von beiden bezieht ALG2) müssen noch nicht einmal mehr gegenüber dem Sozialamt nachweisen, wofür das Geld im einzelnen verwendet wird.


    Zu meinen Fragen:
    1.) Ich lesen in dem Zusammenhang immer nur "bei Grundsicherung". Ich erhalte aktuell allerdings "nur" Sozialhilfe. An der Situation / Problematik ändert sich dadurch aber nichts, oder?
    Also auch bei Sozialhilfe darf das Kindergeld nicht als Einkommen angerechnet werden(?)

    2.) Wird das zu wenig gezahlte Geld auch rückwirkend für die vergangenen Monate/Jahre gezahlt? (sind jetzt ca. 1,5 Jahre )

    2.2) Wenn ja: Gilt als "feste Grenze" der Zeitpunkt, ab dem die Schwerbehinderung festgestellt wurde?
    Kindergeld wurde nämlich auch schon vorher gezahlt, aufgrund der Entscheidung der DRV -> befristet voll erwerbsgemindert (die genauen Daten müsste ich dann raussuchen).

    3.) Wie sieht es mit der Möglichkeit aus, dass mich das Amt dazu auffordert, dass das Kindergeld direkt an mich und somit auf mein Konto ausgezahlt werden soll?
    Lässt sich das mit § 74 - Einkommensteuergesetz (EStG) begegnen, da ich ja weiterhin bei meinen Eltern lebe, das Kindergeld also gar nicht einfordern kann?

    4.) Sollte ich im Schreiben an das Sozialamt gleich auch den Teil mit der nicht zulässigen Abzweigung des Kindergeldes inkl. Gerichtsurteile einfügen?
    Einfach um da gleich ein wenig Wind aus den Segeln zu nehmen?

    5.) (Klingt vielleicht jetzt blöd aber) Wie gehe ich den Einspruch gegen den Bescheid vom Sozialamt richtig an? Mein letzter Bescheid ist vom Januar und für einen Einspruch/Widerspruch hatte ich natürlich nur einen Monat Zeit.
    Ist da ein "Widerspruch" überhaupt das richtige Rechtsmittel? Oder sollte ich einfach nur auf den Fehler hinweisen?

    Vielen Dank vorab!

    #2
    Hallo Husteblume,

    mit den Sozialbehörden kommuniziert man idR am besten per Postweg. Alles andere hat keine Beweiskraft und je nach Fiesigkeit der zuständigen Sachbearbeiters bist du da auf verlorenen Posten.
    ich muss aber zugeben, es gibt auch die andere Sorte Sachbearbeiter, wie ich feststellen durfte.

    du kannst einen formlosen Überprüfungsantrag stellen. dann muss es neu berechnet werden. da müsstest du zumindest die letzten 12 Monate erstattet bekommen. du bist Ü25 und hättest sogar Anspruch auf eine eigene angemessene Wohnung.
    die Leistungen sind bei Sozialhilfe genauso hoch wie bei der Grundsicherung, einziger Unterschied ist die Höhe des Schonvermögens. aufgrund der befristeten Erwerbsminderung bist du in der Sozialhilfe.
    evtl. wäre ein Anwalt gut. es gibt zwar auch den VDK, aus eigener Erfahrung rate ich aber vom VDK ab. und bei Sozialhilfe hast du eh Anspruch auf einen Beratungsschein für eine anwaltliche Beratung und im Klagefall Anspruch auf Prozesskostenhilfe. da können auch die Rechtspfleger im Amtsgericht Auskunft geben.
    .

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      #3
      Hallo Husteblume,

      Du bekommst Sozialhilfe/Hilfe zum Lebensunterhalt, richtig?

      https://de.wikipedia.org/wiki/Hilfe_zum_Lebensunterhalt

      Dazu steht hier:

      …" 3.1. Was zählt zum Einkommen und reduziert die Sozialhilfe


      Die Anrechnung von Einkommen bei der Sozialhilfe ist in der Durchführungsverordnung zu § 82 SGB XII geregelt.

      Folgende Einnahmen zählen u.a. zum Einkommen:http://www.betanet.de/betanet/sozial...-109.html#ue31

      Unsere Tochter (30Jahre) bekommt Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung.
      http://www.betanet.de/betanet/sozial...erung-165.html

      https://de.wikipedia.org/wiki/Grunds...werbsminderung



      Hier findest Du Noch Infos zum Thema.
      Wie Du ja selber schon festgestellt hast geht es da immer um "Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung":

      https://bvkm.de/wp-content/uploads/M..._Kindern-1.pdf

      https://bvkm.de/wp-content/uploads/K...ung_Eltern.pdf

      https://bvkm.de/wp-content/uploads/K...geld_GruSi.pdf




      LG
      Monika





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        #4
        danke für eure schnellen Antworten.

        Grundsicherung wäre auch mein langfristiges Ziel, da sich mein gesundheitlicher Zustand nach aktuellem medizinischem Stand nicht bessern wird und die ständigen Neuprüfungen nur Zeit, Geld, Kraft und Nerven kosten... aber schon der Weg hin zur Sozialhilfe (also befristet voll erwerbsgemindert) hat mehrere Jahre gedauert. Ämter und Gutachter eben.
        Ist aber ein anderes Thema.

        Es fiel mir nur auf, dass in dem Zusammenhang hier immer nur von Grundsicherung die Rede ist.
        Die Links zur Sozialhilfe und insbesondere die Aufzählung von "Folgende Einnahmen zählen u.a. zum Einkommen:" stützt ja meine Argumentation:
        "Kindergeld für volljährige Kinder (Kindergeld für minderjährige Kinder wird dem Einkommen des Kindes angerechnet)"
        Ich habe keine Kinder und erhalte daher auch kein Kindergeld. Meine Eltern erhalten Kindergeld.
        Ich bin das "Kind" und dem Kind wird das Kindergeld nur dann als Einkommen angerechnet, wenn es minderjährig ist ;)
        Das gleiche sagt auch § 82 SGB XII "Begriff des Einkommens" aus.


        Einen formlosen Überprüfungsantrag stellen klingt schon mal gut.
        Sollte auf jeden Fall besser passen als Einspruch (glaube ich).
        VdK habe ich auch schon überlegt. Die Erfahrungen mit dem Sozialverband gehen stark auseinander. Es liegt halt wirklich an den jeweiligen Mitarbeitern.
        Ich bin dort bereits seit Jahren Mitglied und die haben mir auch schon sehr gut geholfen.
        Habe also wohl Glück.

        Danke auch für den Hinweis mit der Prozesskostenhilfe. Hoffe nur, dass ich die erst mal nicht brauche...

        Für weitere Tipps/Infos wäre ich dankbar :)

        Kommentar


          #5
          Hallo Husteblume,

          da Ihr nach § 39.2 SGB Xll keine Haushaltsgemeinschaft bildet, kann das Kindergeld, welches Deine Eltern für Dich erhalten, bei Dir nicht in Abzug gebracht werden.
          Und wenn Deine Eltern Unterhaltsleistungen in Höhe des Kindergeldes erbringen und davon ist regelmäßig auszugehen, wenn das "Kind" im Haushalt der lebt, ist m. E. nach auch keine Abzweigungsmöglichkeit durch das SA gegeben.

          Einen Überprüfungsantrag mit Hilfe des VdK, mit dem Du ja (genau wie wir) gute Erfahrungen gemacht hast, zu stellen ist der richtige Weg.

          LG
          susemichel

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            #6
            Hallo Husteblume,

            zwischendrin möchte ich dich erst einmal ganz herzlich in unserem Forum begrüßen. Du hast ja gleich sehr gute Antworten von unseren Stamm Usern erhalten und bist damit in den besten Händen. Hier ist es ein Geben und Nehmen von Informationen. Ich wünsche dir weiterhin einen guten Austausch.

            Eine gute Zeit und liebe Grüße
            Kirsten

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              #7
              Danke fürs Willkommen heißen :)

              Es gibt endlich Neuigkeiten!
              Habe für den Brief selber leider noch sehr lange gebraucht.
              Leider auch, weil der VdK diesmal wirklich ein Reinfall war... bisher immer Glück gehabt, aber diesmal hatte die Frau absolut keine Ahnung, hat sich nur halbherzig informiert und sich dann irgendwann gar nicht mehr gemeldet (obwohl abgesprochen!!).
              So hing ich mehrere Wochen in der Luft...

              Aber gut gut. Muss ich mich halt komplett alleine bzw. mit eurer Hilfe drum kümmern.
              Habe den Überprüfungsantrag selber verfasst und jetzt eine Antwort erhalten.
              Und was soll ich sagen, die Sachbearbeiterin sieht es natürlich nicht ein:

              Kindergeld.jpg

              Die ersten beiden Absätze stimmen soweit.
              Auch die Familienkasse erkannte den Kindergeldanspruch erst nach Widerspruch an.
              Und auch dem Jobcenter wurde eine nachträgliche Nachzahlung gewährt (Ganz nachvollziehen konnte ich das nie, aber zu dem Zeitpunkt war meine Schwerbehinderung noch nicht anerkannt und der VdK riet ohnehin die Füße still zu halten.... ist aber eigentlich ein anderes Thema. Ich weiß nicht warum die Frau vom Sozialamt das hier wieder erwähnt(?))


              Interessant sind denke ich dann die letzten beiden Absätze:
              Den Bezug auf § 74 EStG verstehe ich von ihr hier nicht. Spricht das nicht eigentlich für meine Argumentation?
              Meine Eltern gewähren mir doch Unterhalt(?) Also ich wohne bei ihnen, habe ein eigenes Zimmer. Mietfrei natürlich.
              Sie meint trotzdem, dem Sozialamt würde ein prozentualer Anteil zustehen?!

              Wenn ich das richtig verstehe, dann rechnet sie mir das Kindergeld als Einkommen an, weil es gegenüber der Umleitung des Kindergeldes (damit ist wohl die Abzweigung gemeint(?)) weniger Verwaltungsarbeit wäre.
              Meint die das wirklich ernst?! Hab ich das richtig verstanden?

              Der letzte Absatz ist dann wohl die Drohung, dass wenn ich das Thema weiter verfolge eine Abzweigung des Kindergeldes beantragt wird.


              Das ist traurig, weil ich ihr gleich im Überprüfungsantrag schon das Urteil vom Finanzgericht Neustadt - Urteil vom 27.09.2012 - Aktenzeichen 6 K 1824/11 genannt habe.
              Eben mit der Erklärung, dass grundsätzlich davon auszugehen ist, dass die von meinen Eltern regelmäßig erbrachten Unterhaltsleistungen den Betrag des Kindergeldes übersteigen.


              Über weitere Hilfe von euch würde ich mich riesig freuen!
              Habe ich alles richtig verstanden? Was wären jetzt meine nächsten Schritte?
              Ich bin über jeder Meinung dankbar!
              Mir darf hier kein Fehler passieren.

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                #8
                Gute Neuigkeiten :)
                Habe natürlich weiter auf die Überprüfung bestanden und erneut darauf hingewiesen, dass die Vorraussetzungen für eine Abzweigung nicht vorliegen.

                Überraschenderweise hat das Sozialamt ohne großes Theater eingelenkt und meinem Überprüfungsantrag entsprochen.
                Hätte im Leben nicht damit gerechnet, dass das mit so wenig Widerstand ablaufen würde.
                Freut mich natürlich umso mehr. Habe ich die gesparte Kraft jetzt für andere Dinge übrig.


                An dieser Stelle dann ein riesengroßes Dankeschön für die ganzen Infos auf der Seite hier.
                Die Gerichtsurteile, die Erklärungen und die wichtigen Unterschiede, auf die man achten muss.
                Ohne diese Ganzen Informationen hätte ich das wohl nicht geschafft.


                Jetzt darf nur die Familienkasse keinen Mist bauen, sollte das Sozialamt trotzdem noch einen Abzweigungsantrag stellen.
                Aber auch dafür habe ich ja die passenden Gerichtsurteile zur Hand

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                  #9
                  Hallo Husteblume,

                  gut gemacht! Herzlichen Glückwunsch!


                  LG
                  susemiche

                  Kommentar


                    #10
                    Hallo Husteblume,

                    das freut mich sehr, Glückwunsch...

                    LG
                    Monika

                    Kommentar


                      #11
                      Hallo Husteblume,
                      unsere gewieften Frauen haben dir schon super geantwoertet!
                      Deshalb von mir vor allem eine herrzliche Begrüßung!
                      ____________________________

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