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hope39

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    hope39

    hallo zusammen!
    ich habe nun eine sehr wichtige frage und hoffe ich bin im richtigen forum/blog dazu gelandet. ich ahbe eine behinderte tochter die seit 6jahre schon in einem wohnheim unter gebracht ist. das ist ca 45 km von mir weg.sie bekommt eingliederungshilfe und aus der werkstätte einen kleinen lohn.dann noch etwas taschengeld des lvr's. nun habe ich seit jahren kindergeld bekommen.bzw beantragt und bewilligt bekommen. das waisengeld bekommt die eingliederungshilfe .was ja auch ok ist. das wurde ja auch eingezogen von anfang an.ich ahbe auch immer alles angegeben was an einkünfte von mir und ihr vorhanden ist.von daher war ich immer der meinung das die ämter von +selber entscheiden * was eingezogen wird oder nicht. ich habe also das kindergeld anschließen als solchen angesehen das es für mein kind zur freien verfügung ist.es kam und kommt immer noch auf mein konto.ich bin wenn ich bei ihr war mir ihr shoppen gegangen,hab ihr geld ausgehändigt.feiern,freizeit ect alles davon bezahlt.per post was geld zukommen lassen (was man ansich nicht sollte,ich weiß) . sie kommt ab und an wie sie sich fühlt schon mal einen tag nach hause,nächte nicht. folgendes was ich erfgaren möchte.jahrelang hab ich immer genaue auskunft gegeben ämtern gegenüber.wie erwähnt kindergeld lief immer wieter. jetzt kam ein neuer bogen zur befragung.dort wird noch einmal die behinderung überprüft udn einkommen. alles hab ich ausgefüllt. nun bin ich beunruhgt. meine bekannte sagte mir nun das das kindergeld folglisch für *meine* ausgaben gegenüber meiner tochter wären????!!!! ich bin erschrocken.da ich immer der meinund war/bin das das geld für mein kind ist! also für ihre bedürfnisse....jetzt hab ich bedenken was falsch verstanden/gemacht zu haben.ist das so.ich bin ja noch so eingestellt das kindergeld dem kinde zu gute komemn sollte.das was sie hat sind ja nur ca 250 euro im monat udn auch behindette kinder haben belange.sie ist 25jahre alt möchte ich schnell erwähnen .da sind viele inetressen vorhanden die *gefriedingt* werden möchten.ich bin echt verwirrt und in unruhe!!! danke für hilfreiche antworten shcon einmal

    #2
    Hallo Hope,

    willkommen hier im Forum !



    Ganz wichtig, dem behinderten Kind nie Kindergeld/Bargeld überweisen/geben.
    Das zählt dann als Einkommen des Kindes.

    Man muss der Kindergeldkasse nachweisen können das man mindestens in Höhe des Kindergeldes noch Aufwendungen für das behinderte Kind hat. Ansonsten kann Kindergeld abgezweigt werden.
    Aufwendungen können zB auch Urlaubsreisen sein, aber auch Fahrtkosten die entstehen wenn man das Kind besucht oder zum Wochenende nach Hause holt.


    Schau Dir einmal diesen Thread an:
    http://www.forum-munterbunt.de/index...n-Einrichtung/

    Da findest Du viele Infos zu dem Thema u.a. auch Beispiele für Aufwendungen.

    Die bisherigen Infos sind interessant, falls das Sozialamt einmal auf die Idee kommt und Kindergeld abzweigen möchte. Das Amt würde dann einen Abzweigungsantrag bei der Kindergeldkasse stellen. Nur dann überprüft die Kindergeldkasse wie viele Aufwendungen Du noch für Dein Kind hast.


    Falls Du einen Überprüfungsbogen (Anspruch auf Kindergeld ) von der Kindergeldkasse bekommen hast, findest Du hier Infos:
    ---------------------------
    Kindergeld für erwachsene Menschen mit Behinderung

    Für ein behindertes Kind können Eltern über das 18. Lebensjahr hinaus und ohne altersmäßige Begrenzung Kindergeld erhalten, wenn das Kind aufgrund einer Behinderung außerstande ist, sich selbst zu unterhalten. Das Merkblatt soll Eltern behinderter Kinder dabei helfen zu überprüfen, ob diese Voraussetzungen erfüllt sind und ihnen ein Anspruch auf Kindergeld zusteht. Häufig lehnen Familienkassen einen Anspruch auf Kindergeld zu Unrecht ab. Das Merkblatt enthält deshalb einen Mustereinspruch, mit dem sich Eltern gegen rechtswidrige Ablehnungsbescheide zur Wehr setzen können.

    http://bvkm.de/wp-content/uploads/Ki...icherung-2.pdf

    -------------------------

    Den Fragebogen von der Kindergeldkasse hatten wir auch gerade erst wieder.
    Da geht es ja dann nur um die Überprüfung, ob das behinderte Kind außerstande ist sich selbst zu unterhalten.



    LG
    Monika

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      #3
      lieben dank das ihr mir so schnell zur seite steht! also leider habe ich wohl alles falsch gemacht 6 jahrelang was man machen konnte ?! ...ich hab also aus eigener tasche fahrten gezahlt .....ich hab leider nie quittungen ect aufgehoben ....leider auch immer alte autos gefahren die mehr fressen als 0,30 cent pauschale...das was jetzt kommt alles vom bewilligten kindergeld!....ja und leider auch meinem kind geld ausgehändigt im sinne von *hier schatz hast du noch was geld*oder mal einen 10ner in den brief mit geschickt.....geld für shoppen und extra kleidung ausgegeben....kirmes...und vor allen dingen ihr geld für trödelmärkte gegbene die sie so liebt.....leider vo nix belege ....sie wohnt zwar im stationären bewo aber keine 24std betreuung. man könnte noch nicht mal bestätigen das ich mehr als 1 mal im monat vor ort war ...so langsam bekomme ich etwas panik gebe ich zu....meine bekannte meinte das ich wohl warscheinlich alles zurück zahlen müßte da das geld ja schon 6 jahre bewilligt wurde. davon wurde einmal nach schulabschluß ein antrag gesendet *was macht das kind ab jetzt * sag ich mal so....dann hat sie über die arge 2 j berufs findungsjahr gemacht in der werkstätte....da hatte sie zb nur 80 euro arge geld und 110 euro taschengeld vom lvr.....jetzt eben nov 17 kam beendigung kindergeld...dazu lag aber ein antrag um weiter bewilligung...ich brav alles ausgefüllt das die maus nun übernommen wurde in der werkstätte und so zu sagen nun arbeitet dort.arbeitsvertrag ect gesendet....und weiter bewilligt worden....2tage später kam eben überprüfung für 2017/ prognose 2018.....und dabei stand auch eben was von mehrbedarf udn Das habe ich zum erstenmal gelesen in solch einem antrag!!! .....zum abschluß...ich habe IMMER erwähnt und die adresse meiner tochter mitgeteilt das sie nicht mehr zu hause wohnt.....bin nun ganz durc h den wind und hab echt wenn ich das sagen darf ANGST ...rückzahlung von 6 jahre ..ich bin echt verzweifelt ((( die maus hat doch nicht viel das kann doch alles nicht wahr sein

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        #4
        Hallo Hope,


        ich weiß jetzt nicht ob ich alles richtig verstehe

        Die jetzigen "Überprüfung für 2017/ Prognose 2018" ist doch nur eine Routineüberprüfung.


        In der Überprüfung geht es um:
        --------------------------------------------

        1.) Allgemeiner Lebensbedarf
        2.) Individueller behinderungsbedingter Mehrbedarf

        3.) Finanzielle Mittel des Kindes

        ...."Ist der Lebensbedarf des Kindes anhand des allgemeinen Lebensbedarfs sowie des individuellen behinderungsbedingten Mehrbedarfs ermittelt, sind ihm die finanziellen Mittel des Kindes ge-genüber zu stellen. Reichen diese zur Deckung des Lebensbedarfs nicht aus, ist das Kind außer-stande, sich selbst zu unterhalten. Die Eltern können in diesem Fall Kindergeld beanspruchen. Überschreiten die finanziellen Mittel hingegen den Lebensbedarf des Kindes auch nur um einen Euro, fällt das Kindergeld weg.".....

        Komplette Info:

        http://bvkm.de/wp-content/uploads/Ki...icherung-2.pdf
        ----------------------------------

        Bei dem behinderungsbedingte Mehrbedarf kann auch eine Pauschale angegeben werden.


        Wir haben die Überprüfung gerade durch.
        Unsere Tochter arbeitet in der WfbM.
        Ohne die Einzelnachweise, also nur mit der Pauschale kann der Lebensbedarf unserer Tochter nicht abgedeckt werden.

        In der oben verlinkten Kindergeld-Broschüre findest Du alle Infos.
        Lese sie ganz in Ruhe durch.
        Rechne anhand der Beispiele einfach mal durch.
        Wir benötigten im Zusammenhang einer solchen Überprüfung noch nie Einzelnachweise für den weiteren Kindergeldanspruch.

        Einzelnachweise mussten wir erst erbringen als das Sozialamt einen Abzweigungsantrag gestellt hatte.
        Aber darum geht es bei Euch doch gar nicht.

        Es geht bei der Überprüfung nur um die "Überprüfung für 2017/ Prognose 2018"....oder verstehe ich das falsch?

        Falls es nur um diese Routineüberprüfung geht hat das mit den zurückliegenden Jahren doch nichts tun.
        Deine Tochter wird ja nicht soviel Einkommen gehabt haben, das sie sich die letzten Jahre hätte selber unterhalten können. Das hätte man der Kindergeldkasse dann natürlich mitteilen müssen.

        Wie kommst Du darauf das es zu Rückzahlungen kommen könnte?

        LG
        Monika

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          #5
          hallo
          genau monika....einmal *erklärung zu den verhältnissen eines ü18j altes beh kindes..zur überprüfung der kindergeld festsetzung für zeiträume ab januar 2017...darin gehts hauptsächlich um das behinderte kind zb nachweis behindertenausweis.auch wo es wohnt und ob es eingliederungshilfe bekommt samt wo es seine 3 mahlzeiten einnimmt...das andere schreiben erklärung zum nettoeinkommen eines ü 18j altes beh kindes zur prüfung kindergeld festsetzung für das abgelaufene kalenderjahr 2017 und /oder laufende jahr 2018 (prognose) hab ich bekommen.ich war eben neben mir gestanden weil ich leider zuviel auf meine bekannte gehört hab wohl.die meinte eben wenn ich nichts nachweisen könnte müßte ich alles rückzahlen...daher komm ich drauf.ich hatte eben noch nie *dieses* schreiben.ich dachte ich muß in diesem schreiben nun alles auflisten und quitieren was 2017 alles war.im letzt gennnaten schreiben steht zur letzt behinderungsbedingter mehrbedarf.nachweise zum mehrbedarf sind beizufühgen!!!

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            #6
            also ganz unten steht zb : nachweise zum mehrbedarf sind beizufügen ( zb ärztliches oder amtsärztliches attest zur erforderlichkeit von zusätzlichen -über die durch pflegegeld abgedeckten leistungen hinausgehend-persönlichen betreuungsleistungen,bitte füllen sie formular KG 4k aus).............das steht unter der auflistung art des mehrbedarfs dannnkalenderjahr und daneben prognose................jetzt ist es so pflegegeld bekommt meine tochter keine da sie dafür zu fit ist.ja liest sich komisch ist aber so.pflegestufe wurde abgelehnt! sie ist also noch einmal zu erwähnen nicht in einer 24 std betreuung im wohnheim!!!!! dennoch behindertenwohnheim vom lvr !

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              #7
              hallo zusammen ...ich glaube jetzt hab ich es verstanden! bohh ich bin so fertig das ich nicht mehr richtig denken kann.....ich muß gestehen im moment hab ich seelisch ein sehr großes tief! ich habe noch eine tochter und der geht es nicht gut zur zeit.sie ist borderlinerin....diagnostiziert!....ich hab einfach keinen klaren kopf mehr .alles einfach zuviel...danke das man mich hier auffängt und hilft!!! DANKE

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                #8
                guten abend ,ich noch einmal...pauschalbetrag bei eintrag behindertenausweis G und H 100% wäre???

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                  #9
                  3700 euro müßte ich also bei diesem mehrbedarf eintragen ja?

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                    #10
                    Zitat von hope39 Beitrag anzeigen
                    3700 euro müßte ich also bei diesem mehrbedarf eintragen ja?
                    Hallo Hope 39,

                    Du scheinst einiges durcheinander zu würfeln. Den Pauschbetrag musst Du nirgends beim Antrag auf Kindergeld eintragen. Den kannst Du bei der Einkommenssteuer in das entsprechende Feld setzen.

                    Hier kannst Du die Pauschbeträge, die Du mit der Einkommenssteuererklärung beim Finanzamt geltend machen kannst, entnehmen:

                    https://www.steuertipps.de/gesetze/e...pflegepersonen



                    http://www.intakt.info/informationen...ge-kinder/#a05

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                      #11
                      KG 4 k ist dieses Formular:https://con.arbeitsagentur.de/prod/a...g_ba014133.pdf

                      https://www.arbeitsagentur.de/famili...kinderzuschlag

                      Vielleicht kann Dir jemand beim Ausfüllen helfen.

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                        #12
                        danke euch ich sag ja bin im moment leider sehr überfordert
                        ich bin euch sehr dankbar !

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                          #13
                          jetzt muß ich noch etwas ins detail gehen (SORRY) ! ich bin nun seit ein paar jahren neu verheiratet.der kindsvater lebt nicht mehr,waisenrente geht an die eingliederungshilfe.ist ja ok. ich selber habe nur einen mini job,kann noch nicht einmal diesen kleinen zusatz abgeben den die eingliederungshilfe oder träger zu anfang verlangt hatte.ich wurde dann über lohnstreifen geprüft! mein mann verdient eben arg wenig 1300 euro. jetzt ist es seit 1 jahr so das wir steuerlich nicht mehr auftreten müssen .die dame im finanzamt sagte mir dieses. dadurch das das kind auch nicht mehr im haushalt wohnte hab ich es auch nicht mehr angegeben.weil ich *bohne* ja total verpeilt gedacht habe.kind wohnt nicht mehr zu hause darf man also nimmer steuerlich erwähnen. jetzt hab ich neue bedenken da hätte ich jetzt doch das kind wieder auf meiner karte erwähnen müssen? gott diese bürokrati macht mich irre :-/

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                            #14
                            Hallo Hope,
                            noch einmal eine kleine Zusammenfassung, um alles etwas zu ordnen.

                            Kindergeld ist Einkommen der Eltern. Wenn man etwas davon direkt weiterleitet oder auf das Konto des Kindes überweist, dann wird es Einkommen des Kindes.

                            Es ist völlig in Ordnung und legitim, wenn du davon Dinge wie Kleidung, oder Freizeitgestaltung für deine Tochter bezahlst, auch Fahrgeld zu ihr oder für sie zu dir bezahlst, oder Zuzahlungen für Medikamente etc.. Du solltest anfangen Quittungen für solche Ausgaben aufzubewahren, nur für den Fall, dass das Sozialamt evtl. einen Abzweigungsantrag stellt, um diesen abweisen zu können.

                            Für erwachsene behinderte Kinder bekommt man unbegrenzt Kindergeld, wenn die Behinderung vor dem 25. Lebensjahr eingetreten ist und das Kind ausserstande ist, sich selbst zu unterhalten. Das wird von Zeit zu Zeit überprüft, das ist nun wohl bei euch der Fall. In den Beiträgen hat man dazu ja schon Näheres gepostet.

                            Zu den steuerlichen Dingen bei dir und deinem Mann: wer zu wenig verdient um Steuern zu zahlen, profitiert leider auch nicht von steuerlichen Freibeträgen, denn die mindern lediglich das zu versteuernde Einkommen, werden aber nicht direkt ausbezahlt.

                            LG, amai

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                              #15
                              noch mals vielen dank..ich sitze seit stunden und weine da ich echt gedacht hab ich hab alles falsch gemacht und will doch nur das es meiner maus gut geht! DANKE

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                                #16
                                Hallo Hope, frag doch mal in der Einrichtung oder bei der Lebenshilfe oder eine Behindertenbeauftragte im Landratsamt, ob Dir jemand beim Ausfüllen helfen kann. Es müsste such jemand finden lassen Kopf hoch.

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                                  #17
                                  danke auch dir gabi..ich hab eben in der früh einen kontakt geknüpft und denke da kann man mir vor ort helfen

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                                    #18
                                    Guten Abend zusammen,ich hab nun alles abgeschickt und bin sehr gespannt auf die Rückmeldung.Ich gehe davon aus das eine kommen wird(?) ! Eine Frage hätte ich bitte noch . Wie oft kann den SGB 2 anfragen bzw eine Abwzeigung veranlassen/erfragen oder ähnliches? Bei mir hat sich nicht in Richtung mehr Einkommen ergeben.Das hätte ich den Ämtern dann sofort mitgeteilt.Bei meiner Tochter hat sich auch nichts neues ergeben an Einkünfte! Wie erwähnt als meine Tochter Ihren Heimplatz bekam wurde bei mir alles abgefragt udn ich hab alles auch angegeben. Zwischendurch wurde ich nich mal kurz angefragt / geprüft ob ich mehr Einkommen hätte und mußte Lohnstreifen zusenden. Das ist aber auch wieder länger her! ..Danke Euch erst mal wieder

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                                      #19
                                      Hallo zusammen noch mal, die Hilfe die ich mir von Ausserhalb erhofft hatte ist anstrengend ((( Nun habe ich wieder eine Frage.Ich hab bis heute nichts mehr von der Familiie ohne Einwände wieter zahlen? Ich hab nun ein Fahrtenbuch Rückwirkend von 2017 gemacht und eines für 2018 angefangen !Da ich alles nachweisen kann was 2017 war! Wie gesagt hab nix mehr gehört/gelesen von deren Seite!

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                                        #20
                                        Zitat von hope39 Beitrag anzeigen

                                        Nun habe ich wieder eine Frage.Ich hab bis heute nichts mehr von der Familiie ohne Einwände wieter zahlen?
                                        Hallo Hope,

                                        ich bin mir nicht sicher ob ich Deine Frage richtig verstehe...

                                        Wir bekommen auch nie eine Rückmeldung von der Familienkasse wenn wir auch weiterhin kindergeldberechtigt sind.



                                        LG
                                        Monika

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                                          #21
                                          Ja genau ich meinte nach der 5 Jährigen Prüfung .Denn Einkommen hat meine Tochter ja nicht Danke dir

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