Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Kosten bei Heimunterbringung bei volljährigen Sohn

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Kosten bei Heimunterbringung bei volljährigen Sohn

    Hallo zusammen,

    noch ist es nicht soweit, aber ich wollte schon mal mich erkundigen. lieber rechtzeitig, als wenn es zu spät ist.

    mein jüngster hat ja eine Behinderung. er bekommt nun Vollwaisengeld und Unterschiedsbetrag (Familienzuschlag, der verstorbene Kindsvater war Beamter) und Kindergeld.

    aus der Grundsicherung, in die er im Januar aufgrund seiner Volljährigkeit kam, fällt er nun raus.

    so nun hatte ich heute bei der Grundsicherung nachgefragt, was bei einer Heimunterbringung alles angegeben, bzw. angerechnet wird. dass das Vollwaisengeld und der Unterschiedsbetrag eingesetzt werden muss, ok, aber sie meinte auch, das ebenso das Kindergeld und ich selbst mit meiner Rente was zahlen müsste. und dann käme es auch auf das Vermögen an, soll heissen, da greifen sie dann auch noch zu. ich habe ein EFH.
    irgendwie kann ich mir die Aussage nicht vorstellen, irgendwann muss doch mal gut sein und gerade als Eltern/Elternteil eines behinderten Kindes leisten wir schon mehr. da kann man doch nicht für den Rest seines Lebens damit gestraft werden und für den Rest des Lebens allenfalls den Regelsatz für Hartz IV einen zugestanden wird.
    und kann ich diese evtl. Kosten bei der Steuer (sofern ich aufgrund der Rentenhöhe dann selbst Steuern zahlen muss, mal vorausgesetzt) absetzen?

    #2
    AW: Kosten bei Heimunterbringung bei volljährigen

    Hallo Marion,

    schau mal hier:

    --------------------------------------------------------------------------------------------------

    6. Unterhaltspflicht von Eltern gegenüber behinderten volljährigen Kindern

    Leistet das Sozialamt bei volljährigen behinderten oder pflegebedürftigen Kindern Eingliederungshilfe für Behinderte oder Hilfe zur Pflege Sozialhilfe, dann zahlen deren Eltern einen pauschalen Unterhaltsbeitrag von maximal 31,07 € monatlich, ohne Überprüfung des Einkommens und Vermögens der Eltern.
    Leistet das Sozialamt bei volljährigen behinderten oder pflegebedürftigen Kindern Hilfe zum Lebensunterhalt, dann zahlen deren Eltern einen pauschalen Unterhaltsbeitrag von maximal 23,90 € monatlich, ohne Überprüfung des Einkommens und Vermögens der Eltern.
    Treffen beide Pauschalen zusammen, wird insgesamt ein monatlicher Pauschalbetrag von maximal 54,97 € von den Eltern verlangt.

    Die Eltern müssen die o.g. pauschalen Unterhaltsbeiträge nicht zahlen, wenn sie selbst Hilfe zum Lebensunterhalt oder Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung erhalten oder wenn sie aufgrund dieser Unterhaltsbeitragszahlung bedürftig würden.

    Kompletter Text:
    http://www.betanet.de/betanet/sozial...licht-424.html



    Und hier gibt es auch Infos zu dem Thema:

    Erwachsenenalter

    Seit Januar 2010 müssen Eltern eines behinderten Kindes sich pauschal mit monatlich 54,96 Euro an den Heimkosten Ihres volljährigen Kindes beteiligen. Darüber hinaus entstehen für die Eltern keine Kosten!

    Kompletter Text:
    http://www.intakt.info/informationen...tung-wohnheim/

    ---------------------------------------------------------------------------------------------------

    Liebe Grüße
    Monika
    Zuletzt geändert von werner62; 16.04.2015, 13:15.

    Kommentar


      #3
      AW: Kosten bei Heimunterbringung bei volljährigen

      Hallo Monika,

      danke dir. die SB da hatte ja getan, als wenn ich von meiner Rente dann noch mindestens 300 Euro abdrücken und vom evtl vorhandenen Vermögen.
      ich muss dann also nicht noch offenlegen, was ich auf dem Sparkonto und im Sparstrumpf habe?

      Kommentar


        #4
        AW: Kosten bei Heimunterbringung bei volljährigen

        Hallo zusammen,

        ich bin es nochmal. neue Fragen tun sich auf.
        also ich habe ja nun meine EM-Rente bekommen und habe darüber nachgedacht, ob Junior nicht die letzten 2 Jahre der Berufsschulstufe eine der Wohnheimgruppen seiner Schule besucht, also das er alle 14 Tage nach hause fährt.
        jetzt hab ich ihm erstmal auf die Warteliste setzen lassen, natürlich voll.
        und denn auch nach der Finanzierung gefragt, die meinte, da würde ich herangezogen werden, aber Junior ist doch schon 18. und ich müsste mich da nackig machen bei der Sozialhilfe. da würden ja wir Eltern/Elternteile mit behinderten Kindern weiterhin bestraft, wenn wir denn da immer zahlen müssten und mir wiederum nur das bleibt, was auf H4-Niveau ist.
        ist das denn nicht auch so, wie Monika mir das in den Antworten erklärt hatte?
        und das ich denn wieder jeden Cent offenlegen soll, jedes Fizzelchen finde ich ja schon sehr nunja.

        meine Frage wäre also, was müßte ich zahlen, wenn Junior einen Wohnheimplatz an seiner Schule bekommen würde. und ich bin mal wieder echt bedient, wie mit uns Eltern von behinderten Kindern umgegangen wird, andere können wunder was für ihren Nachwuchs absetzen und uns wird noch jeder Cent zuviel genommen. toller Sozialstaat.

        Kommentar


          #5
          AW: Kosten bei Heimunterbringung bei volljährigen

          Hallo Marion,
          gleich neben deinem Forumeintrag findest du den Artikel zum Thema im Informationsbereich. Schau mal nach ob da nicht deine Fragen beantwortet werden. Viele Fragen von Eltern die im Laufe des Zusammenlebens mit einem behinderten Kind auftauchen haben wir im Infobereich zusammengetragen und versuchen sie für euch immer aktuell zu halten. Melde dich ob du fündig werden kannst.
          Liebe Grüße
          Hildegard

          Kommentar


            #6
            AW: Kosten bei Heimunterbringung bei volljährigen

            Hallo Hildegard,

            das würde ja bedeuten, ausser diesen 54 Euro nochwas müsste ich nichts weiter zuzahlen. die Leiterin meinte, es würde auch Vermögen etc. geprüft werden, ob man ein Haus hat etc. hat mich schon wieder in volle Panik versetzt.
            gilt das nun nur für Wohnheime von bspw. der Lebenshilfe oder auch für Schüler die an einer Schule stationär untergebracht sind?

            Kommentar


              #7
              AW: Kosten bei Heimunterbringung bei volljährigen

              Hallo Marion,

              ab Volljährigkeit es Kindes sind Vermögen und Einkommen der Eltern generell nicht mehr relevant. Du musst also tatsächlich nur die häusliche Ersparnis zahlen.

              Kommentar


                #8
                AW: Kosten bei Heimunterbringung bei volljährigen

                Hallo Renitenz (toller Name übrigens),

                danke für deine Antwort. frage mich warum, dann diese Stellen immer so einen Mist erzählen. war ja mit der Frau von der Grundsicherung dasselbe.
                sollen die Leuten davon abgehalten werden, Überlegungen anzustellen, wie es mit einer möglichen Heimunterbringung für ein erwachsenes behindertes Kind wäre? so im Sinne von Abschreckung.

                Kommentar


                  #9
                  Zitat von ReniTenz Beitrag anzeigen
                  AW: Kosten bei Heimunterbringung bei volljährigen

                  Hallo Marion,

                  ab Volljährigkeit es Kindes sind Vermögen und Einkommen der Eltern generell nicht mehr relevant. Du musst also tatsächlich nur die häusliche Ersparnis zahlen.
                  Hallo zusammen,

                  hier muss ich nochmal nachhaken. der jüngste Sohn ist ja nun in der Einrichtung. die SB vom Bezirk meinte, das eben doch auch das Vermögen der Eltern relevant sein kann. bspw. wenn die Eltern mehrere Häuser (bspw. Mietshäuser) oder Vermögen haben.
                  Ist das wirklich so?
                  Laut Schreiben gibt es einen Selbstbehalt von 1300 Euro. Ich liege mit Rente und Kindergeld leicht darüber. es wohnt aber noch der ältere Bruder hier, dieser ist noch im Studium, fällt aber im September aufgrund der Altersgrenze aus dem Kindergeld und der Familienversicherung raus. Er erhält dann nur noch sein Waisengeld und muss seine KV selbst zahlen. Das Waisengeld ist dann niedriger als der Regelsatz HartzIV. Aufgrund des Studiums bekommt er natürlich keine Leistungen vom JC. Wohngeld fällt auch flach, da das Einkommen darüber liegt.
                  Aktuell zahlt mein Studentensohn ein monatliches Kostgeld. da ja ab September sich der Betrag mindert, weil Kindergeld und Familienzuschlag wegfällt und er aus der Familienversicherung fällt, muss ich ihm ja denn unterstützen, da das Waisengeld niedriger als der Regelsatz ist. wie gebe ich das am besten an? Zählt hier nur der Barunterhalt oder auch der Unterhalt in Naturalien (Lebensmittel, Heizung, Wasser etc.)?

                  Kommentar

                  Online-Benutzer

                  Einklappen

                  21 Benutzer sind jetzt online. Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 21.

                  Lädt...
                  X