Hallo zusammen,
noch ist es nicht soweit, aber ich wollte schon mal mich erkundigen. lieber rechtzeitig, als wenn es zu spät ist.
mein jüngster hat ja eine Behinderung. er bekommt nun Vollwaisengeld und Unterschiedsbetrag (Familienzuschlag, der verstorbene Kindsvater war Beamter) und Kindergeld.
aus der Grundsicherung, in die er im Januar aufgrund seiner Volljährigkeit kam, fällt er nun raus.
so nun hatte ich heute bei der Grundsicherung nachgefragt, was bei einer Heimunterbringung alles angegeben, bzw. angerechnet wird. dass das Vollwaisengeld und der Unterschiedsbetrag eingesetzt werden muss, ok, aber sie meinte auch, das ebenso das Kindergeld und ich selbst mit meiner Rente was zahlen müsste. und dann käme es auch auf das Vermögen an, soll heissen, da greifen sie dann auch noch zu. ich habe ein EFH.
irgendwie kann ich mir die Aussage nicht vorstellen, irgendwann muss doch mal gut sein und gerade als Eltern/Elternteil eines behinderten Kindes leisten wir schon mehr. da kann man doch nicht für den Rest seines Lebens damit gestraft werden und für den Rest des Lebens allenfalls den Regelsatz für Hartz IV einen zugestanden wird.
und kann ich diese evtl. Kosten bei der Steuer (sofern ich aufgrund der Rentenhöhe dann selbst Steuern zahlen muss, mal vorausgesetzt) absetzen?
noch ist es nicht soweit, aber ich wollte schon mal mich erkundigen. lieber rechtzeitig, als wenn es zu spät ist.
mein jüngster hat ja eine Behinderung. er bekommt nun Vollwaisengeld und Unterschiedsbetrag (Familienzuschlag, der verstorbene Kindsvater war Beamter) und Kindergeld.
aus der Grundsicherung, in die er im Januar aufgrund seiner Volljährigkeit kam, fällt er nun raus.
so nun hatte ich heute bei der Grundsicherung nachgefragt, was bei einer Heimunterbringung alles angegeben, bzw. angerechnet wird. dass das Vollwaisengeld und der Unterschiedsbetrag eingesetzt werden muss, ok, aber sie meinte auch, das ebenso das Kindergeld und ich selbst mit meiner Rente was zahlen müsste. und dann käme es auch auf das Vermögen an, soll heissen, da greifen sie dann auch noch zu. ich habe ein EFH.
irgendwie kann ich mir die Aussage nicht vorstellen, irgendwann muss doch mal gut sein und gerade als Eltern/Elternteil eines behinderten Kindes leisten wir schon mehr. da kann man doch nicht für den Rest seines Lebens damit gestraft werden und für den Rest des Lebens allenfalls den Regelsatz für Hartz IV einen zugestanden wird.
und kann ich diese evtl. Kosten bei der Steuer (sofern ich aufgrund der Rentenhöhe dann selbst Steuern zahlen muss, mal vorausgesetzt) absetzen?