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Stopp Unterhaltungszahlung von Vater

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  • werner62
    antwortet
    Zitat von Sperare Beitrag anzeigen
    Anspruch auf alte Unterlagen habe ich leider nicht, von dem Amtsgericht wird lediglich empfohlen, dass meine Mutter die Unterlagen übergibt. Einen Teil habe ich, bei weitem aber nicht alles und es ist fraglich ob ich alles bekomme .

    Hallo,

    verstehe ich nicht wirklich.
    Warum hat man keinen Anspruch auf die Unterlagen?!
    Wie soll man sich denn dann einen Überblick über den aktuellen Stand machen.


    Schau mal hier unter:
    -----------------------------
    Akteneinsicht bzw. –herausgabe; Entlastungserklärung

    ..."Jedenfalls ist zumindest alles herauszugeben, was der frühere Betreute, der Erbe bzw. der Nachfolgebetreuer für weitere Ansprüche benötigt.Hierzu sollte umfassende Akteneinsicht gewährt werden."...

    ..."Im übrigen lässt sich ein Herausgabeanspruch im Hinblick auf die für den Betreuten geführte Korrespondenz auch auf das Eigentumsrecht des Betreuten (§ 985 BGB) begründen. Schriftstücke von Dritten (Vertragspartner des Betreuten, Bescheide von Behörden) erhält der Betreuer nicht zu seinem Eigentum, sondern nur in seiner damaligen Funktion als gesetzlicher Vertreter"...

    http://www.bundesanzeiger-verlag.de/...erkl.C3.A4rung

    -----------------------------

    Es gibt auch Betreuervereine wo Du Dich beraten lassen kannst.
    zB;
    http://awo-fulda.de/inhalt/beratung-...chen-betreuern

    Findest Du sicher auch einen in Deiner Nähe.

    Wichtig ist, das Du allen (Ämter, Banken, Krankenkasse, Pflegekasse usw) mitteilst das Du der Nachfolgebetreuer bist und somit jetzt der Ansprechpartner bist.

    LG
    Monika

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  • Sperare
    antwortet
    Danke dir. Das heißt, mein Vater hätte die Zahlung schon vor Jahren einstellen können?

    Anspruch auf alte Unterlagen habe ich leider nicht, von dem Amtsgericht wird lediglich empfohlen, dass meine Mutter die Unterlagen übergibt. Einen Teil habe ich, bei weitem aber nicht alles und es ist fraglich ob ich alles bekomme .

    Aber ich versuche Stück für Stück Klarheit zu bekommen

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  • werner62
    antwortet
    Zitat von Sperare Beitrag anzeigen

    Könnt ihr denn sagen ab wann mein Vater dann nicht mehr unterhaltspflichtig ist?
    Hallo Sperare,

    in dem Merkblatt für Grundsicherung vom bvkm
    findest Du ausführliche Erklärungen zum Thema:

    ----------------------------------------------

    2. Wer ist anspruchsberechtigt?

    Menschen mit Behinderung haben

    einen Anspruch auf Grundsicherung,

    wenn sie das 18. Lebensjahr vollendet

    haben und voll erwerbsgemindert


    sind. Voll erwerbsgemindert

    sind Menschen, die wegen einer

    Krankheit oder Behinderung außer

    Stande sind, mindestens drei Stunden

    täglich auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt

    erwerbstätig zu sein. Die

    volle Erwerbsminderung muss ferner

    dauerhaft sein. Es muss also unwahrscheinlich

    sein, dass sie behoben

    werden kann....

    Komplette Info:

    http://bvkm.de/wp-content/uploads/Gr...Änderungen.pdf

    -----------------------------------------------

    Seit Deine Schwester Anspruch auf Grundsicherung hat (wie oben beschrieben) hätte Dein Vater
    die Unterhaltszahlungen einstellen können.

    Als neuer gerichtlich bestellter Betreuer müsstest Du doch alle bisherigen Unterlagen/Bescheide, Deine Schwester betreffend, übergeben bekommen. Anhand der Unterlagen wäre ja ersichtlich ob Unterhalt vom Amt angerechnet wurde.

    LG
    Monika





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  • Sperare
    antwortet


    Zitat von werner62 Beitrag anzeigen
    Falls Deine Mutter die Unterhaltszahlungen verschwiegen hat, wird sich ggf das Sozialamt an Deine Mutter wenden, wie Anke ja auch schon geschrieben hat.
    Und das Sozialamt bekommt dann davon Kenntnis, weil sich dann mein Vater wegen der Aufhebung des Unterhalttittels meldet?

    Zitat von werner62 Beitrag anzeigen
    Falls Deine Mutter die Unterhaltszahlungen angegeben hat und sie wurden bei der Grundsicherung angerechnet würde ich sofort das Amt davon in Kenntnis setzen, das Dein Vater die Unterhaltszahlungen einstellen will
    Dann hoffe ich, dass ich die Informationen von ihr bekomme und melde mich dann beim Sozialamt, danke!



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  • Sperare
    antwortet
    Hallo ihr zwei,
    vielen Dank für die ausführlichen Infos.

    Ja, so ähnlich hatte das mein Vater auch ausgedrückt, dass meine Schwester dann über die Grundsicherung abgedeckt wäre. Ob sie aktuell Grundsicherung bekommt bespreche ich mit der Heimleitung.

    Das Verhältnis zu meiner Mutter ist leider sehr schwierig, ich bekomme zu diesem Thema nur wenige Informationen und weiß nicht was sie beim Amt angegeben hat.

    Könnt ihr denn sagen ab wann mein Vater dann nicht mehr unterhaltspflichtig ist?

    Dankeschön!

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  • werner62
    antwortet
    Zitat von Sperare Beitrag anzeigen

    ..." mein Vater hat bislang Unterhalt aufgrund eines Unterhalttitels an meine Mutter gezahlt, da meine Eltern seit Jahren geschieden sind. Nun, da ich die Betreuung übernehme hat mir mein Vater offenbart, dass er nun die Unterhaltszahlungen stoppt, da er schon lange nicht mehr unterhaltspflichtig ist wie jetzt herausgefunden hat. Er geht in der Annahme, dass meine Schwester Grundsicherung erhält und er deswegen nicht mehr zu Unterhalt verpflichtet ist. Mir selbst liegen bislang keinerlei Unterlagen vor. Mein Vater vermutet, dass seine Zahlungen an meine Mutter meine Schwester in der Vergangenheit nicht erreicht haben und wird vermutlich jetzt über einen Anwalt eine Auskunft bei ihr über den Verbleib des Geldes erstreiten."...
    Hallo,

    falls Deine Mutter einen Grundsicherungsantrag für Deine Schwester gestellt hat, hätte man die Unterhaltszahlungen angeben müssen. Es ist dann Einkommen und wird bei der Grundsicherung angerechnet.


    Hier findest Du Infos dazu:
    -----------------------------

    16. Wie wirken sich Unterhaltszahlungen

    eines Elternteils aus?

    Leistet ein Elternteil seinem grundsicherungsberechtigten

    Kind Unterhalt

    – z.B. weil die Eltern geschieden

    sind und der Vater zur Zahlung von

    Unterhalt verurteilt wurde – handelt

    es sich hierbei um Einkommen

    des Grundsicherungsberechtigten,

    welches bedarfsmindernd auf die

    Grundsicherung anzurechnen ist.


    Grundsicherungsberechtigte profitieren

    also im Ergebnis nicht von solchen

    Unterhaltszahlungen. Der Unterhaltsschuldner

    – also z.B. der geschiedene

    Vater – darf seine Unterhaltszahlungen

    einstellen und das

    grundsicherungsberechtigte Kind darauf

    verweisen, dass es stattdessen

    Leistungen der Grundsicherung in


    Anspruch nehmen muss (so das OLG

    Hamm in seinem Urteil vom 10. September

    2015, Az. II-4 UF 13/15).

    Bestehende Unterhaltstitel müssen in

    diesem Fall vom Familiengericht aufgehoben

    werden.


    Komplette Info:
    http://bvkm.de/wp-content/uploads/Gr...Änderungen.pdf

    ---------------------------------------

    Falls Deine Mutter die Unterhaltszahlungen verschwiegen hat, wird sich ggf das Sozialamt an Deine Mutter wenden, wie Anke ja auch schon geschrieben hat.

    Falls Deine Mutter die Unterhaltszahlungen angegeben hat und sie wurden bei der Grundsicherung angerechnet würde ich sofort das Amt davon in Kenntnis setzen, das Dein Vater die Unterhaltszahlungen einstellen will.

    LG
    Monika

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  • Anke
    antwortet
    Hallo,

    hm ich denke, da gibt es etwas aufzuklären. Wovon hat Deine Schwester denn die ganze Zeit gelebt, wenn der Vater meint, seine Unterhaltszahlungen seien nicht bei der Tochter angekommen? Wenn die Mutti Hartz IV bezieht, muss sie ja alle Einkommen angeben. Ggf. wurden diese Gelder vom Vater dann Leistungsmindernd berücksichtigt. Müsste man klären.

    Und warum sollten Sie das Geld bei ihrer Mutter einklagen? Wenn jemand ein Interesse daran hat, dann der jetzige Leistungsträger Ihrer Schwester. Also dann das Sozialamt.

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  • Sperare
    hat ein Thema erstellt Stopp Unterhaltungszahlung von Vater

    Stopp Unterhaltungszahlung von Vater

    Einen schönen guten Abend an alle,
    ein wenig habe ich mich durchgelesen und muss mich erst einmal dafür bedanken, dass hier so viele Informationen bereitstehen und das einem geholfen wird!

    Zu meiner Geschichte: Vor kurzem habe ich die gesetzliche Betreuung in allen Bereichen für meine Schwester von meiner Mutter übernommen, die seit Geburt geistig und körperlich behindert ist. Sie lebt in einer betreuten Gemeinschaft für behinderte Menschen, mein Vater hat bislang Unterhalt aufgrund eines Unterhalttitels an meine Mutter gezahlt, da meine Eltern seit Jahren geschieden sind. Nun, da ich die Betreuung übernehme hat mir mein Vater offenbart, dass er nun die Unterhaltszahlungen stoppt, da er schon lange nicht mehr unterhaltspflichtig ist wie jetzt herausgefunden hat. Er geht in der Annahme, dass meine Schwester Grundsicherung erhält und er deswegen nicht mehr zu Unterhalt verpflichtet ist. Mir selbst liegen bislang keinerlei Unterlagen vor. Mein Vater vermutet, dass seine Zahlungen an meine Mutter meine Schwester in der Vergangenheit nicht erreicht haben und wird vermutlich jetzt über einen Anwalt eine Auskunft bei ihr über den Verbleib des Geldes erstreiten.

    Die Frage ist, wenn er damit recht hat und angenommen das Geld ist nie oder nur gering bei meiner Schwester angekommen, müsste ich dann dieses Geld bei meiner Mutter einklagen? Sie verfügt jedoch über kein eigenes Einkommen und bezieht Hartz V.

    Hat jemand vielleicht ähnliche Erfahrungen?

    Lieben Dank!

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