Zitat von Sperare
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Hallo,
verstehe ich nicht wirklich.
Warum hat man keinen Anspruch auf die Unterlagen?!
Wie soll man sich denn dann einen Überblick über den aktuellen Stand machen.
Schau mal hier unter:
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Akteneinsicht bzw. –herausgabe; Entlastungserklärung
..."Jedenfalls ist zumindest alles herauszugeben, was der frühere Betreute, der Erbe bzw. der Nachfolgebetreuer für weitere Ansprüche benötigt.Hierzu sollte umfassende Akteneinsicht gewährt werden."...
..."Im übrigen lässt sich ein Herausgabeanspruch im Hinblick auf die für den Betreuten geführte Korrespondenz auch auf das Eigentumsrecht des Betreuten (§ 985 BGB) begründen. Schriftstücke von Dritten (Vertragspartner des Betreuten, Bescheide von Behörden) erhält der Betreuer nicht zu seinem Eigentum, sondern nur in seiner damaligen Funktion als gesetzlicher Vertreter"...
http://www.bundesanzeiger-verlag.de/...erkl.C3.A4rung
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Es gibt auch Betreuervereine wo Du Dich beraten lassen kannst.
zB;
http://awo-fulda.de/inhalt/beratung-...chen-betreuern
Findest Du sicher auch einen in Deiner Nähe.
Wichtig ist, das Du allen (Ämter, Banken, Krankenkasse, Pflegekasse usw) mitteilst das Du der Nachfolgebetreuer bist und somit jetzt der Ansprechpartner bist.
LG
Monika