Einen schönen guten Abend an alle,
ein wenig habe ich mich durchgelesen und muss mich erst einmal dafür bedanken, dass hier so viele Informationen bereitstehen und das einem geholfen wird!
Zu meiner Geschichte: Vor kurzem habe ich die gesetzliche Betreuung in allen Bereichen für meine Schwester von meiner Mutter übernommen, die seit Geburt geistig und körperlich behindert ist. Sie lebt in einer betreuten Gemeinschaft für behinderte Menschen, mein Vater hat bislang Unterhalt aufgrund eines Unterhalttitels an meine Mutter gezahlt, da meine Eltern seit Jahren geschieden sind. Nun, da ich die Betreuung übernehme hat mir mein Vater offenbart, dass er nun die Unterhaltszahlungen stoppt, da er schon lange nicht mehr unterhaltspflichtig ist wie jetzt herausgefunden hat. Er geht in der Annahme, dass meine Schwester Grundsicherung erhält und er deswegen nicht mehr zu Unterhalt verpflichtet ist. Mir selbst liegen bislang keinerlei Unterlagen vor. Mein Vater vermutet, dass seine Zahlungen an meine Mutter meine Schwester in der Vergangenheit nicht erreicht haben und wird vermutlich jetzt über einen Anwalt eine Auskunft bei ihr über den Verbleib des Geldes erstreiten.
Die Frage ist, wenn er damit recht hat und angenommen das Geld ist nie oder nur gering bei meiner Schwester angekommen, müsste ich dann dieses Geld bei meiner Mutter einklagen? Sie verfügt jedoch über kein eigenes Einkommen und bezieht Hartz V.
Hat jemand vielleicht ähnliche Erfahrungen?
Lieben Dank!
ein wenig habe ich mich durchgelesen und muss mich erst einmal dafür bedanken, dass hier so viele Informationen bereitstehen und das einem geholfen wird!
Zu meiner Geschichte: Vor kurzem habe ich die gesetzliche Betreuung in allen Bereichen für meine Schwester von meiner Mutter übernommen, die seit Geburt geistig und körperlich behindert ist. Sie lebt in einer betreuten Gemeinschaft für behinderte Menschen, mein Vater hat bislang Unterhalt aufgrund eines Unterhalttitels an meine Mutter gezahlt, da meine Eltern seit Jahren geschieden sind. Nun, da ich die Betreuung übernehme hat mir mein Vater offenbart, dass er nun die Unterhaltszahlungen stoppt, da er schon lange nicht mehr unterhaltspflichtig ist wie jetzt herausgefunden hat. Er geht in der Annahme, dass meine Schwester Grundsicherung erhält und er deswegen nicht mehr zu Unterhalt verpflichtet ist. Mir selbst liegen bislang keinerlei Unterlagen vor. Mein Vater vermutet, dass seine Zahlungen an meine Mutter meine Schwester in der Vergangenheit nicht erreicht haben und wird vermutlich jetzt über einen Anwalt eine Auskunft bei ihr über den Verbleib des Geldes erstreiten.
Die Frage ist, wenn er damit recht hat und angenommen das Geld ist nie oder nur gering bei meiner Schwester angekommen, müsste ich dann dieses Geld bei meiner Mutter einklagen? Sie verfügt jedoch über kein eigenes Einkommen und bezieht Hartz V.
Hat jemand vielleicht ähnliche Erfahrungen?
Lieben Dank!