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Sind wir eine Haushaltsgemeinschaft?

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    Sind wir eine Haushaltsgemeinschaft?

    Hallo,
    ich versuche gerade den Grundsicherungsantrag auszufüllen und komme nicht recht weiter.
    Es wird gefragt, wer mit dem Kind in einer Haushaltsgemeinschaft lebt, alle Namen, Einkommen, Arbeitgeber usw.
    Mir ist klar, das wir wegen dem Unterkunftskosten die Anzahl der Familienmitglieder angeben müssen. Auch das wir nicht über 100000,. im Jahr verdienen. Aber alles andere? Die wollen wirklich alles wissen, auch Vermietungen, Verpachtungen, Renten, Leistungen der Krankenkasse usw. Ich finde es irgendwie übergriffig und weiß nicht ob so eine pauschale Datenerhebung überhaupt zulässig ist. Von uns anderen möchte keiner irgendwelche Leistungen.
    Außerdem ist mein Mann gar nicht der Vater des Kindes und möchte nicht alle Daten über sich offen legen. Ich kann ihn auch nicht zwingen.
    Müssen wir das wirklich alles ausfüllen?
    Liebe Grüße Marti

    #2
    Hallo Marti,

    Du meinst Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (SGB XII) ?

    Du gibst nur Dein Kind als antragstellende Person an.


    ---------------------------------------------

    ..."Die Grundsicherung muss beim Sozialamt

    beantragt werden. In den Antragsformularen

    wird unter anderem

    nach der Einkommens- und Vermögenssituation

    des Antragstellers gefragt."....


    http://bvkm.de/wp-content/uploads/Gr...Änderungen.pdf

    ---------------------------------------------------

    Unser Antrag sieht so aus:
    http://www.dresden.de/media/pdf/form...dsicherung.pdf

    Ganz unten im Link findest Du:
    Hinweise zum Antrag auf
    Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
    nach dem Vierten Kapitel des Sozialgesetzbuches Zwölftes Buch (SGB XII)
    -----------------------------------------
    ZITAT aus dem Hinweisblatt:
    ..."
    Leben Ehegatten, eingetragene Lebenspartner oder Partner einer eheähnlichen Gemeinschaft zusammen, so wird auch das Einkommen und Vermögen des bzw. der Anderen berücksichtigt.

    Darüber hinaus kann die Unterhaltspflicht des getrennt lebenden oder geschiedenen Ehegatten oder Lebenspartners eine Rolle spielen. Die Unterhaltspflicht von Eltern und Kindern bleibt dagegen unberücksichtigt, es sei denn, dass im Einzelfall ein sehr hohes Einkommen vorhanden ist (jährlich 100.000 EUR oder mehr)."...
    -----------------------------------------


    Bei den Angaben musst Du immer von Deinem Kind ausgehen.
    Also wenn Dein Kind einen Ehegatten hätte oder Partner usw...dann möchte das Amt Angaben dazu haben.



    LG
    Monika


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      #3
      Hallo Marti,
      die Anträge sind nicht nur für junge behinderte, sondern auch für alte Menschen gemacht worden. Deshalb sind dort viele Punkte, die du gar nicht ausfüllen musst.
      Ich fülle immer aus: die persönlichen Daten meiner Tochter; wer noch im Haus wohnt (Eltern); welche Einkünfte sie (nicht wir!) derzeit hat (Grundsicherung in Höhe von ....€), was sie (nicht wir!) an sonstigem Vermögen hat (Grundbesitz: nein, Haus: nein...) und wie viel sie (nicht wir!) auf ihrem Girokonto hat (das sind nie mehr als ein paar Hundert Euro). Als Nachweis für das Girokonto kopiere ich die Auszüge der letzten 6 Monate, schwärze dabei aber die Empfänger - nicht die Beträge! - bei Einkäufen (es ist nicht relevant, ob die 80 Euro für einen Nobelfriseur, eine Hose oder ein paar Schuhe ausgegeben wurden). Dazu kommt noch die Höhe der Miete. Mehr habe ich nicht eingetragen.

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        #4
        Vielen herzlichen Dank für eure Antworten.
        Ich habe vor kurzem einen Grundsicherungsantrag von dem Landkreis gesehen und der ist viel einfacher und kürzer. Leider wohnen wir in der Stadt.
        Ich werde es nur für das Kind ausfüllen und für uns nur die Namen angeben. Mal sehen was sie sagen.
        Ich habe noch eine Frage bezüglich der Krankenkasse. Bis jetzt ist das Kind bei dem Stiefvater Familien versichert. Aufgrund des Alters fallen noch keine Zuzahlungen an.
        Wie ist es nach dem 18 Geburtstag? Müssen wir die Zuzahlungen bis zur 2% Grenze leisten, oder wird das Kind über die Grundsicherung versichert? Muss ich das bei dem Grundsicherungsantrag berücksichtigen?
        Liebe Grüße Marti

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          #5
          Zitat von Marti Beitrag anzeigen

          Ich habe noch eine Frage bezüglich der Krankenkasse. Bis jetzt ist das Kind bei dem Stiefvater Familien versichert. Aufgrund des Alters fallen noch keine Zuzahlungen an.
          Wie ist es nach dem 18 Geburtstag? Müssen wir die Zuzahlungen bis zur 2% Grenze leisten, oder wird das Kind über die Grundsicherung versichert? Muss ich das bei dem Grundsicherungsantrag berücksichtigen?
          Hallo Marti,

          vielleicht helfen Dir diese Infos dazu weiter:
          --------------------
          Beispiel:
          Berücksichtigungsfähige Angehörige

          In einem Haushalt leben ein Ehepaar und ein 19jähriges behindertes Kind, welches im Rahmen der Familienversicherung nach § 10 SGB V beim Vater mitversichert ist. Das Kind erhält Hilfe zum Lebensunterhalt. In dem Bescheid des Sozialamtes wird lediglich das Kind, nicht jedoch die Eltern berücksichtigt.

          Konsequenz:
          Die Eltern werden als „eine Einheit“ und das Kind als „eine Einheit“ bei der Berechnung der Belastungsgrenze berücksichtigt. Für die Eltern gelten deren Einnahmen zum Lebensunterhalt, für das Kind der jeweilige Eckregelsatz. Allerdings würde für den gesamten Familienverbund, also für Eltern und das Kind, die Belastungsgrenze 1 Prozent (s. unten) betragen; dies ergibt sich aus den Ausführungen zur Bedarfsgemeinschaft in der Verwaltungsvereinbarung zu § 62 SGB V.

          Komplette Info:

          https://sozialversicherung-kompetent...zahlungen.html


          --------------------

          Es gibt übrigens eine Sonderregelung für chronisch Kranke: 1-%-Belastungsgrenze.


          ...Bei Empfängern von Hilfe zum Lebensunterhalt (Sozialhilfe), von Arbeitslosengeld II und von Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung wird jeweils nur der Regelsatz der Regelbedarfsstufe 1 als Bruttoeinkommen für die gesamte Bedarfsgemeinschaft gezählt, d.h.: Der jährliche Zuzahlungsgesamtbetrag beträgt 98,16 €, bei chronisch Kranken 49,08 €....

          Komplette Info:
          http://www.betanet.de/betanet/sozial...-675.html#ue82

          -------------------



          LG
          Monika

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            #6
            Vielen Dank, ich lese es mir durch.

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              #7
              Hallo Marti,
              dein Kind kann unbegrenzt familienversichert bleiben, solange die Behinderung ursächlich dafür ist, dass es seinen Unterhalt nicht selber bestreiten kann.
              Wenn es jedoch anfängt in einer Werkstatt für behinderte Menschen tätig zu werden, wird damit ein versicherungspflichtiges Verhältnis begründet und es wird dann selber als Mitglied versichert.

              Solange unser Kind Schüler war und Grundsicherungsleistungen erhielt, war er weiter familienversichert.
              Ich war mir damals unsicher, ob er das bleiben könne, weil die Grundsicherungsleistungen ja "Einkommen" waren und sie höher als die 450-Euro-Grenze lagen. Grundsicherung stellt allerdings kein für diese Grenze anrechenbares Einkommen dar, meine Sorge war also unbegründet.

              LG, amai

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                #8
                Hallo, wie alt ist denn das Kind, um welches es hier geht? Ist das Kind unter 18, lebt das Kind mit den Eltern in einer Bedarfsgemeinschaft und die Eltern müssen sich ebenso "nackisch" machen, da zum Unterhalt verpflichtet. Ob leiblicher Vater oder nicht, spielt im SGB II leider keine Rolle! Das hieße dann Hosen runter lassen was Einkommen, Vermögen etc.pp betrifft. Ihr würdet für das Jobcenter dann eine Bedarfsgemeinschaft darstellen.

                Ich denke, da hat sich rechtlich nichts zu damals "entschärft" oder zum besseren geändert.

                Damals bekam meine Tochter kein Hartz IV, sondern Sozialgeld über das Jobcenter, könnte sein, dass sich das ber mittlerweile auch geändert hat.

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                  #9
                  So jetzt habe ich demn Schlamassel wegen meiner Unwissentheit!

                  Im Rahmen meiner Rückerstattungverfahren der Zuzahlungen über die Belastunggrenze, erfuhr ich, dass aufgrund des Grundsicherungsbescheides "Miriam" nicht mehr als Familienmitglied gälte, da der Bescheid nur auf Miriam erging.
                  Miriam wohnt bzw. lebt in unserem Haushalt.
                  Von Montag bis Freitag ist sie ganztägig in einem "Pflegenest" der Lebenshilfe-Werkstatt.
                  Essensbeitrag wird monatlich begleichen!
                  • Was habe ich falsch gemacht!
                  • Was kann ich zur Regelung tun?
                  • Wo bekomme ich die dazu nötige Info, um adäquat zu agieren oder regieren?
                    Wobei zu unterscheiden ist KK oder Landratsamt(Stelle die den Grundsicherungbescheid erteilte)
                  • Was muß ich beachten weil Jahresfrist ansteht?

                  Danke
                  ______________

                  Kommentar


                    #10
                    [moderator]

                    Die Beiträge von SabineBine wurden in einen eigenen Thread gesteckt: http://www.intakt.info/forum/forum/t...ise-von-eltern

                    [/moderator]

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                      #11
                      Hallo,
                      dank eure Hilfe hat mein Kind nun die Grundsicherung.
                      Natürlich wollte man den Antrag nicht annehmen, weil das Jobcenter zuständig ist, und solange die dauerhafte Erwerbsminderung nicht vorliegt, kann man ja sowieso nichts machen. Als ich sagte, das Gutachten muss vom Grundsicherungsamt beantragt werden, hat man sich sehr gewundert.
                      Aber ich blieb hartnäckig und nun kam die Berechnung.
                      Er hat einen Regelbedarf und Mehrbedarf und anerkannte Wohnkosten.
                      Die Wohnkosten werden ab 1.7.2018 um 80 Euro niedriger, weil dann nach der Differenzmethode berechnet wird.
                      Ist es bei euch auch so?
                      Wie soll ich jetzt verfahren, soll ich die Wohnkosten jeden Monat auf das Konto von meinem Mann überweisen (er zahlt die Miete)? Kann ich mit der Karte in Supermarkt bezahlen, oder sollen wir das Geld Bar abheben? Ich will nichts falsch machen.
                      Bei der Krankenkasse hieß es auch erst er ist weiter Familienversichert und wir müssen die Zuzahlungen bis 1% Zahlen. Nach meinem Hinweis das es so nicht stimmt, mussten wir die 49 Euro bezahlen und er ist nun für das ganze Jahr befreit.
                      Ich persönlich finde es immer wieder traurig, das ich mir erst alle Infos selbst erarbeiten muss und die "Fachleute" dann fast zwingen muss ihre eigene Arbeit zu machen.
                      Auf jeden Fall danke für eure Hilfe
                      Liebe Grüße Marti

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                        #12
                        Hallo Marti,

                        super, das freut mich sehr !

                        Hier kannst Du schauen was in den 416 Euro (Regelbedarf für Alleinstehende) enthalten ist:
                        http://uploads.hartziv.org/regelsatztorte2018.jpg

                        http://www.hartziv.org/regelbedarf.html

                        Unsere Tochter wohnt in unserem Haushalt.
                        Alles was wir zahlen kommt pauschal als Dauerüberweisung auf unser Konto.
                        Ebenso die Kosten für die Unterkunft.

                        Unsere Tochter bekommt ein Taschengeld.
                        Dieses heben wir bar von ihrem Konto ab und geben es ihr wöchentlich.


                        Zu den Unterkunftskosten schau mal hier:
                        ..."Ab 1. Juli 2017 sind die Kosten für Unterkunft und Heizung von grundsicherungsberechtigten Menschen, die zusammen mit ihren Eltern eine Miet- oder Eigentumswohnung bewohnen, wie folgt zu berücksichtigen:"...

                        http://bvkm.de/wp-content/uploads/Re...nftskosten.pdf


                        LG
                        Monika

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                          #13
                          Vielen Dank Monika,
                          demnach haben wir Glück, das wir bis 1. Juli 2017 überhaupt die Kosten für Unterkunft bekommen, weil wir kein Mietvertrag mit dem Kind gemacht haben. Das der Betrag ab Juli geringer wird, ist halt so.
                          LG Marti

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                            #14
                            Hallo Marti,
                            schön, dass es geklappt hat.

                            Wir hatte gleich zwei Mal Glück: wir hatten ohne Extramietvertrag die Unterkunftskosten anteilig anerkannt bekommen und da wir die seit drei Jahren bekommen bleibt es für uns als " Altfall" bei der günstigeren Variante Kosten geteilt durch Anzahl der Bewohner. Da bin ich dem BVKM sehr dankbar, dass er das durchgesetzt hat.

                            LG, amai

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                              #15
                              Danke Inge, ich bin neu hier und Du hast die meisten meiner Fragen schon beantwortet. Unser Sohn lebt seit vielen Jahren in einer Wohneinrichtung und letztes Jahr musste er aufgrund der Dezentralisierung umziehen. Dies hat gleich aus mehreren Gründen nicht geklappt, aber zum Glück fand sich recht schnell ein anderer Platz. Aber unser Sohn hatte durch den Mißerfolg einen derartig großen Rückschritt gemacht, so daß es auch an diesem Platz nicht mehr klappte und seit letztem Monat lebt er nun wieder bei uns zu hause. Da Heimplätze rar sind, kann sich diese Situation für unbestimmte Zeit hinziehen und deshalb wollen wir für ihn nun Grundsicherung beantragen.

                              Zitat von Inge Beitrag anzeigen
                              Dazu kommt noch die Höhe der Miete. Mehr habe ich nicht eingetragen.
                              Aber wie sieht es aus, wenn die Eltern im eigenen Haus wohnen? Muß unser Sohn nun einen Anteil zur Miete beitragen? Sorry, falls ich etwas frage, was man auch aus einem Link hätte entnehmen können, aber mir schwirrt im Moment derartig der Kopf, daß ich kaum noch denken kann

                              Viele Grüße
                              Betty

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                                #16
                                Hallo Betty,
                                schön, dass es mit der Registrierung doch noch geklappt hat.
                                Wie sich die Unterkunftskosten bei der Grundsicherung zusammensetzen, kannst du hier nachlesen: Intakt (die Rechnungen für Wasser, Abwasser, Heizung, Kaminkehrer, Müllentsorgung, Grundsteuer... dienen als Nachweis). Strom ist im Regelsatz enthalten und kann hier nicht angegeben werden!
                                Aktuelle rechtliche Infos zu den Unterkunftskosten kannst du hier nachlesen: Lebenshilfe

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