Hallo allerseits,
ich bin erst gerade eingetreten und hoffe, dass meine Frage an der richtigen Stelle gestellt wird.
Als wir heute den Antrag auf Grundsicherung für unseren autistischen Sohn (GDB 80 G B H; Pflegerad 4; Assistenzen dank persönliches Budget) im Amt abgegeben haben, meinte die Sachbearbeiterin, dass uns dann aber das Kindergeld abgenommen wird.
Nun habe ich hier im Forum schon ausführlich gelesen, dass man das abwenden kann. Irgendwie passen wir da aber nirgends so richtig rein.
Wir haben gerade im Dachgeschoss angebaut und somit eine Einliegerwohnung geschaffen. Die soll und möchte unser Sohn bewohnen. Schon alleine wegen seiner Assistenten und Therapien ist das sinnvoll, dass er sein eigens Reich hat aber auch uns in der Nähe behält.
Da er aber Miete zahlt (natürlich nur, wenn das Amt das übernimmt!), würden wir keinen Anspruch mehr auf das Kindergeld haben.
Das wollen wir aber nutzen, um z.B. die Freizeit-Kosten unseres Sohnes zu finanzieren. Er beschäftigt sich sehr mit seinem Computer. Im Moment baut er gerne bessere Bestandteile ein. Gerade heute hat er eine neue Soundkarte bekommen. Letzte Woche haben wir ihm einen Ledercomputerstuhl gekauft (er ist starker Allergiker und Asthmatiker). Im Feburar hat meine Mann mit ihm eine kleine Kreuzfahrt gemacht, weil unser Dach erneuert werden musste und es gerade ein gutes Angebot gab. Kann man solche Ausgaben/Geschenke auch angeben? Oder auch, dass seine Wohnung direkt über unserer liegt und wir sowieso ständig für ihn ansprechbar sind - 22 Uhr noch ein Abendbrot zubereiten usw.?
Liebe Grüße
Bia
ich bin erst gerade eingetreten und hoffe, dass meine Frage an der richtigen Stelle gestellt wird.
Als wir heute den Antrag auf Grundsicherung für unseren autistischen Sohn (GDB 80 G B H; Pflegerad 4; Assistenzen dank persönliches Budget) im Amt abgegeben haben, meinte die Sachbearbeiterin, dass uns dann aber das Kindergeld abgenommen wird.
Nun habe ich hier im Forum schon ausführlich gelesen, dass man das abwenden kann. Irgendwie passen wir da aber nirgends so richtig rein.
Wir haben gerade im Dachgeschoss angebaut und somit eine Einliegerwohnung geschaffen. Die soll und möchte unser Sohn bewohnen. Schon alleine wegen seiner Assistenten und Therapien ist das sinnvoll, dass er sein eigens Reich hat aber auch uns in der Nähe behält.
Da er aber Miete zahlt (natürlich nur, wenn das Amt das übernimmt!), würden wir keinen Anspruch mehr auf das Kindergeld haben.
Das wollen wir aber nutzen, um z.B. die Freizeit-Kosten unseres Sohnes zu finanzieren. Er beschäftigt sich sehr mit seinem Computer. Im Moment baut er gerne bessere Bestandteile ein. Gerade heute hat er eine neue Soundkarte bekommen. Letzte Woche haben wir ihm einen Ledercomputerstuhl gekauft (er ist starker Allergiker und Asthmatiker). Im Feburar hat meine Mann mit ihm eine kleine Kreuzfahrt gemacht, weil unser Dach erneuert werden musste und es gerade ein gutes Angebot gab. Kann man solche Ausgaben/Geschenke auch angeben? Oder auch, dass seine Wohnung direkt über unserer liegt und wir sowieso ständig für ihn ansprechbar sind - 22 Uhr noch ein Abendbrot zubereiten usw.?
Liebe Grüße
Bia