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Kindergeldantrag nur noch für 6 Monate rückwirkend

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    Kindergeldantrag nur noch für 6 Monate rückwirkend

    Kindergeldantrag nur noch für 6 Monate rückwirkend möglich

    Ab dem 1. Januar 2018 kann Kindergeld abweichend von der bisherigen Festsetzungsfrist von vier Jahren nur noch rückwirkend für 6 Monate beantragt werden. Achten Sie daher auf rechtzeitige Stellung Ihres Antrags. Die verkürzte Frist wird ab dem 1. Januar 2018 in § 6 Abs. 3 Bundeskindergeldgesetz und § 66 Abs. 3 Einkommenssteuergesetz geregelt.

    #2
    Hallo zusammen,

    hier eine Info von
    Rechtsanwalt Christian Au - Kanzlei für Sozialrecht
    zum Thema:

    https://de-de.facebook.com/Rechtsanw...55992254334680

    LG
    Monika

    Kommentar


      #3
      Hallo, ich hoffe, es ist in Ordnung, hier zu kommentieren. Wie sieht es aus, wenn das Bestehen des Anspruchs erst im Nachhinein klar wird? Wenn man nichts davon wusste, dass der Kindergeldanspruch fortbesteht?

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