AW: Grundsicherung - Infos zum Urteil des BSG
Hallo zusammen,
Wortlaut des BMAS-Vorschlages. Die Passagen, die ich kritisch sehe, habe ich rot markiert.
Meine Bedenken:
Auf welcher Rechtsgrundlage sollte diese Art der "Umsetzung" erfolgen? Was geschieht mit den laufenden Widersprüchen und Klagen?
Auf diese Weise werden die BSG-Urteile auch nicht umgesetzt - denn eine korrekte Umsetzung würde bedeuten, dass die Betroffenen - wie alleinstehende Hartz-4-Empfänger - die Regelbedarfsstufe 1 erhalten.
Durch die vorgeschlagene Vorgehensweise des BMAS bekämen die Betroffenen vorläufig(!?) zwar die volle Leistung, blieben dann aber vermutlich dauerhaft in Regelbedarfsstufe 3 eingeordnet.
Warum also keine echte Umsetzung der BSG-Urteile und wozu dieses etwas fragwürdige Angebot des BMAS?
Hallo zusammen,
Wortlaut des BMAS-Vorschlages. Die Passagen, die ich kritisch sehe, habe ich rot markiert.
Das BMAS hat entschieden, die einschlägigen BSG-Urteile wirkungsgleich umzusetzen. Die bislang durch Rundschreiben erfolgte Aussetzung der Umsetzung der BSG-Urteile wird zurück genommen und stattdessen per Weisung folgende Umsetzung angeordnet:
Bis zum Inkrafttreten der nächsten Regelbedarfsermittlung (voraussichtlich 1. Januar 2017) bleibt es zwar für den von den Urteilen betroffenen Personenkreis rein formal bei der Einordnung in Regelbedarfsstufe 3,
aber es erfolgt die Gleichstellung in finanzieller Hinsicht im Wege einer abweichenden Regelsatzfestsetzung, dabei wird der Regelsatz in Höhe des sich nach Regelbedarfsstufe 1 ergebenden Betrags festgesetzt.
Kurzum: Bis auf Weiteres erhalten die, die bisher Leistungen in Höhe der Stufe 3 bekamen, höhere Leistungen, nämlich die nach Stufe 1.
Die betroffenen Leistungsberechtigen werden finanziell so gestellt, wie das BSG dies in seinen Urteilen entschieden hat. Der Bundesgesetzgeber wird im Rahmen der 2016 anstehenden Regelbedarfsermittlung dann auch diese Frage gesetzlich neu regeln.
Bis zum Inkrafttreten der nächsten Regelbedarfsermittlung (voraussichtlich 1. Januar 2017) bleibt es zwar für den von den Urteilen betroffenen Personenkreis rein formal bei der Einordnung in Regelbedarfsstufe 3,
aber es erfolgt die Gleichstellung in finanzieller Hinsicht im Wege einer abweichenden Regelsatzfestsetzung, dabei wird der Regelsatz in Höhe des sich nach Regelbedarfsstufe 1 ergebenden Betrags festgesetzt.
Kurzum: Bis auf Weiteres erhalten die, die bisher Leistungen in Höhe der Stufe 3 bekamen, höhere Leistungen, nämlich die nach Stufe 1.
Die betroffenen Leistungsberechtigen werden finanziell so gestellt, wie das BSG dies in seinen Urteilen entschieden hat. Der Bundesgesetzgeber wird im Rahmen der 2016 anstehenden Regelbedarfsermittlung dann auch diese Frage gesetzlich neu regeln.
Auf welcher Rechtsgrundlage sollte diese Art der "Umsetzung" erfolgen? Was geschieht mit den laufenden Widersprüchen und Klagen?
Auf diese Weise werden die BSG-Urteile auch nicht umgesetzt - denn eine korrekte Umsetzung würde bedeuten, dass die Betroffenen - wie alleinstehende Hartz-4-Empfänger - die Regelbedarfsstufe 1 erhalten.
Durch die vorgeschlagene Vorgehensweise des BMAS bekämen die Betroffenen vorläufig(!?) zwar die volle Leistung, blieben dann aber vermutlich dauerhaft in Regelbedarfsstufe 3 eingeordnet.
Warum also keine echte Umsetzung der BSG-Urteile und wozu dieses etwas fragwürdige Angebot des BMAS?