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Miete - Kündigung - schwerstbeh Kind ist Härtefall

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    Miete - Kündigung - schwerstbeh Kind ist Härtefall

    [...] Das Landgericht Lübeck entschied mit Urteil vom 21.11.2014 (Az. 1 S 43/14), dass an sich zwar die Voraussetzungen für eine Eigenbedarfskündigungen gegeben sind. Gleichwohl hat der Vermieter hier keinen Anspruch auf Räumung, weil der Mieter sich auf einen Härtefall berufen kann.[...] Mit hoher Wahrscheinlichkeit wird das Sterblichkeitsrisiko erhöht. Infolge dessen muss das Mietverhältnis auf unbestimmte Zeit fortgesetzt werden.
    Der Vermieter darf hier nicht einfach verlangen, dass das Kind in einem Heim untergebracht wird. Denn hierüber haben bei einem minderjährigen Kind die Eltern als Mieter zu befinden. [...]
    Quelle und kompletter Text: Juraforum

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