Da ich keine eindeutigen Beweise finde, die bestätigen, dass ein behinderter Mensch, der noch zuhause wohnt, Anspruch auf SGB 12 nach Kapitel 3 aufgrund voller Erwerbsminderung hat (leider noch befristet), frage ich hier mal.
Bei Grundsicherung nach Kapitel 4 würde SGB 12 nach meinen Recherchen gezahlt werden, aber leider fehlt bei uns der Stempel dauerhaft erwerbsgemindert und das Alter meines Kindes ist unter 25. Gibt es bei Hilfe zum Lebensunterhalt diese Begrenzung überhaupt?
Wenn jemand über 18 Jahre alt und 80 % schwerbehindert ist und auch noch nachweislich erwerbsgemindert, müsste doch SGB 12 greifen, aber nach Kap. 3 SGB 12. In unserem Fall werde ich als Mutter genötigt, selbst SGB II zu beantragen, obwohl ich keinen Anspruch auf Leistungen habe. Ich bin wegen der Betreuung nicht vermittelbar und lebe mit meinem Mann zusammen, der mich ernährt. Das Geld reicht aber nicht für 3 Personen. Muss ich tatsächlich SGB II beantragen, obwohl ich gar keine Leistungen beziehen werde?
Nach der RBEG haben erwachsene Behinderte unabhängig vom Alter einen Anspruch auf die Regelbedarfsstufe 1. Dies bedeutet doch, dass keine Bedarfsgemeinschaft mit den Eltern besteht. Wenn dem aber so ist, ist doch nicht das Jobcenter zuständig, oder?
Ich bitte dringend um Hilfe, da ich von den Ämtern immer hin- und her geschickt werde.
Bei Grundsicherung nach Kapitel 4 würde SGB 12 nach meinen Recherchen gezahlt werden, aber leider fehlt bei uns der Stempel dauerhaft erwerbsgemindert und das Alter meines Kindes ist unter 25. Gibt es bei Hilfe zum Lebensunterhalt diese Begrenzung überhaupt?
Wenn jemand über 18 Jahre alt und 80 % schwerbehindert ist und auch noch nachweislich erwerbsgemindert, müsste doch SGB 12 greifen, aber nach Kap. 3 SGB 12. In unserem Fall werde ich als Mutter genötigt, selbst SGB II zu beantragen, obwohl ich keinen Anspruch auf Leistungen habe. Ich bin wegen der Betreuung nicht vermittelbar und lebe mit meinem Mann zusammen, der mich ernährt. Das Geld reicht aber nicht für 3 Personen. Muss ich tatsächlich SGB II beantragen, obwohl ich gar keine Leistungen beziehen werde?
Nach der RBEG haben erwachsene Behinderte unabhängig vom Alter einen Anspruch auf die Regelbedarfsstufe 1. Dies bedeutet doch, dass keine Bedarfsgemeinschaft mit den Eltern besteht. Wenn dem aber so ist, ist doch nicht das Jobcenter zuständig, oder?
Ich bitte dringend um Hilfe, da ich von den Ämtern immer hin- und her geschickt werde.