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Antrag zur Grundsicherung

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    Antrag zur Grundsicherung

    Halli , hallo,
    langsam bin ich am verzweifeln! Ein Antrag nach dem anderen wenn das behinderte Kind 18 wird !

    Vielleicht kann mir jemand helfen? Bin beim Ausfüllen des Antrages zur Grundsicherung :
    Müssen wir, als Eltern, auch die Einkünfte und das Vermögen angeben, oder nur das des Kindes ?

    #2
    AW: Antrag zur Grundsicherung

    Hallo Nemrac,

    nur von Deinem Kind.

    Schau mal hier-

    14. Ist die Grundsicherung abhängig vom Einkommen der Eltern?
    Grundsätzlich wird die Grundsicherung unabhängig vom Einkommen der Eltern gewährt. Ausgeschlossen ist der Anspruch auf Grundsicherung allerdings dann, wenn das jährliche Gesamteinkommen der Eltern 100.000 € überschreitet. Unter Gesamteinkommen ist die Summe der Einkünfte im Sinne des Einkommenssteuerrechts zu verstehen. Bei Einkünften aus selbständiger Arbeit ist daher der Gewinn und bei Einkünften aus nicht selbständiger Arbeit der Überschuss der Einnahmen über die Werbungskosten maßgeblich. Etwaiges Vermögen der Eltern von Grundsicherungsberechtigten ist in keinem Fall zu berücksichtigen.

    Komplettes Infoblatt zur Grundsicherung:
    http://www.bvkm.de/fileadmin/web_dat...dsicherung.pdf

    Liebe Grüße
    Monika

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