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Kindergeld für über 25 jähriges Kind rückwirkend

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    Kindergeld für über 25 jähriges Kind rückwirkend

    Guten Tag, ich habe erst jetzt erfahren, dass ich für meine schwerbehinderte Tochter Anspruch auf Kindergeld haben könnte. Meine Tochter ist seit ihrem 22. Lebenjahr ( Jahr 2004) psychisch krank. Zu diesem Zeitpunkt befand sie sich in der Berufsausbildung. Da wir immer gehofft haben, dass ihre Gesundheit sich noch stablisieren würde, haben wir sie immer motiviert ihre Ausbildung abzuschließen. Das ist ihr auch gelungen. Im Oktober 2006 konnte sie eine Arbeit aufnehmen. Im Mai 2007, also im 25. Lebensjahr, welches Sie im November 2007 vollendete, hatte sie jedoch einen so schweren Krankheitsschub, dass Sie auf Anordnung des Amtgerichtes in einer geschlossenen Psychatrieeinrichtung vom 29.05.2007 bis 17.08.2007 untergebracht wurde. Im weiteren Zeitverlauf erkrankte sie im Jahr 2008 von Juni bis Oktober, im Jahr 2009 von März bis Oktober, 2010 begann eine erneute Episode im September, welche bis März 2011 anhielt. Ab dem 01.07.2011 erhält sie eine volle unbefristete Erwerbsunfähigkeitsrente mit Aufstockung durch die Grundsicherung. Ich habe auf meinen Antrag auf Kindergeld für meine Tochter von der Familienkasse die Aufforderung erhalten ,den Nachweis des Eintrittes ihrer Behinderung vor Vollendung des 25.Lebensjahres zu erbringen. Der Schwerbehindertenausweis wurde durch die Betreuerin erst 2011 beantragt. Dieser weist eine Behinderung GdB von 60 aus und ist ab 3.3.2011 wirksam. Das heißt ich habe keine amtliche Feststellung, dass Ihre Behinderung vor Vollendung ihres 25. lebensjahres eingetreten ist. Ich habe Unterlagen, dass sie seit 2004 in psychotherapeutischer Behandlung ist, habe den Beschluß dem Amtgerichtes aus Juni 2007 über ihre zwangsweise Unterbringung in der Psychatrie und Nachweise ihres Erkrankungsverlaufes bis zur Berentung. Kann mir jemand sagen, ob ich anhand dieser Unterlagen den Behinderungseintritt vor Vollendung des 25. Lebensjahres nachweisen kann. Welche Tipps und Hinweise haben andere Eltern für mich. Ich bedanke mich für alle Unterstützung schon jetzt.

    #2
    Hallo Urmel 77,

    bei dem bvkm gibt es diesen Rechtsratgeber:
    -------------------------

    Kindergeld für erwachsene Menschen mit Behinderung

    Merkblatt für Eltern behinderter Kinder

    Autorin Katja Kruse
    (Rechtsanwältin und Referentin für
    Sozialrecht
    beim Bundesverband für körper- und mehrfachbehinderte
    Menschen)

    http://bvkm.de/wp-content/uploads/20...rgeld_bvkm.pdf

    -------------------------
    Schau mal u.a. auf Seite 7 unter:
    I) Kindergeld für behinderte Kinder

    LG
    Monika


    Kommentar


      #3
      Hallo!
      Ich war 2011 in der gleichen Lage, siehe http://www.intakt.info/forum/forum/t...chsene-tochter

      Stellt einen Antrag (durch die Betreuerin) auf rückwirkende Feststellung der Schwerbehinderung. Idealerweise auf einen Zeitpunkt, an dem die Tochter noch nicht 25 war. Wann das klappt, sollte es eigentlich auch mit dem Kindergeld keine Probleme geben!

      Gruss,
      MurphysLaw

      Kommentar


        #4
        Hallo,
        Ihr braucht euch nicht wirklich beeilen. Kindergeld wird auch rückwirkend gewährt, ohne Zeitbeschränkung.
        Allerdings wird Euch wohl die Grundsicherung für einen bestimmten Zeitraum gestrichen, wenn das Kindergeld in einer Summe für mehrere Jahre nachgezahlt wird. Dann gilt Eure Tochter nämlich als vermögend und kann ihren Unterhalt selbst bestreiten, bis das Vermögen aufgebraucht ist.
        Je nach Höhe der Erwerbsminderungsrente, könnte die GruSi auch durch Zahlung des Kindergeldes wegfallen. Dann hättet Ihr unter dem Strich keinen Euro mehr in der Tasche.
        Wenn es ganz dumm läuft, wird die Kindergeldnachzahlung eine "Null-Nummer". Dann nämlich, wenn Eure Tochter schon länger Sozialleistungen (Grundsicherung) erhält. Bei der Kindergeldnachzahlung hält dann das Sozialamt die Hand auf.

        Leider wird die Zahlungsverpflichtung oft nur von einem Amt an das nächste abgegeben. Die Betroffenen haben selten etwas mehr in der Tasche

        Kommentar


          #5
          Zitat von Simosa Beitrag anzeigen

          Allerdings wird Euch wohl die Grundsicherung für einen bestimmten Zeitraum gestrichen, wenn das Kindergeld in einer Summe für mehrere Jahre nachgezahlt wird. Dann gilt Eure Tochter nämlich als vermögend und kann ihren Unterhalt selbst bestreiten, bis das Vermögen aufgebraucht ist.
          Hallo Simosa,

          schau mal hier:
          ------------------------------------

          9. Darf das Kindergeld angerechnet

          werden?


          Kindergeld, das Eltern für ihr behindertes

          Kind beziehen, darf – da

          es sich nicht um Einkommen des


          Menschen mit Behinderung handelt

          – grundsätzlich nicht auf die Grundsicherung

          angerechnet werden.


          Etwas anderes gilt nach der Rechtsprechung

          des BSG lediglich dann,

          wenn die Eltern das Kindergeld an

          den Menschen mit Behinderung

          weiterleiten, z.B. indem sie es auf

          ein Konto ihres Kindes überweisen.

          Hierdurch fließt dem Kind nämlich

          eine konkrete Geldsumme zu, die

          als Einkommen bedarfsmindernd zu

          berücksichtigen ist. Wird die Grundsicherung

          entgegen dieser Grundsätze

          gekürzt, sollte Widerspruch

          eingelegt werden.

          Komplette Info:

          http://bvkm.de/wp-content/uploads/GM-2017online.pdf

          --------------------------------------

          LG
          Monika



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