Hallo,
ich habe im Forum leider keinen Beitrag gefunden, welcher auf meine Frage antwortet. Daher hier ein neues Thema.
Mein Sohn (6 Jahre) hat eine geminderte Intelligenz (IQ unter 70), welche eine geistige Behinderung bedeutet. Die Anerkennung der Behinderung nach Schwerbehindertenrecht wurde im Dezember 2016 beantragt, ein Bescheid liegt uns leider noch nicht vor.
Meine eigentliche Frage bezieht sich aber auf den Pflegepauschbetrag, welcher steuerlich geltend gemacht werden kann.
Mein Sohn hat im Sommer 2016 die Einstufung in Pflegestufe 2, seit 01.01.2017 in Pflegegrad 4 bekommen.
Die Pflegebedürftigkeit besteht allerdings nicht erst seit Begutachtung durch den MDK in 2016 sondern lange davor, eigentlich seit Geburt.
Kann der Pflegepauschbetrag in der Steuererklärung auch rückwirkend geltend gemacht werden? Bei Anerkennung der Schwerbehinderung ist das ja möglich. Oder stehen die Vergünstigungen erst ab Beantragung der Einstufung in eine Pflegestufe zu?
Ich habe den Pflegepauschbetrag bereits in der Steuererklärung 2015 angegeben. Das Finanzamt hat diesen jedoch nicht anerkannt.
Macht es Sinn, dagegen Einspruch einzulegen?
Vielen Dank für Eure Antworten.
ich habe im Forum leider keinen Beitrag gefunden, welcher auf meine Frage antwortet. Daher hier ein neues Thema.
Mein Sohn (6 Jahre) hat eine geminderte Intelligenz (IQ unter 70), welche eine geistige Behinderung bedeutet. Die Anerkennung der Behinderung nach Schwerbehindertenrecht wurde im Dezember 2016 beantragt, ein Bescheid liegt uns leider noch nicht vor.
Meine eigentliche Frage bezieht sich aber auf den Pflegepauschbetrag, welcher steuerlich geltend gemacht werden kann.
Mein Sohn hat im Sommer 2016 die Einstufung in Pflegestufe 2, seit 01.01.2017 in Pflegegrad 4 bekommen.
Die Pflegebedürftigkeit besteht allerdings nicht erst seit Begutachtung durch den MDK in 2016 sondern lange davor, eigentlich seit Geburt.
Kann der Pflegepauschbetrag in der Steuererklärung auch rückwirkend geltend gemacht werden? Bei Anerkennung der Schwerbehinderung ist das ja möglich. Oder stehen die Vergünstigungen erst ab Beantragung der Einstufung in eine Pflegestufe zu?
Ich habe den Pflegepauschbetrag bereits in der Steuererklärung 2015 angegeben. Das Finanzamt hat diesen jedoch nicht anerkannt.
Macht es Sinn, dagegen Einspruch einzulegen?
Vielen Dank für Eure Antworten.