Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Ärger mit jobcenter :(

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Ärger mit jobcenter :(

    Hallo!
    Ich bin neu hier und hoffe auf eure Hilfe.
    Seit nunmehr 3 Jahren beziehe ich ALG 2. Ich habe vorher in einem Laden gearbeitet, habe gekocht, verkauft und serviert. Leider musste meine Chefin den laden schließen.
    Bisher hatte ich keine Probleme mit meinem SB. Das änderte sich im September als er mit ein Jobangebot unterbreitete. Ziemlich zeitgleich habe ich erfahren das mit pflegestufe 3 eine Arbeit nicht zumutbar ist. (Erkläre euch gleich meine Familienverhältnisse )
    Ich war beim Vorstellungsgespräch und teilte dort auch mit das ich für meine Jungs in den Ferien keine Betreuung habe. Mir wurden dann Überstunden und unbezahlter Urlaub angeboten. Dennoch lehnte ich den Job ab.

    Telefonat mit meinem Sachbearbeiter. Ich teilte ihm das Resultat des Vorstellungsgespräches mit. Er meinte das das eine zumutbare Arbeit wäre und ich müsse mit Sanktionen rechnen. Ein paar Tage später kam die Anhörung in der ich alles nochmal erklärte. Ein Satz in seinem schreiben hat mich sehr geärgert. *sollte die Sanktion tatsächlich in Kraft treten gibt es eine Meldung ans Jugendamt wegen kindeswohlgefährdung*
    Eine Woche später kam die Sanktion mit 30 % Kürzung.

    Ich habe schon in vielen Foren gelesen. Und dann auch einen Anwalt beauftragt.

    So nun zu mir.
    Ich bin 42 Jahre alt, alleinerziehend, Kinder 2 (9 & 12 ). Der größere ist mit 100% schwer behindert PS 3 (bzw.pflegegrad 5) und ich habe gerade in den Ferien keine Betreuung. Auch für den kleinen. Bei ihm wurde ADHS festgestellt.
    Beide gehen zur schule. Der größere bis 16 uhr. Es ist richtig das ich am vormittag arbeiten kann. Aber was mache ich in den Ferien?

    Ich weiß das im SGB steht das mit der PS nicht mehr vermittelbar ist. Aber das interessiert die vom jc null.
    Erschwerend kommt meine psychische Verfassung noch dazu.

    Ich bin dankbar für jeden Tipp.

    LG

    #2
    Hallo Icemoon42,

    herzlich Willkommen hier.

    Ich kenne mich mit dem Thema nicht aus,
    aber genau von einer solchen Vorgehensweise
    hat hier ein User berichtet:
    -----------------------------------------------
    ..."
    Mein AV hatte ein Jobangebot. Hier im Ort, ein Callcenter. Für Mütter eigentlich ideal. Aber nicht für Mütter mit behinderten Kindern, die in den Ferien kaum Möglichkeiten der Betreuung haben. Ich war dennoch zum Vorstellungsgespräch. Die Chefin meinte ich könne ja Überstunden machen und die dann in den Ferien nehmen, oder ich nehme unbezahlten Urlaub.
    Naja so prall fand ich das nicht.
    Habe dann angerufen und den Job abgelehnt. 2 Tage später bekomme ich ein Schreiben mit Androhung von Sanktionen und Jugendamt wird eingeschaltet wegen Kindeswohlgefährdung
    Ich muss dazu sagen, das es erst mal eine Anhörung war zu der ich mich geäußert habe.

    Relativ zeitgleich habe ich erfahren das man mit einer PS 3 laut SGB II nicht mehr vermittelbar ist. Dies habe ich meinem AV mitgeteilt. Jetzt fängt er an die Krallen auszufahren und mich zu schikanieren"...

    Kompletter Beitrag:
    http://www.rehakids.de/phpBB2/viewto...light=#2054854

    ------------------------------------------

    Vielleicht findest Du in dem verlinkten Thread Infos die Dir weiterhelfen.

    LG
    Monika

    Kommentar


      #3
      Danke Monika :) Der ist von mir ;)

      Kommentar


        #4
        Hallo Icemoon42,

        Zunächst erstmal: Willkommen bei INTAKT!

        Zur Info auch der Mitlesenden zunächst die grundlegenden Normen:
        Du beziehst Dich auf § 10 SGB II.
        In Abs. 1 Ziffer 3 und 4 steht, dass die Aufnahme einer jeden Arbeit grundsätzlich zumutbar ist, außer wenn "die Ausübung der Arbeit die Erziehung ihres Kindes [...] gefährden würde [...]" oder wenn "die Ausübung der Arbeit mit der Pflege einer oder eines Angehörigen nicht vereinbar wäre und die Pflege nicht auf andere Weise sichergestellt werden kann". Beide Aspekte scheinen mir hier relevant zu sein.
        In den m. E. aktuellen "Fachlichen Hinweisen zu § 10 SGB" vom 20.06.2014 ist u. a. vermerkt, dass bei der nicht anders sicherstellbaren Pflege eines Angehörigen mit Pflegestufe III die Aufnahme einer Arbeit für die Pflegeperson nicht zumutbar ist. (RN 10.15 ff)

        Die Rechtslage scheint, wie auch von Dir festgestellt, ziemlich eindeutig sein.
        Der Weg zum Anwalt erscheint mir daher als der richtige - und einzig sinnvolle. Nur eine Anwältin / ein Anwalt mit entsprechender fachlicher Orientierung kann prüfen, ob Deine persönliche Situation tatsächlich so eindeutig auszulegen ist, wie es den Anschein macht. Falls ja, kann sie / er die Auseinandersetzung mit dem JC für Dich führen und Du bist erstmal entlastet.

        Mehr kann man Dir an dieser Stelle wohl auch kaum raten.
        Recht haben und Recht bekommen sind leider oftmals zwei Paar Stiefel.

        Du schreibst, dass Du bereits einen Anwalt mandatiert hast. Wie ist denn da der Stand?


        Viel Kraft & alles Gute!

        Daniel

        Kommentar


          #5
          Hallo Icemoon,

          ich weiß, dass das leichter gesagt ist, als getan. Aber lehne Dich beruhigt zurück! Du bist aufgrund der Pflegestufe Deines Kindes nicht zur Arbeitsaufnahme verpflichtet! Vielleicht weiß es Dein SB nicht besser - viele SB's haben selber nur einen Grundkurs und befristete Arbeitsverträge. Und dann kann es schon mal vorkommen, dass dieser es einfach nicht besser weiß. Unmöglich, dass man sich nicht erst erkundigt, bevor man Drohungen und rechtliche Schritte anmahnt. Nachlesen kann der SB es ja gern unter den Fachlichen Hinweise § 10 SGB II.

          Kommentar

          Online-Benutzer

          Einklappen

          9 Benutzer sind jetzt online. Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 9.

          Lädt...
          X