Hallo liebe Forengemeinde :),
ich habe mich hier registriert, da ich einige Fragen an euch habe..
Meiner Tochter (100% behindert, Down-Syndrom, PS 1 mit eingeschränkter Alltagskompetenz) wurde nun Grundsicherung bewilligt. Gesetzliche Betreuung in allen Bereichen obliegt mir bzw. meinem Lebensgefährten.
Bisher habe ich im Vermögensverzeichnis
Einkommen
1. Pflegegeld
PS 1 316,00 Euro (Zahlung an Mutter)
2. sonstiges Einkommen
Unterhalt 235,50 Euro (Zahlung an Mutter)
Kindergeld 184,00 Euro (Zahlung an Mutter)
Ausgaben
Miete pauschal 250,00 Euro
Taschengeld 50,00 Euro
Restbetrag 119,50 Euro für Lebenshaltungskosten
angegeben.
Ab 01.09.2016 wurde sie in die Behindertenwerkstätte im Berufsbildungsbereich aufgenommen und ich musste zur Überweisung der Einkünfte ein Konto für sie anlegen. Sie erhält nun 67,00 Euro Ausbildungsgeld von der ARGE. Lohn derzeit noch nicht.
Von ihrem Konto werden ab diesem Zeitpunkt der Handyvertrag (29,90 Euro) sowie der Mitgliedsbeitrag für die Tausendfüssler (19,90 Euro) ab.
Wie verhält es sich mit der Grundsicherung? Kann ich diese auf mein Konto auszahlen lassen oder muss diese auf das Konto meiner Tochter gezahlt werden und ich muss einen Dauerauftrag an mich selbst erstellen, da ich ja für ihre Lebenshaltung aufkomme? (Betrifft die Angaben im Vermögensverzeichnis)
Ich möchte hier nichts falsch machen und freue mich über eure Antwort
Gruß Michaela
ich habe mich hier registriert, da ich einige Fragen an euch habe..
Meiner Tochter (100% behindert, Down-Syndrom, PS 1 mit eingeschränkter Alltagskompetenz) wurde nun Grundsicherung bewilligt. Gesetzliche Betreuung in allen Bereichen obliegt mir bzw. meinem Lebensgefährten.
Bisher habe ich im Vermögensverzeichnis
Einkommen
1. Pflegegeld
PS 1 316,00 Euro (Zahlung an Mutter)
2. sonstiges Einkommen
Unterhalt 235,50 Euro (Zahlung an Mutter)
Kindergeld 184,00 Euro (Zahlung an Mutter)
Ausgaben
Miete pauschal 250,00 Euro
Taschengeld 50,00 Euro
Restbetrag 119,50 Euro für Lebenshaltungskosten
angegeben.
Ab 01.09.2016 wurde sie in die Behindertenwerkstätte im Berufsbildungsbereich aufgenommen und ich musste zur Überweisung der Einkünfte ein Konto für sie anlegen. Sie erhält nun 67,00 Euro Ausbildungsgeld von der ARGE. Lohn derzeit noch nicht.
Von ihrem Konto werden ab diesem Zeitpunkt der Handyvertrag (29,90 Euro) sowie der Mitgliedsbeitrag für die Tausendfüssler (19,90 Euro) ab.
Wie verhält es sich mit der Grundsicherung? Kann ich diese auf mein Konto auszahlen lassen oder muss diese auf das Konto meiner Tochter gezahlt werden und ich muss einen Dauerauftrag an mich selbst erstellen, da ich ja für ihre Lebenshaltung aufkomme? (Betrifft die Angaben im Vermögensverzeichnis)
Ich möchte hier nichts falsch machen und freue mich über eure Antwort
Gruß Michaela