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Diskussion zur Grundsicherung

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    #26
    AW: Grundsicherung - Regelsatzsenkung geplant

    Hallo zusammen,

    da bis jetzt noch kein aktueller Musterantrag zum Thema Regelbedarfstufe 3 im Internet zu finden ist,
    habe ich meinen eigenen Antrag als Musterantrag umgeschrieben und im folgenden Link bereitgestellt.

    Ich habe ihn nach besten Gewissen mit Hilfe älterer BVKM.de Musteranträge geschrieben.
    Der Antrag richtet sich an Personen die bisher keinen Widerspruch gestellt haben und somit die
    Widerspruchsfrist schon vorbei ist.

    Bemerkung:

    Die entsprechenden farblichen Textpassagen auf die eigene Situation anpassen oder ergänzen.
    Nicht zutreffende Textpassagen bitte streichen.

    Mögliche Fehler und auch rechtliche Fehler sind nicht ausgeschlossen, daher bitte vorab ggf.
    rechtliche Unterstützung aufsuchen und abklären lassen.

    Wer zu meinem Mustersantrag noch Verbesserung hat, kann sie mir gerne mitteilen.


    Gruß David

    Link: Musterantrag (Worddokument Office 2013)
    Zuletzt geändert von David; 26.07.2014, 16:30.

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      #27
      AW: Grundsicherung - Regelsatzsenkung geplant

      Zitat von werner62 Beitrag anzeigen
      Eine Berücksichtigung des höheren Regelsatzes für die Vergangenheit ist grundsätzlich nicht möglich.
      Hallo Monika,

      wieso nicht? Wo ist die Rechtsquelle? Welche Norm im SGB XII verhindert die rückwirkende Leistungserbringung?

      Wer noch einen Musterantrag sucht, kann ja meinen benutzen oder auch verbessern:

      Musterantrag - ggf. bitte anpassen !!


      ++++++++++++++++++++++
      Name und Anschrift

      An (den zuständigen)
      - Sozialhilfeträger -
      Anschrift

      Ort, den (…)

      Ihre Bescheide (bzw. Änderungsbescheide) über Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem SGB XII vom (…), Aktenzeichen: (…) - Überprüfungsantrag

      Sehr geehrte Damen und Herren,

      für den Zeitraum ab (maximal 01.01.2013) beantrage ich (ggf. als Betreuer/in für Name, Geburtsdatum) die Aufhebung Ihrer Bescheide und die Bewilligung von Leistungen für die Sicherung des Lebensunterhaltes unter Berücksichtigung eines Bedarfes in Höhe der Regelbedarfsstufe 1 gemäß § 116a SGB XII i.V. mit § 44 SGB X aufgrund Rechtsprechung des BSG vom 23. Juli 2014 , Az.: B 8 SO 14/13 R, B 8 SO 12/13 R, B 8 SO 31/12 R.

      Begründung:
      Mit vorgenannten Urteilen hat das Bundessozialgericht klargestellt, dass, entgegen weit verbreiteter Ansicht in der sozialhilferechtlichen Praxis, der Gesetzgeber davon ausgeht, dass erwachsenen Personen bei gemeinsamem Haushalt jeweils der Regelbedarf der Regelbedarfsstufe 1 (100 %) zusteht. Für die Zuordnung zur Regelbedarfsstufe 1 ist damit nicht entscheidend, dass ein eigener Haushalt vollständig oder teilweise geführt wird; es genügt vielmehr, dass der Leistungsberechtigte einen eigenen Haushalt gemeinsam mit einer Person ‑ gegebenenfalls mit Eltern oder einem Elternteil ‑ führt, die nicht sein Partner ist. Das BSG führt dazu aus, dass es "vielmehr ausreichend sei, sich an der Haushaltsführung im Rahmen der jeweiligen geistig-seelischen und körperlichen Leistungsfähigkeit zu beteiligen."

      Mithin waren die zu prüfenden Bescheide rechtswidrig, da Sie jeweils die Regelbedarfstufe 3 zugrunde gelegt hatten, ohne die Annahme einer eigenen Haushaltsführung des Antragstellers / der Antragstellerin wiederlegt zu haben.

      Mit freundlichen Grüßen

      Unterschrift ++++++++++++

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        #28
        AW: Grundsicherung - Regelsatzsenkung geplant

        Zitat von Daniel Beitrag anzeigen
        Für euphorischen Aktionismus ist es noch deutlich zu früh.
        Hallo Daniel,

        was ist denn euphorischer Aktionismus ?

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          #29
          AW: Grundsicherung - Regelsatzsenkung geplant

          Zitat von Anke Beitrag anzeigen
          Ach noch etwas ... der volle Regelsatz gilt doch dann erst für Kinder ab 25, oder?

          Vielen Dank
          Anke
          Hallo Anke,

          § 27a SGB XII nennt keine unterschiedlichen Beträge für Erwachsene, nur die Führung eines Haushalts als Unterscheidungsmerkmal, was ja jetzt klargestellt wurde. ..... in dem Sinne, dass in der Regel bei Erwachsenen die Führung eines eigenen Haushaltes zu bejahen ist, außer vielleicht bei Wachkomapatienten, die das nun eventuell wirklich in keinster Weise können. Also besteht Anspruch auf Regelbedarfstufe 1 ab 18 .
          Aktionismus hin oder her

          LG Michael

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            #30
            AW: Grundsicherung - Regelsatzsenkung geplant

            [QUOTE=MichaelK;59278]Hallo Monika,

            wieso nicht? Wo ist die Rechtsquelle? Welche Norm im SGB XII verhindert die rückwirkende Leistungserbringung?
            -----------------------------------------------------------------------------------------------------------------

            Hallo Michael,

            ich hatte die Informationen der Lebenshilfe zu dem Urteil aus dem beigefügten Link kopiert-
            -----------------------------------------------------------------------------------------------------------------
            TIPP

            Menschen mit Behinderung, die bei ihren Angehörigen leben, können Anspruch auf den vollen Regelsatz haben

            http://www.lebenshilfe.de/de/themen-...rfsstufe-3.php
            -----------------------------------------------------------------------------------------------------------------

            Ob die Rechtsinformationen der Lebenshilfe korrekt sind kann ich nicht sagen.

            Liebe Grüße
            Monika
            Zuletzt geändert von werner62; 28.07.2014, 07:56.

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              #31
              AW: Grundsicherung - Regelsatzsenkung geplant

              Guten Morgen,

              Ein bayerisches Sozialamt hat im Zuge des BSG-Urteils großzügigerweise beschlossen, nun Regelbedarfstufe 2, statt wie bisher 3 anzuerkennen.
              Made my day...


              Zitat von MichaelK Beitrag anzeigen
              was ist denn euphorischer Aktionismus ?
              Wenn sich jemand in Erwartung der Nachzahlung gleich einen neuen Porsche bestellt. ;)

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                #32
                AW: Grundsicherung - Regelsatzsenkung geplant

                Hallo an alle,

                diese Rechtsanwaltskanzlei schreibt im Gegensatz zur Lebenshilfe das eine rückwirkende Leistungserbringung möglich ist-
                -----------------------------------------------------------------------------------------

                24.7.2014: Regelbedarfsstufe 1 auch für Grundsicherungsempfänger, die mit anderen Personen zusammen leben

                Das Bundessozialgericht hat gestern entschieden, dass Empfänger von Grundsicherung nach dem SGB XII in der Regel auch dann den Regelsatz der Stufe 1 (zurzeit: 391 €) erhalten, wenn sie mit ihren Eltern oder anderen Personen zusammenleben. Diese Entscheidung war vor einigen Jahren schon einmal gefallen. Im Zuge der Hartz-IV Reform, die zum 1.4.2011 in Kraft trat, unternahm der Gesetzgeber dann den Versuch, die Leistungen für Personen, die mit anderem in einem Haushalt wohnen, auf 80 % der Regelbedarfsstufe 1, also die Regelbedarfsstufe 3 zu reduzieren. Seither erhielten Betroffene bundesweit nur den geringeren Satz (zur Zeit: 313 €).

                Nun können Betroffene Überprüfungsanträge (§ 44 SGB X) stellen. Die Sozialämter müssen dann in der Regel den Differenzbetrag rückwirkend bis zum 1.1.2013 (§ 116 a SGB XII) nachzahlen.

                http://www.sozialrecht-in-freiburg.de/
                ------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
                Liebe Grüße
                Monika

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                  #33
                  AW: Grundsicherung - Regelsatzsenkung geplant

                  Nachdem ja eine Diskusion über die Nachzahlung entstanden ist, stelle ich meine Frage nochmals ein.

                  Im Grundsicherungsbescheid vom 06.07.2011 meines Sohnes war folgender Absatz zur Regelbedarfsstufe 3
                  eingefügt:

                  Entsprechend der Protokollerklärung des Vermlttlungsausschusses vom 22.02.2011 erfolgt noch eine dahingehende Überprüfung, ob auch Leistungsbeziehern, welche der
                  Regelbedarfsstufe 3 zugehören, der volle Regelsatz gewährt werden kann. Sollten nach Abschluss der Prüfung für die Zeit ab 01.01.2011 höhere Regelsatzleistungen zu gewähren sein, werden diese von Arnts wegen nachgezahlt. Diesbezüglich ist kein gesonderter Antrag oder Widerspruch erforderlich.

                  Kann ich dann damit rechnen, dass die Nachzahlung auch rückwirkend erfolgt ?

                  PS: Hatte trotzdem Widerspruch wegen rechtlichen Gründen eingelegt, der jedoch nicht beantwortet wurde.

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                    #34
                    AW: Grundsicherung - Regelsatzsenkung geplant

                    Hallo Monika,

                    da der Überprüfungsantrag gem § 44 SGB X den Zeitraum rückwirkend für ein Jahr (ab 01.01.2013) betrifft, führt dies zu einer Nachzahlung des Differenzbetrages Bedarfststufe 1 - Bedarfsstufe 3 ab o.g. Datum.

                    Grüße

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                      #35
                      AW: Grundsicherung - Regelsatzsenkung geplant

                      Hallo zusammen,

                      es sieht so aus, als ob die Bundesvereinigung Lebenshilfe noch ihr ursprünglich verfolgtes Ziel im Kopf hat, denn mit ihrem Musterwiderspruch wollte sie ja die Verfassungswidrigkeit der Regelbedarfsstufe 3 feststellen lassen. Und wenn das Bundesverfassungsgericht den Gesetzgeber nach diesem Plan aufgefordert hätte, das Gesetz zu ändern, dann hätte auch niemand ohne früheren Widerspruch rückwirkende Leistungen geltend machen können.

                      Nun war der Gang zum Bundesverfassungsgericht aber gar nicht notwendig, sondern das BSG hat eine unrichtige Anwendung des (bestehenden!) Rechts festgestellt.

                      Und Sinn und Zweck von § 44 SGB X ist es, die unrichtige Anwendung des Rechts zurückzunehmen, so dass kein Grund erkennbar ist, warum die Zuordnung zur Regelbedarfsstufe 1 nur für die Zukunft möglich sein sollte.

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                        #36
                        AW: Grundsicherung - Regelsatzsenkung geplant

                        Hallo rettesich,

                        danke für die Info.

                        Liebe Grüße
                        Monika

                        Kommentar


                          #37
                          AW: Grundsicherung - Regelsatzsenkung geplant

                          Hallo odin,

                          da ja von Deiner Seite Widerspruch (vermutlich ruhend gestellt ?) eingelegt wurde, wurde dieser von Seiten des SA nicht beantwortet. Der nächste Schritt wäre somit die Beantragung des Fortsetzens des Verfahrens, die bei positivem Ausgang (wovon ich ausgehe) zu einer Nachzahlung des Differenzbetrages zwischen den Bedarfstufen 1 und 3 führt.

                          Bei der Protokollerklärung mit dem Ziel der Überprüfung der Stufe 3 handelt es sich um eine politische Willenserklärung, die meines Wissens nicht erfolgt ist und nach dem Urteil des BSG vom 23.07.14 ohnehin überflüssig ist. Der eingefügte Absatz im Grundsicherungsbescheid ist somit meines Erachtens keinen Pfifferling wert.

                          Grüße

                          Kommentar


                            #38
                            AW: Grundsicherung - Regelsatzsenkung geplant

                            Hallo Daniel,

                            das hätten die wohl gerne.........

                            Kommentar


                              #39
                              AW: Grundsicherung - Regelsatzsenkung geplant

                              Zitat von Daniel Beitrag anzeigen
                              Ein bayerisches Sozialamt hat im Zuge des BSG-Urteils großzügigerweise beschlossen, nun Regelbedarfstufe 2, statt wie bisher 3 anzuerkennen.
                              na klasse, das Sozialamt von heute: ein orientalischer Basar

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                                #40
                                AW: Grundsicherung - Regelsatzsenkung geplant

                                Hallo zusammen,

                                habe heute das Anschreiben unseres Anwalt an das Sozialgericht Düsseldorf zur Kenntnisnahme erhalten.
                                Text: In dem Rechtsstreit xy gegen Stadt xy hat das BSG am 23.07.2014 in drei anhängigen Verfahren zugunsten der Kläger entschieden ( B 8 SO 15/13 R; B8 SO 31/12 R und B 8 SO 12/13 R).

                                Die Unterzeichnerin geht davon aus, dass die Beklagte (Stadt) nunmehr den Klageanspruch anerkennt und auch alle weiteren Bescheide, die der Kläger jeweils mit dem Widerspruch angegriffen hat, abändert.

                                Nun warten wir mal ab.

                                LG
                                susemichel

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                                  #41
                                  AW: Grundsicherung - Regelsatzsenkung geplant

                                  Habe heute für meine tochter den widerspruch geschrieben .
                                  allerdings habe ich nur dem neuen bescheid widersprochen der ab dem 1.9.14 gilt.da ich die grundsicherung jedes jahr neu beantragen muss.
                                  kann ich dann hinterher noch nachzahlunengen ab dem 1.9.13 geltend machen?

                                  mfg

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                                    #42
                                    AW: Grundsicherung - Regelsatzsenkung geplant

                                    Hallo fcmmario,

                                    schau mal hier ist alles erklärt.

                                    http://www.mps-ev.de/mps/images/pdf/MPSInfo2-2014.pdf

                                    Anmerkung:
                                    Betroffene Leitungsberechtigte sollten gegen noch nicht rechtskräftige Bescheide * Widerspruch einlegen und bei bereits rechtskräftigen Bescheiden Anträge auf Überprüfung nach § 44 SGB X stellen und den 100% Regelsatz für sich beanspruchen!

                                    Auch vorgefertigte Schreiben z.B. ein-

                                    2. Antrag auf Überprüfung der Bewilligungsbescheide für den Zeitraum ab 01.01.2013 bis dato nach § 44 SGB X

                                    findest Du im Link.

                                    Liebe Grüße
                                    Monika

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                                      #43
                                      AW: Grundsicherung - Regelsatzsenkung geplant

                                      habe es doch nochmal neu verfasst,da ich es nochnicht verschickt hatte.ich hoffe es geht so

                                      Sandra ... Datum: 07.08.2014
                                      Hans......
                                      Magdeburg


                                      Sozial-und Wohnungsamt
                                      Bemessung meines Regelbedarfs

                                      1.Widerspruch gegen den Bescheid vom 29.07.2014

                                      2. Antrag auf Überprüfung der Bewilligungsbescheide für den Zeitraum ab 01.09.2013 bis dato nach § 44 SGB X
                                      Aktenzeichen: 3


                                      Sehr geehrte Damen und Herren,

                                      zu 1.
                                      lege ich Mario G als gesetzlicher Betreuer im Namen von Sandra G, hiermit fristgerecht Widerspruch gegen den Bescheid vom 29.07.2014 ein.
                                      Der Bewilligungsbescheid ist hinsichtlich der Bemessung des Regelbedarfs aufzuheben und gemäß der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts unter Berücksichtigung der Regelbedarfsstufe 1 neu zu bescheiden.

                                      Zu 2.
                                      beantrage ich Mario G als gesetzlicher Betreuer im Namen von Sandra G, die Überprüfung der Bewilligungsbescheide für den Zeitraum ab dem 01.09.2013 bis dato gemäß § 44 SGB X, da hier das Recht offensichtlich unrichtig angewendet wurde.
                                      Die betroffenen Bewilligungsbescheide sind in bezüglich der Bemessung des Regelbedarfs aufzuheben und gemäß der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts unter Berücksichtigung der Regelbedarfsstufe 1 neu zu bescheiden. Die vorenthaltenen Leistungen sind rückwirkend zu erstatten.

                                      Begründung:
                                      Mit den Entscheidungen vom 23.07.2014 – AZ. B 8 SO 14/13 R, AZ. B 8 SO 31/12 R und
                                      AZ. B 8 SO 12/13 R – hat das Bundessozialgericht (BSG) entschieden, dass erwachsenen Leistungsberechtigten, die keinen eigenen Haushalt führen, jedoch nicht als Ehegatte, Lebenspartner oder in eheähnlicher oder lebenspartnerschaftsähnlicher Gemeinschaft den Haushalt gemeinsam führen, Leistungen der Regelbedarfsstufe 1 zustehen. Entgegen weit verbreiteter Ansicht in der sozialhilferechtlichen Praxis gehe der Gesetzgeber auch nach der Gesetzesänderung zum 01.01.2011 durch das sogenannte Regelbedarfsermittlungsgesetz
                                      davon aus, dass diesen erwachsenen Personen bei gemeinsamer Haushaltsführung jeweils der Regelbedarf der Regelbedarfsstufe 1 (100 %) zusteht.




                                      Das BSG legte dar, für die Zuordnung zur Regelbedarfsstufe 1 sei nicht entscheidend, dass ein eigener Haushalt vollständig oder teilweise geführt werde; vielmehr genüge es, dass Leistungsberechtigte einen eigenen Haushalt gemeinsam mit einer Person – gegebenenfalls mit Eltern oder einem Elternteil führen, die nicht ihre Partner sind. Dabei geht der entscheidende Senat davon aus, dass bei einer gemeinsamen Haushaltsführung beim Zusammenleben von Erwachsenen nicht die individuelle Fähigkeit der Mitglieder der Haushaltsgemeinschaft ausschlaggebend sei, einen Haushalt auch ohne Unterstützungsleistungen eines anderen allein meistern zu können; vielmehr sei die Beteiligung an der Haushaltsführung im Rahmen der jeweiligen geistig-seelischen und körperlichen Leistungsfähigkeit ausreichend. Das sei nach Ansicht des Senats sowohl beim Zusammenleben in einer Wohngemeinschaft für Menschen mit Behinderungen als auch beim Zusammenleben der Leistungsberechtigten mit ihren Eltern regelmäßig der Fall.

                                      Lediglich wenn keinerlei gemeinsamer Ablauf im Zusammenleben festzustellen wäre, könne Grund für die Annahme bestehen, eine Person führe keinen eigenen Haushalt; dafür trüge jedoch der Sozialhilfeträger die Beweislast.

                                      Da die oben genannten Entscheidungen vom 23.07.2014 die herrschende Rechtsprechung des BSG wiedergeben (vgl. Urteile des BSG vom 09.06.2011 - B 8 SO 1/10 R, B 8 SO 11/10 R; vom 23.03.2010 - B 8 SO 17/9 R und vom 19.05.2009 - B 8 SO 8/08 R) sind die oben genannten Bescheide rückwirkend zu korrigieren und die rechtmäßig zustehenden Leistungen sind gemäß § 44 SGB X i. V. mit § 116a SGB XII rückwirkend bis zum 01.09.2013 nachzuzahlen.
                                      Vorsorglich weise ich darauf hin, dass der nachzuzahlende Betrag mit 4 % zu verzinsen ist (§ 44 Abs. 1 SGB I), ich bitte das in der Berechnung mit zu berücksichtigen.

                                      In Erwartung einer baldigen Korrektur und Erstattung der Leistungen verbleibe ich
                                      mit freundlichen Grüßen


                                      Mario

                                      Anlage Kopie Betreuungsausweis


                                      mfg
                                      Zuletzt geändert von fcmmario; 07.08.2014, 21:38.

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                                        #44
                                        AW: Grundsicherung - Regelsatzsenkung geplant

                                        Hallo Mario,

                                        ich kann nur als Laie antworten und ich würde es so machen.

                                        Die Informationen sind von dieser Seite-

                                        http://www.mps-ev.de/mps/aktuelles/5...ssozialgericht

                                        Liebe Grüße
                                        Monika

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                                          #45
                                          AW: Grundsicherung - Regelsatzsenkung geplant

                                          Hallo noch einmal an alle Betroffenen.

                                          Ich denke mal wieder nach ... und ärgere mich zum einen darüber, dass ich keinen Widerspruch damals geschrieben habe, da ich doch tatsächlich nicht daran gedacht habe, dass es da was zu machen gibt. Und zum anderen ... warum wird nicht generell festgelegt, dass bei jedem Betroffenen, die Leistungen, die zu Unrecht zurück behalten wurden, nachgezahlt werden.

                                          Zumindest Rückwirkend ab Januar 2013. Wenn ich bedenke, wieviele Menschen es betrifft, die kein Internet haben und sich informieren können, die auch die Kraft und die Möglichkeit warum auch immer nicht haben ... sollen diese dann auf Nachzahlung verzichten, nur weil sie sich nicht kümmern oder kümmern können, warum auch immer? Sollen dann nur die in den Genuss der Nachzahlung kommen, die die Möglichkeiten nutzen, den § 44 SGB X kennen und anwenden können?

                                          Die Feststellung des BSG ist nun schon 2 Wochen alt und ich habe von Seiten der Politik keine Stellung dazu wahrnehmen können. Einzig einige Behindertenverbände schreiben auf ihren Homepages. Was ist aber mit Funk und Fernsehen, habt Ihr da etwas wahrnehmen können? Ich hätte dazu gern mal etwas von der Frau Nahles gehört? Eine Stellungnahme, eine Entscheidung, wie nun weiter verfahren wird?

                                          Einen schönen Tag Euch
                                          Anke

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                                            #46
                                            AW: Grundsicherung - Regelsatzsenkung geplant

                                            Hallo Anke,

                                            Du könntest Deine Frage direkt bei abgeordnetenwatch.de an Frau Nahles stellen.

                                            http://www.abgeordnetenwatch.de/andr...778-78358.html

                                            http://www.abgeordnetenwatch.de/andr...#question_form

                                            Liebe Grüße
                                            Monika

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                                              #47
                                              AW: Grundsicherung - Regelsatzsenkung geplant

                                              zu Anke

                                              Wieviele Behinderte sind Betroffen? Und können diese Behinderte wählen?

                                              Unser Grundsicherungsamt hat 2011 geschrieben, man braucht keinen Widerspruch einlegen und
                                              auch keinen Antrag stellen, wenn eine Änderung eintritt wird es automatisch vom Amt nachgezahlt.
                                              Habe vorsichtshalber damals trotzdem Widerspruch eingelegt.
                                              Am 28.7.14 habe ich die Nachzahlung und die künftige Zahlung der Regelbedarfsstufe 1 angefordert.

                                              Bin gespannt was kommt.

                                              Gruß

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                                                #48
                                                AW: Grundsicherung - Regelsatzsenkung geplant

                                                Hallo Odin,

                                                die Lebenshilfe hat geschrieben-
                                                ------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
                                                Die Lebenshilfe ist erleichtert über die Entscheidung des BSG. Dreißig- bis vierzigtausend Menschen mit Behinderung könnten davon profitieren.

                                                Kompletter Text:
                                                http://www.lebenshilfe-sh.de/de/aktu...php?listLink=1
                                                ------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
                                                Ich bin auch mal gespannt was die verschiedenen Sozialämter sich so einfallen lassen.

                                                Liebe Grüße
                                                Monika

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                                                  #49
                                                  AW: Grundsicherung - Regelsatzsenkung geplant

                                                  Die Lebenshilfe hat am 31.7.14 folgendes geschrieben:

                                                  Bis zum Vorliegen der schriftlichen Begründung der Urteile werden die Grundsicherungsämter voraussichtlich zunächst keine zusätzlichen Leistungen erbringen. Das ist nachvollziehbar undsollte deswegen auch nicht beanstandet werden. Die schriftliche Begründung der Urteile wird unter www.bundessozialgericht.de veröffentlicht werden. Wann dies der Fall ist, ist derzeit noch nicht absehbar.

                                                  Ist diese schriftliche Begründung überhaupt notwendig?

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                                                    #50
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                                                    Guten Morgen!

                                                    Zitat von odin Beitrag anzeigen
                                                    Ist diese schriftliche Begründung überhaupt notwendig?
                                                    Ja, weil erst mit Vorliegen der Begründung klar ist, wie sich das BSG die Sache genau vorstellt. Es ist ja aus den bisherigen Infos schon ersichtlich, dass das BSG eine gewisse Voraussetzung an die Vergabe der Stufe 1 hängt - und es ist davon auszugehen, dass das im Volltext der Entscheidung genauer dargestellt wird.

                                                    Letztlich hat das BSG ja die drei "Musterfälle" zurück an die jeweilige Vorinstanz gegeben zur neuen Entscheidung - genau genommen müsste wohl sogar abgewartet werden, was diese Gerichte aus der Nummer machen, um zu sehen, inwieweit sich daraus ein allgemeingültiger Tenor ableiten lässt.

                                                    Gruß,

                                                    Daniel

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