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Unterhalt an Behindertes volljähriges Kind

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    #26
    Hallo Binzi,

    wie erging es dir denn weiterhin bei deinen Bemühungen? Hattest du Erfolg?

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      #27
      Hallo
      es ist immer noch nicht durchgestanden. Es wiederholt sich alles in den Kommentaren der Gegenseite und die Richterin lehnt ziemlich alles ab. Jetzt liegt die Sache zum wiederholtem Male beim Oberlandesgericht in Bamberg. Zudem hat mein Sohn seit 1.12.17 vom Bezirk Unterfranken Grundsicherung, muss die ca. 30 Euro zahlen zzgl den titulierten unterhalt. Habe jetzt nur die 30 Euro bezahlt. Jetzt muss ich erst wieder auf unterhalt verklagt werden. Ich weiss nicht wie das weiter geht. Meine Anwältin sagt das wir das bis zum Bundesgerichtshof ziehen wenn es sein muss. Meine Exfrau hat sich überall abwimmeln lassen. Wir können auch gerne mal telefonierenLG und danke der Nachfrage. Peter
      Zuletzt geändert von Kirsten; 13.02.2018, 12:25. Grund: Löschung Telefon Nummer aufgrund Datenschutz

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        #28
        Hallo Peter,

        für die schnelle Antwort vielen Dank. Ich habe mir aber erlaubt, die Telefonnummer zu löschen. Wir nehmen es hier mit Datenschutz recht ernst und möchten nicht, dass man am Ende Schwierigkeiten bekommt.
        Ich habe deinen Fall einfach mal wieder hochgezogen und schauen wir mal, vielleicht gibt es ja wieder die eine oder auch andere Info, Hilfe, oder auch Unterstützung für dich.

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          #29
          Hallo
          ja vielleicht hat jemand weiterführende Informationen, wäre ich schon dankbar oder hat jemand das selbe Problem so kann man sich austauschen.

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            #30
            Hallo zusammen,

            es ist an der zeit, dass ich mal wieder was schreibe, da sich bei mir immer noch alles um Kindesunterhalt f

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              #31
              Zitat von Gast Beitrag anzeigen
              Hallo
              es ist immer noch nicht durchgestanden. Es wiederholt sich alles in den Kommentaren der Gegenseite und die Richterin lehnt ziemlich alles ab. Jetzt liegt die Sache zum wiederholtem Male beim Oberlandesgericht in Bamberg. Zudem hat mein Sohn seit 1.12.17 vom Bezirk Unterfranken Grundsicherung, muss die ca. 30 Euro zahlen zzgl den titulierten unterhalt. Habe jetzt nur die 30 Euro bezahlt. Jetzt muss ich erst wieder auf unterhalt verklagt werden. Ich weiss nicht wie das weiter geht. Meine Anwältin sagt das wir das bis zum Bundesgerichtshof ziehen wenn es sein muss. Meine Exfrau hat sich überall abwimmeln lassen. Wir können auch gerne mal telefonierenLG und danke der Nachfrage. Peter
              Hallo,

              wie begründet(Urteilsbegründung) denn ein Richter den titulierten Unterhalt und den verlorenen Anspruch auf Grundsicherung?

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                #32
                Hallo lieber Binzi,

                http://bvkm.de/recht-ratgeber -> "18 werden mit Behinderung"
                in diesem Flyer stehen viele nützliche Infos.

                Unsere Tochter ist 20, hat das Down-Syndrom und zieht bald in ein Wohnheim.

                Mein Mann verdient sehr gut; trotzdem erhält unsere Tochter Grundsicherung ohne Abzüge.

                Wenn sie auszieht geht das Geld zzgl. Eingliederungshilfe an das Wohnheim.

                Für beide Töpfe (Grundsicherung und Eingliederungshilfe) gibt es Zuzahlungspauschalen, 32,08 Euro bzw. 24,68 Euro. Insgesamt beläuft sich unsere Zuzahlung dann also auf 56,76 Euro. Keinerlei weitere Zahlung.
                So zumindest die Auskunft vom Wohnheim.
                Ich kann mir nicht vorstellen, dass es einen Unterschied macht, ob die Eltern noch verheiratet sind, oder nicht. Das würde jedem Rechtsempfinden widersprechen.

                Ich verstehe überhaupt nicht, warum du Unterhalt zahlen solltest. Das ist ganz klar gesetzlich geregelt.
                Ansonsten suche dir bitte einen Anwalt, der sich besser mit diesen speziellen Fragen auskennt, und dem du nicht noch die entsprechenden Paragraphen raussuchen musst.

                LG Nicole


                [mod] 1x Link entfernt, 1x Link korrigiert // Daniel [/mod]
                Zuletzt geändert von Daniel; 30.03.2018, 23:31.

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                  #33
                  Hallo zusammen
                  gestern hatte ich Gerichtstermin beim OLG Bamberg,
                  seit gestern gibt es ein Urteil! Behinderte im eingangs u berufsbildungsbereich sind als voll erwerbsgemindert Anzusehen und haben Anspruch auf Grundsicherung. Das hei

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                    #34
                    Hallo Binzi,

                    leider erscheint dein durchaus interessanter Beitrag nur teilweise im Thread. Magst du noch einmal einen Versuch starten und uns deinen Erfolg näher beschreiben?

                    Vielen Dank im Voraus.

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