Du bist in unserem intakt-Archiv gelandet. Hier kannst Du in über 45.000 Beiträgen die bis 2019 entstanden sind, wertvolle Erfahrungen und Infos nachlesen.
Wenn Du dich mit anderen Eltern austauschen und Kontakte knüpfen, eine Frage stellen möchtest oder aktuelle Informationen und Ansprechpartner rund um das Thema Behinderung suchst, dann schau doch einfach mal bei uns in der intakt-Community vorbei.
Das Ganze geht natürlich auch per App.
Hallo
es ist immer noch nicht durchgestanden. Es wiederholt sich alles in den Kommentaren der Gegenseite und die Richterin lehnt ziemlich alles ab. Jetzt liegt die Sache zum wiederholtem Male beim Oberlandesgericht in Bamberg. Zudem hat mein Sohn seit 1.12.17 vom Bezirk Unterfranken Grundsicherung, muss die ca. 30 Euro zahlen zzgl den titulierten unterhalt. Habe jetzt nur die 30 Euro bezahlt. Jetzt muss ich erst wieder auf unterhalt verklagt werden. Ich weiss nicht wie das weiter geht. Meine Anwältin sagt das wir das bis zum Bundesgerichtshof ziehen wenn es sein muss. Meine Exfrau hat sich überall abwimmeln lassen. Wir können auch gerne mal telefonierenLG und danke der Nachfrage. Peter
Zuletzt geändert von Kirsten; 13.02.2018, 12:25.
Grund: Löschung Telefon Nummer aufgrund Datenschutz
für die schnelle Antwort vielen Dank. Ich habe mir aber erlaubt, die Telefonnummer zu löschen. Wir nehmen es hier mit Datenschutz recht ernst und möchten nicht, dass man am Ende Schwierigkeiten bekommt.
Ich habe deinen Fall einfach mal wieder hochgezogen und schauen wir mal, vielleicht gibt es ja wieder die eine oder auch andere Info, Hilfe, oder auch Unterstützung für dich.
Hallo
es ist immer noch nicht durchgestanden. Es wiederholt sich alles in den Kommentaren der Gegenseite und die Richterin lehnt ziemlich alles ab. Jetzt liegt die Sache zum wiederholtem Male beim Oberlandesgericht in Bamberg. Zudem hat mein Sohn seit 1.12.17 vom Bezirk Unterfranken Grundsicherung, muss die ca. 30 Euro zahlen zzgl den titulierten unterhalt. Habe jetzt nur die 30 Euro bezahlt. Jetzt muss ich erst wieder auf unterhalt verklagt werden. Ich weiss nicht wie das weiter geht. Meine Anwältin sagt das wir das bis zum Bundesgerichtshof ziehen wenn es sein muss. Meine Exfrau hat sich überall abwimmeln lassen. Wir können auch gerne mal telefonierenLG und danke der Nachfrage. Peter
Hallo,
wie begründet(Urteilsbegründung) denn ein Richter den titulierten Unterhalt und den verlorenen Anspruch auf Grundsicherung?
Unsere Tochter ist 20, hat das Down-Syndrom und zieht bald in ein Wohnheim.
Mein Mann verdient sehr gut; trotzdem erhält unsere Tochter Grundsicherung ohne Abzüge.
Wenn sie auszieht geht das Geld zzgl. Eingliederungshilfe an das Wohnheim.
Für beide Töpfe (Grundsicherung und Eingliederungshilfe) gibt es Zuzahlungspauschalen, 32,08 Euro bzw. 24,68 Euro. Insgesamt beläuft sich unsere Zuzahlung dann also auf 56,76 Euro. Keinerlei weitere Zahlung.
So zumindest die Auskunft vom Wohnheim.
Ich kann mir nicht vorstellen, dass es einen Unterschied macht, ob die Eltern noch verheiratet sind, oder nicht. Das würde jedem Rechtsempfinden widersprechen.
Ich verstehe überhaupt nicht, warum du Unterhalt zahlen solltest. Das ist ganz klar gesetzlich geregelt.
Ansonsten suche dir bitte einen Anwalt, der sich besser mit diesen speziellen Fragen auskennt, und dem du nicht noch die entsprechenden Paragraphen raussuchen musst.
LG Nicole
[mod] 1x Link entfernt, 1x Link korrigiert // Daniel [/mod]
Hallo zusammen
gestern hatte ich Gerichtstermin beim OLG Bamberg,
seit gestern gibt es ein Urteil! Behinderte im eingangs u berufsbildungsbereich sind als voll erwerbsgemindert Anzusehen und haben Anspruch auf Grundsicherung. Das hei
leider erscheint dein durchaus interessanter Beitrag nur teilweise im Thread. Magst du noch einmal einen Versuch starten und uns deinen Erfolg näher beschreiben?