Ein Beispiel: Bei einem Absolventen mit Down - Syndrom einer Förderschule mit dem Schwerpunkt geistige Entwicklung, der unter rechtlicher Betreuung steht und einen Grad der Behinderung von 100, die Merkzeichen G , B und H sowie die Pflegestufe 1 hat und nun im Berufsbildungsbereich einer Werkstatt für behinderte Menschen aufgenommen wurde, kann man sicherlich davon ausgehen , dass die volle Erwerbsminderung wahrscheinlich auch dauerhaft sein wird. In einem solchen Fall darf das Sozialamt nicht an das Jobcenter verweisen , sondern muss – wenn es überhaupt noch Zweifel an der Leistungsberechtigung hat – ein Gutachten bei der Deutschen Rentenversicherung in Auftrag geben. Die Kosten hierfür muss der Sozialhilfeträger zahlen. In solchen Fällen ist ein Verweis an das Jobcenter schlicht rechtswidrig. Darauf hat zum Beispiel das Sozialgericht München in seiner Entscheidung vom 29.07.2013 (Aktenzeichen S 48 SO 545/12) hingewiesen. [...]
die komplette Info gibt es bei der Lebenshilfe

Ergänzung 07.10.2015
Der Link funktioniert nicht mehr. Das Dokument befindet sich im Anhang.
Angehängte Dateien