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dringende Umfrage zur Grundsicherung!!!!!!!!!!!!!!

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    dringende Umfrage zur Grundsicherung!!!!!!!!!!!!!!

    Hallo,

    wer von euch kennt jemanden bzw. hat selbst erwachsene Kinder, die im Berufsbildungsbereich einer Werkstatt für behinderte Menschen tätig sind und Grundsicherung erhalten und wenn ja, in welchem Bundesland?

    Hintergurnd:
    Wir haben für unseren erwachsenen Sohn, der seit einem Jahr im Berufsbildungsbereich einer WfbM tätig ist, Grundsicherung beantragt. Unser Antrag wurde abgelehnt mit der Begründung, dass unser Sohn befristet und nicht dauerhaft erwerbsunfähig sei. Es folgten Widerspruch, Untätigkeitsklage, Ablehnung des Widerspruch und nun habe ich Klage beim Sozialgericht eingereicht.
    2012 wurde Pflegestufe, Schwerbehinderung überprüft mit dem Ergebnis, dass weiterhin Pflegebedarf und Schwerbehinderung besteht. Derzeit läuft Überprüfung der Betreuung. Auch diese wird nichts anderes ergeben, es hat sich ja auch nichts geändert.
    Offensichtlich glaubt das Grundsicherungsamt an eine Wunderheilung und ist deshalb auch der Meinung, dass eine Prüfung der dauerhaften Erwerbsunfähigkeit durch die Rentenversicherung überflüssig ist (die Ablehnung erfolgte ohne jegliche Prüfung/Gutachten von Fachleuten). Wie gesagt, jetzt habe ich Klage eingereicht. Mich würde sehr interessieren, ob in anderen Bundesländern mehr möglich ist. Wir kommen aus Brandenburg (Landkreis Barnim).

    Vielen Dank für eure Unterstützung

    Liebe Grüße Andrea

    #2
    AW: dringende Umfrage zur Grundsicherung!!!!!!!!!!

    Hallo Andrea,

    vermutlich ist diese Taktik weiter verbreitet, als öffentlich bekannt ist. Der Staatssekretär im Bundesministerium für Arbeit und Soziales, Hans-Joachim Fuchtel, ignoriert die zu diesem Thema gestellten Fragen weiterhin:

    Frage 1

    Frage 2

    Vielleicht schilderst Du Eure Situation und fragst Du auch noch mal nach. Das ist bürokratischer Irrsinn, den auch wir als Steuerzahler finanzieren müssen

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      #3
      AW: dringende Umfrage zur Grundsicherung!!!!!!!!!!

      Hallo Gero,

      mein Sohn ist 20 Jahre alt und hat das Asperger Syndrom (Autismus). Er ist emotional und psychisch keinesfalls in der Lage, auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt integriert zu werden. Wir haben es versucht mit einem Berufsvorbereitungsjahr in einem Berufsbildungswerk. Die Ausbildungsreife ist nicht gegeben. Kleinste Veränderungen bringen in durcheinander. Daher hat auch die Agentur für Arbeit die Aufnahme in eine WfbM empfohlen und trägt die Kosten.
      Es gibt oft Missverständnisse in der Kommunikation (auch in der WfbM), was zu Konflikten führt. Letztens musste unsere Katze operiert werden. Er war so durcheinander, dass er nicht essen, schlafen konnte, irre Kopfschmerzen bekam und für zwei Tage krank geschrieben wurde.
      Ich habe mich sogar zum Thema Grundsicherung an unseren Bundespräsidenten gewendet. Er dankte für unser Engagement, dürfe jedoch weder werten noch sich in schwebende Gerichtsverfahren einmischen und schickte meinen Brief an das Ministerium für Arbeit und Soziales Land Brandenburg. Von dort bekamen wir auch Dank (davon wird aber mein Sohn nicht satt!!!!) und Hinweise auf eine Stiftung Hilfe für Familien in Not (also abwimmeln), da wir derzeit für unseren Sohn ein kleines Häuschen auf unserem Grundstück bauen, unser Geld aber nicht für die Einrichtung reichen wird. Wir werden pleite sein!!! Trotzdem, unser Sohn soll selbstständiger werden, aber trotzdem alle Hilfe bekommt. Fazit: Es interessiert keinen!!! Ich wollte jetz dem Ministerium antworten und in diesem Schreiben belegen, dass es sehr wohl ähnliche Fälle gibt (vielleicht sogar in Brandenburg), bei denen man das Prüfungsverfahren durch die Rentenversicherung durchgeführt hat, und bei denen Grundsicherung gewährt wurde.

      Ich würde mich sehr freuen, hier von ähnlichen Fällen zu lesen.

      Andrea

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        #4
        AW: dringende Umfrage zur Grundsicherung!!!!!!!!!!

        Hallo Andrea,

        schau Dir mal die Fragen in den Links an. Dort ist das gleiche Problem geschildert: Verschieben der Menschen ins SGB II. Zudem kann man sich auch als Wartende eintragen - je mehr Menschen hier auf die Antwort warten, desto höher wird auch der Druck, endlich eine Rückmeldung zu geben.

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          #5
          AW: dringende Umfrage zur Grundsicherung!!!!!!!!!!

          [...] In letzter Zeit lehnen Sozialämter vermehrt Anträge von Beschäftigten im Eingangsbereich oder Berufsbildungsbereich einer anerkannten Werkstatt für Menschen mit Behinderung (WfbM) mit der Begründung ab, dass diese zwar voll erwerbsgemindert seien, jedoch noch keine Dauerhaftigkeit der vollen Erwerbsminderung vorliege. Durch die Aufnahme in den Eingangsbereich und das anschließende Durchlaufen des Berufsbildungsbereich einer WfbM werde zum Ausdruck gebracht, dass noch Leistungen erforderlich aber auch möglich seien, die Erwerbsfähigkeit herzustellen. Erst bei Übertritt in den Arbeitsbereich einer WfbM könne daher von einer dauerhaften Erwerbsminderung ausgegangen werden. […]
          Diese Argumentation der Sozialämter ist jedoch rechtlich nicht haltbar . Die pauschale Ablehnung der Grundsicherung für Beschäftigte im Eingangsbereich oder Berufsbildungsbereich einer WfbM ist unzulässig.
          Quelle und kompletter Text: RA Hoffmann & Greß
          Zuletzt geändert von Inge; 16.09.2013, 12:36.

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            #6
            AW: dringende Umfrage zur Grundsicherung!!!!!!!!!!

            Hallo Andrea,
            ich habe Deine Anfrage erst heute gelesen und kann wahrscheinlich auch nicht wirklich helfen - trotzdem möchte ich Dir antworten: meine Tochter ist seit September in einer WfbM (BL Bayern). Sie ist im März 18 geworden, ich habe aber erst im Oktober den Antrag auf Grundsicherung gestellt, hatte aus verschiedenen Gründen noch gezögert. Vor ca. einem Jahr sind wir auf einem Infoabend der Lebenshilfe schon darauf hingewiesen worden, dass es gängige Praxis ist, den Antrag auf Grundsicherung in der Ausbildungsphase der WfbM abzulehnen mit der Begründung, es sei ja noch nicht endgültig klar, wohin der berufliche Weg gehe ... das gilt für junge Erwachsene mit keiner oder Pflegestufe I. Aber: wir haben Pflegestufe II und die Lebenshilfe sagte, hier gebe es keine Probleme. So war es dann auch: Antrag gestellt, viele Formulare ausgefüllt, aber sofort positiven Bescheid bekommen, innerhalb von 2 Wochen (auch wir haben die Behinderung Autismus, allerdings keinen Asperger, sondern frühkindlich). Vermutlich habt Ihr auch "nur" die Pflegestufe I und bei Asperger kommt die II wahrscheinlich nicht in Frage? Wenn doch, wäre das der kürzeste Weg zur Grundsicherung: mit Pflegestufe II nimmt das Amt an, dass keine Chance auf dem ersten Arbeitsmarkt besteht ... vielleicht würde Euch ein aktuelles ärztliches Gutachten helfen, das bescheinigt, dass Euer Sohn nicht woanders wird arbeiten können??? - Viel Glück, auch wenn meine Antwort wohl nicht hilfreich war ...
            Disteline

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              #7
              AW: dringende Umfrage zur Grundsicherung!!!!!!!!!!

              Hallo Disteline,

              ich habe diverse Gutachten (MdK, Gutachter Betreuungsgericht, Versorgungsamt usw.) vorliegen. Es steht schwarz auf weiß, dass die "neuropathologischen Schädigungen irreversibel" sind. Das Ministerium für Arbeit bestätigt eine "befristete Erwerbsunfähigkeit", jedoch gäbe es keine Hinweise auf eine "dauerhafte Erwerbsunfähigkeit". Ich finde, dass mein Sohn mit seiner Behinderung Asperger Syndrom diskriminiert wird. Unser großes Glück ist, man sieht es ihm nicht an. Unser großes Pech ist, man sieht es ihm nicht an.
              Ich habe auch von der WfbM eine Bescheinigung, dass in den letzten 6 Jahren lediglich 4 Mitarbeiter in den ersten Arbeitsmarkt wechseln konnten. Es ist doch so, dass die WfbM erst in Frage kommt, wenn alles andere nicht geht und du kannst glauben, wir haben ALLES versucht und gekämpft.
              Seit Juni liegt die Klage beim Sozialgericht, aber das kann noch ewig dauern. Ich werde im Januar den nächsten Antrag für 2014 stellen und dann geht das ganze Spiel von vorne los. Es ist echt frustrierend, kostet Kraft und Zeit, die ich eigentlich nicht habe. Aber wir geben nicht auf.

              Liebe Grüße und danke für deine Antwort.
              Andrea

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                #8
                AW: dringende Umfrage zur Grundsicherung!!!!!!!!!!

                Hallo Andrea,

                habt Ihr einen Anwalt einbezogen?

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                  #9
                  AW: dringende Umfrage zur Grundsicherung!!!!!!!!!!

                  Hallo Gero,

                  ja klar, ich habe eine Fachanwältin, die sich auf Grundsicherung spezialisiert hat. Das ändert aber nichts an den langen Wartezeiten. Sie sagte, dass der zuständige Richter jetzt Fälle von 2009 behandelt.
                  Und die Anwaltskosten musste ich natürlich auch bezahlen, wir leben schließlich in einer Bedarfsgemeinschaft.

                  Es regt mich immer wieder furchtbar auf, wie ungerecht es in unserem Land zugeht. Auf der einen Seite werden Gelder verschleudert und auf der anderen Seite muss man um seine Rechte kämpfen. Und wenn man dann Beschwerden bei höheren Stellen (ich schrieb sogar an den Bundespräsidenten) geht, dann heißt es: Herzlichen Dank für ihr Engagement, aber leider dürfen wir keine Wertung geben und uns nicht in lfd. Gerichtsverfahren einmischen bla bla bla.................

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                    #10
                    AW: dringende Umfrage zur Grundsicherung!!!!!!!!!!

                    Hallo Andrea,

                    seid Ihr mit der Angelegenheit inzwischen weitergekommen? Inge hat eine neue Zusammenfassung von der Lebenshilfe eingestellt: Eingangsverfahren WfbM und Jobcenter

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                      #11
                      AW: dringende Umfrage zur Grundsicherung!!!!!!!!!!

                      Hallo Gero,

                      leider sind wir noch nicht weiter. Danke für den Hinweis. Jedoch will bei uns der Sozialhilfeträger keinen Antrag auf Prüfung beim Rentenversicherungsträger stellen. In einem Brief verwiesen sie auf irgendeinen Paragrafen (ich hab den jetzt nicht im Kopf), ..."dass der Sozialhilfeträger nach eigenem Ermessen entscheiden kann"....

                      Die Klage haben wir im Juni 2013 eingereicht. Auch nachdem wir ein Gutachten für das Betreuungsgericht "... die neuropathologischen Störungen sind irreversibel", einen Eingliederungsplan der WfbM "Eine Vermittlung auf dem freien Arbeitsmarkt ist nicht möglich", ein neues Gutachten vom MDK usw. bei Gericht eingereicht haben, ist noch nichts passiert. Die Mühlen mahlen eben sehr sehr langsam.

                      Gerade erst letzte Woche habe ich einen neuen Antrag auf GS gestellt. Die Antwort wird nicht anders aussehen, d. h. wieder Widerspruch, Ablehnung, Klageeinreichung usw.

                      In unserem schönen Sozialstaat wird es Eltern von Behinderten nicht gerade einfach gemacht. Da kommen einem schon komische Gedanken, wenn man sieht, dass andere junge gesunde erwachsene Menschen Unterstützung bekommen, obwohl sie zumindest theoretisch auf dem freien Arbeitsmarkt vermittelbar wären. Was für eine Welt.

                      Ich habe übrigens von der WfbM die Auskunft erhalten, dass seit 2006 insgesamt 4 Werkstattmitarbeiter auf dem freien Arbeitsmarkt vermittelt werden konnten. Das ist ein prozentualer Anteil von 0,X%. Die theoretische Möglichkeit bestünde also..... sofern es jemanden gibt, der Wunderheilungen vollbringen kann. Für diesen Menschen würde ich höchst persönlich beim Papst die Heiligsprechung beantragen.

                      Ach, es ist so anstrengend. Ich möchte mich gern viel lieber um meinen Sohn kümmern, als stundenlang Briefe schreiben. Aber das kennt hier sicher jeder.

                      Wir machen weiter.

                      Liebe Grüße Andrea

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                        #12
                        Wir kommen nicht mit unsere Grundsicherung nicht aus ,meine geht für Miete rauf .von meiner Frau geht über die Hälfte für Gerichtskosten !was können wir machen ?

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