Hallo,
wer von euch kennt jemanden bzw. hat selbst erwachsene Kinder, die im Berufsbildungsbereich einer Werkstatt für behinderte Menschen tätig sind und Grundsicherung erhalten und wenn ja, in welchem Bundesland?
Hintergurnd:
Wir haben für unseren erwachsenen Sohn, der seit einem Jahr im Berufsbildungsbereich einer WfbM tätig ist, Grundsicherung beantragt. Unser Antrag wurde abgelehnt mit der Begründung, dass unser Sohn befristet und nicht dauerhaft erwerbsunfähig sei. Es folgten Widerspruch, Untätigkeitsklage, Ablehnung des Widerspruch und nun habe ich Klage beim Sozialgericht eingereicht.
2012 wurde Pflegestufe, Schwerbehinderung überprüft mit dem Ergebnis, dass weiterhin Pflegebedarf und Schwerbehinderung besteht. Derzeit läuft Überprüfung der Betreuung. Auch diese wird nichts anderes ergeben, es hat sich ja auch nichts geändert.
Offensichtlich glaubt das Grundsicherungsamt an eine Wunderheilung und ist deshalb auch der Meinung, dass eine Prüfung der dauerhaften Erwerbsunfähigkeit durch die Rentenversicherung überflüssig ist (die Ablehnung erfolgte ohne jegliche Prüfung/Gutachten von Fachleuten). Wie gesagt, jetzt habe ich Klage eingereicht. Mich würde sehr interessieren, ob in anderen Bundesländern mehr möglich ist. Wir kommen aus Brandenburg (Landkreis Barnim).
Vielen Dank für eure Unterstützung
Liebe Grüße Andrea
wer von euch kennt jemanden bzw. hat selbst erwachsene Kinder, die im Berufsbildungsbereich einer Werkstatt für behinderte Menschen tätig sind und Grundsicherung erhalten und wenn ja, in welchem Bundesland?
Hintergurnd:
Wir haben für unseren erwachsenen Sohn, der seit einem Jahr im Berufsbildungsbereich einer WfbM tätig ist, Grundsicherung beantragt. Unser Antrag wurde abgelehnt mit der Begründung, dass unser Sohn befristet und nicht dauerhaft erwerbsunfähig sei. Es folgten Widerspruch, Untätigkeitsklage, Ablehnung des Widerspruch und nun habe ich Klage beim Sozialgericht eingereicht.
2012 wurde Pflegestufe, Schwerbehinderung überprüft mit dem Ergebnis, dass weiterhin Pflegebedarf und Schwerbehinderung besteht. Derzeit läuft Überprüfung der Betreuung. Auch diese wird nichts anderes ergeben, es hat sich ja auch nichts geändert.
Offensichtlich glaubt das Grundsicherungsamt an eine Wunderheilung und ist deshalb auch der Meinung, dass eine Prüfung der dauerhaften Erwerbsunfähigkeit durch die Rentenversicherung überflüssig ist (die Ablehnung erfolgte ohne jegliche Prüfung/Gutachten von Fachleuten). Wie gesagt, jetzt habe ich Klage eingereicht. Mich würde sehr interessieren, ob in anderen Bundesländern mehr möglich ist. Wir kommen aus Brandenburg (Landkreis Barnim).
Vielen Dank für eure Unterstützung
Liebe Grüße Andrea