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Gerichtsurteile zum Thema Abzweigung Kindergeld

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    Gerichtsurteile zum Thema Abzweigung Kindergeld

    Hier sollen die Urteile und Entscheidungen zusammengetragen werden, die sich speziell mit dem Thema Kindergeldabzweigung befassen.
    Hilfreich wäre es, wenn das Aktzenzeichen und nach Möglichkeit ein Link zum Urteilstext eingefügt wird. Dies ist aber kein Muss.
    Zuletzt geändert von Volker; 03.12.2012, 10:34.
    Volker
    Ehemaliger Forumadministrator , INTAKT-Referent

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    #2
    AW: Gerichtsurteile zum Thema Abzweigung Kindergel

    Hallo Volker,

    finde ich gut.

    Möglichst aber als "geschlossene Veranstaltung", so das eine Aktualisierung nur von dir oder anderen Befugten vorgenommen werden kann. Wäre meine Idee.
    Es kann ja jeder zur Aktuallisierung im Thread Beiträge leisten. Aber eben nicht im "gesperrten".

    Kommentar


      #3
      AW: Gerichtsurteile zum Thema Abzweigung Kindergel

      Hinweise in Bezug auf die Kindergeld-Abzweigung
      (Diese Hinweise treffen nach der aktuellen Rechtslage nicht zu, sobald die Kindergeldberechtigten selbst ALGII beziehen!)

      __________________________________________________


      Wenn eine Anrechnung des Kindergeldes auf die Grundsicherung erfolgte:
      Einspruch einlegen gegen den Bescheid des Sozialamtes und auf das Urteil des Bundessozialgerichtes (BSG) verweisen.

      Urteil des Bundessozialgerichtes vom 08.02.2007 - Aktenzeichen B 9b SO 5/05 R

      Diese Anrechnung wird kaum noch von den Sozialämtern angewendet, da es ja ein Grundsatzurteil bereits gibt.

      __________________________________________________


      Wenn in den Bundesländern Bayern, Rheinland-Pfalz, Sachsen-Anhalt oder Thüringen eine Abzweigung des Kindergeldes durch die Familienkasse beschieden wird

      Betroffene Eltern der drei Bundesländer müssten bei der Familienkasse Einspruch einlegen mit Verweis auf das entsprechende Urteil des Finanzgerichtes des Landes.
      Nachfolgend die Gerichtsurteile mit Datum und Aktenzeichen:


      Bayern
      Finanzgericht München - Urteil vom 02.07.2012 – Aktenzeichen 7 K 2320/11


      Rheinland-Pfalz
      Finanzgericht Neustadt - Urteil vom 27.09.2012 - Aktenzeichen 6 K 1824/11


      Sachsen-Anhalt
      Finanzgericht - Urteil vom 10.11.2011 – Aktenzeichen 5 K 454/11
      (Revision eingelegt - Aktenzeichen V R 48/11)


      Thüringen
      Thüringer Finanzgericht - Urteil vom 23.11.2011 – Aktenzeichen 3 K 309/10
      Thüringer Finanzgericht - Urteil vom 23.11.2011 – Aktenzeichen 3 K 481/10
      Thüringer Finanzgericht - Urteil vom 23.11.2011 – Aktenzeichen 3 K 465/10

      __________________________________________________


      Wenn in den anderen Bundesländern eine Abzweigung beschieden wird: entweder selber klagen oder Einspruch einlegen und Ruhen des Verfahrens beantragen bis zur Entscheidung des Bundesfinanzhofes zum anhängigen Verfahren.
      Vorinstanz: Finanzgericht des Landes Sachsen-Anhalt - Urteil vom 10.11.2011 – Aktenzeichen 5 K 454/11, Revision wurde eingelegt unter dem Aktenzeichen V R 48/11

      __________________________________________________


      Wenn das Kind vollstationär untergebracht ist:

      Einspruch einlegen und auf das folgende Grundsatzurteil verweisen.

      Bundesfinanzhof - Urteil vom 09.02.2009 mit dem Aktenzeichen III R 38/07

      Dort wird der Lebensmittelpunkt bzw. Haushaltszugehörigkeit selbst bei voll stationärer Unterbringung bei den Eltern gesehen. Da die Eltern Unterhaltsleistungen erbringen, ist eine Abzweigung des Kindergeldes nicht begründet und darf somit nicht erfolgen.
      Zuletzt geändert von Inge; 05.02.2015, 11:06. Grund: Ergänzung mit den entsprechenden Links

      Kommentar


        #4
        AW: Gerichtsurteile zum Thema Abzweigung Kindergel

        @Hans-Christian,
        vielen Dank für dein Mitdenken und deine Vorschläge! Dadurch erfahren wir was euch Eltern / Nutzern wichtig ist!
        Wir wollen es den Eltern erleichtern, im beitragsstarken Thread KG Abzweigung: DAS Schreiben... die entscheidenden Gerichtsurteile zu finden. Den Thread zum Posten von Gerichtsurteilen in Sachen Kindergeldabzweigung habe ich daher eingerichtet.

        Zum weitergehenden Vorschlag von dir haben wir uns Gedanken gemacht.
        Ein geschlossener Thread, der nur durch Moderatoren bearbeitet werden kann ist aus folgenden Gründen auf INTAKT derzeit nicht vorgesehen:
        - unserer Grundhaltung und Erfahrung entsprechend, gehen wir davon aus, dass die Eltern und Nutzer von INTAKT einen verantwortungsbewussten Umgang im Forum pflegen.
        - der Thread hat eine klare Zielsetzung und Verortung, sodass es kaum zu Missverständnissen kommen kann. Sollte doch mal ein Beitrag fälschlicherweise sich dorthin verirren, werden ihn die INTAKT-Moderatoren an eine passendere Stelle verschieben.
        - Wir zählen auf die Hilfe zur Selbsthilfe und wollen diese weiterhin durch offene Threads unterstützen. So ist es möglich, dass die Eltern und Nutzer ihre Beiträge gleich an die richtige Stelle posten können.
        Volker
        Ehemaliger Forumadministrator , INTAKT-Referent

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          #5
          AW: Gerichtsurteile zum Thema Abzweigung Kindergel

          Sollte mit in die Übersicht bei Gerichtsurteile Kindergeldabzweigung unter der Rubrik vollstationärer Unterbringung.

          BUNDESFINANZHOF Beschluss vom 17.8.2012, III B 26/12

          Sicherung des Anspruchs auf Abzweigung von Kindergeld durch einstweilige Anordnung gegen die Familienkasse bei Unterkunftsgestellung durch den Kindergeldberechtigten
          Zuletzt geändert von Inge; 10.01.2013, 19:30. Grund: Aktenzeichen mit Link zu dem Text des Urteils ergänzt

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            #6
            Grundsatzurteil des BFH

            BUNDESFINANZHOF Urteil vom 18.4.2013, V R 48/11

            Abzweigungsberechtigung beim Kindergeld - Berücksichtigung von Unterhaltsleistungen des Kindergeldberechtigten bei Leistungen der Grundsicherung nach §§ 41 ff. SGB XII für ein Kind mit Schwerbehinderung

            Leitsätze

            Der Sozialhilfeträger ist grundsätzlich nicht abzweigungsberechtigt, wenn er Leistungen der Grundsicherung nach §§ 41 ff. SGB XII für ein Kind mit Schwerbehinderung zahlt, das im Haushalt des Kindergeldberechtigten untergebracht ist. [...]
            Quelle und kompletter Text: Bundesfinanzhof
            Zuletzt geändert von Inge; 25.02.2018, 14:58.

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