Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Entwicklung des BundesTeilhabeGesetzes

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    #76
    AW: Entwicklung des BundesTeilhabeGesetzes

    Grundsätzlich begrüßen die Fachverbände den mit dem Gesetz geplanten „Systemwechsel“, mit dem die Eingliederungshilfe aus der Sozialhilfe herausgenommen und zu einem Leistungsrecht innerhalb des SGB IX wird. Der „Systemwechsel“ darf allerdings nicht zu einer Verschlechterung der Leistungen und zu einer neuen Unübersichtlichkeit für die jetzt Berechtigten führen. Auch ist darauf zu achten, dass die Leistungen in der Logik des sozial-rechtlichen Dreiecks bleiben. Das Gesetz muss gewährleisten, dass es in Deutschland nicht zu ungleichen Lebensverhältnissen für Menschen mit Behinderung kommt (s. Art. 72 Abs. 2 i. V. m. Art. 74 Abs. 1 Nr. 7 GG). [...]
    Kommentar der Fachverbände für Menschen mit Behinderung zum Arbeitsentwurf eines Bundesteilhabegesetzes mit Link zum Download: CBP-Caritas

    Kommentar


      #77
      Hallo zusammen,

      Referentenentwurf für Bundesteilhabegesetz erschienen
      Veröffentlicht am Dienstag, 26. April 2016 von Ottmar Miles-Paul

      Berlin (kobinet) Heute Nachmittag wurde der lange erwartete Referentenentwurf für das Bundesteilhabegesetz vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales an die Verbände zur Anhörung versandt. Das inklusive Begründung 369 Seiten starke Dokument ist damit der offizielle Vorschlag des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales für das Bundesteilhabegesetz,.......

      http://www.kobinet-nachrichten.org/d...erschienen.htm

      Link zum Referentenentwurf für das Bundesteilhabegesetz
      http://www.teilhabegesetz.org//media...esetz_EghV.pdf

      LG
      Monika

      Kommentar


        #78
        Ich freue mich sehr, dass das Bundesteilhabegesetz ‪#‎BTHG‬ jetzt in der Ressortabstimmung ist. Wir werden die Lebenssituation von Menschen mit Behinderungen nachhaltig verbessern. Damit haben wir den nächsten wichtigen Schritt auf dem Weg hin zu einer inklusiven Gesellschaft geschafft.
        Quelle: Andrea Nahles auf Facebook (Bitte unbedingt die Kommentare lesen!)

        Kommentar


          #79
          Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) unter der sozialdemokratischen Ministerin Andrea Nahles tut gerade so, als ob es die Behindertenrechtskonvention nicht gäbe, als ob diese nicht bereits seit 2009 in Deutschland geltendes Recht wäre. Auch das Benachteiligungsverbot im Artikel 3 unseres Grundgesetzes scheint in den Augen des BMAS gerade zum Einwickeln der Pausenstulle geeignet zu sein."
          Vollständige Stellungnahme auf der Seite von ForseA e.V.
          Von Gerhard Bartz auf kobinet

          Kommentar


            #80
            Hallo zusammen,

            hier ein weiterer Beitrag bei Forsea von Gerhard Bartz:

            Die Regierungen und die Menschen mit Behinderungen
            http://www.forsea.de/projekte/Teilha...inderungen.pdf


            LG
            Monika

            Kommentar


              #81
              Hallo zusammen,

              ein Hinweis auf lesenswerte Kommentare bei kobinet:

              Nach meinem jetzigen Kenntnisstand beinhaltet der Referentenentwurf eine Aussortierung der als "geistig" behinderter Menschen stigmatisierten Personen (denen abgesprochen wird sich selbst äußern zu können) welche sich dann letztlich dem "System der Behindertenhilfe" "bedienen" dürfen und hier auf Lebenszeit gefangen sind. Ich meine hier ausdrücklich alle als "geistig" behinderten Menschen. Die Frage ist wer wird dies zukünftig entscheiden, zu welcher Personengruppe diese Menschen im einzelnen dann gehören "dürfen"? (Dirk Hentschel)
              Gespräch mit Staatssekretärin nach Protest


              Mangel Nummer 1)
              Eltern und andere Sorge Tragende aus dem persönlichen Umfeld von schwerstbehinderten Töchtern, Söhnen und Geschwistern werden vom Bundesteilhabegesetz ausgeschlossen.
              Eltern von schwerstbehinderten Töchtern und Söhnen (gleich, welchen Alters) und andere Sorge Tragende aus dem persönlichen Umfeld von schwerstbehinderten Töchtern, Söhnen und Geschwistern sind oftmals diejenigen, die für ihre Angehörigen sprechen (müssen).
              Und sprechen wollen.
              Ich schreibe hier zu Menschen, die sich nicht selber mitteilen können, auch nicht über einen Talker und ähnliche technische Errungenschaften.
              Gibt es Einsichtnahme in eine Liste der Lobbyist/innen, die (vermutlich) das Gesetz zur Sozialen Teilhabe geschrieben haben? Pflegeheimbetreiber/innen, die Industrieverbände und dergleichen? Wäre interessant zu wissen, wer hier ton- und interesseangebend war. (Signe)
              Warum fehlt hier der geplante § 102 Abs. 2, wonach Leistungen zur Sozialen Teilhabe ausgeschlossen sind, wenn Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (= WfbM) möglich sind?
              Ist das Ausgeschlossensein von Sozialer Teilhabe nicht wichtig genug, um es in die 10 größten Mängel des Entwurfes aufzunehmen? (Gisela Maubach)
              Die 10 größten Mängel des Bundesteilhabegesetzes

              Kommentar


                #82
                [...] die Situation von Menschen mit Behinderungen würde sogar verschlechtert werden, wenn – wie im Entwurf geplant – die häusliche Pflege künftig Vorrang vor der Eingliederungshilfe habe. Menschen mit Behinderungen, die pflegebedürftig sind, müssen aber weiterhin dabei unterstützt werden, an der Gesellschaft teilhaben und teilnehmen zu können, fordert Auer. [...]
                Quelle und kompletter Text Lebenshilfe Bayern und Link zur Stellungnahme

                Kommentar


                  #83
                  Kommentar von Gisela Maubach am Donnerstag, 28. April 2016, 23:32 Uhr auf der Seite von Kobinet

                  Was allerdings vorher nicht klar war, ist der eingeschränkte Personenkreis, der Anspruch auf Assistenzleistungen haben soll.

                  In § 78 steht schon im ersten Satz, dass Assistenzleistungen zur selbstbestimmten und "eigenständigen" (!) Bewältigung des Alltags einschließlich der Tagesstrukturierung erbracht werden sollen.
                  Die Befähigung zur "eigenständigen" Alltagsbewältigung wird auch in Abs. 1 Satz 3 Nr. 2 nochmal erklärt.

                  Im Umkehrschluss bedeutet das, dass diejenigen Menschen mit Behinderung von Assistenzleistungen ausgeschlossen werden, die aufgrund ihrer Behinderung keine "Befähigung zur Eigenständigkeit" erreichen können.
                  Was kommt hier auf uns zu?

                  Kommentar


                    #84
                    Bei all der berechtigten Kritik und Entrüstung über den bisherigen Entwurf zum BTHG: Frau Maubach ist manchmal schon ein bisschen zu salopp in ihren juristischen Interpretationen...

                    Kommentar


                      #85
                      Hallo Daniel,

                      kannst du das irgendwie entkräften?
                      Nach meinen bisherigen Erfahrungen sind Bedenken in Bezug auf die Auslegung von Gesetzen durchaus berechtigt. Ich habe noch nicht erleben dürfen, dass es von Seiten der Behörden und Institutionen eine positive Interpretation gab, wenn auch eine negative möglich war.

                      Kommentar


                        #86
                        Hallo Inge,

                        Bedenken - ja, natürlich.
                        Frau Maubach neigt meines Eindrucks nach jedoch dazu, sehr gewagte Interpretationen vorzunehmen und diese so zu proklamieren, als ob sie klare Sache wären. Da sollte sie mehr Vorsicht walten lassen, finde ich, gerade in ihren öffentlichen Äußerungen.


                        § 102 SGB IX Entwurf neu lautet gem. mir vorliegender Fassung vom 26.04.2016:

                        (1) Die Leistungen der Eingliederungshilfe umfassen:
                        1. Leistungen zur Medizinischen Rehabilitation,
                        2. Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben,
                        3. Leistungen zur Teilhabe an Bildung und
                        4. Leistungen zur Sozialen Teilhabe.

                        (2) Leistungen nach Absatz 1 Nummer 1 bis 3 gehen den Leistungen nach Absatz 1
                        Nummer 4 vor. Ein Bedarf, der durch die Leistungen nach Absatz 1 Nummer 1 bis 3 dem
                        Grunde nach gedeckt werden kann, schließt Leistungen nach Absatz 1 Nummer 4 zur Deckung
                        desselben Bedarfes aus.
                        Nach meinem Verständnis bedeutet dies nichts anderes, als dass Bedarfe zur Sozialen Teilhabe, die im Zuge gewährter Teilhabeleistungen nach Ziffer 1 - 3 bereits ausdrücklich gedeckt werden, keinen zusätzlichen Anspruch auf Leistungen zur Sozialen Teilhabe auslösen.

                        In meinen Augen kritikwürdig ist der Umstand, dass ein Anspruch auf separate Leistungen zur Soziale Teilhabe nachrangig und nicht mindestens gleichrangig zu anderen Teilhabeleistungsanspüchen sind, allemal. Was die Leistungsträger daraus machen, bleibt abzuwarten.

                        In keiner Weise kann ich der Formulierung des Entwurfstextes aber entnehmen, dass jemand, der als WfbM-Beschäftigter Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben erhält, von Leistungen zur Sozialen Teilhabe ausgeschlossen sein - so stellt es Frau Maubach ja da. Es ist mir völlig unverständlich, wie sie zu ihrer Interpretation kommt.

                        Nein, der WfbM-Beschäftigte hat meiner Lesart nach sehr wohl Anspruch auf Soziale Teilhabe. Es besteht jedoch kein Wahlrecht, einen eigentlich im Rahmen von Leistungen nach Ziffer 1 - 3 deckbaren Teilhabebedarf stattdessen mit einer "unabhängigen" Leistung nach Ziffer 4 zu decken. Das ist eine ganz andere Aussage und an sich auch nichts Verwerfliches.


                        Die relevanten Absätze 1 und 2 des § 78 SGB IX Entwurf neu lauten gem. mir vorliegender Fassung vom 26.04.2016:

                        (1) Zur selbstbestimmten und eigenständigen Bewältigung des Alltages einschließlich
                        der Tagesstrukturierung werden Leistungen für Assistenz erbracht. Die Leistungsberech-
                        tigten entscheiden auf der Grundlage des Teilhabeplans nach § 19 über die konkrete Gestaltung
                        der Leistungen hinsichtlich Ablauf, Ort und Zeitpunkt der Inanspruchnahme. Die
                        Leistungen umfassen
                        1. die vollständige und teilweise Übernahme von Handlungen zur Alltagsbewältigung sowie
                        die Begleitung der Leistungsberechtigten und
                        2. die Befähigung der Leistungsberechtigten zu einer eigenständigen Alltagsbewältigung.

                        (2) Die Leistungen nach Absatz 1 Satz 3 Nummer 2 werden von Fachkräften als qualifizierte
                        Assistenz erbracht. Sie umfassen insbesondere die Anleitung und Übung von allgemeinen
                        Erledigungen des Alltags sowie von Haushaltsführung, die Gestaltung sozialer
                        Beziehungen, die persönliche Lebensplanung und die Freizeitgestaltung einschließlich kultureller
                        und sportlicher Aktivitäten.
                        Ich weiß gar nicht, wie Frau Maubach, hier auf ihren "Umkehrschluss" kommt.

                        Die Gesetzesbegründung zum Entwurf der Norm führt u. a. aus:

                        Der Begriff der Assistenz bringt in Abgrenzung zu förderzentrierten Ansätzen der Betreuung,
                        die ein Über- / Unterordnungsverhältnis zwischen Leistungserbringern und Leistungsberechtigten
                        bergen, auch ein verändertes Verständnis von professioneller Hilfe zum Ausdruck.
                        Die Leistungsberechtigten sollen dabei unterstützt werden, ihren Alltag selbstbestimmt
                        zu gestalten. Vor diesem Hintergrund wird konsequenterweise auch die Beziehungsgestaltung
                        zwischen Leistungsberechtigten und Leistungserbringern neu bestimmt.
                        Where is the point...?



                        Gruß,

                        Daniel

                        Kommentar


                          #87
                          Hallo miteinander,
                          der Referentenentwurf zum BTHG verstärkt noch die Befürchtungen, die sich schon bei den Veröffentlichungen zur Pflegereform gezeigt haben. Nämlich, daß sich die derzeitigen Bestrebungen gegen die Interessen von schwerstbehinderten Menschen richten: https://elerbeki.wordpress.com/2015/...erte-menschen/

                          Kommentar


                            #88
                            Hallo zusammen,

                            hier schildern Betroffene ihre Befürchtungen
                            zum Bundesteilhabegesetzentwurf u.a.:
                            Eltern von Sofia, 21Jahre
                            (geistig und körperlich schwerbehindert,

                            in Folge einer progressiven neurologischen Erkrankung)
                            -------------------------------------------------------------------------------------
                            Der Paritätische
                            INFO:

                            Hier finden Sie Beispiele aus der Lebenswelt von Menschen mit Behinderung
                            und Stimmen dazu, welche Auswirkungen der Gesetzentwurf haben kann.

                            Sie dienen der Aufklärung und dem besseren Verständnis.
                            Sie können den Briefen an Abgeordnete, Politik und Verwaltung beigelegt werden.


                            Bundesteilhabegesetz - SO NICHT!
                            Stimmen zum Gesetz


                            http://www.der-paritaetische.de/bthg...en-zum-gesetz/
                            -----------------------------------------------------------------------------------------------------------

                            LG
                            Monika

                            Kommentar


                              #89
                              Hallo zusammen,

                              Monika, vielen Dank für diesen Link mit den guten Beiträgen!

                              Aus der Stellungnahme von Eltern einer schwerstbehinderten Tochter:
                              "[...] Diesen Referentenentwurf betrachten wir als erkennbar absichtsvollen Versuch, verschiedenen Gruppen von Menschen mit Behinderungen -– zum Beispiel den schwer und mehrfachbehinderten Menschen – - und -– das wird regelmäßig vergessen -– auch deren Angehörigen die Zusicherung von Mitmenschlichkeit, Anerkennung und Solidarität zu entziehen. Das Vorgehen und die Absicht sind vergleichbar mit Vorgehen und Absicht der „Hartz-Gesetze“. Einer großen Gruppe von Menschen werden gezielt Rechtsansprüche entzogen, so dass sie in der Folge in einer prekären oder gar in einer Ausnahmesituation hart landen. Zugleich werden Absicht und vorhersehbare Folgen verdeckt durch eine emanzipative und inclusive Begleitmusik. So funktioniert neoliberale Politik und Ideologie. [...]"
                              Quelle und kompletter Text: der Paritätische (pdf)
                              Zuletzt geändert von Inge; 24.06.2016, 11:30.

                              Kommentar


                                #90
                                Hallo zusammen.

                                ----------------------------------------------------------------------------------------------------------

                                Auf diese Mail-Aktion:
                                E-Mails an die Bundestagsabgeordneten wegen des drohenden Ausschlusses
                                schwerstbehinderter Menschen von der Sozialen Teilhabe


                                https://elerbeki.wordpress.com/2016/...alen-teilhabe/


                                Gibt es inzwischen auch schon eine:
                                Stellungnahme von Uwe Schummer (Behindertenbeauftragter der CDU/CSU):

                                https://elerbeki.wordpress.com/2016/...er-der-cducsu/


                                Und hier die:
                                Antwort auf die Stellungnahme von Uwe Schummer, Beauftragter der CDU/CSU-Bundestagsfraktion für Menschen mit Behinderungen

                                https://elerbeki.wordpress.com/2016/...behinderungen/

                                -------------------------------------------------------------------------------------------------------------

                                Liebe Grüße
                                Monika



                                Kommentar


                                  #91
                                  Guten Abend,

                                  Hmmmm... Ich muss mich wohl weiterhin unbeliebt machen. ;)
                                  Da geht es jedoch um etwas Grundlegendes und Wichtiges - und das erscheint mir jede etwaige Ungnade und Wiederholung wert.

                                  Das ElerbeKi-Blog führt hinsichtlich des § 102 SGB IX-RefE dieselbe Kritik wie Frau Maubach.
                                  Beide Argumentationen sehe ich aber in keiner Weise vom Gesetzentwurf gedeckt. Auch die Kritiken der Verbände führen diese Argumentation nicht. Der Bezug auf die Kritik des Paritätischen im ElerbeKi-Blog ist irreführend, denn der Paritätische kritisiert am künftigen § 102 etwas anderes.

                                  Es ist in keiner Weise aus dem Entwurf herauszulesen, dass Menschen, die Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben erhalten, von Leistungen zur sozialen Teilhabe ausgeschlossen sein sollen.
                                  Genauso unrichtig ist, dass irgendeine Form von "Werkstatt-Pflicht" daraus abgeleitet werden könne.

                                  Im Entwurf zur Norm geht es um Nachrangigkeitsregelungen für Leistungen, die den selben Bedarf decken können - nicht um einen "Ausschluss" von einer Leistung. Das ist ein essentieller Unterschied!
                                  Soll also heißen: Falls ein bestehender Bedarf an sozialer Teilhabe bereits im Rahmen einer Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben (oder medizinischen Reha oder Teilhabe an Bildung) gedeckt werden kann, so ist dieser Bedarf auch dort zu decken. Es entsteht somit kein separater Anspruch auf Leistungen zur sozialen Teilhabe für diesen konkreten Bedarf. Andere bestehende Bedarfe an sozialer Teilhabe sind davon nicht betroffen - für diese besteht also durchaus ein weiterer Leistungsanspruch, sofern sie nicht ebenfalls im Rahmen anderer Teilhabeleistungen gedeckt werden können. Es wird also jeder Bedarf an sozialer Teilhabe "einzeln" geprüft.

                                  Die Kritik der Verbände (und anderer Sachverständiger) richtet sich grundsätzlich gegen eine Nachrangigkeit sozialer Teilhabe, da dadurch eine leistungsrechtliche Abwertung erfolgt.
                                  Gleichwohl kann ich die Intention dieser Nachrangigkeit erahnen, da der Begriff "soziale Teilhabe" ja sehr weitläufig ausgelegt ist und es zwangsläufig zu Überschneidungen mit anderen Teilhabeleistungen kommen wird. Der zeitgemäßere Weg wäre natürlich gewesen, der sozialen Teilhabe einen grundsätzlichen leistungsrechtlichen Vorrang einzuräumen.


                                  Ähnlich verhält es sich mit § 76 Abs. 1 SGB IX-RefE - auch hier geht es um eine Nachrangigkeit sozialer Teilhabe, nicht um einen Ausschluss von Leistungen.
                                  Abs. 2 ist kritischer, da hier definiert wird, mit welchen Leistungen Bedarfe an sozialer Teilhabe gedeckt werden sollen. Und das ist ... nicht gut gelungen.
                                  Darauf geht der ElerbeKi-Blog aber gar nicht ein. Entgegen seiner Kritik: Auch im Entwurf dieser Norm ist nicht von einem "Ausschluss" die Rede.


                                  § 91 Abs. 3 SGB IX-RefE schließlich hat ebenfalls etwas mit einer leistungsrechtlichen Rangfolge zu tun.
                                  Hier trifft die Kritik des Blogs zwar - aber aus der falschen Ecke.
                                  In der Norm soll bestimmt werden, wie das Rangverhältnis zwischen Pflege (auch Hilfe zur Pflege unter den zukünftigen Richtlinien des PSG III!) und Eingliederungshilfe sein soll. Auch hier: Es geht nicht um einen "Ausschluss", sondern um eine leistungsrechtliche Rangfolge.
                                  Der Entwurf der Norm hätte jedoch zur Folge, dass eine Verlagerung bestimmter bisher in der Eingliederungshilfe verankerter Leistungsansprüche in die Pflege und damit fast zwangsläufig auch in die Hilfe zur Pflege stattfindet. Dies könnte bedeuten, dass Menschen mit bestimmten Teilhabebedarfen in die Hilfe zur Pflege "rutschen", die eigentlich mit den Leistungen der Pflegeversicherung auskommen würden - und somit u. a. die "schlechteren" Freibeträge für Einkommen und Vermögen der Hilfe zur Pflege (unverändert Sozialhilfe SGB XII!) zu verdauen hätten.
                                  Abgesehen davon gibt es handwerkliche Kritik am Entwurf der Norm, da wichtige Begriffe wie "häusliches Umfeld" etc. unzureichend definiert und abgegrenzt sind.


                                  Juristisch gut fundierte Kritiken finden sich z. B. hier:
                                  Der Paritätische
                                  BVKM e. a.
                                  Caritasverband
                                  Dr. Harry Fuchs (als Berater des "Beauftragten der Bundesregierung für die Belange der behinderten Menschen" einer der Wegbereiter des SGB IX und ausgewiesener Teilhabe- und Rehabilitationsrechtsexperte)

                                  Auch zum PSG III:
                                  BVKM
                                  Der Paritätische
                                  VKAD e. a.



                                  Gruß,

                                  Daniel

                                  Kommentar


                                    #92
                                    Hallo Daniel,
                                    so lange Gesetze nicht wirklich eindeutig formuliert sind und sich deshalb auch gegen die Interessen der Betroffenen auslegen lassen, wird dieses - aus welch (un)möglichen Gründen auch immer - geschehen. Das sagen mir meine Erfahrungen aus den letzten 30 Jahren.
                                    Das Wunsch- und Wahlrecht der Tagesstruktur (WfbM, Förderstätte, selbst organisierte Struktur) für alle nicht-erwerbsfähige Menschen muss gesetzlich ganz eindeutig verankert werden.

                                    Kommentar


                                      #93
                                      Hallo zusammen,

                                      ----------------------------------------------------------------------------------------------

                                      Als nach wie vor "mangelhaft" bewertet der Paritätische Wohlfahrtsverband den heute vom Kabinett verabschiedeten Regierungsentwurf für ein Bundesteilhabegesetz........

                                      ...."Von den geplanten Verbesserungen profitieren längst nicht alle Menschen mit Behinderung gleichermaßen. Gerade für Menschen mit besonders hohem Unterstützungsbedarf drohen sogar echte Verschlechterungen. Wer noch erwerbstätig sein kann, wird gefördert,
                                      viele andere drohen künftig von Teilhabeleistungen ausgeschlossen und in die Pflege verschoben zu werden", kritisiert Ulrich Schneider, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbandes."......

                                      Komplette Info:

                                      http://www.kobinet-nachrichten.org/d...mangelhaft.htm

                                      --------------------------------------------------------------------------------------------------

                                      Dazu passt ja auch Inges Beitrag von heute:
                                      http://www.intakt.info/forum/forum/t...i-auswirkungen

                                      LG
                                      Monika

                                      Kommentar


                                        #94
                                        Jetzt im Livestream: Redezeit

                                        Der Kampf um ein selbstbestimmtes Leben
                                        Donnerstag, 30. Juni 2016, 21:05 bis 22:00 Uhr

                                        Kommentar


                                          #95
                                          Hallo zusammen,
                                          mit dem Einverständnis von Gisela kopiere ich ihren Facebook-Eintrag - Quelle: https://www.facebook.com/andrea.nahl...%3A%22R9%22%7D - als Beitrag hierher.
                                          Gestern habe ich an einer Informationsveranstaltung zum Bundesteilhabegesetz mit Ulla Schmidt in Aachen teilgenommen.
                                          Es waren Landtagsabgeordnete und LVR-Vertreter anwesend - ebenso wie Vertreter aus Werkstatt-Geschäftsführungen.
                                          Nach den Erklärungen durch Ulla Schmidt zum aktuellen Stand des Gesetzentwurfes durften Fragen gestellt werden. Diese Möglichkeit habe ich dann ausführlich genutzt und war dann trotz der anwesenden VIPs diejenige aus dem Publikum mit den umfangreichsten Redebeiträgen.
                                          Ich konnte gut die Nachrangigkeit von Sozialer Teilhabe in den §§ 76 und 102 Abs. 2 als auch die Nachrangigkeit von Eingliederungshilfe gegenüber Pflegeleistugen im häuslichen Umfeld (§ 91 Abs. 3 im Gesetzentwurf) erklären. Bei diesen Nachrangigkeiten derjenigen Leistungen, die unsere Töchter und Söhne so dringend benötigen, dürften wir bei den Sozialämtern zukünftig scheitern.
                                          Ulla Schmidt teilte meine Bedenken sehr deutlich und erklärte im Beisein von Abgeordneten, LVR- und Werkstatt-Vertretern wörtlich: "Das müssen wir ändern"!
                                          Hoffentlich kommt das auch bei Partei-Kollegin Andrea Nahles an!

                                          Abschließend habe ich noch darauf hingewiesen, dass einige CDU-Abgeordnete - u.a. Hermann Gröhe - auf unsere Elternaktion geantwortet haben, dass wir den Ausschluss von Leistungen zur sozialen Teilhabe aus den zitierten Paragraphen nur "herauslesen" würden.
                                          Auch das sieht Ulla Schmidt anders!

                                          Nach einer kurzen Verschnaufpause werden wir Eltern unsere Aktion fortsetzen, denn auch der Bundesrat muss noch darüber informiert werden, was er da durchwinken soll.
                                          Vor gut zwei Wochen haben viele engagierte Eltern alle (!) Bundestagsabgeordneten angeschrieben - und zwar mit einem Text, den ich formuliert habe und der dann hier veröffentlicht wurde:https://elerbeki.wordpress.com/2016/...alen-teilhabe/
                                          Auf der Seite von Andrea Nahles hat Gisela kommentiert: Auf der Seite von Andrea Nahles hat Gisela kommentiert: https://www.facebook.com/andrea.nahl...c_location=ufi
                                          Hier gab es eine Rückmeldung von Frau Nahles und eine weitere Antwort von Gisela (siehe Anhang)

                                          Kommentar


                                            #96
                                            #TeilhabeStattAusgrenzung

                                            Kämpfen Sie mit den Menschen mit geistiger Behinderung für ein gutes Bundesteilhabegesetz und gegen die Verschlechterungen durch das Pflegestärkungsgesetz. Setzen Sie sich dafür ein, Menschen mit geistiger Behinderung zu stärken und nicht zu schwächen. Das Bundesteilhabegesetz und das Pflegestärkungsgesetz III, die am 28.6.2016 von der Bundesregierung vorgelegt wurden, versprechen mehr Selbstbestimmung und Teilhabe für Menschen mit Behinderung. Aber für Menschen mit geistiger Behinderung drohen durch diese Gesetze Diskriminierung und Ausgrenzung statt mehr Teilhabe. Das können wir nicht akzeptieren! [...]
                                            Bitte unterstützt diese Petition mit Eurer Unterschrift und verteilt sie in Eurem Umfeld, denn das betrifft alle unsere behinderten Töchter und Söhne! Meiner Ansicht nach ist das derzeit die einzige Möglichkeit, viele Menschen zu mobilisieren!

                                            Kommentar


                                              #97
                                              Zitat von Inge Beitrag anzeigen
                                              #TeilhabeStattAusgrenzung



                                              Bitte unterstützt diese Petition mit Eurer Unterschrift und verteilt sie in Eurem Umfeld, denn das betrifft alle unsere behinderten Töchter und Söhne! Meiner Ansicht nach ist das derzeit die einzige Möglichkeit, viele Menschen zu mobilisieren!



                                              Hallo zusammen,

                                              Die Lebenshilfe-Petition hat bis dato 25 928 Unterstützer/innen....
                                              https://www.change.org/p/teilhabe-s.....mit-geistiger-behinderung

                                              ...jede Unterschrift zählt also bitte alle Bekannten, Verwandten, Freunde usw aktivieren.

                                              LG
                                              Monika

                                              Kommentar


                                                #98
                                                Nach dem derzeitigen Entwurfsstand des Teilhabegesetz und des Pflegestärkungsgesetz III könnten Menschen mit Behinderung in inklusiven WGs ihren Anspruch auf Leistungen der Pflegeversicherung verlieren. Die drastischen Folgen erklärt Rudi Sack, Geschäftsführer von Gemeinsam Leben Lernen e.V.. In den WGs von Gemeinsam Leben Lernen wohnen jeweils fünf Menschen mit "geisitiger" Behinderung zusammen mit vier Menschen ohne Behinderung.

                                                Welche Folgen hätten das Teilhabegesetz und das Pflegestärkungsgesetz III auf inklusive WGs?

                                                Rudi Sack: Wenn die beiden Gesetze so kommen, wie es geplant ist, sind fast alle unsere behinderten Bewohnerinnen und Bewohner betroffen, weil sie fast alle eine Pflegestufe haben. Das würde bedeuten, dass wir die notwendige Pflege in den WGs nicht mehr finanzieren können. Kann der Gesetzgeber im Ernst wollen, dass Menschen dann wieder in ein Heim ziehen müssen, weil die Finanzierung in unseren selbstbestimmten WGs – die noch dazu fast immer günstiger ist als ein Heimplatz – nicht mehr gesichert ist??

                                                Warum trifft der bisherige Gesetzesentwurf inklusive WGs so drastisch?

                                                Rudi Sack: Die Bewohnerinnen und Bewohner unserer Wohngemeinschaften erhalten ihre Leistungen der Teilhabe vom Bezirk Oberbayern als Leistungen im Rahmen des „Ambulant Betreuten Wohnens“. Das bedeutet: Pflegeleistungen werden dabei nicht berücksichtigt.

                                                Deshalb ist es so wichtig, dass sie als Versicherte zusätzlich ihren Anspruch gegenüber der Pflegekasse einlösen können. Die meisten erhalten das Pflegegeld und den sogenannten „Wohngruppenzuschlag“. Diese Leistungen werden in das Budget der WG eingebracht, weil sie die pflegerischen Hilfen von den Mitbewohner*innen oder Mitarbeiter*innen der WG erhalten.

                                                Wer wäre besonders davon betroffen?

                                                Rudi Sack: Besonders betroffen sind die Menschen mit hohem Unterstützungsbedarf. Bei ihnen spielen die Leistungen der Pflegekasse eine ganz wichtige Rolle. Wir müssten uns dann überlegen, ob wir sie überhaupt noch bedarfsdeckend in unsere WGs aufnehmen können. Das wollen wir aber auf gar keinen Fall. Wir würden es als skandalös empfinden, wenn ein Gesetz, das die Politiker*innen als Meilenstein zur Verbesserung der Teilhabe von Menschen mit Behinderung bezeichnen, uns dazu zwingen würde!
                                                Quelle und kompletter Text: Wohnsinn und Link zur Petition (inzwischen mehr als 28.000 Mitzeichnungen)

                                                Kommentar


                                                  #99
                                                  Hallo zusammen,
                                                  -------------------------------------------------------------------------------------
                                                  Teilhabe statt Ausgrenzung

                                                  ..."Bleiben beide Gesetze so, wie sie sind, habe das für Menschen mit geistiger Behinderung schwerwiegende Auswirkungen. Denn von den rund 860.000 Beziehern der Eingliederungshilfe in Deutschland sind über eine halbe Million Menschen mit einer geistigen Behinderung. Die Petition ist Teil einer Kampagne, mit der in den nächsten Wochen die Lebenshilfe, ihre 130.000 Mitglieder und mehr als 500 örtliche Vereinigungen auf die fatalen Folgen dieser sehr komplexen und komplizierten Gesetzesvorhaben aufmerksam machen wollen. Die Lebenshilfe-Bundesvorsitzende Ulla Schmidt wird die Kampagne morgen in Berlin vorstellen."....

                                                  Komplette Info:

                                                  http://www.kobinet-nachrichten.org/d...usgrenzung.htm

                                                  -------------------------------------------------------------------------------------

                                                  Bisher sind es

                                                  Jede Unterschrift zählt also bitte alle Bekannten, Verwandten, Freunde usw aktivieren.

                                                  Link zur Petition:

                                                  https://www.change.org/p/teilhabe-st...er-behinderung

                                                  Kommentar


                                                    Hallo zusammen!

                                                    Im Kabinettsentwurf vom 22.06.2016 wurden u. a. viele missverständliche Formulierungen präzisiert bzw. gelöscht.

                                                    Die missverständliche Formulierung des künftigen § 102 Abs. 2 zum Beispiel zur Nachrangigkeit lautet nun: "Leistungen nach Absatz 1 Nummer 1 bis 3 gehen den Leistungen nach Absatz 1 Nummer 4 vor."
                                                    Das wird wohl die bei manchen bestehenden Befürchtungen nicht verschwinden lassen, ist aber rechtssprachlich nunmehr eindeutig und nicht mehr als Möglichkeit zum Ausschluss von Leistungen interpretierbar.

                                                    Der aktuelle Gesamtentwurf inkl. FAQ ist hier zu finden: http://www.bmas.de/DE/Presse/Meldung...abegesetz.html

                                                    Gruß,

                                                    Daniel

                                                    Kommentar

                                                    Online-Benutzer

                                                    Einklappen

                                                    15 Benutzer sind jetzt online. Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 15.

                                                    Lädt...
                                                    X