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Entwicklung des BundesTeilhabeGesetzes

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    #51
    AW: Entwicklung des BundesTeilhabeGesetzes

    Zitat von Inge Beitrag anzeigen
    der Text wurde inzwischen veröffentlicht bei Andrea Lindholz und Paul Lehrieder.
    Bitte tragt eure Mail-Adressen ein: Beim Eintreffen einer Antwort benachrichtigen


    Hallo zusammen,

    die Antwort von Frau Andrea Lindholz (CSU) ist eingetroffen :

    http://www.abgeordnetenwatch.de/andr...6.html#q441276

    Liebe Grüße
    Monika

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      #52
      AW: Entwicklung des BundesTeilhabeGesetzes

      Hallo,

      ich möchte keine Diskussion zur aktuellen Asylpölitik ins Rollen bringen, ich befürchte jedoch, dass wir in den kommenden Jahren noch auf vieles mehr verzichten und uns immer mehr einschränken werden müssen. All dies muss finanziert werden. Und bisher wurde schon immer gejammert, die Kassen seien leer. Wo als erstes gespart wird, wissen wir hier alle!

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        #53
        AW: Entwicklung des BundesTeilhabeGesetzes

        Hallo Anke,
        die Kassen sind nicht leer, sie sind nur in den Händen einiger weniger Reichen. Und ich glaube nicht, dass unsere Kinder auch nur einen Cent mehr bekommen, wenn Asylbewerber und Flüchtlinge nicht mehr in unser Land dürfen. Das Problem liegt doch viel mehr an der Feigheit unserer Politiker, die sich lieber als Marionetten von Wirtschaft, Rüstung und Industrie vorführen lassen als Gesetze zu erlassen, die den Reichen ein kleines Stückchen ihres Überflusses nehmen würden.

        Kommentar


          #54
          AW: Entwicklung des BundesTeilhabeGesetzes

          Zitat von werner62 Beitrag anzeigen
          die Antwort von Frau Andrea Lindholz (CSU) ist eingetroffen :

          http://www.abgeordnetenwatch.de/andr...6.html#q441276
          Hallo Monika,

          aussagekräftig sieht aber anders aus

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            #55
            AW: Entwicklung des BundesTeilhabeGesetzes

            Hallo zusammen,

            im kobinet-Bericht Bundesteilhabegesetz nicht abschreiben! steht:
            Ministerin Nahles‘ Ziel ist es, die Lebenssituation von Menschen mit Behinderungen zu verbessern .....
            Ulla Schmidt unterstützt diese Zielsetzung und betont: „Sechs Jahre nach Ratifikation der Behindertenrechtskonvention ist ein solches Bundesgesetz überfällig, es geht nicht nur um Sonntagsreden, sondern um einheitliche Lebensverhältnisse von Menschen mit Behinderung in Deutschland und die Förderung ihrer Teilhabe.“"
            kann mir mal jemand sagen welche Vorteile schwerstbehinderte Menschen von dem Bundesteilhabegesetz ganz genau haben und wie sich die Lebenssituationen von schwerstbehinderten Menschen durch das Bundesteilhabegesetz verbessern sollen?

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              #56
              AW: Entwicklung des BundesTeilhabeGesetzes

              Zitat von rosinante Beitrag anzeigen
              Hallo zusammen,

              kann mir mal jemand sagen welche Vorteile schwerstbehinderte Menschen von dem Bundesteilhabegesetz ganz genau haben und wie sich die Lebenssituationen von schwerstbehinderten Menschen durch das Bundesteilhabegesetz verbessern sollen?

              Hallo Rosinante,

              diese Frage "kann" oder "will" uns KEINER beantworten.......
              -----------------------------------------------------------------------------------------------
              Von ockis

              Dienstag, 4. August 2015 14:06
              http://www.kobinet-nachrichten.org/d...g.htm#comments


              Ich bin Mutter von einer schwerbehinderten 27-jährigen Tochter.
              Sie hat eine geistige Behinderung, eine schwerwiegende chronische Erkrankung, eine Pflegestufe, einen Behindertenausweis/ Grad der Behinderung 100 mit Merkzeichen B/G/H.

              Falls ich das alles richtig verstehe, würde
              das kommende Bundesteilhabegesetz in unserem Fall bedeuten:

              Wir bekämen kein Kindergeld mehr…
              Wir könnten den erhöhten Behindertenpauschbetrag (3700 EUR) nicht mehr geltend machen….

              Dafür würde unsere behinderte Tochter ein Bundesteilhabegeld bekommen…
              ------------------------------------------------------------------------
              Bundesteilhabegeld:
              Dies wird weder ein Budget für Arbeit noch ein persönliches Budget sein. Sondern es wird an jeden volljährigen, wesentlich behinderten Menschen, der die Schulpflicht erfüllt hat, ausbezahlt werden. Die Höhe des Betrages ist noch unklar, wird sich aber am Grundsicherungsbetrag orientieren. Über dieses Geld kann er/sie frei verfügen zum Ausgleich eingeschränkter Möglichkeiten.
              Bei Inanspruchnahme von Eingliederungshilfe-Leistungen wird das BTG allerdings angerechnet.
              Das bedeutet, alle Menschen mit Behinderung müssen das BTG an den Eingliederungshilfe-Träger abgeben, wenn sie in der WfbM arbeiten oder in einem Wohnheim leben….


              Seite 2:
              https://remstal-werkstaetten.diakoni..._6.11.2014.pdf
              -------------------------------------------------------------------------
              ….dieses Bundesteilhabegeld müsste unsere Tochter dann aber an den Eingliederungshilfe-Träger abgeben, weil sie in einer WfbM beschäftigt ist.

              Wir können bisher den erhöhten Behindertenpauschbetrag geltend machen aufgrund der außergewöhnlichen Belastungen die durch die Behinderung unserer Tochter entstehen.

              Wir bekommen bisher noch Kindergeld für unsere behinderte Tochter weil wir nachweisen können (und schon mussten wegen einem Antrag auf Kindergeldabzweigung des Sozialamtes) das wir Aufwendungen, mindestens in Höhe des Kindergeldbetrages, für unsere Tochter haben.

              Übrigens ist mein Mann, wie es ja in vielen Familien mit einem schwerbehinderten erwachsenen Kind ist, seit Jahrzehnten Alleinverdiener….

              Was soll uns das kommende Bundesteilhabegesetz bringen?
              Wie sollen wir zukünftig die außergewöhnlichen Belastungen und die Aufwendungen, die ja nun mal nachweislich da sind, finanzieren?


              -----------------------------------------------------------------------------------------------


              Hier noch was zum nachgrübeln....

              ..."Wenn schwerstbehinderte Menschen beim Teilhabegesetz nicht berücksichtigt werden, besteht zunehmend die Gefahr, dass die Betroffenen künftig wieder gegen den Status “Pflegefall” kämpfen müssen"...

              Kompletter Text:
              https://elerbeki.wordpress.com/2015/...erte-menschen/


              Liebe Grüße
              Monika
              Zuletzt geändert von werner62; 22.08.2015, 12:37.

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                #57
                AW: Entwicklung des BundesTeilhabeGesetzes

                Hallo zusammen,

                In der hier verlinkte Petition....

                https://elerbeki.wordpress.com/2015/...erte-menschen/

                Petition:
                https://epetitionen.bundestag.de/pet...on_560.nc.html

                ...wurde schon im Jahr 2007:
                http://www.kobinet-nachrichten.org/d...n/?oldid=16810

                ...eine Änderung des § 43a SGB XI gefordert.



                Im Jahr 2015 kann man im:
                Positionspapier für den Abschlussbericht (Teil B) des Bundesarbeitsministeriums
                zur Erarbeitung eines Bundesteilhabegesetzes

                erstellt vom BDA | DIE ARBEITGEBER
                Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände

                auf Seite 2/3 lesen:

                ..."Sollte es in Einrichtungen der Hilfe für behinderte
                Menschen zu Versorgungslücken
                kommen, weil die zuständigen Träger ihrer
                Verantwortung nicht nachkommen, kann dies
                nicht als Argument der eigentlich zuständigen
                Träger genutzt werden, die beitragsfinanzierten
                Sozialversicherungssysteme zu
                belasten. Daher sollten ambulante Pflegeleistungen
                für behinderte Menschen in stationären
                Einrichtungen der Eingliederungshilfe
                auch in Zukunft über eine gedeckelte Pauschale
                durch die Pflegekasse abgegolten
                werden. Diese Pauschale (§ 43a SGB XI)
                vermeidet den Aufwand, die tatsächlich geleisteten
                Pflegeleistungen in diesen Einrichtungen
                zu überprüfen und von Integrationsmaßnahmen
                zu unterscheiden"...


                Kompletter Text des Postionspapieres:
                www.arbeitgeber.de/www/arbeitgeber.nsf/res/Popa-Bundesteilhabegesetz.pdf/$file/Popa-Bundesteilhabegesetz.pdf


                -----------------------------------------------------------------------------------------------

                Das zum Thema....Entwicklung eines guten Bundesteilhabegesetzes für alle....

                Gero hat es in seinem Beitrag von:
                Gestern, den 23.08.2015 um 10:48 treffend beschrieben:

                ...." ein akuter Brennpunkt!"

                http://www.intakt.info/forum/showthr...3270#post63270


                Liebe Grüße
                Monika
                Zuletzt geändert von werner62; 24.08.2015, 10:46.

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                  #58
                  AW: Entwicklung des BundesTeilhabeGesetzes

                  In der Diskussion dieser Arbeitsgruppensitzung ist der Vorschlag auf breite Ablehnung gestoßen. Auch seitens des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales wird dieser Vorschlag zur Gegenfinanzierung des neuen Bundesteilhabegesetzes politisch nicht weiterverfolgt.
                  Antwort von Carsten Körber: http://www.abgeordnetenwatch.de/cars...1.html#q441321

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                    #59
                    AW: Entwicklung des BundesTeilhabeGesetzes

                    Hallo zusammen,

                    nach den Antworten von Katrin Werner (Behindertenbeauftragte der Partei Die Linken) und Uwe Schummer (Behindertenbeauftragter der CDU wurde jetzt auch die Antwort des BMAS auf die Anfrage zur Gegenfinanzierung von Leistungsverbesserungen im Teilhaberecht im Blog von ElerbeKi (Eltern erwachsener behinderter Kinder) veröffentlicht.
                    Zuletzt geändert von Inge; 18.09.2015, 17:05.

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                      #60
                      AW: Entwicklung des BundesTeilhabeGesetzes

                      Inzwischen beantwortete ein Mitarbeiter des Interministeriellen Arbeitsstabs von Verena Bentele, der Beauftragten der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen, unsere Anfrage zur Gegenfinanzierung von Leistungsverbesserungen im Teilhaberecht mit den Worten “In dieser Angelegenheit hat sich zwischenzeitlich Frau Bundesministerin Andrea Nahles unmissverständlich geäußert.”
                      Quelle und kompletter Text: ElerbeKi

                      (Ich möchte nur mal wissen, wieso die Abschaffung des Kindergeldes dann immer wieder in den Tagesordnungen und Protokollen erscheint)

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                        #61
                        AW: Entwicklung des BundesTeilhabeGesetzes

                        Hallo zusammen,

                        gestern ist auch eine Antwort von Kerstin Tack eingetroffen. Sie gibt an, dass der Vorschlag zur Streichung des Kindergeldes auf einen Gesetzesentwurf des FbJJ zurückzuführen sei.

                        Auch bei kobinet wurde darüber berichtet Behinderte JuristInnen geben Impulse für Gesetzgebung (siehe auch die Äußerungen in den Kommentaren)

                        Kommentar


                          #62
                          AW: Entwicklung des BundesTeilhabeGesetzes

                          Entwurf eines Gesetzes zur sozialen Teilhabe
                          Carl-Wilhelm Rößler, Forum behinderter Juristinnen und Juristen

                          V. Finanzierungsfragen

                          ..."1. Wegfall des Behindertenpauschbetrages

                          Der Forumsentwurf sieht den Wegfall des Behindertenpauschbetrags aus dem Einkommensteuerrecht vor. Dieser Behindertenpauschbetrag kommt in der Praxis nur denjenigen zugute, die selbst einkommensteuerpflichtig sind, kann unter bestimmten Voraussetzungen zudem auch auf andere Personen übertragen werden, was den Zweck dieser Vergünstigung durchaus in Zweifel zieht. 2005 wurde der hierüber erzielte Steuervorteil mit 672 Mio. € beziffert.
                          Seite 9: http://www.lbb.nrw.de/z_fileadmin/pd...17_02_2014.pdf

                          Kommentar von ockis bei kobinet

                          Kommentar


                            #63
                            AW: Entwicklung des BundesTeilhabeGesetzes

                            Was ist diese Petition eigentlich wert?
                            Quasi über Nacht wurde der Text geändert, nachdem! die Petition Frau Nahles übergeben worden war. Klammheimlich wurde die Forderung "Eltern mit behinderten Kindern brauchen endlich Entlastung durch Elternassistenz" ersetzt durch "Behinderte Eltern brauchen endlich Entlastung durch Elternassistenz."
                            Eltern von behinderten Kindern fliegen so einfach klammheimlich aus dem Forderungskatalog raus. Erwähnt wird diese Gruppe nur, wenn es um die Suche nach Ressourcen für die Gegenfinanzierung geht.
                            Bei der Forderung nach einem "guten "Bundesteilhabegesetz kann man uns ignorieren oder bei Bedarf einfach entfernen.
                            Ist das eigentlich schon Dokumentenfälschung, wenn nachträglich der Text, der tausendfach unterschrieben wurde und bereits der Ministerin vorliegt, geändert wird?
                            Jedenfalls ist das, was da passiert eine offensichtliche Ungeheuerlichkeit und zeigt, dass wir und unsere Angehörigen bei der Forderung nach einem guten Bundesteilhabegesetz ausgegrenzt werden sollen.
                            Eine Petition die auf dieser Basis ensteht ist moralisch wertlos, ob auch rechtlich sollte geprüft werden.
                            Kommentar von Susanne v.E bei kobinet. Auch die anderen Kommentare sind bemerkenswert!

                            Kommentar


                              #64
                              AW: Entwicklung des BundesTeilhabeGesetzes

                              Hallo zusammen,

                              so viel zu 'Solidarität' und 'Glaubwürdigkeit'. Es macht den Eindruck, als würden Eltern von behinderten Kindern durch die entscheidenden Gremien ausschließlich als Manövriermasse benutzt.
                              Der Kommentar von Susanne v.E bei macht das wirklich sehr deutlich. Das wird aktuell sehr intensiv diskutiert.

                              Kommentar


                                #65
                                AW: Entwicklung des BundesTeilhabeGesetzes

                                Hallo zusammen,



                                Was ist diese Petition eigentlich wert?
                                -----------------------------------------------------------------------------------------------

                                Ja, was ist eigentlich eine Petition wert in der u.a. Unterschriften von Unterstützer/innen gesammelt wurden, die u.a. unterschrieben haben, weil in der Petition als Forderung zu lesen war:
                                „Eltern von behinderten Kindern brauchen Entlastung! „ ???

                                Irgendwann wird dann
                                Eltern von behinderten Kindern brauchen Entlastung“ ausgetauscht durch:

                                Eltern mit Behinderung brauchen endlich Entlastung“


                                Und plötzlich wird mit dieser „kleinen“ Änderung für einen ganz anderen Personenkreis Entlastung gefordert und die Eltern von behinderten Kindern kommen so, von kaum jemandem bemerkt, in der Petition gar nicht mehr vor…..


                                Hier zB. hieß es noch....
                                -----------------------------------------------------------------------------------------------

                                In eigener Sache: Besseres #Teilhabegesetz für Behinderte
                                22. Juli 2015

                                ..."“Es geht um mehr: Auch viele weitere Probleme sollen und müssen im Bundesteilhabegesetz gelöst werden. Eltern von behinderten Kindern brauchen endlich Entlastung"...
                                http://webcache.googleusercontent.co...&ct=clnk&gl=de

                                -----------------------------------------------------------------------------------------------


                                Sind die Unterstützer/innen der Petition von dieser Veränderung informiert worden ???


                                Nachdenkliche Grüße
                                Monika
                                Zuletzt geändert von werner62; 23.10.2015, 13:11.

                                Kommentar


                                  #66
                                  AW: Entwicklung des BundesTeilhabeGesetzes

                                  Hallo zusammen,

                                  --------------------------------------------------------------------------------------------------

                                  ,,,"Zur Eröffnung der Inklusionstage im Berliner Kongress Center bcc am Alexanderplatz erläuterte die parlamentarische Staatssekretärin Gabriele Lösekrug–Möller vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales
                                  die wichtigsten Veränderungen eines Arbeitsentwurfes des neuen Nationalen Aktionsplans zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention NAP 2.0.
                                  In diesem Rahmen nahm sie auch Stellung zur wichtigsten behindertenpolitischen Gesetzesänderung dieser Legislaturperiode,
                                  des mit Spannung erwarteten neuen Bundesteilhabegesetzes.
                                  Darin erläuterte sie die geplanten Veränderungen der Reform der Eingliederungshilfe."....

                                  http://www.kobinet-nachrichten.org/d...k.htm#comments



                                  Unser Weg in eine
                                  inklusive Gesellschaft“

                                  Nationaler Aktionsplan 2.0
                                  der Bundesregierung
                                  zur Umsetzung der
                                  UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK)

                                  Entwurf Stand: 16.11.2015
                                  http://www.gemeinsam-einfach-machen....ublicationFile

                                  --------------------------------------------------------------------------------------------------

                                  Liebe Grüße
                                  Monika

                                  Kommentar


                                    #67
                                    AW: Entwicklung des BundesTeilhabeGesetzes

                                    „Wir wollen diese Voraussetzung für die Aufnahme in eine WfbM abschaffen. Wir wollen, dass das Angebot der Werkstätten inklusive der damit verbundenen Sozialleistungen, ausnahmslos allen Menschen mit Behinderungen zur Verfügung steht – unabhängig davon ob sie eine wirtschaftlich verwertbare Leistung erbringen können oder (noch) nicht. Das darf allerdings nicht zur Folge haben, dass die Werkstatt die einzige Option bleibt – auch wenn möglicherweise die Teilhabe anders besser gewährleistet werden kann, zum Beispiel durch tagesstrukturierende Leistungen. Wir wollen ein echtes Wahlrecht für Menschen mit Behinderung schaffen: Sie sollen frei entscheiden, ob sie bei der Teilhabe am Arbeitsleben unterstützt werden wollen oder andere Formen wählen, um ihren Tag mit Unterstützung zu gestalten.“
                                    Quelle und kompletter Text: Bündnis 90/Die Grünen

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                                      #68
                                      AW: Entwicklung des BundesTeilhabeGesetzes

                                      Hallo zusammen,

                                      ------------------------------------------------------------------------------------------------

                                      Ungleiche Standards drohen

                                      ..."Die Lebenshilfe fordert: Bund muss alleinige Zuständigkeit bei der Gesetzgebung für Menschen mit Behinderung behalten. Ungleiche Standards drohen, wenn Länder sich mit ihren Forderungen durchsetzen."....

                                      ...."Setzen sich die Länder mir ihren Vorstellungen durch, dann befürchtet die Lebenshilfe, dass dies große Benachteiligungen für Menschen mit Behinderung zur Folge hätte. Wer in einem finanzschwachen Bundesland lebt, müsste dann mit weniger Hilfeleistungen rechnen als derjenige, der in einem finanzstarken Bundesland wohnt. Ulla Schmidt: „Für mich wäre das ein klarer Verstoß gegen das Grundgesetz, wonach gleichwertige Lebensverhältnisse anzustreben sind."

                                      Kompletter Beitrag:
                                      http://www.kobinet-nachrichten.org/d...n.htm#comments

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                                      Von Gisela Maubach
                                      Sonntag, 31. Januar 2016 14:20

                                      Vielleicht versteht man den vorliegenden Beitrag überhaupt erst dann, wenn man den "Arbeitsentwurf" des BMAS kennt.
                                      Dort ist unter dem Punkt Bedarfsermittlung folgendes zu lesen:

                                      "Die Ermittlung des individuellen Bedarfs erfolgt mit Hilfe von Instrumenten."

                                      Und dazu weiter:

                                      "Nach Absatz 2 werden die Landesregierungen ermächtigt, durch Rechtsverordnung das Nähere über das Bedarfsermittlungsinstrument zu bestimmen."

                                      Da klingeln tatsächlich alle Alarmglocken!


                                      Lesermeinungen zu “Ungleiche Standards drohen”:
                                      http://www.kobinet-nachrichten.org/d...n.htm#comments

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                                      Arbeitsentwurf
                                      des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales

                                      Auf Seite 187:
                                      Zu § 115 (Bedarfsermittlung)
                                      http://www.schwbv.de/pdf/2015-12-Arb...twurf-BTHG.pdf

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                                      Liebe Grüße
                                      Monika

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                                        #69
                                        AW: Entwicklung des BundesTeilhabeGesetzes

                                        Hallo zusammen,

                                        ---------------------------------------------------------------------------------------------------

                                        Offener Brief an BT-Abgeordnete zum
                                        Thema faires Teilhabegesetz


                                        Veröffentlicht am Mittwoch, 3. Februar 2016 von Gerhard Bartz

                                        http://www.kobinet-nachrichten.org/d...habegesetz.htm



                                        Offener Brief:
                                        Faires Teilhabegesetz

                                        http://www.forsea.de/projekte/Teilha...Brief_MdBs.pdf

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                                        Liebe Grüße
                                        Monika

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                                          #70
                                          AW: Entwicklung des BundesTeilhabeGesetzes

                                          Hallo,

                                          Um ehrlich zu sein: Der geplante § 115 ist in meinen Augen in keiner Weise der größte Aufreger.
                                          Das versäumte Chance zur Schaffung einer klaren und übersichtlichen Rechtsnorm, die teils sehr sonderbare Neuformulierung von Begriffen (gerade im Bereich der Hilfeformen), sowie die immer noch enthaltene Einkommens- und Vermögensanrechnung (in einer m. E. noch absurderen Form als bisher) u. a. wurmen mich da deutlich mehr.

                                          Ein paar durchaus interessante Ansätze sind dabei (Festschreibung des Assistenzbegriffs als solches z. B.), aber das hellt meinen Eindruck nur geringfügig auf.

                                          Schade, so wird das nix.
                                          Das bittere "War ja klar" spare ich mir an dieser Stelle.


                                          Gruß,

                                          Daniel

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                                            #71
                                            AW: Entwicklung des BundesTeilhabeGesetzes

                                            Hallo Daniel,

                                            Zitat von Daniel Beitrag anzeigen
                                            Das versäumte Chance zur Schaffung einer klaren und übersichtlichen Rechtsnorm, die teils sehr sonderbare Neuformulierung von Begriffen (gerade im Bereich der Hilfeformen), sowie die immer noch enthaltene Einkommens- und Vermögensanrechnung (in einer m. E. noch absurderen Form als bisher) u. a. wurmen mich da deutlich mehr.
                                            da kann ich dir gar nicht zustimmen, denn von einer Abschaffung der Einkommens- und Vermögensanrechnung würden nur die "jungen, fitten Behinderten" profitieren. Gerhard Bartz hatte es so zusammengefasst . . .
                                            Deren Protagonisten haben eigenes Einkommen, sind jung, wollen Familien gründen und was vom Leben haben.
                                            . . . und die Auswirkungen für Menschen wie unsere erwachsenen Kinder in seinem Artikel Vorfahrt für Partikular-Interessen wie folgt beschrieben:

                                            [...] Sollte sich deren nachvollziehbare Forderung ganz oder in großen Teilen erfüllen, wird der Forderungschor deutlich schwächer daherkommen. Das ist die Befürchtung aller, die es heute schon sehr schwer haben, sich gegen die geschulte und kampferprobte Phalanx der Kostenträger durchzusetzen. Das sind behinderte, oft auch schwerstmehrfachbehinderte Personen, darunter Kinder, deren Eltern ihr ganzes Leben für ihre Nachkommen gesorgt und gekämpft haben. Sie hatten wie viele andere auch Hoffnungen in die Umsetzung der Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen gesetzt und wurden – wie viele andere auch – bislang bitter enttäuscht. Enttäuscht nicht nur von der Regierung, sondern auch von Verbänden, die ihre Interessen nicht oder nur halbherzig mit vertreten haben. [...]
                                            Für Menschen mit schwersten (geistigen) Behinderungen wäre es aber sehr wichtig, dass endlich diese rigide Einteilung in nahezu hermtisch abgeriegelte Schubladen abgeschafft werden.
                                            Unsere Töcher und Söhne brauchen Wahlmöglichkeiten und eine Wahlfreiheit, damit sie (bzw. wir Eltern in deren Interesse) unter mehreren Alternativen eine geeignete Tagesstruktur mit einem personengebundenen Budget wählen können. Wo dieses Budget eingesetzt wird, müsste dann eine Entscheidung der Betroffenen bleiben!
                                            Und hier fehlt auch mir nach wie vor das Engagement der Verbände.

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                                              #72
                                              AW: Entwicklung des BundesTeilhabeGesetzes

                                              Guten Abend, Inge!

                                              Zitat von Inge Beitrag anzeigen
                                              da kann ich dir gar nicht zustimmen, [...]
                                              Hm, der Entwurf scheint ausreichend kritikwürdige Aspekte zu enthalten, dass jede(r) Geneigte aus ihrer oder seiner ganz eigenen Perspektive den individuell am schwersten hinzunehmenden auswählen kann. Darüber muss man sich somit wohl kaum streiten.


                                              Was mir aber schon zu denken gibt, ist die Sichtweise:

                                              ... denn von einer Abschaffung der Einkommens- und Vermögensanrechnung würden nur die "jungen, fitten Behinderten" profitieren.
                                              Es fällt mir schwer zu verstehen, dass man zwischen "jungen, fitten Behinderten" und "alten, nicht fitten" (??) zu trennen versucht. Da scheint mir eine Art Konkurrenzgedanke innezuliegen, den ich als ziemlich befremdlich und kontraproduktiv empfinde.

                                              Es sollte doch, wenn ich das richtig verstanden habe, in einem BTHG (und bei dem Gedanken an eine wie auch immer zu verstehende "Inklusion" ganz grundsätzlich) darum gehen, dass möglichst alle Menschen mit Behinderung, unabhängig von der Art der Behinderung und der Schwere der individuellen Teilhabeeinschränkung Zugang zu für sie jeweils passenden und angemessenen Unterstützungsleistungen erhalten.
                                              Für den Personenkreis, der vom Einkommens- und Vermögenseinsatz betroffen ist, stellt das ein sehr großes Hindernis dar.

                                              Und obwohl ein Wegfall der Einkommens- und Vermögensbeteiligung nicht allen Menschen mit Behinderung eine Veränderung bringen würde, wäre das doch trotzdem eine äußerst begrüßenswerte Neuerung. Mit ihr Einhergehen würde nämlich auch ein grundsätzlicher Fortschritt in der Gleichstellung. Das ist nicht zu unterschätzen, meine ich.


                                              Für Menschen mit schwersten (geistigen) Behinderungen wäre es aber sehr wichtig, dass endlich diese rigide Einteilung in nahezu hermtisch abgeriegelte Schubladen abgeschafft werden.
                                              Unsere Töcher und Söhne brauchen Wahlmöglichkeiten und eine Wahlfreiheit, damit sie (bzw. wir Eltern in deren Interesse) unter mehreren Alternativen eine geeignete Tagesstruktur mit einem personengebundenen Budget wählen können. Wo dieses Budget eingesetzt wird, müsste dann eine Entscheidung der Betroffenen bleiben!
                                              Dem widerspreche ich gar nicht.

                                              Vom Umstand, dass Teilhabeträger oft ungeeignete (zu eng gefasste, zu willkürliche, nicht die Wirklichkeit abbildende, etc.) Bedarfserhebungsinstrumente verwenden, sind alle betroffen, die entsprechende Unterstützung benötigen.
                                              Das Bild, dass sich vermeintlich "fittere" Behinderte in irgendeiner Weise "automatisch" einfacher durchsetzen könnten, erscheint mir als ein sehr unrealistisches. Da spreche ich aus eigener Erfahrung als "fitter" Mensch mit einer "kleinen" Behinderung genauso, wie aus den Erfahrungen als Berater für Menschen mit (verschiedensten) Behinderungen.

                                              Dass es jedoch so etwas wie Bedarfserhebungsinstrumente geben muss, um möglichst frei von individueller Willkür darstellen zu können, welche Form der Unterstützung passt und in welchem Umfang, scheint mir auf der Hand zu liegen. Insofern erscheint mir eben aus meiner persönlichen Sicht heraus der § 115 zunächst nicht so dramatisch.

                                              Welche Instrumente da verwendet werden - das scheint mir der Knackpunkt zu sein. Und ich bin nicht überzeugt davon, dass ein bundeseinheitliches Instrument unbedingt und automatisch so viel besser wäre, als eines, das nur auf Länderebene gilt.

                                              Dass sich durch die politische Struktur der Bundesrepublik bestimmte Ungleichheiten (wie eben unterschiedliche Erhebungswerkzeuge) zwischen den einzelnen Bundesländern ergeben, kann auch ein noch so gutes BTHG nicht ändern. Und ob sich eine solche Ungleichheit als Verstoß gegen Art. 3 GG darstellt oder nicht, liegt doch nicht alleine in ihrer Existenz, sondern darin, ob sich daraus eine tatsächliche Benachteiligung ergibt.

                                              "Schubladen" erscheinen mir als nichts grundsätzlich Verwerfliches und manchmal sogar als etwas Unvermeidliches - solange sie zahlreich und in passender Größe existieren, damit möglichst einjeder "seine" passende finden kann.


                                              Gute Nacht!

                                              Daniel

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                                                #73
                                                AW: Entwicklung des BundesTeilhabeGesetzes

                                                Hallo Daniel,

                                                Zitat von Daniel Beitrag anzeigen
                                                Es fällt mir schwer zu verstehen, dass man zwischen "jungen, fitten Behinderten" und "alten, nicht fitten" (??) zu trennen versucht. Da scheint mir eine Art Konkurrenzgedanke innezuliegen, den ich als ziemlich befremdlich und kontraproduktiv empfinde.
                                                das "Konkurrenzdenken" hat bei mir zu dem Zeitpunkt angefangen, als mir klar wurde, dass Menschen mit schwersten Behinderungen bei den Entwürfen zum Teilhabegesetz in Bezug auf Verbesserungen ignoriert oder vergessen wurden.
                                                Eine Weile stand sogar der Vorschlag im Raum, im Rahmen der Finanzierung des Bundesteilhabegesetzes das Kindergeld für über 27-jährige behinderte Menschen zu streichen. Dieser Vorschlag zur Gegenfinanzierung des Teilhabegeldes war auf einen Entwurf für ein Gesetz zur Sozialen Teilhabe des Forums behinderter Juristinnen und Juristen (FbJJ) aus dem Jahr 2013 zurückzuführen. Quelle: ElerbeKi

                                                Ebenso wurde kritisiert, dass das Teilhabegeld auf die Leistungen der Eingliederungshilfe (Wohnen, WfbM, Tagesförderstätte) bis auf einen Selbstbehalt von 127 Euro angerechnet werden sollten.
                                                Im Endeffekt hätte das eine finanzielle Schlechterstellung für schwerstbehinderte Menschen bewirkt.

                                                Eine Antwort auf die wiederholte Kritik und konstruktive Ergänzungsvorschläge der Eltern gab es in Form des Artikels Neid der Benachteiligten, aus dem ich zitiere:
                                                Eltern umfassend behinderter (erwachsener) Kinder – ihre Eltern bezeichnen sie z.T. auch als „arbeitsUNfähige Menschen mit schwerster geistiger Behinderung“ – äußern neben anderen immer wieder die Sorge, dass sie und ihre Kinder Verlierer der geplanten Reform hin zu einem Bundesteilhabegesetz sein könnten. Vieles, was den „arbeitsfähigen“ Menschen mit Behinderungen eine Selbstverständlichkeit sei, bliebe ihnen und ihren Kinder verwehrt, wie z.B. ein persönliches Budget zur Teilhabe außerhalb von Einrichtungen. Zumindest in diesem Punkt erscheint die Kritik berechtigt. Doch kann hieraus abgeleitet werden, dass z.B. die Einkommens- und Vermögensunabhängigkeit warten muss, bis auch diese Gerechtigkeitslücke geschlossen wird? Die Antwort lautet kurz und knapp: Nein!

                                                Zitat von Daniel Beitrag anzeigen
                                                Und obwohl ein Wegfall der Einkommens- und Vermögensbeteiligung nicht allen Menschen mit Behinderung eine Veränderung bringen würde, wäre das doch trotzdem eine äußerst begrüßenswerte Neuerung. Mit ihr Einhergehen würde nämlich auch ein grundsätzlicher Fortschritt in der Gleichstellung. Das ist nicht zu unterschätzen, meine ich.
                                                ich hätte diese Änderung durchaus unterstützt und begrüßt, wenn ich hier eine gegenseitige Solildariät hätte erkennen können. Aber leider gab es keine Unterstützung für unsere Anliegen, sondern zynische Bemerkungen und Hindernisse, die ich eher von Seiten einer Behörde erwartet hätte.

                                                "Schubladen" erscheinen mir als nichts grundsätzlich Verwerfliches und manchmal sogar als etwas Unvermeidliches - solange sie zahlreich und in passender Größe existieren, damit möglichst einjeder "seine" passende finden kann.
                                                dazu schreibe ich später noch....
                                                Zuletzt geändert von Inge; 05.02.2016, 18:02.

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                                                  AW: Entwicklung des BundesTeilhabeGesetzes

                                                  Hallo zusammen,

                                                  Zitat von Daniel Beitrag anzeigen
                                                  "Schubladen" erscheinen mir als nichts grundsätzlich Verwerfliches und manchmal sogar als etwas Unvermeidliches - solange sie zahlreich und in passender Größe existieren, damit möglichst einjeder "seine" passende finden kann.
                                                  Bedenklich ist für mich, dass das Schubladensystem derzeit als ein (Spar-)Instrument zur Sortierung von Menschen in leistungshomogene Gruppen genutzt wird. Das ist für den Kostenträger zwar "praktisch", aber ich bin sicher, dass niemand in eine bestimmte homogene Gruppe von Menschen mit den gleichen Fähigkeiten oder Defiziten einsortiert werden möchte. Und niemand von uns möchte vermutlich, wenn wir nicht oder nicht mehr arbeiten könnten, rund um die Uhr ausschließlich mit nicht arbeitsfähigen Menschen zusammen sein.

                                                  Wichtig wäre meines Erachtens, dass der behinderte Menschen probieren darf, ob er lieber eine Teilhabe am Arbeitsleben in der WfbM oder auf dem freien Arbeitsmarkt wahrnimmt oder die Teilhabe am Leben in der Gesellschaft in der Tagesförderstätte, ob er verschiedene Modelle in Teilzeit in Anspruch nimmt, oder ob er eine andere Maßnahme bevorzugt.
                                                  Und das sollte dann noch räumlich nahe beieinander liegen, damit die Betroffenen auch ausprobieren und dann entscheiden können, in welche Schublade sie wollen. Und damit sie auch wechseln dürfen, wenn diese Schublade (aus welchen Gründen auch immer) nicht mehr passt.

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                                                    #75
                                                    AW: Entwicklung des BundesTeilhabeGesetzes

                                                    Helau... oder so...

                                                    Zitat von Inge Beitrag anzeigen
                                                    Bedenklich ist für mich, dass das Schubladensystem derzeit als ein (Spar-)Instrument zur Sortierung von Menschen in leistungshomogene Gruppen genutzt wird.
                                                    Liegt das aber wirklich an gesetzlichen Normen - oder vielleicht mehr an der Auslegung dieser durch die Leistungsträger...?

                                                    Wichtig wäre meines Erachtens, dass der behinderte Menschen probieren darf, ob er lieber eine Teilhabe am Arbeitsleben in der WfbM oder auf dem freien Arbeitsmarkt wahrnimmt oder die Teilhabe am Leben in der Gesellschaft in der Tagesförderstätte, ob er verschiedene Modelle in Teilzeit in Anspruch nimmt, oder ob er eine andere Maßnahme bevorzugt.
                                                    Wenn ich den Entwurf richtig verstehe, bestehen darin weitaus mehr Möglichkeiten zu einem "Ausprobieren", als bisher. Oder?


                                                    Nach mittlerweile intensiverem Studium sehe ich den Entwurf nicht mehr so negativ wie anfangs.
                                                    Große Disco-Laune mag zwar dennoch nicht aufkommen, da ich schon glaube, man hätte hier ein deutlich klareres, moderneres und liberaleres Werk entwerfen können. Gut, das zu erhoffen mag auch reichlich naiv gewesen sein…

                                                    Hinsichtlich des Einkommens- und Vermögenseinsatzes meine ich schon, dass eine gänzliche Streichung zumindest der Einkommensanrechnung möglich gewesen wäre. Das bleibt für mich persönlich der wohl größte Kritikpunkt.

                                                    Die Einbeziehung der Rechtlichen Betreuung unter § 22 erscheint mir äußerst bedenklich. Der Teilhabeträger müsste m. E. nach derzeit geltendem Betreuungsrecht dann eine Rechtliche Betreuung zunächst formell anregen, damit die Betreuungsbehörde überhaupt jenseits einer freiwilligen Beratung aktiv werden kann.
                                                    De facto stünde wohl zu befürchten, dass dann mit jedem Antrag auf z. B. Assistenz von bestimmten Teilhabeträgern "automatisch" die Anregung der Rechtlichen Betreuung für den Antragersteller erfolgen würde. Das kann’s nicht sein, ist aber vielleicht auch nur Schwarzmalerei von mir.

                                                    Die Regelungen zum Persönlichen Budget wurden nicht in den allseits bekannten kritischen Aspekten gleich "an Ort und Stelle" verbessert. Stattdessen wird auf Verordnungen abgestellt. Finde ich nicht gut.

                                                    Sehr unschlüssig bin ich mir hinsichtlich der propagierten Abkehr von der "Gliederung nach ambulanter, teilstationärer und vollstationärer Leistungen". Bedeutet das tatsächlich z. B. individuelle Assistenzleistung für Menschen in stat. Wohneinrichtungen? Ich kann es mir kaum vorstellen.


                                                    Einige Ansätze klingen ausnehmend positiv, z. B.:

                                                    § 18
                                                    Fristenregelung ähnlich der des § 13 Abs. 3a SGB V. Bazinga!

                                                    § 32
                                                    Unabhängige Teilhabeberatung.
                                                    Spannend dürfte werden, wie die Finanzierung abläuft – zu befürchten steht wohl, dass das letztlich auf Länderebene landet und in die OBA-Finanzierung geschmuggelt wird.

                                                    § 55, 61
                                                    Unterstützte Beschäftigung & Budget für Arbeit. Wenn ich das richtig verstehe, ist das eine Umsetzung der Ergebnisse aus u. a. der EQOLISE-Studie.

                                                    §§ 76, 78
                                                    Definition von "Assistenzleistungen" und des früheren BEW / BEWO / ABW als "qualifizierte Assistenz". Könnte zu klarerem Verständnis der Leistung und eindeutigerer Herleitung entsprechender Leistungsansprüche hilfreich sein.

                                                    § 77
                                                    Das Assistenzzimmer ist ausdrücklich enthalten.

                                                    § 103
                                                    Präzisierte Verpflichtung zur Beratung durch Teilhabeträger.


                                                    Wie geht es Euch mit dem Entwurf?
                                                    Sind Euch weitere öffentliche Stellungnahmen von Verbänden usw. bekannt?
                                                    (http://www.kobinet-nachrichten.org/d...C3%BCnchen.htm)


                                                    Gruß,

                                                    Daniel

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